Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Sachsen-Anhalt · ÖkokontoVO LSA / Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt
Naturraum D20

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Halle (Saale)

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale), bewertet nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell des Landes. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im urbanen und stadtnahen Raum, von der Saaleaue über die Porphyrkuppenlandschaft bis in das Hallesche Ackerland.

135,0
km² Stadtfläche
~226.800
Einwohner (2024)
5
Stadtbezirke, 35 Stadtteile
größte Stadt
Sachsen-Anhalts nach Einwohnern
D20 / D10
BfN-Naturräume
Stadt und Ökologie

Die Stadt Halle (Saale) im Überblick

Halle (Saale) ist mit rund 135 Quadratkilometern und etwa 226.800 Einwohnern die einwohnerstärkste Stadt Sachsen-Anhalts. Als kreisfreie Stadt bildet sie eine eigene Gebietskörperschaft und wird vollständig vom umgebenden Saalekreis umschlossen. Das Stadtgebiet gliedert sich in fünf Stadtbezirke (Mitte, Nord, Ost, Süd und West) mit 35 Stadtteilen, darunter das Großwohngebiet Halle-Neustadt sowie die von der Saale geprägten Ortslagen Giebichenstein, Kröllwitz und Trotha. Da Sachsen-Anhalt seine Regierungsbezirke im Jahr 2004 aufgelöst hat, ist die Stadtverwaltung unmittelbar den Landesbehörden nachgeordnet.

Naturräumlich liegt Halle überwiegend im Halleschen Ackerland am Rand des Mitteldeutschen Schwarzerdegebiets (BfN-Haupteinheit D20), einer weitgehend waldfreien Löss- und Schwarzerdelandschaft im Regenschatten des Harzes. Charakteristisch ist die Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich der Stadt, in der der harte Vulkanit als Kuppen und Felsrücken aus dem Ackerland aufragt und Trockenrasen sowie Felsfluren trägt. Nach Süden und Osten geht das Stadtgebiet in die niederungsgeprägte Saale-Elster-Aue über, die in das Elbe-Mulde-Tiefland (D10) vermittelt. Prägende Gewässer sind die Saale, die die Stadt auf mehreren Kilometern mit einem verzweigten System aus Flussarmen, Auen und Inseln durchzieht, sowie die Weiße Elster und die Reide.

Trotz der städtischen Prägung ist Halle reich an Schutzgebieten. Die Saaleaue im Stadtgebiet umfasst Naturschutzgebiete wie die Rabeninsel und die Saale-Elster-Aue bei Halle mit Hartholzauwäldern, Altarmen und Auwiesen. Die Porphyrkuppen sind Teil des FFH-Gebiets Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle, hinzu kommen die Brandberge, die Franzigmark und im Nordwesten die Dölauer Heide als größtes zusammenhängendes Waldgebiet der Stadt. Diese Kulisse aus Natura-2000-Flächen, Auen und Trockenlebensräumen bestimmt wesentlich, wo Eingriffe zulässig sind und wie Kompensation naturraumgerecht auszugestalten ist.

Wirtschaftlich ist Halle ein Standort der chemischen Industrie im Mitteldeutschen Chemiedreieck, der Wissenschaft mit der Martin-Luther-Universität, der Leopoldina und mehreren Forschungsinstituten sowie der Logistik und des Gewerbes rund um das Industriegebiet Star Park an der A14. Wohnbau, Gewerbeansiedlungen, die Revitalisierung innerstädtischer Brachen und Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Bewertung über das Bewertungsmodell des Landes, vorgezogene Maßnahmen lassen sich nach der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) in ein Ökokonto einstellen und später einem konkreten Eingriff als Ausgleich zuordnen.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D20
Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet
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📍 Stadtteile

