
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Görlitz
Sofort verfügbare Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation in der Östlichen Oberlausitz und im Neißeland.
Der Landkreis Görlitz im Überblick
Der Landkreis Görlitz bildet den äußersten Osten Sachsens und ist mit rund 2.111 km² der drittgrößte Landkreis des Freistaats. Er reicht von der Bergbaufolgelandschaft der nördlichen Oberlausitz bis in das Zittauer Gebirge im Süden und grenzt über die Lausitzer Neiße unmittelbar an Polen sowie im Süden an Tschechien. Kreisstadt und Sitz der Kreisverwaltung ist die Große Kreisstadt Görlitz.
Landschaftlich gliedert sich der Kreis in drei sehr unterschiedliche Räume. Der Norden gehört zum Naturraum Oberlausitzer Heideland (D13) mit ausgedehnten Kiefernheiden, Sandflächen und dem teichreichen Oberlausitzer Teichgebiet. Der mittlere und östliche Teil um Görlitz zählt zum Naturraum Oberlausitz (D14) mit dem Neißetal, den Königshainer Bergen und dem Lausitzer Bergland. Der Süden um Zittau gehört zum Sächsisch-Böhmischen Kreidesandsteingebiet (D18) mit dem Zittauer Gebirge, dem kleinsten deutschen Mittelgebirge.
Ökologisch ist der Landkreis von überregionaler Bedeutung. Das Oberlausitzer Teichgebiet mit dem Niederspreer Teichgebiet zählt zu den teichreichsten Landschaften Mitteleuropas und ist ein bedeutendes Brut- und Rastgebiet für Wasser- und Watvögel. Hinzu kommen das grenzüberschreitende Neißetal als FFH-Gebiet, der UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen bei Bad Muskau und der Naturpark Zittauer Gebirge. Die Oberlausitz gilt zudem als Kernraum der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland.
Die Wirtschaft ist stark vom Strukturwandel geprägt. Die Braunkohletagebaue Nochten und Reichwalde sowie das Kraftwerk Boxberg der LEAG bestimmen den Norden, während in Görlitz mit dem Deutschen Zentrum für Astrophysik neue Forschungs- und Industrievorhaben entstehen. Bergbau, Rekultivierung, Verkehrs- und Energieinfrastruktur sowie Siedlungs- und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und der SächsÖKoVO zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D13 ›
Zum Naturraum D08 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Oberlausitzer Teichgebiet mit dem Niederspreer Teichgebiet, eine der teichreichsten Landschaften Mitteleuropas
- Neißetal als grenzüberschreitende Fluss- und Auenlandschaft (FFH-Gebiet an der Lausitzer Neiße)
- Naturpark Zittauer Gebirge, das kleinste deutsche Mittelgebirge, mit Fels- und Kammlagen
- UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen bei Bad Muskau mit dem historischen Fürst-Pückler-Park
- Königshainer Berge, Granithärtling mit Trockenrasen, Blockhalden und ehemaligen Steinbrüchen
- Bergbaufolgelandschaft der Tagebaue Nochten und Reichwalde sowie der renaturierte Berzdorfer See
- Kernraum der Wolfsrückkehr nach Deutschland in der Lausitz
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Sachsen konsequent nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der sächsischen Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz sowie die Besonderheiten der Naturräume D13, D14 und D18, von der Bergbaufolgelandschaft im Norden bis zum Zittauer Gebirge im Süden.
Typische Maßnahmen im Landkreis Görlitz
Teich- und Feuchtgebietsentwicklung
Wiederherstellung von Verlandungszonen, Röhrichten und Flachwasserbereichen im Oberlausitzer Teichgebiet. Solche Maßnahmen sichern Laich- und Bruthabitate für Amphibien, Wasservögel und Libellen und werten die traditionelle Teichlandschaft ökologisch auf.
Heide- und Sandmagerrasenpflege
Entbuschung, Beweidung und Mahd auf Sandheiden und Magerrasen der nördlichen Oberlausitz, auch auf Truppenübungs- und Bergbaufolgeflächen. Offene Sandlebensräume sind Rückzugsraum für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Pflanzenarten.
