
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Jerichower Land
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) zwischen Elbtal, Fläming und Fiener Bruch.
Der Landkreis Jerichower Land im Überblick
Der Landkreis Jerichower Land liegt im Nordosten Sachsen-Anhalts. Die Elbe bildet die westliche Grenze, im Osten schließt das Land Brandenburg an. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Burg. Der Kreis gehört zum Umland der Landeshauptstadt Magdeburg und zählt wirtschaftlich zu den stärkeren Regionen des Landes. Seit der Auflösung der Regierungsbezirke im Jahr 2004 ist Sachsen-Anhalt nicht mehr in Bezirke gegliedert.
Landschaftlich reicht der Kreis vom breiten Elbtal im Westen (Naturraum D09, Elbtalniederung) über das flache Elbe-Mulde-Tiefland im Süden (D10) bis in den Fläming im Osten (D11) mit seinen ausgedehnten Kiefernforsten, Binnendünen und Heideflächen. Geologisch prägen eiszeitliche Sande, Talsande und Niederungen das Bild, durchzogen von Ehle, Ihle und Stremme sowie den Bundeswasserstraßen Elbe-Havel-Kanal und Mittellandkanal.
Ökologisch bedeutsam sind vor allem die Elbtalaue mit Auwaldresten, Altwässern und Deichvorländern sowie das Fiener Bruch, ein überregional bedeutendes Niedermoor und Wiesenbrütergebiet. Das EU-Vogelschutzgebiet Elbaue Jerichow zieht sich mit mehreren angeschlossenen FFH-Gebieten entlang des Stroms. Im Fläming liegt zudem die Altengrabower Heide, ein großflächiger Sandtrockenraum von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung.
Die Wirtschaft verbindet Ernährungsindustrie, Metallverarbeitung, Papier- und Möbelproduktion mit Land- und Forstwirtschaft. Verkehrs- und Wasserstraßenprojekte (Autobahn A2, Bundesstraßen, Schleusen und Kanäle), der Ausbau erneuerbarer Energien im Fläming sowie die Siedlungsentwicklung im Magdeburger Umland lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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Zum Naturraum D10 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- EU-Vogelschutzgebiet Elbaue Jerichow (SPA0011) mit mehreren angeschlossenen FFH-Gebieten entlang der Elbe
- Elbtalaue mit Auwaldresten, Altwässern und Deichvorländern, Lebensraum für Biber und Fischotter
- Fiener Bruch, überregional bedeutendes Niedermoor und Wiesenbrütergebiet an der Grenze zu Brandenburg
- Fläming mit ausgedehnten Kiefernforsten, Binnendünen, Heiden und Sandtrockenrasen
- Altengrabower Heide, großflächiger Sandtrockenraum mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung im Möckeraner Raum
- Elbe-Havel-Kanal und Mittellandkanal als prägende Bundeswasserstraßen mit begleitenden Auen- und Grabenstrukturen
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und betreut Kompensationsvorhaben in Sachsen-Anhalt konsequent nach dem landeseigenen Bewertungsmodell und der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA). Wir stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land in Burg ab und kennen die naturschutzfachlichen Anforderungen entlang von Elbtal, Fläming und Fiener Bruch aus der Projektpraxis.
Typische Maßnahmen im Landkreis Jerichower Land
Auenrenaturierung an der Elbe
Deichrückverlegung, Anbindung von Altarmen und Altwässern sowie Entwicklung von Hartholz- und Weichholzauen im Deichvorland. Solche Maßnahmen stärken den natürlichen Hochwasserrückhalt und schaffen Lebensraum für Biber, Fischotter und Auwaldarten.
Feuchtgrünland-Extensivierung im Fiener Bruch
Wiedervernässung entwässerter Niedermoorflächen, angepasste Mahdtermine und Verzicht auf Düngung im Fiener Bruch und in den Elbwiesen. Extensiv genutztes Feuchtgrünland ist Brut- und Nahrungsraum für Kiebitz, Bekassine, Großen Brachvogel und weitere Wiesenbrüter.
Waldumbau im Fläming
Überführung strukturarmer Kiefernforste in standortgerechte Kiefern-Eichen- und Laubmischwälder, ergänzt um Alt- und Totholz sowie Waldrandgestaltung. Der Umbau erhöht die ökologische Wertigkeit der Fläming-Wälder und stabilisiert sie gegenüber Trockenheit.
