Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Sachsen-Anhalt · ÖkokontoVO LSA / Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt
Naturraum D20 · D29 · D09

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Börde

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Börde, bewertet nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) und dem Bewertungsmodell des Landes. greeNature entwickelt und betreut Kompensationsmaßnahmen zwischen Magdeburger Börde, Colbitz-Letzlinger Heide und Drömling, bundesweit tätig und behördenerfahren.

2.367
km² Kreisfläche (zweitgrößter Kreis Sachsen-Anhalts)
~167.000
Einwohner
Haldensleben
Kreisstadt und Verwaltungssitz
34
Städte und Gemeinden
D20/D29
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Börde im Überblick

Der Landkreis Börde liegt im Norden Sachsen-Anhalts, westlich und nördlich der Landeshauptstadt Magdeburg, und ist nach Fläche der zweitgrößte Landkreis des Landes. Er entstand 2007 aus dem Zusammenschluss von Bördekreis und Ohrekreis. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Haldensleben. Die 34 Städte und Gemeinden sind in acht Einheitsgemeinden und vier Verbandsgemeinden gegliedert. Eine Bezirksebene besteht nicht, da Sachsen-Anhalt die Regierungsbezirke bereits 2004 aufgelöst hat, die Landkreise unterstehen unmittelbar den Landesbehörden.

Naturräumlich reicht der Kreis von der weiten Magdeburger Börde im Süden, einer der fruchtbarsten Schwarzerdelandschaften Deutschlands, bis in die Colbitz-Letzlinger Heide und den Drömling im Norden und Nordwesten. Damit hat der Kreis Anteil an den BfN-Naturräumen D20 (Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet) und D29 (Wendland und Altmark). Durchzogen wird das Kreisgebiet von den Fließgewässern Ohre, Aller und Bode mit ihren begleitenden Auen.

Ökologisch prägend sind die tiefgründigen Löss- und Schwarzerdeböden der Börde, die zum bundesweiten Verbreitungsschwerpunkt des Feldhamsters zählen, der Colbitzer Lindenwald als einer der größten geschlossenen Lindenwälder Europas sowie das UNESCO-Biosphärenreservat Drömling, eines der größten Niedermoorgebiete Deutschlands. Die Colbitz-Letzlinger Heide ist das flächengrößte Vogelschutzgebiet Sachsen-Anhalts, entlang der Westgrenze verläuft das Grüne Band der ehemaligen innerdeutschen Grenze.

Wirtschaftlich ist der Kreis von intensiver Landwirtschaft (Zuckerrüben und Weizen auf den Bördeböden), dem Kaliwerk Zielitz, einer sehr hohen Dichte an Windenergieanlagen sowie von Gewerbe- und Logistikansiedlungen im Umland von Magdeburg geprägt. Verkehrsachsen wie die A2 und die A14 durchziehen das Gebiet. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus, deren Ausgleich sich nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NatSchG LSA, dem Bewertungsmodell des Landes und der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA) richtet.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D20
Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet
Zum Naturraum D20 ›
D29
Wendland und Altmark
Zum Naturraum D29 ›
D09
Elbtalniederung
Zum Naturraum D09 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Haldensleben (KS)Oschersleben (Bode)Wanzleben-BördeWolmirstedtOebisfelde-WeferlingenBarlebenHohe BördeSülzetalGröningenKroppenstedtFlechtingenZielitz

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Magdeburger Börde, eine der fruchtbarsten Schwarzerdelandschaften Deutschlands mit tiefgründigen Tschernosemböden auf Löss
  • Colbitz-Letzlinger Heide, flächengrößtes Vogelschutzgebiet Sachsen-Anhalts und eine der größten zusammenhängenden Heidelandschaften Mitteleuropas, in Teilen Truppenübungsplatz Altmark
  • Colbitzer Lindenwald, einer der größten geschlossenen Lindenwälder Europas
  • UNESCO-Biosphärenreservat Drömling, großflächiges Niedermoor mit dichtem Grabennetz (Land der tausend Gräben) und Lebensraum von Otter, Biber und Kranich
  • Fließgewässer Ohre, Aller und Bode mit begleitenden Auen als Rückgrat des regionalen Biotopverbunds
  • Grünes Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze im Westen des Kreises als überregionaler Biotopverbund
  • Kaliwerk Zielitz mit prägender Bergbaufolgelandschaft und einer der höchsten Dichten an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Sachsen-Anhalts vertraut. Wir arbeiten nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA), dem Bewertungsmodell des Landes und dem NatSchG LSA und stimmen Maßnahmen mit dem Amt für Natur- und Umweltschutz des Landkreises Börde als unterer Naturschutzbehörde sowie mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ab. Wir kennen die Besonderheiten zwischen dem Schwarzerde-Ackerland der Börde, der Colbitz-Letzlinger Heide und den Niedermooren des Drömling. Von der Eingriffsbewertung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, etwa für den Feldhamster oder für Offenlandvögel, entwickeln wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion der betroffenen Lebensstätten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Börde

