Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Sachsen-Anhalt · ÖkokontoVO LSA / Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt
Naturraum D19 · D18

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Burgenlandkreis

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Burgenlandkreis, bewertet nach der Ökokonto-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt. greeNature begleitet Vorhabenträger in der Saale-Unstrut-Region als Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation, von der Bilanzierung des Eingriffs bis zur dauerhaften Sicherung und Pflege der Maßnahmen, bundesweit und mit regionalem Bezug.

1.414
km² Kreisfläche
~172.000
Einwohner
33
Städte und Gemeinden
D18/D20
BfN-Naturräume
3
prägende Flüsse (Saale, Unstrut, Weiße Elster)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Burgenlandkreis im Überblick

Der Burgenlandkreis liegt im Süden Sachsen-Anhalts an der Grenze zu Thüringen und Sachsen. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Naumburg (Saale) mit seinem Dom St. Peter und Paul. Sachsen-Anhalt gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, für die naturschutzrechtliche Kompensation ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis (Umweltamt) zuständig. Der Kreis umfasst rund 1.414 km², etwa 172.000 Einwohner und 33 Städte und Gemeinden.

Naturräumlich liegt der Kreis im Übergang zwischen dem Thüringer Becken und Randplatten (BfN-Naturraum D18) mit der Querfurter Platte und den Unteren Unstrutplatten und dem Mitteldeutschen Schwarzerdegebiet (D20) mit den fruchtbaren Löss- und Schwarzerdeböden um Weißenfels, Lützen und Zeitz. Prägend sind die Täler von Saale, Unstrut und Weißer Elster sowie die Muschelkalk-Steilhänge des Saale-Unstrut-Triaslandes. Für eine naturraumtreue Bilanzierung des Eingriffsortes ist diese Zuordnung maßgeblich.

Ökologisch bedeutsam ist der Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland, der mit über 40 FFH-Gebieten und zwei EU-Vogelschutzgebieten Teil des europäischen Natura-2000-Netzes ist. An den warmtrockenen Muschelkalkhängen stocken Trocken- und Halbtrockenrasen mit wärmeliebenden Arten, in den Flussauen wechseln Feuchtgrünland und Auwaldreste. Die geschützten Steillagen bilden zugleich das nördlichste zusammenhängende Weinbaugebiet Deutschlands.

Kompensationsbedarf entsteht im Burgenlandkreis regelmäßig durch die Braunkohlegewinnung und die Bergbaufolge im Raum Profen und Zeitz, durch Verkehrs- und Energievorhaben, durch Gewerbe- und Logistikansiedlungen sowie durch Siedlungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen. Eingriff und Ausgleich werden nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell des Landes erfasst. greeNature ordnet Ihren Eingriff der richtigen Grundlage zu und stellt passende Flächen und Ökopunkte bereit.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
Zum Naturraum D19 ›
D18
Thüringer Becken und Randplatten
Zum Naturraum D18 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Naumburg (Saale) (KS)WeißenfelsZeitzHohenmölsenLützenTeuchernFreyburg (Unstrut)Nebra (Unstrut)Laucha an der UnstrutOsterfeldElsteraue

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland mit rund 1.000 km² Fläche, über 40 FFH-Gebieten und zwei EU-Vogelschutzgebieten als Teil des Natura-2000-Netzes
  • FFH-Gebiet Unstrutaue bei Burgscheidungen (FFH0272) mit naturnahen Auenlebensräumen entlang der Unstrut
  • Naturschutzgebiete an den Muschelkalkhängen wie Neue Göhle bei Freyburg, Tote Täler und die Trockenrasenflächen bei Karsdorf mit wärmeliebender Flora und Fauna
  • Nördlichstes zusammenhängendes Weinbaugebiet Deutschlands (Saale-Unstrut) mit Trocken- und Halbtrockenrasen an den steilen, klimatisch begünstigten Kalkhängen
  • Fruchtbare Löss- und Schwarzerdeböden auf den weitgehend ausgeräumten Ackerhochflächen mit Aufwertungspotenzial für Feldflur und Offenlandarten
  • Braunkohle- und Bergbaufolgelandschaft im Raum Profen, Zeitz und Hohenmölsen mit großflächigem Renaturierungs- und Rekultivierungsbedarf

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und entwickelt im Burgenlandkreis Kompensationsmaßnahmen, die zur Saale-Unstrut-Region und ihren Löss- und Kalklandschaften passen. Wir bilanzieren Eingriffe nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell des Landes, stimmen die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis ab und übernehmen Planung, Umsetzung, Monitoring und die dauerhafte rechtliche Sicherung. Schwerpunkte liegen auf der Pflege und Entwicklung der Muschelkalk-Trockenrasen, der Aufwertung ausgeräumter Lössackerfluren durch Hecken, Feldraine und Streuobst, der Renaturierung von Saale-, Unstrut- und Elsteraue sowie der ökologischen Entwicklung von Bergbaufolgeflächen. Wir begleiten kommunale und private Vorhabenträger von der ersten Bilanzierung bis zur anerkannten Ökokontomaßnahme.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Burgenlandkreis

🐑

Trocken- und Halbtrockenrasen

Entwicklung und dauerhafte Pflege der artenreichen Kalkmagerrasen an den Muschelkalkhängen, in der Regel durch extensive Schaf- und Ziegenbeweidung sowie Entbuschung.

