Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D19 · D16

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Mittelsachsen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Mittelsachsen, bewertet nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation im Mittelsächsischen Hügelland und im Osterzgebirge.

2.117
km² Kreisfläche
~294.000
Einwohner (2025)
52
Städte und Gemeinden
23
FFH-Gebiete
D19/D19
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Mittelsachsen im Überblick

Der Landkreis Mittelsachsen liegt im Zentrum des Freistaats Sachsen und reicht vom Mittelsächsischen Lösshügelland im Norden über das Erzgebirgsvorland bis in die Höhenlagen des Osterzgebirges an der Grenze zu Tschechien. Kreisstadt ist die Universitäts- und Bergstadt Freiberg. Sachsen gliedert sich seit 2012 nicht mehr in Regierungsbezirke, sodass der Landkreis unmittelbar dem Land zugeordnet ist.

Naturräumlich verbindet der Kreis zwei sehr unterschiedliche Landschaften. Der Norden gehört zum BfN-Naturraum D19 (Sächsisches Elb- und Lösshügelland) mit tiefgründigen, fruchtbaren Lössböden und einer alten Ackerbaulandschaft. Der Süden zählt zum Naturraum D19 (Sächsisches Bergland, Erzgebirge und Vogtland) mit Bergwäldern, Bergwiesen und den kerbtalartig eingeschnittenen Tälern von Freiberger Mulde und Zschopau.

Ökologisch prägend sind die naturnahen Flusstäler der Freiberger Mulde und der Zschopau, ausgedehnte Fichten- und Bergmischwälder sowie die artenreichen Bergwiesen des Erzgebirges. Der Landkreis weist zahlreiche Schutzgebiete auf, darunter FFH- und EU-Vogelschutzgebiete sowie Anteile am Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Der historische Altbergbau des Freiberger Reviers hinterließ ein weit verzweigtes Stollensystem, das heute bedeutende Winterquartiere für Fledermäuse bildet.

Wirtschaftlich ist Mittelsachsen von der Halbleiter- und Solarindustrie um Freiberg, vom Maschinen- und Fahrzeugbau sowie von der Holz- und Papierindustrie geprägt. Betriebserweiterungen, Verkehrsvorhaben und der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus, die nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen sind. Die Bewertung folgt der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen.

Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
Zum Naturraum D19 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Freiberg (KS)DöbelnMittweidaFrankenberg/Sa.BurgstädtFlöhaWaldheimBrand-ErbisdorfHainichenLeisnigRochlitzPenigRoßweinOederan

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Freiberger Mulde und Zschopau als naturnahe Flusstäler mit Lebensraum für Eisvogel, Wasseramsel und Biber
  • Historisches Stollensystem des Freiberger Bergbaureviers als bedeutende Fledermaus-Winterquartiere
  • Artenreiche Berg- und Bergmähwiesen des Osterzgebirges (FFH-Lebensraumtypen)
  • Anteile am Naturpark Erzgebirge/Vogtland
  • Fruchtbares Mittelsächsisches Lösshügelland als traditionelle Ackerbaulandschaft
  • 23 FFH-Gebiete und 8 EU-Vogelschutzgebiete im Kreisgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem sächsischen Kompensationssystem vertraut. In Mittelsachsen richten sich Ausgleich und Ersatz nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen, geführt über das sächsische Kompensationsflächenkataster. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Mittelsachsen ab und begleiten Vorhaben von der Flächensicherung über die Umsetzung bis zur langfristigen Pflege und zum Monitoring.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Mittelsachsen

💧

Gewässerrenaturierung an der Freiberger Mulde

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und Entwicklung von Steilwänden und Ufergehölzen an Freiberger Mulde, Zschopau und ihren Nebenbächen. Naturnahe Gewässer verbessern die Lebensräume für Eisvogel, Wasseramsel und die Fischfauna.

🌲

Waldumbau im Osterzgebirge

Umbau strukturarmer Fichtenforste in klimaresiliente Bergmischwälder aus Buche, Tanne, Bergahorn und Vogelbeere. Der Umbau mindert die Anfälligkeit für Sturm und Borkenkäfer und erhöht den ökologischen Wert der Bergwälder.

🌼

Bergwiesenpflege

Erhalt und Wiederherstellung artenreicher Berg- und Bergmähwiesen des Erzgebirges durch angepasste Mahd und Entbuschung. Diese FFH-Lebensraumtypen beherbergen Arnika, Trollblume und eine reiche Insektenfauna.

🦇

Artenschutz CEF/FCS

Sicherung und Optimierung alter Bergbaustollen des Freiberger Reviers als Fledermaus-Winterquartiere, Zauneidechsenhabitate auf Bahndämmen und Bergbauhalden sowie Amphibiengewässer, abgestimmt auf die Anforderungen des § 44 BNatSchG.

🌾

Hecken und Feldraine im Lösshügelland

Anlage von Hecken, Säumen und Feldrainen in der ausgeräumten Ackerflur des Mittelsächsischen Hügellandes. Trittsteinbiotope für Feldlerche, Rebhuhn, Feldhase und Wildbienen stärken den Biotopverbund.