Auenrenaturierung an Neiße und Schöps
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Förderung eigendynamischer Gewässerentwicklung an Lausitzer Neiße, Weißem und Schwarzem Schöps. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Bergbaufolge und Rekultivierung
Naturschutzfachliche Gestaltung von Kippen und Restlochseen im Umfeld der Tagebaue Nochten und Reichwalde. Aus nährstoffarmen Rohböden lassen sich hochwertige Offenland- und Pionierlebensräume entwickeln, die als anerkennungsfähige Kompensation nach SächsÖKoVO dienen.
Waldumbau der Kiefernforste
Umbau strukturarmer Kiefernbestände zu standortgerechten Mischwäldern aus Eiche, Buche, Birke und Hainbuche sowie Förderung von Alt- und Totholz. Das erhöht die Biotopwertigkeit und stabilisiert die weiten Waldflächen der Heidelandschaft.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, Fledermausquartiere in und an Gebäuden, Laichgewässer für Rotbauchunke und Kammmolch, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Geschützte Arten im Östliche Oberlausitz und Neißeland
Rotbauchunke und Amphibien
Das Oberlausitzer Teichgebiet ist ein bundesweit bedeutendes Vorkommen der Rotbauchunke (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie). Neuanlage und Vernetzung flacher, fischfreier Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen für Rotbauchunke, Moorfrosch und Laubfrosch.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Offenland
Sandheiden, Bahndämme, Steinbrüche und Bergbaufolgeflächen bieten der streng geschützten Zauneidechse ideale Bedingungen. Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate mit Sonnenplätzen, Versteck- und Eiablagestrukturen als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Parks und Gebäuden
Der Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau, alte Waldbestände und Gebäude bieten Quartiere für Große Bartfledermaus, Abendsegler und weitere Arten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme zu schaffen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Neiße und Schöps
Naturnahe Uferabschnitte der Lausitzer Neiße und der Schöps-Gewässer bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch in großen Wäldern
Die ausgedehnten, gewässerreichen Wälder der Oberlausitz beherbergen den Schwarzstorch, der störungsarme Altholzbestände und fischreiche Bäche benötigt. Horstschutz, Waldrandgestaltung und die Sicherung von Nahrungsgewässern sind geeignete FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Kiebitz und Wiesenbrüter
Feuchte Grünländer, Teichränder und offene Niederungen sind Brutgebiete für Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Extensivierung, Wiedervernässung und angepasste Mahdtermine sichern ihre Fortpflanzungsstätten und werten das Offenland naturschutzfachlich auf.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Braunkohle und Strukturwandel
Die Tagebaue Nochten und Reichwalde sowie das Kraftwerk Boxberg der LEAG prägen den Norden des Kreises. Bergbau, Abschlussbetriebsplanung und Rekultivierung der Bergbaufolgelandschaft erzeugen umfangreichen Kompensations- und Wiedernutzbarmachungsbedarf nach sächsischem Recht.
Verkehrs- und Grenzinfrastruktur
Der Ausbau der B178n, Maßnahmen an der A4 sowie die Elektrifizierung und der Ausbau der Bahnstrecke Dresden, Görlitz und weiter nach Zgorzelec lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit Artenschutzmaßnahmen an Trassen und Böschungen.
Erneuerbare Energien
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Bergbaufolge- und Konversionsflächen sowie Windenergievorhaben in der Oberlausitz erfordern naturschutzrechtliche Kompensation nach SächsÖKoVO und CEF- oder FCS-Maßnahmen für betroffene Arten.
Forschung und Gewerbeentwicklung
Mit dem Deutschen Zentrum für Astrophysik in Görlitz, neuen Industrieansiedlungen und Gewerbegebieten entstehen im Zuge des Strukturwandels Vorhaben mit Eingriffsbedarf. Flächeneigentümer können als Anbieter von Ausgleichsflächen profitieren.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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