Ackerblühfläche mit Mohn und Kornblumen unter aufziehenden Gewitterwolken
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D19 · D10 · D13

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Meißen

Der Landkreis Meißen liegt im Norden Sachsens beiderseits der Elbe zwischen Dresden und dem Elbe-Elster-Tiefland. Für Eingriffe in Natur und Landschaft gelten hier die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, das Sächsische Naturschutzgesetz und die Sächsische Ökokonto-Verordnung. greeNature entwickelt und betreut Kompensationsmaßnahmen in dieser Region und begleitet Vorhabenträger von der Bilanzierung bis zur langfristigen Sicherung.

rund 1.455 km²
Fläche
rund 238.300 (Stand 31.12.2025)
Einwohner
28
Städte und Gemeinden
Meißen
Kreisstadt
24 NSG, rund 120 km²
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Meißen im Überblick

Der Landkreis Meißen erstreckt sich über rund 1.455 Quadratkilometer im nördlichen Sachsen. Prägend ist das Tal der Elbe, das die fruchtbaren Löss-Hügelländer der Lommatzscher und Großenhainer Pflege von den Teich- und Waldlandschaften im Norden trennt.

Naturräumlich gehört der größte Teil des Kreises zum Sächsischen Hügelland und Erzgebirgsvorland (BfN-Großregion D19), während die nördlichen Elbeniederungen um Riesa und Zeithain dem Elbe-Mulde-Tiefland (D10) zuzuordnen sind. Diese Vielfalt bringt sehr unterschiedliche Lebensräume und damit unterschiedliche Kompensationsanforderungen mit sich.

Die Wirtschaft ist etwa zu gleichen Teilen von produzierendem und verarbeitendem Gewerbe, von Land- und Weinbau sowie vom Tourismus geprägt. Der Siedlungsdruck aus dem angrenzenden Dresdner Ballungsraum sorgt zusätzlich für Flächeninanspruchnahme und entsprechenden Ausgleichsbedarf.

Kompensation richtet sich in Sachsen nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und wird über Ökokonten nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung planbar. greeNature arbeitet bundesweit und kennt die regionalen Besonderheiten des Elblandes.

Ackerblühfläche mit Mohn und Kornblumen unter aufziehenden Gewitterwolken

🗺️ Zugehörige Naturräume

D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
Zum Naturraum D19 ›
D10
Elbe-Mulde-Tiefland
Zum Naturraum D10 ›
D13
Oberlausitzer Heideland
Zum Naturraum D13 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Meißen (KS)RiesaGroßenhainCoswigRadebeulRadeburgMoritzburgWeinböhlaNossenGröditzNünchritzLommatzschKlipphausen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Enge Verzahnung von Elbtal, Löss-Hügelland (Lommatzscher und Großenhainer Pflege) und nördlicher Teichlandschaft
  • Weinbau an den Elbhängen des Sächsischen Elblandes mit wärmeliebenden Trocken- und Saumbiotopen
  • Natura-2000-Gebiete wie die Gohrischheide, das Seußlitzer Elbhügelland und Golk sowie das Untere Rödertal
  • Teich- und Auenlandschaft der Röderaue als bedeutender Amphibien- und Wasservogellebensraum
  • Hoher Siedlungsdruck im Dresdner Umland (Radebeul, Coswig, Weinböhla, Moritzburg)
  • Industriestandorte wie der Chemiestandort Nünchritz und der Verkehrsknoten Riesa mit regelmäßigem Kompensationsbedarf

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros im Landkreis Meißen bei der naturschutzrechtlichen Kompensation. Wir bilanzieren Eingriffe nach der sächsischen Handlungsempfehlung, entwickeln Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und stimmen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde ab. Ein Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen, die zu den Naturräumen des Elblandes passen, etwa die Aufwertung von Auengrünland an Elbe und Röder, die Anlage von Streuobstwiesen und Hecken in der Pflege-Landschaft sowie die Pflege der Trockenbiotope an den Elbhängen. Über Ökokonten nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung lassen sich Maßnahmen vorziehen und rechtssicher zuordnen, sodass Genehmigungsverfahren planbarer werden.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Meißen

🌾

Extensivierung von Ackerflächen

Anlage von Acker- und Blührandstreifen sowie Lerchenfenstern in der Großenhainer und Lommatzscher Pflege, um Offenlandarten in der intensiv genutzten Agrarlandschaft zu fördern.

🌳

Streuobstwiesen und Hecken

Neuanlage und Pflege von Streuobstbeständen und Feldhecken als Biotopverbund in der stellenweise ausgeräumten Feldflur der Löss-Hügelländer.

💧

Teich- und Kleingewässer

Wiederherstellung und Neuanlage von Kleingewässern und Feuchtbiotopen in der Röderaue als Laichhabitat für Amphibien, unter anderem den Kammmolch.

