Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D19

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Dresden

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der Landeshauptstadt Dresden, bewertet nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der sächsischen Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Kompensationsmaßnahmen im Elbtal und im Sächsischen Elbland, bundesweit tätig und behördenerfahren.

328
km² Stadtfläche
~571.500
Einwohner (Ende 2025)
10
Stadtbezirke und 9 Ortschaften
~50 km²
Dresdner Heide (Stadtwald)
2
Naturräume D19/D19
Stadt und Ökologie

Die Stadt Dresden im Überblick

Dresden ist die Landeshauptstadt des Freistaats Sachsen und eine kreisfreie Stadt an der mittleren Elbe. Die Stadt liegt in der Dresdner Elbtalweitung, einem breiten Talkessel, der von den Lösshügeln des Elblands und den Ausläufern des Osterzgebirges gerahmt wird. Eine Bezirksebene ist in Sachsen nicht mehr zwischengeschaltet, da die Regierungsbezirke im Jahr 2012 aufgelöst wurden. Als kreisfreie Stadt nimmt Dresden die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr.

Naturräumlich gehört Dresden überwiegend zum BfN-Naturraum D19 Sächsisches Elb- und Lösshügelland mit der Elbtalweitung, den fruchtbaren Lössflächen und den warmen, südexponierten Elbtalhängen. Der Süden der Stadt, etwa die linkselbischen Kerbtäler von Weißeritz und Lockwitzbach, leitet in das Erzgebirgsvorland (Naturraum D19) über. Im Nordosten liegt mit der Dresdner Heide eines der größten zusammenhängenden Stadtwaldgebiete Deutschlands.

Trotz ihrer Größe ist Dresden ausgesprochen grün. Prägend sind die offenen Elbwiesen im Talraum, das EU-Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet entlang der Elbe, die naturnahen Elbtalhänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz, die Bachtäler von Prießnitz, Weißeritz und Lockwitz sowie der Weinbau an den Terrassenhängen des Sächsischen Elblands. Mehrere Naturschutzgebiete, ausgedehnte Landschaftsschutzgebiete und Natura-2000-Flächen liegen im Stadtgebiet.

Wirtschaftlich ist Dresden ein bundesweit bedeutender Standort der Mikroelektronik und Halbleiterindustrie (Silicon Saxony) mit Forschung, Maschinenbau und Gesundheitswirtschaft. Werkserweiterungen, neue Halbleiterfabriken, Wohnungsbau, Gewerbeflächen sowie der Ausbau von Verkehr und Infrastruktur lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich und Ersatz nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der SächsÖKoVO zu erbringen ist.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
Zum Naturraum D19 ›

📍 Stadtteile

Altstadt (KS)NeustadtPieschenKlotzscheLoschwitzBlasewitzLeubenProhlisPlauenCottaCossebaudeSchönfeld-Weißig

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • EU-Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg, Elbaue mit Wasservögeln und wertvollem Auengrünland
  • FFH-Gebiet Elbtalhänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz, wärmeliebende Trockenhänge, Felsfluren und Trockenmauern
  • Naturschutzgebiet Dresdner Elbtalhänge (rund 195 ha im Stadtgebiet), größtes NSG Dresdens
  • Dresdner Heide, eines der größten zusammenhängenden Stadtwaldgebiete Deutschlands, mit FFH-Anteilen
  • Bachtäler von Prießnitz, Weißeritz und Lockwitz als FFH-Gebiete und Biotopverbundachsen aus dem Erzgebirgsvorland in das Elbtal
  • Offene Elbwiesen als Auenlandschaft mitten in der Stadt, prägend für Landschaftsbild und Hochwasserabfluss
  • Weinbau an den Terrassenhängen des Sächsischen Elblands, Trockenmauern und Weinbergsbrachen als Sonderstandorte

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem sächsischen Kompensationsrecht vertraut. In Dresden arbeiten wir nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen. Wir stimmen Maßnahmen mit dem Umweltamt der Landeshauptstadt als Unterer Naturschutzbehörde ab und kennen die Besonderheiten der Kompensation im dicht bebauten Stadtraum, an den Elbtalhängen und in der Dresdner Heide.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Dresden

🧱

Entsiegelung und Innenentwicklung

Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter Flächen, Umwandlung in durchlässige, begrünte Standorte und Aufwertung innerstädtischer Restflächen. Im dicht bebauten Stadtraum eine wirksame Kompensation mit unmittelbarem Bezug zum Eingriffsort.

💧

Gewässerrenaturierung

Naturnahe Umgestaltung und Öffnung verrohrter Abschnitte an Prießnitz, Weißeritz und Lockwitzbach, Anlage von Uferrandstreifen und Auenstrukturen. Verbesserung von Durchgängigkeit, Gewässerstruktur und Biotopverbund.

🌿

Elbwiesen und Auengrünland

Extensivierung und arten­reiche Entwicklung der Elbwiesen und des Auengrünlands, angepasste Mahd und Beweidung. Lebensraum für Wiesenbrüter, Insekten und Auenpflanzen entlang des Elbtals.

🍇

Elbhänge und Streuobst

Pflege und Wiederherstellung von Trockenmauern, Weinbergsbrachen, Streuobstbeständen und Magerrasen an den warmen Elbtalhängen. Erhalt wärmeliebender Lebensgemeinschaften des Sächsischen Elblands.

