Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Sachsen-Anhalt · ÖkokontoVO LSA / Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt
Naturraum D18 · D20 · D37

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Mansfeld-Südharz

Sofort verfügbare Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation im Mansfelder Land und im Südharz.

1.449
km² Kreisfläche
~128k
Einwohner
11
Einheits- & Verbandsgemeinden
2
Naturräume D20/D37
Sangerhausen
Kreisstadt & Sitz
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Mansfeld-Südharz im Überblick

Der Landkreis Mansfeld-Südharz liegt im Südwesten Sachsen-Anhalts und ist mit rund 1.449 km² und etwa 128.000 Einwohnern ein flächenmäßig großer, ländlich geprägter Kreis. Kreisstadt und Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Sangerhausen. Der Landkreis gliedert sich in neun Einheitsgemeinden und zwei Verbandsgemeinden, darunter die Lutherstadt Eisleben, Hettstedt und Mansfeld.

Landschaftlich reicht der Kreis vom bewaldeten Unterharz im Nordwesten über das Mansfelder Land bis in die fruchtbare Goldene Aue an Helme und Unstrut im Süden. Naturräumlich hat der Landkreis Anteil am Naturraum Harz (D37) sowie am Östlichen Harz (D20), der die löss- und schwarzerdegeprägten Ackerlandschaften östlich und südöstlich des Harzes umfasst.

Ökologisch besonders bedeutend ist die Karstlandschaft Südharz, ein weltweit einzigartiger Gipskarstgürtel des Zechsteins mit Höhlen, Dolinen und Erdfällen, der als Biosphärenreservat ausgewiesen ist. Hinzu kommen der Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land), die Talsperre Kelbra als international bedeutendes Kranichrastgebiet sowie der Süße See. Die Gipskarsthöhlen zählen zu den wichtigsten Fledermaus-Winterquartieren der Region.

Wirtschaftlich ist der Kreis vom Erbe des Mansfelder Kupferschieferbergbaus geprägt, dessen Halden und Bergbaufolgeflächen die Landschaft bis heute bestimmen. Bergbaufolge, Gips- und Kalkabbau, Landwirtschaft auf Schwarzerde, Verkehrsinfrastruktur (A38, B80, B86) sowie der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) zu erbringen ist.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D18
Thüringer Becken und Randplatten
Zum Naturraum D18 ›
D20
Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet
Zum Naturraum D20 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Sangerhausen (KS)Lutherstadt EislebenHettstedtMansfeldArnsteinGerbstedtAllstedtSüdharzSeegebiet Mansfelder LandKelbra (Kyffhäuser)KlostermansfeldHelbra

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, ein weltweit einzigartiger Gipskarstgürtel des Zechsteins mit Höhlen, Dolinen und Erdfällen
  • Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) sowie Anteil am bewaldeten Unterharz
  • Talsperre Kelbra als international bedeutendes Kranichrast- und Wasservogelgebiet (EU-Vogelschutzgebiet)
  • Süßer See im Seegebiet Mansfelder Land als naturnaher Flachsee mit Bedeutung für Wasser- und Watvögel
  • Bergbaufolgelandschaft des Mansfelder Kupferschieferreviers mit Halden, Trocken- und Halbtrockenrasen
  • Gipskarsthöhlen als bedeutende Fledermaus-Winterquartiere Mitteldeutschlands
  • Fruchtbare Löss- und Schwarzerdeböden mit der Goldenen Aue an Helme und Unstrut

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Sachsen-Anhalt konsequent nach der Ökokonto-Verordnung des Landes (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz und die Besonderheiten der Naturräume D20 und D37, vom Gipskarst des Südharzes über das Kupferschieferrevier bis in die Goldene Aue.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Mansfeld-Südharz

💧

Auen- und Gewässerentwicklung

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und naturnahe Entwicklung an Helme, Wipper und den Zuflüssen zur Saale. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Gewässerrandstreifen als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🌾

Ackerextensivierung auf Schwarzerde

Anlage von Lerchenfenstern, Blüh- und Ackerrandstreifen sowie extensiver Feldraine auf den intensiv genutzten Lössböden. Diese Maßnahmen werten die weiten Agrarlandschaften auf und sichern Lebensraum für Feldlerche und weitere Offenlandarten.

🦎

Renaturierung von Bergbaufolgeflächen

Naturschutzfachliche Gestaltung von Halden und Rohböden des Kupferschieferreviers. Aus nährstoffarmen Substraten lassen sich hochwertige Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Pionierlebensräume entwickeln, die nach ÖkoKVO LSA anerkennungsfähig sind.

🌳

Waldumbau und Naturwaldentwicklung im Harz

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern sowie Förderung von Alt- und Totholz im Unterharz. Das erhöht die Biotopwertigkeit und stabilisiert Lebensräume für Schwarzstorch und Wildkatze.

🦇

Höhlen- und Quartierschutz im Gipskarst

Sicherung und Beruhigung von Höhlen, Stollen und Karstspalten als Fledermaus-Winterquartiere im Südharzer Zechsteingürtel sowie Schaffung von Ersatzquartieren an Gebäuden und Bäumen als vorgezogene CEF-Maßnahme.

🪶

Feuchtgrünland und Wiedervernässung

Extensivierung, Wiedervernässung und angepasste Mahd an der Talsperre Kelbra, im Helmetal und am Süßen See. So werden Brut- und Rasthabitate für Kiebitz, Wiesenbrüter und Wasservögel gesichert und aufgewertet.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Mansfelder Land und Südharzer Karstlandschaft

🦇

Fledermäuse im Südharzer Gipskarst

Die Höhlen, Stollen und Karstspalten des Zechsteingürtels zählen zu den bedeutendsten Fledermaus-Winterquartieren Mitteldeutschlands. Arten wie Mopsfledermaus und Bartfledermäuse (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) überwintern hier. Bei Eingriffen sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG zu schaffen.

