Junge Laubholzaufforstung vor geschlossenem Altbestand
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D16

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Erzgebirgskreis

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Erzgebirgskreis, bewertet nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der sächsischen Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation im Erzgebirge (BfN-Naturraum D16).

1.828
km² Kreisfläche
~315.000
Einwohner
59
Städte und Gemeinden
Annaberg-Buchholz
Kreisstadt und Verwaltungssitz
1.215 m
Fichtelberg, höchster Berg Sachsens
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Erzgebirgskreis im Überblick

Der Erzgebirgskreis liegt im Süden Sachsens an der Grenze zur Tschechischen Republik und ist mit 59 kreisangehörigen Städten und Gemeinden einer der einwohnerstärksten Landkreise des Freistaats. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Annaberg-Buchholz. Naturräumlich gehört der Kreis überwiegend zum BfN-Naturraum D16 Erzgebirge, während der nördliche Rand um Aue, Lugau und Stollberg in das Erzgebirgsvorland (D19) überleitet. Eine Bezirksebene ist in Sachsen nicht mehr zwischengeschaltet, da die Regierungsbezirke im Jahr 2012 aufgelöst wurden.

Prägend ist ein Mittelgebirge, das von den Kammlagen an der böhmischen Grenze bis in das Erzgebirgsbecken bei Chemnitz und Zwickau abfällt. Auf sächsischer Seite liegt mit dem Fichtelberg (1.215 m) der höchste Berg des Landes. Charakteristisch sind ausgedehnte Bergmischwälder, artenreiche Berg- und Bergmähwiesen, Hochmoore in den Kammlagen sowie die Steinrücken, also die aus Lesesteinen aufgeschichteten Feldraine, die als Kulturlandschaftselement das Erzgebirge weithin prägen. Die jahrhundertelange Bergbaugeschichte ist als UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří ausgezeichnet.

Der Kreis wird von zahlreichen naturnahen Fließgewässern durchzogen, darunter Zschopau, Schwarzwasser, Zwönitz und Preßnitz, die zum Einzugsgebiet der Mulde gehören. Weite Teile des Kreisgebiets liegen im Naturpark Erzgebirge/Vogtland, dem längsten Naturpark Deutschlands. Der Erzgebirgskreis umfasst rund 42 FFH-Gebiete und neun Europäische Vogelschutzgebiete (SPA), darunter die Mittelgebirgslandschaft östlich von Annaberg, deren große geschlossene Wälder Lebensraum für Schwarzstorch, Sperlingskauz und Raufußkauz sind.

Wirtschaftlich ist der Erzgebirgskreis stark industriell geprägt, mit einem Schwerpunkt in Maschinenbau, Werkzeug- und Formenbau sowie Elektrotechnik, ergänzt durch Tourismus und die traditionelle Rohstoffgewinnung. Verkehrs-, Gewerbe- und Energievorhaben lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus. Deren Ausgleich richtet sich nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem SächsNatSchG, bewertet über die sächsische Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung sowie über Ökokonten und Ökopunkte nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO).

Junge Laubholzaufforstung vor geschlossenem Altbestand

🗺️ Zugehörige Naturräume

📍 Ausgewählte Gemeinden

Annaberg-Buchholz (KS)Aue-Bad SchlemaMarienbergSchwarzenberg/Erzgeb.Stollberg/Erzgeb.ZschopauOelsnitz/Erzgeb.OlbernhauLugau/Erzgeb.ZwönitzLößnitzEhrenfriedersdorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Erzgebirge/Vogtland, mit rund 120 km Länge der längste Naturpark Deutschlands, umfasst weite Teile des Kreisgebiets
  • Rund 42 FFH-Gebiete und neun Europäische Vogelschutzgebiete (SPA), darunter das SPA Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg
  • Fichtelberg (1.215 m), höchster Berg Sachsens, mit Kammlagen, Hochmooren und subalpin geprägten Bergwiesen
  • UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří als Zeugnis einer über 800 Jahre alten Bergbaulandschaft
  • Steinrücken als charakteristische Kulturlandschaftselemente sowie zahlreiche Altbergbaustollen als bedeutende Fledermaus-Winterquartiere
  • Naturnahe Fließgewässer wie Zschopau, Schwarzwasser, Zwönitz und Preßnitz im Einzugsgebiet der Mulde

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem sächsischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Erzgebirgskreises sowie dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zusammen und kennen die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen nach der sächsischen Handlungsempfehlung ebenso wie die Ökokonto-Führung nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). Vertraut sind uns auch die Besonderheiten der Bergwiesen, Bergmischwälder und Bergbäche im Naturraum D16. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Erzgebirgskreis

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Fichtenforste zu standortgerechten Bergmischwäldern aus Rotbuche, Weißtanne, Bergahorn und Vogelbeere. Solche Maßnahmen erhöhen die Aufwertung in der sächsischen Biotopbewertung, stabilisieren die Bergwälder und schaffen Lebensraum für Schwarzstorch und Höhlenbrüter.

🌸

Bergwiesen und Bergmähwiesen

Wiederherstellung und extensive Pflege artenreicher Berg- und Bergmähwiesen der Kammlagen durch angepasste Mahd und Verzicht auf Düngung. Diese FFH-Lebensraumtypen beherbergen eine hohe Pflanzenvielfalt und sind ein prägender Bestandteil der Erzgebirgslandschaft.

