Frisch gepflanzter Obsthochstamm auf einer Ausgleichsfläche
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D19

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Leipzig

Ökopunkte und Ausgleichsflächen für Vorhaben in der kreisfreien Stadt Leipzig, bewertet nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). greeNature begleitet Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros in der wachsenden Metropole als Full-Service-Partner für Kompensation, von der Bilanzierung über die Flächensicherung bis zur dauerhaften Pflege. Bundesweit tätig und behördenerfahren.

297,8
km² Stadtfläche
rund 612.000
Einwohner (größte Stadt Sachsens)
10
Stadtbezirke, 63 Ortsteile
D10
BfN-Naturraum (Leipziger Tieflandsbucht)
SächsÖKoVO
Bewertung der Kompensation
Stadt und Ökologie

Die Stadt Leipzig im Überblick

Leipzig ist die größte Stadt Sachsens und eine der am schnellsten wachsenden Städte Deutschlands. Als kreisfreie Stadt nimmt sie die Aufgaben der Naturschutzverwaltung selbst wahr, denn Sachsen führt seit der Kreisreform 2008 keine Regierungsbezirke mehr. Das Stadtgebiet gliedert sich in zehn Stadtbezirke mit 63 Ortsteilen und wird ringförmig von den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen umschlossen.

Naturräumlich liegt Leipzig in der flachen Leipziger Tieflandsbucht, die zum BfN-Naturraum D10 (Elbe-Mulde-Tiefland) gehört. Prägend sind die Flusslandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe sowie der Leipziger Auwald, einer der größten zusammenhängenden Hartholzauwälder Mitteleuropas, der bis weit in die Innenstadt reicht. Für die naturraumtreue Bilanzierung nach SächsÖKoVO ist die Zuordnung des Eingriffsortes maßgeblich.

Rechtsgrundlage jeder Kompensation sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG, konkretisiert durch das Sächsische Naturschutzgesetz. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über ein Biotopwertverfahren nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Über Ökokonten nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) lassen sich Maßnahmen vorziehen und rechtssicher zuordnen.

Kompensationsbedarf entsteht in Leipzig laufend durch Wohnungsbau und Nachverdichtung, durch Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie durch Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben. greeNature ordnet Ihren Eingriff der richtigen Grundlage zu und stellt passende Flächen und Ökopunkte im Stadtgebiet und im Umland bereit.

Frisch gepflanzter Obsthochstamm auf einer Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
Zum Naturraum D19 ›

📍 Stadtteile

Mitte (KS)NordNordostOstSüdostSüdSüdwestWestAlt-WestNordwest

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Leipziger Auwald, einer der größten zusammenhängenden Hartholzauwälder Mitteleuropas, teils als FFH-Gebiet geschützt
  • Flusslandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe mit ihren Auen und dem innerstädtischen Gewässerknoten
  • Zahlreiche Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Natura-2000-Flächen im und am Stadtgebiet
  • Übergang zum Leipziger Neuseenland im Süden mit gefluteten Bergbaufolgeseen wie dem Cospudener und Markkleeberger See
  • Hoher Siedlungs- und Flächendruck durch anhaltendes Bevölkerungswachstum und rege Bautätigkeit
  • Bahnbrachen, Industriekonversion und Kleingärten als typische innerstädtische Flächenpotenziale für Aufwertung und Entsiegelung

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsprojekte in der Stadt Leipzig. Wir kennen das Amt für Umweltschutz als untere Naturschutzbehörde, die Bewertung nach SächsÖKoVO und der sächsischen Handlungsempfehlung sowie die Besonderheiten von Auwald, Flussauen und städtischer Konversionsfläche aus der Praxis. Im dicht bebauten Stadtraum entwickeln wir Maßnahmen wie Entsiegelung, Gewässerrenaturierung und Auenaufwertung und ergänzen sie bei Bedarf durch Flächen im stadtnahen Umland. Ihr Vorhaben begleiten wir von der Flächenauswahl über die Behördenabstimmung bis zur Anerkennung und dauerhaften Pflege.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Leipzig

🌊

Auenrevitalisierung

Wiederanbindung von Altarmen und Flutrinnen im Leipziger Auwald, Vernässung von Hartholzauwald und Anlage von Auengewässern als Lebensraum für Fische, Amphibien sowie Wat- und Wasservögel.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Renaturierung von Abschnitten an Weißer Elster, Pleiße und Parthe mit naturnahen Ufern, Kiesbänken und Gehölzsäumen, Lebensraum für Eisvogel, Biber und Fischfauna im Stadtgebiet.

🧱

Entsiegelung und Konversion

Rückbau versiegelter Bahn-, Gewerbe- und Brachflächen und Entwicklung von Sukzessionsflächen, Trockenrasen oder Grünzügen als anrechenbare Aufwertung nach SächsÖKoVO im dicht bebauten Stadtraum.