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🐈

Wildkatze in den Harzwäldern

Die naturnahen Laub- und Mischwälder des Unterharzes sind Lebensraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie). Sie benötigt störungsarme, strukturreiche Wälder mit Deckung und Totholz. Biotopverbund, Waldrandgestaltung und der Erhalt von Alt- und Totholz sind geeignete FCS-Maßnahmen.

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🕊️

Schwarzstorch in großen Waldgebieten

Die ausgedehnten, gewässerreichen Wälder des Harzes beherbergen den Schwarzstorch, der störungsarme Altholzbestände und fischreiche Bäche als Nahrungshabitat benötigt. Horstschutz, Waldrandgestaltung und die Sicherung von Nahrungsgewässern sind geeignete FCS-Maßnahmen.

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🦎

Zauneidechse auf Bergbaufolgeflächen

Halden, Trockenrasen und Böschungen des Kupferschieferreviers bieten der streng geschützten Zauneidechse ideale Bedingungen. Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate mit Sonnenplätzen, Versteck- und Eiablagestrukturen als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐦

Feldlerche auf den Schwarzerdeböden

Die weiten Ackerlandschaften auf fruchtbarem Löss sind Brutgebiet der Feldlerche, deren Bestände durch die Nutzungsintensität zurückgehen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Feldraine sind bewährte CEF-Maßnahmen zur Sicherung ihrer Fortpflanzungsstätten.

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🪶

Kiebitz an Kelbra und Süßem See

Feuchte Niederungen an der Talsperre Kelbra, im Helmetal und am Süßen See sind Brut- und Rastgebiete für Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Wiedervernässung, Extensivierung und angepasste Mahdtermine sichern ihre Fortpflanzungsstätten und werten das Offenland auf.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Die A38 (Südharzautobahn), die Bundesstraßen B80 und B86 sowie die Bahnstrecken um Sangerhausen und Halle erfordern bei Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen Ausgleichs- und Ersatzpflichten, häufig verbunden mit Artenschutzmaßnahmen an Trassen und Böschungen.

⚡

Erneuerbare Energien und Strukturwandel

Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenvorhaben sowie Projekte des Strukturwandels im Mitteldeutschen Revier lösen naturschutzrechtliche Kompensation nach ÖkoKVO LSA und CEF- oder FCS-Maßnahmen für betroffene Arten aus.

⛏️

Rohstoffgewinnung und Bergbaufolge

Gips-, Kalk- und Kiesabbau im Südharz sowie die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft des Kupferschieferreviers erzeugen umfangreichen Kompensations- und Renaturierungsbedarf nach sachsen-anhaltischem Recht.

🏗️

Gewerbe- und Siedlungsentwicklung

Neue Industrie- und Gewerbegebiete sowie die kommunale Bauleitplanung führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Flächeneigentümer können hier als Anbieter von Ausgleichsflächen profitieren.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

HA
Landkreis Harz
Nördlicher Nachbar · Sachsen-Anhalt
SA
Landkreis Salzlandkreis
Nordöstlicher Nachbar · Sachsen-Anhalt
SA
Landkreis Saalekreis
Östlicher Nachbar · Sachsen-Anhalt
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Mansfeld-Südharz

Der Landkreis hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen: dem Harz (D37) mit dem bewaldeten Unterharz im Nordwesten und dem Östlichen Harz (D20), der die löss- und schwarzerdegeprägten Ackerlandschaften des Mansfelder Landes östlich und südöstlich des Harzes umfasst. Für die Bewertung und Bilanzierung nach sachsen-anhaltischem Recht ist die genaue Lage des Eingriffs entscheidend. greeNature ermittelt die Naturraum-Zuordnung für Sie.
In Sachsen-Anhalt werden vorgezogene Kompensationsmaßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) auf einem Ökokonto geführt und nach dem Bewertungsmodell des Landes in Wertpunkten bilanziert. Die aufgewertete Wertdifferenz wird bei Zuordnung zu einem Eingriff angerechnet. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, die Zuordnung geeigneter Maßnahmen aus anerkannten Ökokonten, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die vollständige Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz, Lindenallee 56, 06295 Lutherstadt Eisleben. Die Behörde entscheidet über Eingriffe, erkennt Ökokonto-Maßnahmen an und nimmt die Kompensation ab. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Der Südharzer Gipskarst mit seinen Höhlen ist ein sensibler Lebensraum und ein bedeutendes Fledermaus-Winterquartier, das besonderen Schutz erfordert. Zugleich bieten die Halden und Bergbaufolgeflächen des Kupferschieferreviers große Flächen, auf denen aus nährstoffarmen Rohböden hochwertige Trockenlebensräume entstehen. Solche Maßnahmen sind nach ÖkoKVO LSA anerkennungsfähig und schaffen Rückzugsräume für Zauneidechse, Wildbienen und seltene Pflanzenarten.
Ja. Im Kreis liegen unter anderem Gebiete des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz, das EU-Vogelschutzgebiet an der Talsperre Kelbra sowie mehrere FFH-Gebiete im Harz und an den Flusstälern. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG sowie CEF- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 BNatSchG auslösen. greeNature berät zu allen FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind intensiv genutzte Ackerflächen auf Schwarzerde, Hangbereiche mit Trockenrasen, Flächen an Helme, Wipper und den Saale-Zuflüssen sowie Bergbaufolge- und Konversionsflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahmen.
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