Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D13 · D08

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Görlitz

Sofort verfügbare Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation in der Östlichen Oberlausitz und im Neißeland.

~2.111
km² Kreisfläche
~244k
Einwohner
53
Städte & Gemeinden
3
Naturräume D13/D14/D18
5
Große Kreisstädte
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Görlitz im Überblick

Der Landkreis Görlitz bildet den äußersten Osten Sachsens und ist mit rund 2.111 km² der drittgrößte Landkreis des Freistaats. Er reicht von der Bergbaufolgelandschaft der nördlichen Oberlausitz bis in das Zittauer Gebirge im Süden und grenzt über die Lausitzer Neiße unmittelbar an Polen sowie im Süden an Tschechien. Kreisstadt und Sitz der Kreisverwaltung ist die Große Kreisstadt Görlitz.

Landschaftlich gliedert sich der Kreis in drei sehr unterschiedliche Räume. Der Norden gehört zum Naturraum Oberlausitzer Heideland (D13) mit ausgedehnten Kiefernheiden, Sandflächen und dem teichreichen Oberlausitzer Teichgebiet. Der mittlere und östliche Teil um Görlitz zählt zum Naturraum Oberlausitz (D14) mit dem Neißetal, den Königshainer Bergen und dem Lausitzer Bergland. Der Süden um Zittau gehört zum Sächsisch-Böhmischen Kreidesandsteingebiet (D18) mit dem Zittauer Gebirge, dem kleinsten deutschen Mittelgebirge.

Ökologisch ist der Landkreis von überregionaler Bedeutung. Das Oberlausitzer Teichgebiet mit dem Niederspreer Teichgebiet zählt zu den teichreichsten Landschaften Mitteleuropas und ist ein bedeutendes Brut- und Rastgebiet für Wasser- und Watvögel. Hinzu kommen das grenzüberschreitende Neißetal als FFH-Gebiet, der UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen bei Bad Muskau und der Naturpark Zittauer Gebirge. Die Oberlausitz gilt zudem als Kernraum der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland.

Die Wirtschaft ist stark vom Strukturwandel geprägt. Die Braunkohletagebaue Nochten und Reichwalde sowie das Kraftwerk Boxberg der LEAG bestimmen den Norden, während in Görlitz mit dem Deutschen Zentrum für Astrophysik neue Forschungs- und Industrievorhaben entstehen. Bergbau, Rekultivierung, Verkehrs- und Energieinfrastruktur sowie Siedlungs- und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und der SächsÖKoVO zu erbringen ist.

Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D13
Oberlausitzer Heideland
Zum Naturraum D13 ›
D08
Spreewald und Lausitzer Becken- und Heideland
Zum Naturraum D08 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Görlitz (KS)ZittauWeißwasser/O.L.NieskyLöbauReichenbach/O.L.Rothenburg/O.L.Ebersbach-NeugersdorfBad MuskauOstritzHerrnhutBoxberg/O.L.KrauschwitzRietschen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Oberlausitzer Teichgebiet mit dem Niederspreer Teichgebiet, eine der teichreichsten Landschaften Mitteleuropas
  • Neißetal als grenzüberschreitende Fluss- und Auenlandschaft (FFH-Gebiet an der Lausitzer Neiße)
  • Naturpark Zittauer Gebirge, das kleinste deutsche Mittelgebirge, mit Fels- und Kammlagen
  • UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen bei Bad Muskau mit dem historischen Fürst-Pückler-Park
  • Königshainer Berge, Granithärtling mit Trockenrasen, Blockhalden und ehemaligen Steinbrüchen
  • Bergbaufolgelandschaft der Tagebaue Nochten und Reichwalde sowie der renaturierte Berzdorfer See
  • Kernraum der Wolfsrückkehr nach Deutschland in der Lausitz

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Sachsen konsequent nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der sächsischen Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz sowie die Besonderheiten der Naturräume D13, D14 und D18, von der Bergbaufolgelandschaft im Norden bis zum Zittauer Gebirge im Süden.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Görlitz

💧

Teich- und Feuchtgebietsentwicklung

Wiederherstellung von Verlandungszonen, Röhrichten und Flachwasserbereichen im Oberlausitzer Teichgebiet. Solche Maßnahmen sichern Laich- und Bruthabitate für Amphibien, Wasservögel und Libellen und werten die traditionelle Teichlandschaft ökologisch auf.

🌾

Heide- und Sandmagerrasenpflege

Entbuschung, Beweidung und Mahd auf Sandheiden und Magerrasen der nördlichen Oberlausitz, auch auf Truppenübungs- und Bergbaufolgeflächen. Offene Sandlebensräume sind Rückzugsraum für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Pflanzenarten.

🌊

Auenrenaturierung an Neiße und Schöps

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Förderung eigendynamischer Gewässerentwicklung an Lausitzer Neiße, Weißem und Schwarzem Schöps. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

⛏️

Bergbaufolge und Rekultivierung

Naturschutzfachliche Gestaltung von Kippen und Restlochseen im Umfeld der Tagebaue Nochten und Reichwalde. Aus nährstoffarmen Rohböden lassen sich hochwertige Offenland- und Pionierlebensräume entwickeln, die als anerkennungsfähige Kompensation nach SächsÖKoVO dienen.