🌳

Stadtwald und Waldumbau

Umbau strukturarmer Kiefernbestände der Dresdner Heide zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern, Erhalt von Altholz und Höhlenbäumen sowie Entwicklung von Waldrändern und Bachtälern.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsenhabitate an Bahndämmen und Hängen, Fledermausquartiere sowie Ersatzquartiere für Gebäudebrüter.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Dresdner Elbtalweitung und Sächsisches Elbland

🦎

Zauneidechse

Sonnige Elbtalhänge, Trockenmauern, Bahndämme und Gleisränder sind Lebensraum der Zauneidechse. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben im Stadtgebiet zählt sie zu den häufigsten Zielarten für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Elbtalhänge, alte Keller, Gebäude und die Dresdner Heide bieten Quartier- und Jagdräume für zahlreiche Fledermausarten. Quartiersicherung, Ersatzquartiere und der Erhalt von Höhlenbäumen sind gängige CEF-Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel und Biber

An Elbe, Weißeritz und Prießnitz leben der Eisvogel und der nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Biber. Naturnahe Ufer, Steilwände und ungestörte Gewässerrandstreifen stützen die Bestände.

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🦎

Kammmolch und Amphibien

Altwässer, Tümpel und Kleingewässer der Elbaue sind Lebensraum von Kammmolch, Erdkröte und weiteren Amphibien. Neuanlage und Vernetzung besonnter, fischfreier Laichgewässer sind typische Maßnahmen.

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🦆

Wasservögel im Elbtal

Das Vogelschutzgebiet Elbtal ist Rast- und Überwinterungsraum für zahlreiche Wasservögel. Erhalt offener Auenwiesen, störungsarmer Uferbereiche und Flachwasserzonen sichert Nahrungs- und Ruheflächen.

🐦

Feldlerche der Elbwiesen

Die offenen Elbwiesen und die Feldflur am Stadtrand sind Lebensraum der Feldlerche und weiterer Offenlandarten. Extensivierung, Blühstreifen und angepasste Mahd fördern die Brutbestände.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🔬

Halbleiterindustrie (Silicon Saxony)

Dresden ist der größte Mikroelektronik-Standort Europas. Der Bau und die Erweiterung von Halbleiterfabriken (unter anderem Infineon, Bosch, GlobalFoundries sowie das ESMC-Werk als Gemeinschaftsunternehmen mit TSMC) im Dresdner Norden erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

🏘️

Wohnbau und Siedlungsentwicklung

Wohnungsneubau, Nachverdichtung und die Entwicklung neuer Quartiere in einer wachsenden Großstadt führen zu Eingriffen in Boden, Grün und Landschaftsbild, für die Ausgleich und Ersatz nach sächsischem Recht bereitzustellen sind.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Als Bahnknoten und Kreuzungspunkt von A4 und A17 mit Brücken über die Elbe, Ausbau des Stadtbahnnetzes und Erneuerung von Verkehrswegen löst Dresden regelmäßig Eingriffe aus, die Kompensationsmaßnahmen erfordern.

🏗️

Gewerbe und Wissenschaft

Neue Gewerbe- und Forschungsflächen im Umfeld von TU Dresden, Universitätsklinikum und außeruniversitären Instituten sowie Logistik- und Industrieansiedlungen erzeugen naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Dresden

Dresden liegt überwiegend im BfN-Naturraum D19 Sächsisches Elb- und Lösshügelland mit der Elbtalweitung, den Lössflächen und den warmen Elbtalhängen. Der Süden der Stadt leitet über die Kerbtäler von Weißeritz und Lockwitzbach in das Erzgebirgsvorland (D19) über. Für die Bewertung und Bilanzierung nach sächsischem Recht ist der Naturraumbezug des Eingriffs maßgeblich. greeNature ordnet Ihr Vorhaben ein und stimmt die geeignete Kompensation ab.
In Sachsen werden Kompensationsmaßnahmen nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen bewertet. Die Aufwertung einer Fläche wird in Biotopwertpunkten ausgedrückt und kann über ein anerkanntes Ökokonto vorgehalten werden. greeNature übernimmt Bewertung, Bilanzierung, Flächenbereitstellung und die vollständige Abstimmung mit der Behörde.
Als kreisfreie Stadt ist Dresden selbst Untere Naturschutzbehörde. Zuständig ist das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden (Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden). greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Im dicht bebauten Stadtraum sind Entsiegelung und Aufwertung innerstädtischer Flächen, die Renaturierung der Bachtäler von Prießnitz, Weißeritz und Lockwitz, die Extensivierung der Elbwiesen, die Pflege von Streuobst, Trockenmauern und Magerrasen an den Elbhängen sowie der Waldumbau in der Dresdner Heide gängig. Die Auswahl richtet sich nach Eingriff, Naturraum und den Zielen der Behörde.
Neben der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG greifen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG. In Dresden sind Arten wie Zauneidechse, Fledermäuse, Gebäudebrüter, Eisvogel, Biber und Kammmolch relevant. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sichern betroffene Lebensstätten, Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) können bei einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich werden. In der Nähe des Vogelschutz- und FFH-Gebiets Elbtal ist zusätzlich die Verträglichkeit zu prüfen.
Ja. Geeignet sind unter anderem entsiegelbare Flächen, Gewässerrandbereiche, Auengrünland an der Elbe, Hang- und Weinbergsstandorte mit Aufwertungspotenzial sowie Waldflächen für den naturnahen Umbau. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und wickelt die Anerkennung nach SächsÖKoVO mit der Behörde ab.
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