Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D13 · D19

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Bautzen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Bautzen, bewertet nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). greeNature entwickelt und betreut Kompensationsmaßnahmen in der Oberlausitz, bundesweit tätig und behördenerfahren.

2.396
km² Kreisfläche (größter Kreis Sachsens)
~296.000
Einwohner
57
Städte und Gemeinden
3
Naturräume D13/D14/D19
~6.900 ha
NSG Königsbrücker Heide
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Bautzen im Überblick

Der Landkreis Bautzen ist der flächengrößte Landkreis Sachsens und liegt in der Oberlausitz im Osten des Freistaats. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Große Kreisstadt Bautzen an der Spree. Sachsen führt seit der Kreisreform 2008 keine Regierungsbezirke mehr, der Landkreis untersteht damit unmittelbar den Landesbehörden.

Naturräumlich reicht der Kreis vom Oberlausitzer Bergland mit seinen Basaltkuppen und Bachtälern im Süden über das fruchtbare Lössgefilde um Bautzen und Kamenz bis in die weiten Sander- und Heideflächen der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft im Norden. Diese Spanne bildet sich in den BfN-Naturräumen D19, D14 und D13 ab.

Ökologisch prägend sind die jahrhundertealte Karpfenteichwirtschaft und das UNESCO-Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, eine der größten zusammenhängenden Teichlandschaften Mitteleuropas. Hinzu kommen das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide, das größte Naturschutzgebiet Sachsens, sowie die Fließgewässer Spree und Schwarze Elster.

Wirtschaftlich ist der Kreis durch Bahn- und Fahrzeugbau, Batterieproduktion (Kamenz) und den Strukturwandel im Lausitzer Braunkohlerevier geprägt. Industrieansiedlungen, Verkehrsausbau, Energievorhaben und die Sanierung von Bergbaufolgeflächen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten

🗺️ Zugehörige Naturräume

D13
Oberlausitzer Heideland
Zum Naturraum D13 ›
D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
Zum Naturraum D19 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bautzen (KS)HoyerswerdaKamenzRadebergBischofswerdaPulsnitzWittichenauKönigsbrückGroßröhrsdorfWilthenBernsdorfLauta

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • UNESCO-Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (seit 1996), Natura-2000-Gebiet mit FFH- und Vogelschutzstatus
  • NSG Königsbrücker Heide, größtes Naturschutzgebiet Sachsens, ehemaliger Truppenübungsplatz, FFH- und Vogelschutzgebiet
  • Eine der größten zusammenhängenden Teichlandschaften Mitteleuropas mit traditioneller Karpfenteichwirtschaft
  • Oberlausitzer Bergland im Süden mit Basaltkuppen, naturnahen Bachtälern und einem kurzen Abschnitt an der Grenze zu Tschechien
  • Fruchtbares Lössgefilde um Bautzen und Kamenz mit intensiv genutzten Ackerböden
  • Bergbaufolgelandschaft im Norden, Renaturierung ehemaliger Braunkohletagebaue im Übergang zum Lausitzer Seenland
  • Spree und Schwarze Elster als prägende Fließgewässer mit begleitenden Auen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem sächsischen Kompensationsrecht vertraut. In der Oberlausitz arbeiten wir nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Sachsen. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Bautzen ab und kennen die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Bergland, Lössgefilde und Teichlandschaft.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Bautzen

💧

Teiche und Verlandungszonen

Extensivierung der Teichwirtschaft, Anlage von Flachwasser- und Verlandungszonen sowie naturnahe Uferstrukturen in der Oberlausitzer Teichlandschaft. Lebensraum für Amphibien, Libellen und Wasservögel.

🌾

Heide- und Offenlandpflege

Entbuschung, Beweidung und Mahd von Sand- und Zwergstrauchheiden nach dem Vorbild der Königsbrücker Heide. Erhalt offener, magerer Standorte für wärmeliebende Arten.

🌲

Waldumbau naturnaher Wälder

Umbau strukturarmer Kiefernforste zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern sowie Renaturierung von Moor- und Bruchwaldstandorten mit Stärkung der Biotopvernetzung.

🏞️

Bergbaufolgelandschaft

Entwicklung von Rohbodenstandorten, Kleingewässern und Sukzessionsflächen auf sanierten Braunkohleflächen im Norden des Kreises, abgestimmt auf die Ziele des Strukturwandels.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS), etwa Zauneidechsenhabitate, Fledermausquartiere und Amphibiengewässer nach § 44 BNatSchG.