Mitte (Altstadt / Zentrum) (KS)Halle-NeustadtGiebichensteinKröllwitzTrothaAmmendorfSilberhöheHeide-NordDölauBüschdorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle mit weitgehend waldfreien Felsrücken, Kalk-Trockenrasen und Felsfluren, Lebensraum zahlreicher wärmeliebender und regional gefährdeter Arten
  • Saaleaue im Stadtgebiet mit den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Saale-Elster-Aue bei Halle, Hartholzauwäldern, Altarmen und Auwiesen als Teil der Natura-2000-Kulisse an Saale und Weißer Elster
  • Dölauer Heide im Nordwesten als größtes zusammenhängendes Waldgebiet der Stadt mit alten Eichen- und Buchenbeständen
  • Brandberge und Franzigmark als stadtnahe Trocken- und Halbtrockenrasen auf Porphyr mit hoher botanischer und faunistischer Wertigkeit
  • Saale mit ihren verzweigten Flussarmen, Inseln (Peißnitz, Ziegelwiese, Forstwerder) und Auen als prägendes Gewässersystem und innerstädtischer Biotopverbund
  • Zahlreiche innerstädtische und stadtnahe Brachflächen, etwa auf ehemaligen Industrie- und Bahnarealen, mit Bedeutung als Sekundärlebensraum für Pionierarten

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Sachsen-Anhalts vertraut. In Halle (Saale) arbeiten wir nach der Ökokonto-Verordnung des Landes (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt für Eingriffe in Natur und Landschaft. Bewertung, Bilanzierung und Ökokonto stimmen wir mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) ab, bei überörtlich bedeutsamen Fragen und Natura-2000-Belangen zusätzlich mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend und sorgen für die rechtssichere Sicherung im Kompensationsverzeichnis. Weil Ausgleich und Ersatz möglichst im betroffenen Naturraum wirken sollen, achten wir auf naturraumtreue Flächen in der Saaleaue, im Halleschen Ackerland und in der Porphyrkuppenlandschaft.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Halle (Saale)

💧

Gewässer- und Auenrenaturierung

Naturnahe Entwicklung von Saale, Weißer Elster und Reide mit Uferrückbau, Gewässerrandstreifen, Altarmanbindung und Auwaldsäumen. Neu angelegte oder wiederhergestellte Auengewässer schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen und den Eisvogel und erreichen im Bewertungsmodell des Landes hohe Aufwertungen.

🏗️

Entsiegelung und Rückbau

Rückbau versiegelter Flächen auf ehemaligen Industrie-, Gewerbe- und Bahnarealen im Stadtgebiet, Wiederherstellung durchwurzelbaren Bodens und Begrünung. Die Entsiegelung ist eine im urbanen Raum besonders wirksame Kompensationsmaßnahme und verbessert zugleich Versickerung und Stadtklima.

🌾

Trocken- und Halbtrockenrasen auf Porphyr

Pflege und Wiederherstellung von Kalk-Trockenrasen und Felsfluren auf den Porphyrkuppen, etwa an den Brandbergen und in der Franzigmark, durch Entbuschung und extensive Beweidung. Diese Offenlandbiotope sind Lebensraum wärmeliebender Arten und im Raum Halle von überregionaler Bedeutung.

🐄

Grünlandaufwertung im Umland

Entwicklung und extensive Bewirtschaftung von Feucht- und Auengrünland in der Saale-Elster-Aue durch angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und Anlage von Blänken. So entstehen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenbrüter und ein funktionsfähiger Biotopverbund entlang der Flüsse.

🌳

Stadtnahe Gehölze und Streuobst

Anlage und Pflege von Feldgehölzen, Hecken, Streuobstwiesen und Waldrändern im Übergang zum Halleschen Ackerland sowie naturnaher Waldumbau in der Dölauer Heide. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume und werten die ausgeräumte Agrarlandschaft am Stadtrand auf.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an und in Gebäuden, Laichgewässer für Amphibien, Habitatstrukturen für die Zauneidechse sowie Steilwände für den Eisvogel, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben und mit dauerhafter Funktionssicherung.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Saalestadt zwischen Porphyrkuppen, Halleschem Ackerland und Saaleaue

🦎

Zauneidechse auf Porphyr und Bahndämmen

Die Porphyrkuppen, Trockenrasen, Bahndämme und Brachflächen im Stadtgebiet sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen sind Habitataufwertung, die Anlage von Sonn- und Versteckstrukturen und, soweit unvermeidbar, eine Umsiedlung mit vorgezogener Habitatschaffung als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐸

Pionieramphibien auf Brachflächen

Auf besonnten Brach- und Abgrabungsflächen mit vegetationsarmen Kleingewässern kommen Pionierarten wie Wechselkröte und Kreuzkröte vor. Bei Überbauung sichern neu angelegte, flache Laichgewässer und Rohbodenstandorte im räumlichen Zusammenhang die Fortpflanzungsstätten nach § 44 BNatSchG.