Fließgewässer- und Grabenrenaturierung
Rückbau von Uferbefestigungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und eigendynamische Entwicklung an Ehle, Ihle und Stremme. So entstehen naturnahe Ufer, Laichhabitate und ein durchgängiger Biotopverbund zwischen Elbe, Fläming und Kanälen.
Artenschutz CEF und FCS
Fledermausquartiere in Gebäuden und Altbäumen, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen sowie Laichgewässer für Rotbauchunke und Kammmolch, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Hecken, Streuobst und Sandtrockenrasen
Anlage von Hecken und Feldgehölzen in der ausgeräumten Ackerlandschaft, Pflege von Streuobstbeständen und Offenhaltung von Sandtrockenrasen und Heideflächen im Fläming. Diese Trittsteinbiotope vernetzen Lebensräume für Insekten, Reptilien und Feldvögel.
Geschützte Arten im Elbtal, Fläming und Fiener Bruch
Biber und Fischotter
Die Elbe, ihre Altwässer und die begleitenden Gräben und Kanäle sind Kernlebensraum für Biber und Fischotter, beide Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Gewässerrenaturierungen, Uferrandstreifen und durchgängige Querbauwerke sind typische Kompensationsmaßnahmen.
Fledermäuse in Wald und Aue
Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und weitere Arten nutzen die Auwälder der Elbe und die Altholzbestände des Fläming als Jagd- und Quartierlebensraum. Quartiere an Bäumen und Gebäuden sowie strukturreiche Waldränder sind wichtige CEF-Bausteine.
Mehr zur Art ›Rotbauchunke und Kammmolch
Die Kleingewässer und Auenmulden der Elbtalaue beherbergen Rotbauchunke und Kammmolch, beide streng geschützt nach der FFH-Richtlinie. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer im Verbund sind eine bewährte Ausgleichsmaßnahme im Jerichower Land.
Mehr zur Art ›Wiesenbrüter im Fiener Bruch
Feuchtwiesen und Niedermoore sind Brutraum für Kiebitz, Bekassine und Großen Brachvogel. Der Fiener Bruch gehört zudem zum weiteren Umfeld der Großtrappe. Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland sichern diese Wiesenvögel.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch und Weißstorch
Der Schwarzstorch brütet in den störungsarmen Auwäldern, der Weißstorch nutzt die extensiven Grünländer der Elbaue als Nahrungsraum. Beide Arten profitieren von renaturierten Feuchtwiesen und naturnahen Fließgewässern, auch als FCS-Maßnahme bei Windkraftvorhaben im Fläming.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Elbe und Kanälen
Steilufer und Abbruchkanten entlang von Elbe, Ehle und den Kanälen bieten dem Eisvogel Brutplätze. Modellierte Steilwände, naturnahe Uferabbrüche und strukturreiche Gewässerränder sind wirksame CEF-Maßnahmen für die Art.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Wasserstraßen
Die Bundesautobahn A2, mehrere Bundesstraßen sowie Ausbau und Unterhaltung von Elbe-Havel-Kanal und Mittellandkanal mit ihren Schleusen erzeugen regelmäßig Eingriffe. Trassen, Brücken und Schleusenbauwerke lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Erneuerbare Energien im Fläming
Windparks auf den Hochflächen des Fläming und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Konversions- und Ackerstandorten erfordern naturschutzrechtliche Kompensation. Für windkraftsensible Arten wie Schwarzstorch und Rotmilan sind häufig FCS-Maßnahmen erforderlich.
Gewerbe, Industrie und Rohstoffabbau
Ernährungsindustrie, Metall- und Papierverarbeitung im Raum Burg und Genthin sowie der Abbau von Sand und Kies führen zu Flächenverbrauch und Eingriffen. Betriebserweiterungen und neue Gewerbeflächen sind über Ökokonten nach ÖkoKVO LSA auszugleichen.
Siedlungsentwicklung im Magdeburger Umland
Wohn- und Gewerbebauentwicklung in den elbnahen und magdeburgnahen Gemeinden wie Biederitz, Möser und Gommern erfordert naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen können diese als Ökokontoflächen einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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