
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Harz
Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) zwischen Hochharz und Harzvorland.
Der Landkreis Harz im Überblick
Der Landkreis Harz liegt im Westen Sachsen-Anhalts und ist mit rund 2.105 km² der flächengrößte Landkreis des Landes. Verwaltungssitz ist die Kreisstadt Halberstadt. Der Kreis gliedert sich in 13 Einheitsgemeinden und die Verbandsgemeinde Vorharz, zusammen 20 Kommunen. Sachsen-Anhalt kennt keine Regierungsbezirke, oberste Landesbehörde für den Naturschutz ist das Landesverwaltungsamt.
Landschaftlich reicht der Kreis vom Hochharz mit dem Brocken (1.141 m) über den waldreichen Unterharz bis in das offene, lössgeprägte nördliche Harzvorland. Die Gebirgslagen sind von Bergfichten- und Buchenwäldern, Mooren und Bergwiesen bestimmt, tief eingeschnittene Flusstäler wie das Bodetal bei Thale sowie die Selke, die Holtemme und die Ilse durchziehen das Bergland. Im Vorland prägen fruchtbare Ackerböden, Trockenrasen und markante Härtlingszüge wie die Teufelsmauer bei Blankenburg das Bild.
Ökologisch ist der Landkreis von herausragender Bedeutung. Anteil am länderübergreifenden Nationalpark Harz, ausgedehnte FFH- und Vogelschutzgebiete des Hochharzes sowie zahlreiche Naturschutzgebiete sichern Lebensräume für Wildkatze, Schwarzstorch, Fledermäuse und eine reiche Bergflora. Für Eingriffe gilt die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG, die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt in Sachsen-Anhalt in Ökopunkten nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell des Landes.
Kompensationsbedarf entsteht durch Tourismus- und Siedlungsentwicklung in den Welterbe- und Fachwerkstädten Quedlinburg, Wernigerode und Halberstadt, durch Rohstoffgewinnung im Harz, durch Verkehrsvorhaben wie den Ausbau der B6n und B81 sowie durch Windenergie und Photovoltaik im Harzvorland. greeNature entwickelt und betreut hierfür naturraumtreue Ausgleichsflächen nach ÖkoKVO LSA, von der Bilanzierung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D20 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Anteil am Nationalpark Harz mit dem Brocken (1.141 m), länderübergreifend mit Niedersachsen
- Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt mit Bergwäldern, Mooren und Bergwiesen
- FFH- und Vogelschutzgebiete des Hochharzes mit Bergfichtenwäldern und Hochmooren
- Bodetal bei Thale, tief eingeschnittenes Felsental mit wärmeliebenden Hangwäldern
- Teufelsmauer zwischen Blankenburg und Weddersleben, markantes Sandstein-Härtlingsriff
- Selketal im Unterharz, naturnaher Fluss mit Auwald und Bergwiesen
- Trockenrasen und Sand-Silberscharten-Standorte im Harzvorland bei Quedlinburg
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und kennt die Verwaltungsstrukturen in Sachsen-Anhalt, von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harz in Halberstadt bis zum Landesverwaltungsamt. Wir richten Bewertung und Bilanzierung an der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) und dem NatSchG LSA aus und drücken Eingriff und Ausgleich in Ökopunkten aus. In den Naturräumen D20 und D33 sichern wir geeignete Flächen, planen naturraumtypische Aufwertungen wie Waldumbau, Bergwiesenpflege und Gewässerrenaturierung, setzen sie um und übernehmen Pflege, Monitoring und Dokumentation für die behördliche Anerkennung. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, etwa für Wildkatze, Schwarzstorch oder Fledermäuse, entwickeln wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.
Typische Maßnahmen im Landkreis Harz
Waldumbau und Schutzwaldentwicklung
Umbau strukturarmer Fichtenbestände zu standortgerechten Berg- und Buchenmischwäldern aus Buche, Bergahorn, Tanne und Eiche, Förderung von Alt- und Totholz. Solche Maßnahmen stabilisieren die von Trockenheit und Borkenkäfer geschwächten Harzwälder und werten Waldlebensräume dauerhaft auf.