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🐦

Eisvogel an Saale und Weißer Elster

Die naturnahen Uferabschnitte von Saale und Weißer Elster mit Abbruchkanten und Kleinfischbeständen bieten dem Eisvogel Brut- und Nahrungshabitate. Gewässerrenaturierung, die Anlage von Steilwänden und der Erhalt strukturreicher Ufer sichern das Vorkommen bei wasserbaulichen Eingriffen.

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🦇

Fledermäuse in Auwald und Gebäuden

Alte Baumbestände in Saaleaue und Dölauer Heide sowie Gebäude in der Stadt bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss, Sanierung oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🌾

Feldlerche im Halleschen Ackerland

Die weiträumige Agrarlandschaft am Stadtrand ist Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen, die die ökologische Funktion für die Art im räumlichen Zusammenhang erhalten.

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Kiebitz in der Saale-Elster-Aue

In den Feucht- und Auewiesen der Saale-Elster-Aue südlich der Stadt brütet der Kiebitz. Typische Maßnahmen sind Wiedervernässung, die Anlage von Blänken und die Extensivierung von Grünland als vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Stadtquartiere

Neue Wohn- und Dienstleistungsquartiere entstehen unter anderem am Riebeckplatz und durch die Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes am Hauptbahnhof. Solche Innenentwicklungs- und Neubauvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

🏭

Gewerbe und Industrie

Das Industriegebiet Star Park an der A14 und seine Erweiterung binden Logistik-, Zuliefer- und Industriebetriebe an. Flächenneuinanspruchnahme und Erschließung erzeugen Kompensationsbedarf, der sich über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto effizient abdecken lässt.

🛣️

Verkehrs- und Infrastruktur

Der Ausbau von Straßen, Schienenanbindungen und des öffentlichen Nahverkehrs sowie die Anbindung an die Autobahn A14 queren empfindliche Auen- und Offenlandbereiche. Solche Vorhaben erfordern Ausgleich und häufig artenschutzrechtliche Prüfungen mit CEF- oder FCS-Maßnahmen.

🔬

Wissenschaft und Campusentwicklung

Die Weiterentwicklung von Forschungs- und Technologiestandorten wie dem Weinberg Campus schafft baulichen Flächenbedarf im Stadtgebiet. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über Entsiegelung, Grün- und Auenmaßnahmen sowie über ein Ökokonto rechtssicher abwickeln.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Halle (Saale)

Halle liegt überwiegend im Halleschen Ackerland am Rand der BfN-Haupteinheit D20 (Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet), geprägt von Löss, Schwarzerde und der Porphyrkuppenlandschaft. Nach Süden und Osten geht das Stadtgebiet über die Saale-Elster-Aue in das Elbe-Mulde-Tiefland (D10) über. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Sachsen-Anhalt wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG über das NatSchG LSA und die Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) umgesetzt. Der ökologische Zustand vor und nach der Maßnahme wird nach dem Bewertungsmodell des Landes bilanziert. Vorgezogene Maßnahmen können in ein Ökokonto eingestellt und einem späteren Eingriff zugeordnet werden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist das Team Untere Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale), Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale). Als kreisfreie Stadt nimmt Halle die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen und Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit. greeNature koordiniert die Abstimmungen für Sie.
Im städtischen und stadtnahen Raum eignen sich besonders die Renaturierung von Saale, Weißer Elster und Reide mit ihren Auen, die Entsiegelung und der Rückbau von Brachflächen, die Pflege von Trocken- und Halbtrockenrasen auf den Porphyrkuppen, die Extensivierung von Auengrünland sowie stadtnahe Gehölz- und Streuobstpflanzungen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Im Stadtgebiet und Umfeld liegen unter anderem das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle, die Auen von Saale und Weißer Elster mit Naturschutzgebieten wie der Rabeninsel und der Saale-Elster-Aue bei Halle sowie die Dölauer Heide. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen erforderlich.
Ja. Geeignet sind insbesondere Flächen in der Saale-Elster-Aue, Grünland und Grenzertragsstandorte am Stadtrand, Porphyrkuppen mit Trockenrasen sowie entsiegelbare Brachflächen im Stadtgebiet. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Ökokonto- oder Kompensationsfläche.
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