🍇

Trockenbiotope an den Elbhängen

Pflege von Weinbergsböschungen, Trockenmauern und Magerrasen im Elbtal zur Sicherung wärmeliebender, lichtbedürftiger Arten.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Laubmischwälder in Zellwald und Friedewald anstelle strukturarmer Nadelforste zur Erhöhung der Lebensraumvielfalt.

🌊

Gewässerrandstreifen und Auengrünland

Anlage von Uferrandstreifen und extensiv genutztem Grünland entlang von Elbe und Röder zur Verbesserung von Gewässerstruktur und Auendynamik.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Sächsisches Elbland und Großenhainer Pflege

🐦

Feldlerche

Charakterart der offenen Ackerlandschaften der Großenhainer und Lommatzscher Pflege. Sie profitiert von Lerchenfenstern und extensiv bewirtschafteten Randstreifen und gilt als planungsrelevant.

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🐤

Kiebitz

Brutvogel feuchter Wiesen und Ackersenken, etwa in der Röderaue. Als Bodenbrüter reagiert er empfindlich auf Flächenverlust und Entwässerung.

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🦎

Zauneidechse

Nach § 44 BNatSchG streng geschützte Art der besonnten Elbhänge, Weinbergsböschungen und Bahndämme. Bei Eingriffen sind häufig CEF-Maßnahmen erforderlich.

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🐸

Kammmolch

In den Teichen der Röderaue und der nördlichen Teichlandschaft vorkommende Art der FFH-Anhänge II und IV, die auf strukturreiche, fischarme Kleingewässer angewiesen ist.

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🐦

Eisvogel

Bewohner naturnaher Steilufer an Elbe und Röder. Er benötigt saubere Fließgewässer mit ausreichendem Kleinfischbestand und ungestörte Brutwände.

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🦇

Fledermäuse

Mehrere nach § 44 BNatSchG streng geschützte Arten nutzen die Elbtalhänge, Gründe und Altholzbestände als Quartier und Jagdrevier. Gebäude- und Baumhöhlenquartiere sind bei Vorhaben besonders zu prüfen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Gewerbe

Erweiterungen von Industriestandorten wie dem Chemiestandort Nünchritz sowie von Gewerbegebieten bei Riesa und Großenhain lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzbedarf aus.

🏘️

Wohn- und Siedlungsbau

Die Nachfrage im Dresdner Umland (Radebeul, Coswig, Weinböhla, Moritzburg) führt zu Flächeninanspruchnahme und entsprechendem Kompensationsbedarf.

🚆

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Umbau von Straßen sowie Bahnanlagen, insbesondere am Verkehrsknoten Riesa, greifen in Offenland und Gehölzbestände ein.

☀️

Erneuerbare Energien und Rohstoffe

Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie und Kiesabbau im Elbtal beanspruchen Flächen und erfordern naturschutzfachliche Begleitung.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

BA
Landkreis Bautzen
im Osten
SÄ
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
im Süden
MI
Landkreis Mittelsachsen
im Südwesten
NO
Landkreis Nordsachsen
im Nordwesten
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Meißen

Maßgeblich ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, konkretisiert durch das Sächsische Naturschutzgesetz. Die Bewertung und Bilanzierung erfolgt nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Ökokonto-Maßnahmen richten sich nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung.
Ein Ökokonto ermöglicht es, Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff durchzuführen und von der Naturschutzbehörde anerkennen zu lassen. Der erzielte Aufwertungsgewinn wird in Werteinheiten erfasst und kann später einem Eingriff als Ausgleich oder Ersatz zugeordnet werden.
Sachsen verwendet ein Biotopwertverfahren nach der Handlungsempfehlung. Der Wert einer Fläche ergibt sich aus Biotoptyp und Zustand, die Aufwertung aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand. Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Ökopunkt, die Werteinheiten sind an das sächsische Verfahren gebunden.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Meißen (Kreisumweltamt) in der Brauhausstraße 21 in Meißen. Bei bestimmten Vorhaben können die obere Naturschutzbehörde beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie oder Fachbehörden hinzukommen.
Für streng und besonders geschützte Arten gelten die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG. Betroffen sind hier zum Beispiel Zauneidechse, Kammmolch, Fledermäuse sowie planungsrelevante Vogelarten wie Feldlerche und Kiebitz. Häufig sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig, um den günstigen Erhaltungszustand (FCS) der lokalen Populationen zu wahren.
Ausgleich und Ersatz müssen in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Maßnahmen im selben Naturraum, etwa im Sächsischen Hügelland (D19), lassen sich in der Regel gut zuordnen. Wir prüfen im Einzelfall, ob verfügbare Ökokonto-Flächen für ein konkretes Vorhaben geeignet sind.
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