Bergwiesen-Extensivierung
Erhalt und Entwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen durch angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Die Bergmähwiesen des Harzes zählen zu den geschützten FFH-Lebensraumtypen und sind für die Insekten- und Pflanzenvielfalt zentral.
Moor- und Quellrenaturierung
Wiedervernässung entwässerter Hochmoore und Quellbereiche im Hochharz durch Anhebung des Wasserstands und Rückbau von Gräben. Diese Maßnahmen sichern moortypische Lebensräume, binden Kohlenstoff und stabilisieren den Wasserhaushalt der Gebirgslagen.
Fließgewässerrenaturierung
Wiederherstellung der Durchgängigkeit und naturnaher Uferstrukturen an Bode, Selke, Holtemme und Ilse, Anbindung von Nebengerinnen und Entwicklung von Auwald. So entstehen Laich- und Bruthabitate für Fische, Eisvogel und Amphibien entlang der Harzflüsse.
Artenschutz CEF und FCS
Fledermausquartiere in Gebäuden, Stollen und Höhlen, Eisvogel-Steilwände an den Flüssen, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Trockenmauern, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Trockenrasen, Streuobst und Biotopverbund
Pflege und Neuanlage von Trockenrasen, Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen im nördlichen Harzvorland. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die intensiv genutzte Ackerlandschaft auf.
Geschützte Arten im Harz und nördliches Harzvorland
Wildkatze in den Harzwäldern
Der Harz ist eines der bedeutendsten Vorkommensgebiete der streng geschützten Europäischen Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie). Sie braucht strukturreiche, störungsarme Laub- und Mischwälder mit Alt- und Totholz. Waldvernetzung und der Erhalt von Deckungsstrukturen sind bewährte FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch in stillen Waldtälern
Der Schwarzstorch brütet in ungestörten Altholzbeständen und nutzt naturnahe Bäche und feuchte Waldwiesen des Harzes als Nahrungsraum. Bei Eingriffen sichern Horstschutz, Ruhezonen und die Aufwertung von Gewässern die Lebensstätten der streng geschützten Art.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Stollen und Höhlen
Mausohr, Mopsfledermaus und weitere Arten nutzen die zahlreichen Bergwerksstollen, Höhlen und Dachstühle des Harzes als Winter- und Sommerquartiere. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an den Harzflüssen
Die naturnahen Abschnitte von Bode, Selke, Holtemme und Ilse bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.
Mehr zur Art ›Amphibien in Bergbächen und Tümpeln
Feuersalamander, Grasfrosch und Erdkröte besiedeln die kühlen Bergbäche, Waldtümpel und wechselfeuchten Senken des Harzes. Ersatzlaichgewässer und Landhabitate im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Trockenstandorten
Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Bahndämme, Böschungen, Trockenmauern und Trockenrasen im Harzvorland. Bei Eingriffen sind vorgezogene Ersatzhabitate mit Sonnplätzen, Versteckstrukturen und Eiablageplätzen als CEF-Maßnahme herzustellen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Der Ausbau von Bundesstraßen wie der B6n und der B81, Ortsumgehungen sowie Maßnahmen an Bahnstrecken und der Harzer Schmalspurbahn lösen Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt zu erbringen ist. greeNature stellt hierfür passende Ökopunkte und Flächen bereit.
Erneuerbare Energien
Windenergie- und Repowering-Vorhaben sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen konzentrieren sich auf das offene nördliche Harzvorland. Sie erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und häufig artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen für Offenland- und Greifvogelarten.
Rohstoffgewinnung
Kalk- und Hartgesteinsabbau im Raum Rübeland sowie weitere Steinbrüche im Harz greifen erheblich in Natur und Landschaft ein. Renaturierung, Folgenutzung und flächiger Ausgleich sind hier zentrale Bausteine der Kompensationsplanung.
Siedlung, Gewerbe und Tourismus
Wohn- und Gewerbeentwicklung in Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg sowie touristische Vorhaben in den Welterbe- und Nationalparkregionen erzeugen Kompensationsbedarf. Eigentümer von Flächen im Vorland und Bergland können diese als Ausgleichsflächen anbieten.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Harz
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Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Harz.