🌳

Fließgewässer und Auen

Auenentwicklung, Uferrandstreifen und Gewässerrandbepflanzung an Spree und Schwarzer Elster, ergänzt um Steilwände als Bruthabitat für den Eisvogel.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oberlausitz zwischen Bergland und Teichlandschaft

🐸

Rotbauchunke und Laubfrosch

Die eutrophen Stillgewässer der Teichlandschaft sind Kernlebensraum der europarechtlich geschützten Rotbauchunke sowie von Laubfrosch und Moorfrosch. Neuanlage und Vernetzung besonnter Kleingewässer sind typische Maßnahmen.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie, gut besonnte Teiche und Tümpel der Oberlausitz. Für ihn werden gezielt Laichgewässer mit Landlebensraum im Umfeld entwickelt.

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🦇

Fledermäuse

Mopsfledermaus und Großes Mausohr nutzen die alten Wälder und Teichgebiete als Jagd- und Quartierräume. Quartiersicherung, Höhlenbaumschutz und jagdgebietsnahe Gehölzstrukturen sind gängige CEF-Maßnahmen.

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🕊️

Schwarzstorch und Kranich

Die störungsarmen Wälder und Teiche bieten Brut- und Nahrungsräume für den Schwarzstorch und den Kranich. Ruhezonen, extensive Feuchtgrünländer und naturnahe Waldbäche stützen die Bestände.

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🐟

Eisvogel und Fischotter

An Spree, Schwarzer Elster und den Teichen leben Eisvogel und der nach Anhang II FFH-Richtlinie geschützte Fischotter. Steilwände, durchgängige Gewässer und ungestörte Uferstreifen sind wirksame Maßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Sandige Heideflächen, Bahndämme und Bergbaufolgeflächen sind Lebensraum der Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben zählt sie zu den häufigsten Zielarten für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🔋

Industrie und Fahrzeugbau

Am Standort Kamenz produziert Accumotive (Mercedes-Benz) Batteriesysteme, in Bautzen ist der Schienenfahrzeugbau ansässig. Werkserweiterungen, neue Produktionshallen und Logistikflächen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

⛏️

Strukturwandel und Bergbaufolge

Der Kohleausstieg im Lausitzer Revier bringt Sanierung und Renaturierung von Bergbaufolgeflächen sowie geförderte Neuansiedlungen mit sich. Beides berührt Naturhaushalt und Landschaftsbild und löst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden nach Görlitz, Maßnahmen an der A4 und B96 sowie Ortsumgehungen führen zu Eingriffen, für die Kompensation nach sächsischem Recht bereitzustellen ist.

☀️

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Konversions- und Bergbaufolgeflächen sowie Windenergievorhaben erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich und, je nach Art, CEF- und FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

GÖ
Landkreis Görlitz
Östlicher Nachbar · Oberlausitz
ME
Landkreis Meißen
Westlicher Nachbar · Elbtal
SÄ
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Südlicher Nachbar · Bergland
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Bautzen

Der Kreis verteilt sich auf drei BfN-Naturräume: das Oberlausitzer Bergland im Süden (D19), das Sächsische Elb- und Lösshügelland um Bautzen und Kamenz (D14) sowie das Oberlausitzer Heideland mit der Teichlandschaft im Norden (D13). Für die Bewertung und Bilanzierung nach sächsischem Recht ist der Naturraumbezug des Eingriffs maßgeblich. greeNature ordnet Ihr Vorhaben ein und stimmt die geeignete Kompensation ab.
In Sachsen werden Kompensationsmaßnahmen nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen bewertet. Die Aufwertung einer Fläche wird in Biotopwertpunkten ausgedrückt und kann über ein anerkanntes Ökokonto vorgehalten werden. greeNature übernimmt Bewertung, Bilanzierung, Flächenbereitstellung und die vollständige Abstimmung mit der Behörde.
Untere Naturschutzbehörde ist das Umwelt- und Forstamt des Landratsamtes Bautzen. Der Dienstsitz für den Naturschutz liegt in der Macherstraße 55 in 01917 Kamenz, die Postanschrift lautet Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufig sind die Extensivierung und naturnahe Gestaltung von Teichen, die Pflege von Sand- und Zwergstrauchheiden, der Umbau von Kiefernforsten zu naturnahen Mischwäldern, die Entwicklung von Bergbaufolgeflächen sowie Auen- und Uferrenaturierungen an Spree und Schwarzer Elster. Die Auswahl richtet sich nach Eingriff, Naturraum und den Zielen der Behörde.
Neben der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG greifen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG. In der Oberlausitz sind Arten wie Kammmolch, Rotbauchunke, Fledermäuse, Fischotter und Zauneidechse relevant. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sichern betroffene Lebensstätten, Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) können bei einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich werden. In der Nähe von FFH-Gebieten ist zusätzlich die Verträglichkeit zu prüfen.
Ja. Geeignet sind unter anderem Teiche und Feuchtflächen, magere Sandstandorte, Ackerflächen im Lössgefilde mit Aufwertungspotenzial sowie Gewässerrandbereiche. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und wickelt die Anerkennung nach SächsÖKoVO mit der Behörde ab.
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