🌳

Waldumbau der Kiefernforste

Umbau strukturarmer Kiefernbestände zu standortgerechten Mischwäldern aus Eiche, Buche, Birke und Hainbuche sowie Förderung von Alt- und Totholz. Das erhöht die Biotopwertigkeit und stabilisiert die weiten Waldflächen der Heidelandschaft.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen, Fledermausquartiere in und an Gebäuden, Laichgewässer für Rotbauchunke und Kammmolch, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Östliche Oberlausitz und Neißeland

🐸

Rotbauchunke und Amphibien

Das Oberlausitzer Teichgebiet ist ein bundesweit bedeutendes Vorkommen der Rotbauchunke (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie). Neuanlage und Vernetzung flacher, fischfreier Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen für Rotbauchunke, Moorfrosch und Laubfrosch.

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🦎

Zauneidechse auf Offenland

Sandheiden, Bahndämme, Steinbrüche und Bergbaufolgeflächen bieten der streng geschützten Zauneidechse ideale Bedingungen. Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate mit Sonnenplätzen, Versteck- und Eiablagestrukturen als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦇

Fledermäuse in Parks und Gebäuden

Der Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau, alte Waldbestände und Gebäude bieten Quartiere für Große Bartfledermaus, Abendsegler und weitere Arten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme zu schaffen.

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🐦

Eisvogel an Neiße und Schöps

Naturnahe Uferabschnitte der Lausitzer Neiße und der Schöps-Gewässer bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.

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🕊️

Schwarzstorch in großen Wäldern

Die ausgedehnten, gewässerreichen Wälder der Oberlausitz beherbergen den Schwarzstorch, der störungsarme Altholzbestände und fischreiche Bäche benötigt. Horstschutz, Waldrandgestaltung und die Sicherung von Nahrungsgewässern sind geeignete FCS-Maßnahmen.

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🪶

Kiebitz und Wiesenbrüter

Feuchte Grünländer, Teichränder und offene Niederungen sind Brutgebiete für Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Extensivierung, Wiedervernässung und angepasste Mahdtermine sichern ihre Fortpflanzungsstätten und werten das Offenland naturschutzfachlich auf.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Braunkohle und Strukturwandel

Die Tagebaue Nochten und Reichwalde sowie das Kraftwerk Boxberg der LEAG prägen den Norden des Kreises. Bergbau, Abschlussbetriebsplanung und Rekultivierung der Bergbaufolgelandschaft erzeugen umfangreichen Kompensations- und Wiedernutzbarmachungsbedarf nach sächsischem Recht.

🛤️

Verkehrs- und Grenzinfrastruktur

Der Ausbau der B178n, Maßnahmen an der A4 sowie die Elektrifizierung und der Ausbau der Bahnstrecke Dresden, Görlitz und weiter nach Zgorzelec lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit Artenschutzmaßnahmen an Trassen und Böschungen.

⚡

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Bergbaufolge- und Konversionsflächen sowie Windenergievorhaben in der Oberlausitz erfordern naturschutzrechtliche Kompensation nach SächsÖKoVO und CEF- oder FCS-Maßnahmen für betroffene Arten.

🏗️

Forschung und Gewerbeentwicklung

Mit dem Deutschen Zentrum für Astrophysik in Görlitz, neuen Industrieansiedlungen und Gewerbegebieten entstehen im Zuge des Strukturwandels Vorhaben mit Eingriffsbedarf. Flächeneigentümer können als Anbieter von Ausgleichsflächen profitieren.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

BA
Landkreis Bautzen
Westlicher Nachbar · Oberlausitz (Sachsen)
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Görlitz

Der Landkreis Görlitz umfasst drei BfN-Naturräume: das Oberlausitzer Heideland (D13) im Norden mit Kiefernheiden und Teichen, die Oberlausitz (D14) im mittleren und östlichen Teil mit dem Neißetal und den Königshainer Bergen sowie das Sächsisch-Böhmische Kreidesandsteingebiet (D18) im Süden mit dem Zittauer Gebirge. Für die Bewertung und Bilanzierung nach sächsischem Recht ist die genaue Lage des Eingriffs entscheidend. greeNature ermittelt die Naturraum-Zuordnung für Sie.
In Sachsen werden Kompensationsmaßnahmen nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) auf einem Ökokonto geführt und nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen bewertet. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Zuordnung geeigneter Maßnahmen aus anerkannten Ökokonten, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die vollständige Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, mit einer Außenstelle in Weißwasser/O.L. Die Behörde entscheidet über Eingriffe, anerkennt Ökokonto-Maßnahmen und nimmt die Kompensation ab. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Die Tagebaue Nochten und Reichwalde sowie renaturierte Restseen wie der Berzdorfer See bieten große Flächen, auf denen aus nährstoffarmen Rohböden hochwertige Offenland- und Pionierlebensräume entstehen. Solche Maßnahmen sind nach SächsÖKoVO anerkennungsfähig und schaffen zugleich Rückzugsräume für Zauneidechse, Wildbienen und seltene Pflanzenarten.
Ja. Im Landkreis liegen unter anderem das FFH-Gebiet Neißetal, Teile des Oberlausitzer Teichgebiets und das Zittauer Gebirge. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG sowie CEF- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 BNatSchG auslösen. greeNature berät zu allen FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind intensiv genutzte Ackerflächen, feuchte Grünländer an Neiße und Schöps, Teichränder sowie Bergbaufolge- und Konversionsflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahmen.
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