🐸

Amphibiengewässer und Teiche

Neuanlage und Sanierung von Tümpeln, Teichen und Blänken als Laichgewässer für Kammmolch, Erdkröte und Grasfrosch, verbunden mit strukturreichen Landlebensräumen im Umfeld.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Mittelsächsisches Hügelland und Osterzgebirge

🐦

Eisvogel

Der Eisvogel besiedelt die Steilufer von Freiberger Mulde und Zschopau. Er braucht naturnahe Ufer mit Abbruchkanten für die Brut und klare, fischreiche Gewässer. Gewässerrenaturierungen schaffen geeignete Bruthabitate.

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🦇

Fledermäuse im Altbergbau

Die weit verzweigten Stollen des Freiberger Bergbaureviers zählen zu den bedeutenden Winterquartieren für Großes Mausohr, Wasser- und Fransenfledermaus. Der Erhalt und die verschlussgerechte Sicherung der Stollen sind typische Artenschutzmaßnahmen.

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🐈

Wildkatze

Die Europäische Wildkatze breitet sich in den zusammenhängenden Wäldern des Erzgebirges wieder aus. Störungsarme Waldränder, Totholz und vernetzte Gehölzstrukturen fördern ihre Ausbreitung.

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🕊️

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in ruhigen, altholzreichen Waldbeständen des Osterzgebirges und nutzt naturnahe Waldbäche als Nahrungsraum. Störungsarme Horstumfelder und fischreiche Bäche sichern die Vorkommen.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche brütet in der offenen Ackerlandschaft des Mittelsächsischen Lösshügellandes. Blühstreifen, Feldlerchenfenster und extensiv genutzte Ackerrandstreifen verbessern ihren Bruterfolg.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Der Kammmolch besiedelt besonnte, fischfreie Kleingewässer und ist nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Neue Laichgewässer und vernetzte Landlebensräume stützen die Bestände.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🔬

Halbleiter- und Solarindustrie

Der Raum Freiberg ist ein bedeutender Standort der Halbleiter- und Solarindustrie. Werkserweiterungen, neue Produktionsanlagen und die zugehörige Infrastruktur erzeugen Eingriffe, die nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen sind.

🛣️

Infrastruktur und Verkehr

Die Bundesautobahnen A4 und A14 durchqueren den Landkreis, dazu kommen Bundesstraßen wie die B169 und B173 sowie mehrere Bahnstrecken. Aus- und Neubau, Ortsumgehungen und Brückenbauwerke lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

⚡

Erneuerbare Energien

Windkraftanlagen auf den Höhen und Photovoltaik-Freiflächen im Lösshügelland erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. Bei betroffenen Arten wie Rotmilan oder Feldlerche können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und FCS-Maßnahmen erforderlich werden.

🏭

Gewerbe und Siedlungsentwicklung

Maschinen- und Fahrzeugbau, Holz- und Papierindustrie sowie neue Wohn- und Gewerbegebiete in Freiberg, Döbeln und Mittweida erzeugen Kompensationsbedarf. Eigentümer geeigneter Flächen können als Flächenanbieter profitieren.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Mittelsachsen

Mittelsachsen verbindet zwei BfN-Naturräume. Der Norden gehört zum Sächsischen Elb- und Lösshügelland (D19) mit fruchtbaren Lössböden, der Süden zum Sächsischen Bergland, Erzgebirge und Vogtland (D19) mit Bergwäldern und Bergwiesen. Für die Kompensation nach der SächsÖKoVO ist der räumlich-funktionale Bezug zwischen Eingriff und Ausgleich entscheidend, greeNature ordnet Ihren Eingriff dem passenden Naturraum zu.
In Sachsen richtet sich die Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Ökopunkte entstehen aus der Aufwertung von Flächen und werden nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen bemessen. Vorleistungen lassen sich über ein Ökokonto nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) bevorraten und im Kompensationsflächenkataster führen. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Naturschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Im bergigen Süden bieten sich der Waldumbau von Fichtenforsten zu Bergmischwäldern, die Pflege artenreicher Bergwiesen und die Renaturierung von Abschnitten der Freiberger Mulde und der Zschopau an. Im Lösshügelland eignen sich Hecken, Feldraine und Blühstreifen sowie Amphibiengewässer. Charakteristisch ist zudem die Sicherung alter Bergbaustollen als Fledermausquartiere.
Ja. Im Kreisgebiet liegen zahlreiche FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete, etwa entlang der Flusstäler und im Osterzgebirge, dazu Anteile am Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und bei streng geschützten Arten vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sowie Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature prüft die artenschutz- und gebietsrechtlichen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem intensiv genutzte Ackerflächen im Lösshügelland, gewässernahe Grünländer an Mulde und Zschopau sowie strukturarme Fichtenforste, die sich zu Bergmischwald entwickeln lassen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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