
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Mansfeld-Südharz
Sofort verfügbare Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation im Mansfelder Land und im Südharz.
Der Landkreis Mansfeld-Südharz im Überblick
Der Landkreis Mansfeld-Südharz liegt im Südwesten Sachsen-Anhalts und ist mit rund 1.449 km² und etwa 128.000 Einwohnern ein flächenmäßig großer, ländlich geprägter Kreis. Kreisstadt und Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Sangerhausen. Der Landkreis gliedert sich in neun Einheitsgemeinden und zwei Verbandsgemeinden, darunter die Lutherstadt Eisleben, Hettstedt und Mansfeld.
Landschaftlich reicht der Kreis vom bewaldeten Unterharz im Nordwesten über das Mansfelder Land bis in die fruchtbare Goldene Aue an Helme und Unstrut im Süden. Naturräumlich hat der Landkreis Anteil am Naturraum Harz (D37) sowie am Östlichen Harz (D20), der die löss- und schwarzerdegeprägten Ackerlandschaften östlich und südöstlich des Harzes umfasst.
Ökologisch besonders bedeutend ist die Karstlandschaft Südharz, ein weltweit einzigartiger Gipskarstgürtel des Zechsteins mit Höhlen, Dolinen und Erdfällen, der als Biosphärenreservat ausgewiesen ist. Hinzu kommen der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land), die Talsperre Kelbra als international bedeutendes Kranichrastgebiet sowie der Süße See. Die Gipskarsthöhlen zählen zu den wichtigsten Fledermaus-Winterquartieren der Region.
Wirtschaftlich ist der Kreis vom Erbe des Mansfelder Kupferschieferbergbaus geprägt, dessen Halden und Bergbaufolgeflächen die Landschaft bis heute bestimmen. Bergbaufolge, Gips- und Kalkabbau, Landwirtschaft auf Schwarzerde, Verkehrsinfrastruktur (A38, B80, B86) sowie der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D18 ›
Zum Naturraum D20 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, ein weltweit einzigartiger Gipskarstgürtel des Zechsteins mit Höhlen, Dolinen und Erdfällen
- Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) sowie Anteil am bewaldeten Unterharz
- Talsperre Kelbra als international bedeutendes Kranichrast- und Wasservogelgebiet (EU-Vogelschutzgebiet)
- Süßer See im Seegebiet Mansfelder Land als naturnaher Flachsee mit Bedeutung für Wasser- und Watvögel
- Bergbaufolgelandschaft des Mansfelder Kupferschieferreviers mit Halden, Trocken- und Halbtrockenrasen
- Gipskarsthöhlen als bedeutende Fledermaus-Winterquartiere Mitteldeutschlands
- Fruchtbare Löss- und Schwarzerdeböden mit der Goldenen Aue an Helme und Unstrut
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Sachsen-Anhalt konsequent nach der Ökokonto-Verordnung des Landes (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz und die Besonderheiten der Naturräume D20 und D37, vom Gipskarst des Südharzes über das Kupferschieferrevier bis in die Goldene Aue.
Typische Maßnahmen im Landkreis Mansfeld-Südharz
Auen- und Gewässerentwicklung
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und naturnahe Entwicklung an Helme, Wipper und den Zuflüssen zur Saale. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Gewässerrandstreifen als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Ackerextensivierung auf Schwarzerde
Anlage von Lerchenfenstern, Blüh- und Ackerrandstreifen sowie extensiver Feldraine auf den intensiv genutzten Lössböden. Diese Maßnahmen werten die weiten Agrarlandschaften auf und sichern Lebensraum für Feldlerche und weitere Offenlandarten.
Renaturierung von Bergbaufolgeflächen
Naturschutzfachliche Gestaltung von Halden und Rohböden des Kupferschieferreviers. Aus nährstoffarmen Substraten lassen sich hochwertige Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Pionierlebensräume entwickeln, die nach ÖkoKVO LSA anerkennungsfähig sind.
