Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Sachsen-Anhalt · ÖkokontoVO LSA / Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt
Naturraum D20 · D10

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Salzlandkreis

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Salzlandkreis, bewertet nach der Ökokonto-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell des Landes. greeNature entwickelt und betreut Kompensationsmaßnahmen zwischen Magdeburger Börde, Vorharz und Saale-Elbe-Auen, bundesweit tätig und behördenerfahren.

~1.427
km² Kreisfläche
~180.000
Einwohner
11
Einheitsgemeinden (+ 2 Verbandsgemeinden)
2
Naturräume D20/D10
224 m
Höchster Punkt
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Salzlandkreis im Überblick

Der Salzlandkreis liegt in der Mitte Sachsen-Anhalts und ist der einzige Landkreis des Landes, der an kein anderes Bundesland grenzt. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Bernburg (Saale). Sachsen-Anhalt hat seine Regierungsbezirke 2004 abgeschafft, der Kreis untersteht damit unmittelbar den Landesbehörden. Der Landkreis entstand 2007 aus den früheren Kreisen Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck.

Naturräumlich reicht der Kreis von der fruchtbaren Magdeburger Börde mit ihren mächtigen Schwarzerdeböden über das Östliche Harzvorland im Westen (BfN-Naturraum D20) bis in die breiten Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Bode und Elbe im Osten, die zum Naturraum D10 (Elbe-Mulde-Tiefland) gehören. Prägend sind ausgedehnte, intensiv genutzte Ackerfluren, die von Fließgewässern und Auwaldresten durchzogen werden.

Ökologisch bedeutsam sind die Natura-2000-Gebiete entlang der Flüsse, darunter das FFH-Gebiet Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg, das FFH-Gebiet Bode und Selke im Harzvorland sowie Teile des Naturparks Unteres Saaletal. Eine Besonderheit sind die Binnensalzstellen, etwa die Salzstelle bei Hecklingen mit dem seltenen FFH-Lebensraumtyp Salzwiesen des Binnenlandes (LRT 1340*).

Wirtschaftlich ist der Kreis durch Kali- und Salzbergbau (Staßfurt), Chemie, Zement, Aluminiumverarbeitung und die Ernährungswirtschaft auf den Börde-Böden geprägt. Industrieansiedlungen, Bergbaufolgen, Verkehrsvorhaben und der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt zu erbringen ist.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D20
Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet
Zum Naturraum D20 ›
D10
Elbe-Mulde-Tiefland
Zum Naturraum D10 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bernburg (Saale) (KS)Schönebeck (Elbe)StaßfurtAscherslebenCalbe (Saale)BarbyKönnernNienburg (Saale)HecklingenSeelandBördelandEgelner Mulde (Verbandsgemeinde)Saale-Wipper (Verbandsgemeinde)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg, Hartholzauenwälder und Feuchtwiesen entlang der Elbe bei Schönebeck und Barby
  • FFH-Gebiet Bode und Selke im Harzvorland, gewässerbegleitende Auwälder und naturnahe Fließgewässerabschnitte
  • Teile des Naturparks Unteres Saaletal mit Trockenhängen, Auwald und der Saale als prägendem Fluss
  • Salzstelle bei Hecklingen (NSG), eine der artenreichsten Binnensalzstellen Sachsen-Anhalts mit dem FFH-Lebensraumtyp Salzwiesen des Binnenlandes (LRT 1340*)
  • Magdeburger Börde mit tiefgründigen Schwarzerdeböden, offene Ackerlandschaft als Lebensraum für Feldvögel
  • Bergbaufolgelandschaften, unter anderem der Concordia See bei Nachterstedt als gefluteter ehemaliger Braunkohletagebau
  • Saale, Bode und Elbe als prägende Fließgewässer mit begleitenden Auen und Altwässern

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Sachsen-Anhalts vertraut. Im Salzlandkreis arbeiten wir nach der Ökokonto-Verordnung des Landes (ÖkoKVO LSA) und dem landeseigenen Bewertungsmodell, das Flächen vor und nach der Maßnahme in Ökopunkten bewertet und die erzielte Aufwertung dem Ökokonto gutschreibt. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Salzlandkreises in Bernburg ab und kennen die naturräumlichen Besonderheiten zwischen Börde, Vorharz und den Auen von Saale, Bode und Elbe.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Salzlandkreis

🌾

Feldvogelschutz in der Börde

Anlage von Lerchenfenstern, Blühstreifen, Brachen und extensiven Ackerrandstrukturen in der ausgeräumten Agrarlandschaft der Magdeburger Börde. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Feldlerche, Kiebitz, Grauammer und Feldhamster.

🌊

Auenrenaturierung an Saale, Bode und Elbe

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung von Weichholz- und Hartholzauen. So entstehen Steilufer, Flutrinnen und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Biber, Fische und Amphibien.

