Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Sachsen-Anhalt · ÖkokontoVO LSA / Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt
Naturraum D10 · D20 · D09

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Magdeburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Landeshauptstadt Magdeburg, bewertet nach dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt und geführt über die Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA). greeNature entwickelt und betreut Kompensationsmaßnahmen an der Mittelelbe zwischen Elbaue und Magdeburger Börde, bundesweit tätig und behördenerfahren.

201 km²
Stadtfläche
~244.000
Einwohner (Dez. 2024)
Landeshauptstadt
von Sachsen-Anhalt
40
Stadtteile
D09 / D20
BfN-Naturräume
Stadt und Ökologie

Die Stadt Magdeburg im Überblick

Magdeburg ist die kreisfreie Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts und liegt beidseitig der Elbe. Auf rund 201 Quadratkilometern leben etwa 244.000 Menschen, womit Magdeburg eine der beiden großen kreisfreien Städte des Landes ist. Das Stadtgebiet gliedert sich in 40 Stadtteile, darunter mehrere Ortschaften mit dörflichem Charakter im Süden und Osten. Da Sachsen-Anhalt seine Regierungsbezirke im Jahr 2004 aufgelöst hat, ist die Stadtverwaltung unmittelbar dem Land nachgeordnet und nimmt die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr.

Naturräumlich liegt Magdeburg an der Nahtstelle zweier BfN-Haupteinheiten. Der Elbverlauf mit seinen Auen und Altwässern gehört zur Haupteinheit D09 Elbtalniederung, während die fruchtbaren Lössböden im Westen und Süden zur Magdeburger Börde zählen, die der Haupteinheit D20 (Östliches Harzvorland und Börde) zugeordnet ist. Aus diesem Nebeneinander von grundwassernaher Stromaue und trockenwarmer Schwarzerdelandschaft ergeben sich sehr unterschiedliche Ausgangswerte für Flächen und Biotoptypen, die bei der Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich genau zu erfassen sind.

Trotz der städtischen Prägung ist Magdeburg reich an Schutzgebieten entlang der Elbe. Das Stadtgebiet hat Anteil am großflächigen FFH-Gebiet Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg, das sich über mehrere tausend Hektar erstreckt. Im Süden liegt das Naturschutzgebiet Kreuzhorst, ein Rest naturnaher Hartholzaue mit alten Eichenbeständen, in dem unter anderem der Eremit (Osmoderma eremita) und der Mittelspecht nachgewiesen sind. Diese Natura-2000-Kulisse bestimmt wesentlich mit, wo Eingriffe zulässig sind und wie Kompensation naturraumgerecht auszugestalten ist.

Wirtschaftlich ist Magdeburg als Landeshauptstadt Verwaltungs-, Hochschul-, Logistik- und Industriestandort mit dem Binnenhafen an Elbe und Mittellandkanal. Stadtentwicklung, Gewerbe- und Industrieansiedlung, Verkehrsvorhaben und Hochwasserschutz erzeugen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft. Diese sind nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Bewertung über das Bewertungsmodell des Landes, vorgezogene Maßnahmen lassen sich nach der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) in ein Ökokonto einstellen und später einem konkreten Eingriff als Ausgleich zuordnen.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D10
Elbe-Mulde-Tiefland
Zum Naturraum D10 ›
D20
Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet
Zum Naturraum D20 ›
D09
Elbtalniederung
Zum Naturraum D09 ›

📍 Stadtteile

Altstadt (KS)Stadtfeld OstSudenburgBuckauOtterslebenRothenseeNeustädter FeldCracauSalbkePresterPechauRandau-Calenberge