Waldumbau und Naturwaldentwicklung im Harz
Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern sowie Förderung von Alt- und Totholz im Unterharz. Das erhöht die Biotopwertigkeit und stabilisiert Lebensräume für Schwarzstorch und Wildkatze.
Höhlen- und Quartierschutz im Gipskarst
Sicherung und Beruhigung von Höhlen, Stollen und Karstspalten als Fledermaus-Winterquartiere im Südharzer Zechsteingürtel sowie Schaffung von Ersatzquartieren an Gebäuden und Bäumen als vorgezogene CEF-Maßnahme.
Feuchtgrünland und Wiedervernässung
Extensivierung, Wiedervernässung und angepasste Mahd an der Talsperre Kelbra, im Helmetal und am Süßen See. So werden Brut- und Rasthabitate für Kiebitz, Wiesenbrüter und Wasservögel gesichert und aufgewertet.
Geschützte Arten im Mansfelder Land und Südharzer Karstlandschaft
Fledermäuse im Südharzer Gipskarst
Die Höhlen, Stollen und Karstspalten des Zechsteingürtels zählen zu den bedeutendsten Fledermaus-Winterquartieren Mitteldeutschlands. Arten wie Mopsfledermaus und Bartfledermäuse (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) überwintern hier. Bei Eingriffen sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG zu schaffen.
Mehr zur Art ›Wildkatze in den Harzwäldern
Die naturnahen Laub- und Mischwälder des Unterharzes sind Lebensraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie). Sie benötigt störungsarme, strukturreiche Wälder mit Deckung und Totholz. Biotopverbund, Waldrandgestaltung und der Erhalt von Alt- und Totholz sind geeignete FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch in großen Waldgebieten
Die ausgedehnten, gewässerreichen Wälder des Harzes beherbergen den Schwarzstorch, der störungsarme Altholzbestände und fischreiche Bäche als Nahrungshabitat benötigt. Horstschutz, Waldrandgestaltung und die Sicherung von Nahrungsgewässern sind geeignete FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Bergbaufolgeflächen
Halden, Trockenrasen und Böschungen des Kupferschieferreviers bieten der streng geschützten Zauneidechse ideale Bedingungen. Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate mit Sonnenplätzen, Versteck- und Eiablagestrukturen als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Feldlerche auf den Schwarzerdeböden
Die weiten Ackerlandschaften auf fruchtbarem Löss sind Brutgebiet der Feldlerche, deren Bestände durch die Nutzungsintensität zurückgehen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Feldraine sind bewährte CEF-Maßnahmen zur Sicherung ihrer Fortpflanzungsstätten.
Mehr zur Art ›Kiebitz an Kelbra und Süßem See
Feuchte Niederungen an der Talsperre Kelbra, im Helmetal und am Süßen See sind Brut- und Rastgebiete für Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Wiedervernässung, Extensivierung und angepasste Mahdtermine sichern ihre Fortpflanzungsstätten und werten das Offenland auf.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehrsinfrastruktur
Die A38 (Südharzautobahn), die Bundesstraßen B80 und B86 sowie die Bahnstrecken um Sangerhausen und Halle erfordern bei Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen Ausgleichs- und Ersatzpflichten, häufig verbunden mit Artenschutzmaßnahmen an Trassen und Böschungen.
Erneuerbare Energien und Strukturwandel
Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenvorhaben sowie Projekte des Strukturwandels im Mitteldeutschen Revier lösen naturschutzrechtliche Kompensation nach ÖkoKVO LSA und CEF- oder FCS-Maßnahmen für betroffene Arten aus.
Rohstoffgewinnung und Bergbaufolge
Gips-, Kalk- und Kiesabbau im Südharz sowie die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft des Kupferschieferreviers erzeugen umfangreichen Kompensations- und Renaturierungsbedarf nach sachsen-anhaltischem Recht.
Gewerbe- und Siedlungsentwicklung
Neue Industrie- und Gewerbegebiete sowie die kommunale Bauleitplanung führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Flächeneigentümer können hier als Anbieter von Ausgleichsflächen profitieren.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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