🧂

Binnensalzstellen und Trockenrasen

Pflege, Wiedervernässung und Beweidung salzbeeinflusster Standorte sowie Entwicklung von Halbtrocken- und Trockenrasen an sonnigen Hängen. Diese seltenen Lebensräume beherbergen hochspezialisierte, salz- und wärmeliebende Arten.

🌳

Streuobst, Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen im Harzvorland. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die intensiv genutzte Ackerflur ökologisch auf.

🏞️

Bergbaufolgeflächen und Rohbodenstandorte

Entwicklung von Rohboden-, Sukzessions- und Kleingewässerstandorten auf ehemaligen Kali-, Salz- und Braunkohleflächen. Offene, magere Standorte bieten Lebensraum für Zauneidechse, Wildbienen und Pionierarten.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, Zauneidechsenhabitate, Amphibiengewässer und Steilwände für den Eisvogel.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Magdeburger Börde, Vorharz und Saale-Elbe-Auen

🐦

Feldlerche

Die offene Ackerlandschaft der Börde ist Kernlebensraum der stark rückläufigen Feldlerche. Lerchenfenster, Blühflächen und extensiv bewirtschaftete Ackerränder sind bewährte Maßnahmen zur Stützung der Brutbestände.

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🐤

Kiebitz

Der Kiebitz brütet auf feuchten Ackersenken und Grünlandflächen der Börde und der Flussauen. Angelegte Feuchtinseln, wechselfeuchte Mulden und angepasste Bewirtschaftung sichern seine Gelege bei Eingriffen.

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🦎

Zauneidechse

Die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Bahndämme, Böschungen sowie trockenwarme Bergbau- und Haldenstandorte. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Ersatzhabitate als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) braucht größere, fischfreie Gewässer mit reicher Unterwasservegetation und strukturreiche Landlebensräume im Umfeld. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind typische Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Zahlreiche streng geschützte Fledermausarten nutzen Auwälder, Streuobstbestände sowie Gebäude und Bergbauanlagen als Quartier und Jagdgebiet. Bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme einzuplanen.

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🐦

Eisvogel

Die naturnahen Uferabschnitte von Saale, Bode und Elbe bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Kali-, Salz- und Bergbaufolgen

Staßfurt gilt als Wiege des Kalibergbaus. Bergsenkungen, die Sanierung von Altstandorten und die Nachnutzung von Bergbaufolgeflächen wie dem Concordia See bei Nachterstedt lösen Eingriffe aus, deren Ausgleich nach dem Bewertungsmodell des Landes zu erbringen ist.

🏭

Chemie, Zement und Aluminium

Chemie- und Sodaproduktion in Bernburg, Zementwerke sowie Aluminiumverarbeitung prägen den Kreis. Betriebserweiterungen, neue Anlagen und Rohstoffgewinnung (Kalkstein, Kies, Sand) erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Der Ausbau der Autobahn A14, von Bundes- und Landstraßen sowie von Bahnstrecken, Brücken und Leitungstrassen führt zu Flächeninanspruchnahme und begründet Ausgleichs- und Ersatzpflichten.

☀️

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windkraftvorhaben auf den weiten Ackerflächen der Börde erfordern naturschutzrechtliche Kompensation, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen CEF- und FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Salzlandkreis

Der Salzlandkreis gehört überwiegend zum BfN-Naturraum D20 (Östliches Harzvorland und Börde) mit der fruchtbaren Magdeburger Börde und dem Vorharz. Die Fluss- und Auenlandschaften von Saale und Elbe im Osten gehören zum Naturraum D10 (Elbe-Mulde-Tiefland). Für die Kompensationsbewertung ist die genaue Naturraum- und Biotopzuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Sachsen-Anhalt werden Kompensationsmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell des Landes bewertet. Flächen werden vor und nach der Maßnahme in Ökopunkten bilanziert, die erzielte Aufwertung wird dem Ökokonto gutgeschrieben und kann später beim Vollzug eines Eingriffs angerechnet werden. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Bilanzierung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Salzlandkreis, Fachdienst Klima, Umwelt und Naturschutz, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale). greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Verbreitet sind Feldvogelschutz in der Börde (Lerchenfenster, Blühstreifen, Kiebitzinseln), Auenrenaturierung an Saale, Bode und Elbe, die Pflege von Binnensalzstellen und Trockenrasen, Streuobst- und Heckenpflanzungen im Harzvorland sowie die Entwicklung von Rohbodenstandorten auf Bergbaufolgeflächen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Ja. Im Kreis liegen unter anderem das FFH-Gebiet Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg, das FFH-Gebiet Bode und Selke im Harzvorland sowie die Salzstelle bei Hecklingen mit dem prioritären Lebensraumtyp Salzwiesen des Binnenlandes (LRT 1340*). Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können erhöhte Anforderungen und FCS-Maßnahmen nach § 45 BNatSchG auslösen. greeNature berät zu allen FFH-rechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Ackerflächen in der Börde für Feldvogelmaßnahmen, feuchte Flächen und Altarme in den Auen von Saale und Elbe sowie Hang- und Grenzertragsstandorte für Streuobst und Trockenrasen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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