🌿

Grünland und Streuobst im Umland

Extensivierung von Grünland und Anlage von Streuobstwiesen im stadtnahen Umland, Umwandlung strukturarmer Ackerlagen in artenreiche Wiesen und Säume als Ersatzmaßnahme.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Maßnahmen für die Zauneidechse auf Böschungen und Bahndämmen, Laichgewässer für den Kammmolch sowie Fledermausquartiere, abgestimmt auf die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG.

🌳

Stadtgrün und Biotopverbund

Anlage und Aufwertung von Grünzügen, Hecken und Gehölzstrukturen zur Vernetzung von Auwald, Parkanlagen und Umlandbiotopen, Trittsteine für Offenland- und Gehölzarten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Sachsens größte Stadt in der Leipziger Tieflandsbucht

🐦

Eisvogel

An naturnahen Steilufern von Weißer Elster, Pleiße und Parthe brütet der Eisvogel. Renaturierte Gewässer mit Abbruchkanten und klarem Wasser fördern seinen Bestand und sind typische CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse im Auwald

Der Leipziger Auwald und alte Baumbestände beherbergen Wasserfledermaus, Abendsegler und Großes Mausohr. Höhlenbäume und Quartiere sind bei Eingriffen nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

In Auengewässern und Kleingewässern am Stadtrand leben Kammmolch und weitere Amphibien. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer sichern die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang.

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🦎

Zauneidechse

Bahndämme, Böschungen und trockenwarme Brach- und Konversionsflächen bieten der Zauneidechse Lebensraum. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben ist sie eine häufige Zielart der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.

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🦫

Biber und Fischotter

Die Auen von Weißer Elster, Pleiße und Luppe sind Kernlebensraum für Biber und Fischotter, beide Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Naturnahe Ufer und Auengewässer sichern ihre Ausbreitung.

🌾

Feldlerche

In den offenen Ackerlagen am Stadtrand brütet die Feldlerche als Bodenbrüter. Blüh- und Brachestreifen sowie extensiv genutztes Grünland stützen ihren rückläufigen Bestand.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnungsbau und Nachverdichtung

Das anhaltende Bevölkerungswachstum führt zu umfangreichem Wohnungsbau, zu Nachverdichtung und zur Entwicklung neuer Baugebiete. Der damit verbundene Flächenverbrauch löst Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🏭

Gewerbe und Industrie

Ansiedlungen und Erweiterungen im Gewerbe, im produzierenden Bereich und in der Logistik am Standort Leipzig beanspruchen Flächen und erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie häufig artenschutzrechtliche Maßnahmen.

🚆

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Neubau von Straßen, Bahnanlagen und dem Nahverkehrsnetz greifen in Offenland und Gehölzbestände ein und ziehen Kompensationsverpflichtungen nach sich.

🔆

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Konversions- und Kippenflächen sowie Dach- und Gewerbestandorte im Stadtumland erfordern naturschutzfachliche Begleitung und teils vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

LE
Landkreis Leipzig
umschließt die Stadt im Süden und Osten
NO
Landkreis Nordsachsen
nördlicher und westlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Leipzig

Maßgeblich ist die Sächsische Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) auf Grundlage der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Die Bewertung erfolgt über ein Biotopwertverfahren nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Der anrechenbare Wert ergibt sich aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand der Fläche.
Das Stadtgebiet liegt in der Leipziger Tieflandsbucht, die zum BfN-Naturraum D10 (Elbe-Mulde-Tiefland) gehört. Für die Bilanzierung nach SächsÖKoVO ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffsortes entscheidend, wir ermitteln sie für Ihr Vorhaben.
Als kreisfreie Stadt nimmt Leipzig die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Amt für Umweltschutz im Technischen Rathaus, Prager Straße 130-136, 04317 Leipzig. Es prüft die Maßnahmen, erteilt die Zustimmung und führt das Kompensationsflächenkataster. greeNature koordiniert die Abstimmung mit der Behörde vollständig für Sie.
Im Stadtgebiet bieten sich Entsiegelung von Bahn-, Gewerbe- und Brachflächen, die Renaturierung von Gewässerabschnitten sowie die Aufwertung von Auwald und Grünzügen an. Reichen die innerstädtischen Flächen nicht aus, ergänzen wir die Kompensation durch Grünland-, Auen- und Ackermaßnahmen im stadtnahen Umland. Alle Aufwertungen werden nach SächsÖKoVO bewertet.
Für streng und besonders geschützte Arten gelten die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG. Im Stadtgebiet betroffen sind häufig Fledermäuse in Gebäuden und Altbäumen, die Zauneidechse auf Bahn- und Brachflächen sowie Amphibien wie der Kammmolch. Oft sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig, um den günstigen Erhaltungszustand (FCS) der lokalen Populationen zu wahren.
Ja. Geeignet sind besonders Auen- und Grünlandflächen an Elster, Pleiße und Parthe, entsiegelbare Konversionsflächen im Stadtgebiet sowie Ackerlagen im Umland mit Aufwertungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer der Fläche, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Maßnahme mit der unteren Naturschutzbehörde ab.
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