💧

Renaturierung von Bergbächen

Rückbau von Uferverbauungen, Herstellung der Durchgängigkeit und naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern wie Zschopau, Schwarzwasser und Zwönitz. Gewässerrandstreifen und Strukturvielfalt fördern Eisvogel, Groppe, Bachneunauge und die Gewässerfauna.

🪨

Steinrücken und Trockenbiotope

Erhalt, Pflege und Neuanlage der für das Erzgebirge typischen Steinrücken sowie von Trocken- und Magerstandorten. Als besonnte Struktur- und Vernetzungselemente bieten sie unter anderem der Zauneidechse Lebensraum und werten die Agrarlandschaft auf.

🪵

Moorrenaturierung in den Kammlagen

Wiedervernässung entwässerter Hoch- und Zwischenmoore am Erzgebirgskamm durch Rückbau von Gräben und Anhebung der Wasserstände. Die Maßnahmen sichern seltene Moorlebensräume, binden Kohlenstoff und erreichen in der Bilanzierung hohe Aufwertungen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa die Sicherung von Altbergbaustollen als Fledermausquartiere, Ersatzquartiere an Gebäuden und Bäumen sowie Steilwände für den Eisvogel, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Sächsisches Erzgebirge und Erzgebirgsbecken

🕊️

Schwarzstorch in den Bergwäldern

Die großen, geschlossenen Wälder des Erzgebirges bieten dem Schwarzstorch störungsarme Brutplätze und naturnahe Bäche als Nahrungshabitat. Waldumbau, Horstschutzzonen und die Renaturierung von Fließgewässern stützen die Bestände dieser störempfindlichen Art.

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🦇

Fledermäuse in Bergbaustollen

Die zahlreichen Altbergbaustollen des Erzgebirges zählen zu den bedeutendsten Fledermaus-Winterquartieren Sachsens, unter anderem für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Bei Eingriffen sind Quartiersicherung und Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐦

Eisvogel an den Bergbächen

Naturnahe Abschnitte von Zschopau, Schwarzwasser und Zwönitz mit Steilufern bieten dem Eisvogel Brutmöglichkeiten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Gewässer.

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🦎

Zauneidechse an Steinrücken und Halden

Besonnte Steinrücken, Bergbauhalden, Bahn- und Wegböschungen sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse. Bei Eingriffen sichern neu geschaffene Trockenbiotope und Habitatstrukturen die Fortpflanzungsstätten nach § 44 BNatSchG.

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🐸

Amphibien in Teichen und Bergbächen

Bergmolch, Grasfrosch und Erdkröte besiedeln Teiche, Tümpel und quellige Senken der Mittelgebirgslandschaft. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🌾

Feldlerche im offenen Bergland

Die offenen Agrarflächen der Hochlagen sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraßen wie die B101, B169 und B174 sowie Ortsumgehungen, Brückenbauwerke und Bahnstrecken durchziehen den Kreis. Ausbau- und Neubauvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

⛏️

Rohstoffgewinnung und Bergbau

Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe, etwa Flussspat und Schwerspat sowie Natursteine, hat im Erzgebirge lange Tradition. Abbau- und Erweiterungsvorhaben erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und häufig artenschutzrechtliche Prüfungen.

💨

Windenergie und Netzausbau

Der Ausbau der Windenergie in den Höhenlagen und der zugehörigen Leitungstrassen erzeugt Kompensationsbedarf und macht artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich.

🏘️

Siedlungs-, Gewerbe- und Tourismusentwicklung

Gewerbe- und Wohnbauflächen in den Industriestandorten sowie touristische Vorhaben in den Wintersport- und Kurorten führen zu Eingriffen. Die Kompensation lässt sich über bevorratete Ökopunkte aus dem Ökokonto effizient abdecken.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Erzgebirgskreis

Der Erzgebirgskreis gehört überwiegend zum BfN-Naturraum D16 Erzgebirge, während der nördliche Rand in das Erzgebirgsvorland (D19) überleitet. Prägend sind Bergmischwälder, artenreiche Bergwiesen, Hochmoore der Kammlagen und naturnahe Bergbäche. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Sachsen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem SächsNatSchG umgesetzt. Eingriff und Kompensation werden über die sächsische Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung ermittelt, die Vorratsführung erfolgt als Ökokonto nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Erzgebirgskreis, Referat Umwelt und Forst, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft eignen sich besonders: naturnaher Waldumbau zu Bergmischwäldern, Wiederherstellung und Pflege von Bergwiesen, Renaturierung von Bergbächen, Erhalt und Anlage von Steinrücken sowie die Wiedervernässung von Kammlagenmooren. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen, etwa die Sicherung von Altbergbaustollen als Fledermausquartiere.
Ja. Im Kreisgebiet liegen rund 42 FFH-Gebiete und neun Europäische Vogelschutzgebiete (SPA), darunter die Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg mit Vorkommen von Schwarzstorch, Sperlingskauz und Raufußkauz. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind Fichtenforste mit Umbaupotenzial, extensivierbares Grünland, Gewässerrandflächen sowie entwässerte Moor- und Grenzertragsstandorte. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Ökokonto- oder Kompensationsfläche nach SächsÖKoVO.
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