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Anteil am FFH-Gebiet Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg, einem der bedeutendsten Auenkomplexe der Mittelelbe
  • Naturschutzgebiet Kreuzhorst im Süden der Stadt, naturnahe Hartholzaue mit alten Eichen, Nachweisen von Eremit und Mittelspecht
  • Lage an der Elbe mit Auen, Altwässern und dem Wasserstraßenkreuz von Elbe und Mittellandkanal
  • Übergang von der grundwassernahen Elbtalniederung (D09) zur trockenwarmen Magdeburger Börde (D20) mit Schwarzerdeböden
  • Untere Naturschutzbehörde wird von der Landeshauptstadt selbst wahrgenommen, ohne zwischengeschaltete Kreisebene
  • Städtische Brach- und Konversionsflächen bieten Potenzial für Entsiegelung und innerstädtische Aufwertung

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Sachsen-Anhalts vertraut. In Magdeburg arbeiten wir nach dem Bewertungsmodell des Landes und der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) für Eingriffe in Natur und Landschaft. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg sowie, bei überörtlich bedeutsamen Fragen und Natura-2000-Belangen, mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ab. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend und sorgen für die rechtssichere Sicherung im Kompensationsverzeichnis.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Magdeburg

🌊

Auen- und Hartholzauenentwicklung an der Elbe

Entwicklung und Aufwertung von Weich- und Hartholzauen entlang der Elbe, etwa im Umfeld der Kreuzhorst, durch Auwaldpflanzung, Wiederanbindung von Altarmen und die Zulassung von Überflutungsdynamik. Solche Maßnahmen erreichen im Bewertungsmodell Sachsen-Anhalts hohe Aufwertungen und stärken den Biotopverbund an der Mittelelbe.

🏗️

Entsiegelung und Rückbau innerstädtischer Flächen

Rückbau versiegelter Brach-, Gewerbe- und Konversionsflächen und deren Umwandlung in durchlässige, begrünte oder naturnahe Flächen. Entsiegelung wirkt unmittelbar biotopaufwertend, verbessert den Wasserhaushalt und eignet sich für die Kompensation im dicht bebauten Stadtgebiet.

💧

Gewässer- und Altarmrenaturierung

Renaturierung von Elbe-Altwässern, Gräben und kleineren Fließgewässern mit naturnahen Ufern, Gewässerrandstreifen und angebundenen Auengewässern. Neu angelegte oder wiederhergestellte Stillgewässer dienen Amphibien, Libellen und dem Eisvogel als Lebensraum.

🌾

Grünlandaufwertung und Ackerextensivierung im Umland

Extensivierung intensiv genutzter Ackerflächen der Börde und Entwicklung von artenreichem Grünland in den stadtnahen Niederungen. Angepasste Mahd, Verzicht auf Düngung, Blüh- und Ackerrandstreifen schaffen Nahrungs- und Bruthabitate für Offenland- und Wiesenarten.

🌳

Gehölz- und Stadtwaldentwicklung

Neuanlage und naturnaher Umbau von Wäldern, Feldgehölzen und Hecken im Stadt- und Umlandbereich mit heimischen Baumarten. Der Aufbau standortgerechter Bestände wertet den Biotopwert auf und schafft dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und im Auwald, Laichgewässer für Amphibien, Steilwände für den Eisvogel sowie Habitataufwertungen für die Zauneidechse, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Landeshauptstadt an der Mittelelbe zwischen Elbaue und Magdeburger Börde

🐦

Eisvogel an Elbe und Altwässern

Die Steilufer, Altarme und Kleingewässer im Elbetal bieten dem streng geschützten Eisvogel Brut- und Nahrungshabitate. Bei Eingriffen an Gewässern sichern der Erhalt und die Neuanlage von Steilwänden sowie strukturreichen Uferzonen die Fortpflanzungsstätten.

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🦇

Fledermäuse in Auwald und Bebauung

Alte Baumbestände der Hartholzaue, Gebäude und Brücken bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss, Sanierung oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Zauneidechse auf Bahn- und Trockenstandorten

Bahndämme, Brachflächen und trockenwarme Ränder im Stadtgebiet sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse. Bei Eingriffen sind Habitataufwertung, die Anlage von Strukturen und, soweit unvermeidbar, eine Umsiedlung mit vorgezogener Habitatschaffung nötig.