🌾

Aufwertung der Feldflur

Anlage von Feldrainen, Blüh- und Ackerrandstreifen sowie extensiv genutzten Ackerflächen in den ausgeräumten Löss- und Schwarzerdefluren zur Förderung von Offenlandarten.

🌳

Streuobst und Feldgehölze

Anlage und Nachpflanzung von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen, die Lebensraum und Vernetzungsstrukturen in der offenen Agrarlandschaft schaffen.

🏞️

Auenrenaturierung

Entwicklung von Gewässerrandstreifen, Feuchtgrünland und Auwaldbeständen an Saale, Unstrut und Weißer Elster, verbunden mit der Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit.

⛏️

Bergbaufolge und Konversion

Ökologische Rekultivierung von Braunkohle- und Bergbaufolgeflächen sowie von Konversionsstandorten im Raum Profen und Zeitz zu naturnahen Offenland- und Gewässerbiotopen.

🦇

Artenschutz an Bauwerken

Erhalt und Neuschaffung von Quartieren für Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten an Kirchen, Burgen und Wirtschaftsgebäuden, auch als vorgezogene CEF-Maßnahme.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Saale-Unstrut und Weißenfelser Land

🦎

Zauneidechse

Besiedelt Trockenrasen, Weinbergsmauern und sonnenexponierte Böschungen der Muschelkalkhänge und ist bei Eingriffen nach § 44 BNatSchG regelmäßig zu berücksichtigen.

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🐦

Feldlerche

Charakterart der offenen Löss- und Schwarzerdeackerfluren, deren Bestände unter der Ausräumung der Feldflur leiden und von Feldrainen und Blühstreifen profitieren.

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🦇

Fledermäuse

In Wäldern, Streuobstwiesen und an Bauwerken der Region kommen mehrere streng geschützte Arten vor, für die Quartiere und Jagdhabitate zu sichern sind.

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🐟

Eisvogel

Brütet an den Steilufern von Saale, Unstrut und Weißer Elster und ist auf naturnahe, strukturreiche Gewässerabschnitte angewiesen.

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🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Feuchtgrünland und Auenbereiche der Unstrut- und Saaleaue bieten Lebensraum für Wat- und Wiesenvögel, deren Brutplätze durch Extensivierung gefördert werden.

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🐈

Wildkatze

Die zusammenhängenden Waldgebiete wie der Zeitzer Forst und die Finne gelten als Lebensraum der Europäischen Wildkatze, für die Waldverbund und Totholz bedeutsam sind.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Braunkohle und Bergbaufolge

Die Gewinnung im Tagebau Profen sowie die Sanierung und Rekultivierung der Bergbaufolgelandschaft im Raum Zeitz und Hohenmölsen gehen mit umfangreichem Kompensationsbedarf einher.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Neubau von Bundes- und Landesstraßen sowie Bahnvorhaben führen zu Flächenversiegelung und Eingriffen in Auen und Offenland.

🏭

Gewerbe und Logistik

Die Ausweisung und Erweiterung von Gewerbe-, Industrie- und Logistikstandorten, insbesondere im Raum Weißenfels und Lützen, löst Ausgleichspflichten aus.

🔆

Erneuerbare Energien

Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik, häufig auf Konversions- und Bergbaufolgeflächen, erfordern eine naturschutzfachliche Begleitung und Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

SA
Landkreis Saalekreis
Sachsen-Anhalt, im Norden
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Burgenlandkreis

Maßgeblich ist das Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA). Flächen werden vor und nach der Maßnahme in Werteinheiten bewertet, die aufgewertete Differenz ergibt die anrechenbaren Ökopunkte. Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt des Landkreises Burgenlandkreis in Naumburg. Bei größeren oder überörtlichen Vorhaben kann zusätzlich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt beteiligt sein.
Über ein Ökokonto können Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umgesetzt und anerkannt werden. Die dabei erzielten Werteinheiten werden nach der ÖkoKVO LSA gutgeschrieben und lassen sich später einem Eingriff als Kompensation zuordnen. Die Ansprüche sind grundsätzlich handelbar.
Der Ausgleich soll den Eingriff funktional und räumlich sinnvoll ersetzen. Deshalb ist die naturraumtreue Zuordnung wichtig, im Burgenlandkreis vor allem zum Thüringer Becken und Randplatten (D18) und zum Mitteldeutschen Schwarzerdegebiet (D20). greeNature stellt Flächen bereit, die zum Eingriffsort und seinen Lebensräumen passen.
Typische Auslöser sind die Braunkohlegewinnung und die Bergbaufolge im Raum Profen und Zeitz, Verkehrs- und Energieprojekte, Gewerbe- und Logistikansiedlungen sowie Siedlungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen. Jeder erhebliche Eingriff in Natur und Landschaft ist auszugleichen oder zu ersetzen.
Neben der Eingriffsregelung prüfen wir die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG. Für betroffene Arten wie Zauneidechse, Feldlerche oder Fledermäuse planen wir bei Bedarf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF), damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt.
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