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🐸

Kammmolch und Amphibien der Aue

Auengewässer und Grabensysteme im Elbetal beherbergen Kammmolch (Anhang II FFH-Richtlinie) und weitere Amphibien. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🐤

Kiebitz in Auen- und Feuchtwiesen

Die Feucht- und Auenwiesen entlang der Elbe sind Bruthabitat des Kiebitzes und weiterer Wiesenvögel. Typische Maßnahmen sind die Extensivierung von Grünland, die Anlage von Blänken und die Wiedervernässung als vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🌱

Feldlerche in der Börde

Die weiträumige Ackerlandschaft der Magdeburger Börde am Stadtrand ist Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Innenentwicklung

Neubaugebiete, Nachverdichtung und die Reaktivierung von Brachflächen decken den Wohnungsbedarf der wachsenden Landeshauptstadt. Solche Bebauungspläne lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

🏭

Gewerbe- und Industrieansiedlung

Die Erschließung großer Gewerbe- und Industrieflächen, etwa am Eulenberg im Südwesten an der A14, ist mit erheblichen Eingriffen auf bisherigen Ackerflächen verbunden. Der hohe Kompensationsbedarf lässt sich effizient über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto abdecken.

🛣️

Verkehrs- und Brückeninfrastruktur

Der Ausbau von Straßen und Schiene, die Nordverlängerung der A14 sowie Ersatzneubauten im Zug der Elbquerungen queren empfindliche Auenbereiche. Diese Vorhaben erfordern Ausgleichsmaßnahmen und häufig artenschutzrechtliche Prüfungen mit CEF-Maßnahmen.

🌊

Hochwasserschutz und Deichbau

Deichertüchtigung, Deichrückverlegung und Maßnahmen zur Hochwasservorsorge an der Elbe verändern Auen und Gewässer. Sie sind mit Eingriffen verbunden, lassen sich aber gut mit auenökologischen Kompensationsmaßnahmen verbinden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Magdeburg

Magdeburg liegt an der Nahtstelle zweier BfN-Haupteinheiten. Die Elbe mit ihren Auen gehört zur Haupteinheit D09 Elbtalniederung, die Lössböden im Westen und Süden zur Magdeburger Börde, die der Haupteinheit D20 (Östliches Harzvorland und Börde) zugeordnet ist. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Sachsen-Anhalt wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG über das Naturschutzrecht des Landes und die Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) umgesetzt. Der ökologische Zustand vor und nach der Maßnahme wird nach dem Bewertungsmodell des Landes in Wertpunkten bilanziert. Vorgezogene Maßnahmen können in ein Ökokonto eingestellt und einem späteren Eingriff zugeordnet werden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Als kreisfreie Stadt nimmt die Landeshauptstadt Magdeburg die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Umweltamt, Julius-Bremer-Straße 10, 39104 Magdeburg. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Im städtischen Umfeld eignen sich besonders die Entwicklung von Auen und Hartholzauen an der Elbe, die Entsiegelung und Aufwertung innerstädtischer Brachflächen, die Renaturierung von Altwässern und Gewässern, die Aufwertung von Grünland und die Extensivierung von Ackerflächen der Börde im Umland sowie Gehölz- und Waldentwicklung. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Das Stadtgebiet hat Anteil am FFH-Gebiet Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg, außerdem liegt im Süden das Naturschutzgebiet Kreuzhorst mit naturnaher Hartholzaue. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen erforderlich.
Ja. Besonders geeignet sind Flächen in den Elbauen, Grünland in den Niederungen sowie Ackerflächen am Stadtrand, die sich extensivieren oder in naturnahe Lebensräume überführen lassen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Ökokonto- oder Kompensationsfläche.
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