🐹

Feldhamster und Feldflur

Anlage mehrjähriger Blüh- und Ackerrandstreifen sowie extensivierte Bewirtschaftung mit angepasster Ernte auf den Schwarzerdestandorten der Börde. Als vorgezogene CEF-Maßnahmen sichern sie Deckung und Nahrung für den streng geschützten Feldhamster und werten die ausgeräumte Feldflur zugunsten von Feldlerche und Insekten auf.

🌾

Heide- und Sandmagerrasenpflege

Entkusselung, extensive Beweidung und Mahd auf den Sand- und Zwergstrauchheiden der Colbitz-Letzlinger Heide. Der Erhalt offener, nährstoffarmer Standorte sichert Lebensraum für Zauneidechse, Wildbienen und wärmeliebende Arten.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Kiefernforste zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern mit heimischen Baumarten sowie Förderung von Alt- und Totholz. Das erhöht den Biotopwert und stärkt den Waldverbund am Rand von Heide und Flechtinger Höhenzug.

💧

Moor- und Niederungsrenaturierung Drömling

Wiedervernässung grundwassernaher Niedermoore durch Anhebung der Wasserstände und angepasste Steuerung der Grabensysteme im Drömling. Röhrichte, Feuchtwiesen und Nassgrünland binden Kohlenstoff und schaffen Lebensraum für Wiesenbrüter und Amphibien.

🌊

Fließgewässer und Auen

Renaturierung von Abschnitten an Ohre, Aller und Bode mit Uferrandstreifen, Gehölzsäumen und der Anbindung von Altarmen. Steilufer und naturnahe Gewässerstrukturen fördern Eisvogel, Biber und die Gewässerfauna.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Feldhamster-Bewirtschaftungsstreifen, Fledermausquartiere, Zauneidechsenhabitate und Amphibiengewässer, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Magdeburger Börde zwischen Schwarzerde, Heide und Drömling

🐹

Feldhamster in der Schwarzerde

Die tiefgründigen Löss- und Schwarzerdeböden der Magdeburger Börde zählen zum bundesweiten Verbreitungsschwerpunkt des Feldhamsters. Die streng geschützte Art (Anhang IV der FFH-Richtlinie) ist bei Eingriffen regelmäßig auf vorgezogene CEF-Maßnahmen wie Schutzstreifen und eine angepasste Bewirtschaftung angewiesen.

🌾

Feldlerche auf den Bördeäckern

Die weiten offenen Ackerflächen der Börde sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🦇

Fledermäuse in Heide und Lindenwald

Die alten Wälder der Colbitz-Letzlinger Heide und der Colbitzer Lindenwald beherbergen eine artenreiche Fledermausfauna, darunter Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) mit Wochenstuben im Gebiet. Quartiersicherung, Höhlenbaumschutz und Ersatzquartiere sind gängige CEF-Maßnahmen.

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🐦

Kiebitz im Drömling

Feuchte Grünländer, Blänken und Niederungen im Drömling sind Brutgebiete für den Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Wiedervernässung, extensive Grünlandnutzung und angepasste Mahdtermine sichern ihre Fortpflanzungsstätten und werten das Offenland auf.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

Das dichte Graben- und Gewässernetz des Drömling bietet Laichgewässer für Kammmolch, Rotbauchunke, Laub- und Moorfrosch. Neuanlage und Vernetzung besonnter, fischfreier Kleingewässer mit Landlebensraum im Umfeld sind typische Maßnahmen für diese europarechtlich geschützten Arten.

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🐦

Eisvogel an Ohre, Aller und Bode

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden an Ohre, Aller und Bode bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutmöglichkeiten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische Maßnahmen bei Eingriffen in Gewässer.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Windenergie und Netzausbau

Der Landkreis Börde weist eine der höchsten Dichten an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt auf. Neubau, Repowering und der Ausbau der zugehörigen Leitungstrassen erzeugen Kompensationsbedarf und erfordern artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten wie den Rotmilan.

⛏️

Kalibergbau Zielitz

Das Kaliwerk Zielitz zählt zu den bedeutendsten Kalibergwerken Deutschlands. Haldenerweiterungen, Betriebsflächen und die Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft berühren Naturhaushalt und Landschaftsbild und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Die Autobahnen A2 und A14, Bundesstraßen sowie Ortsumgehungen und Bahnstrecken durchziehen den Kreis. Aus- und Neubauvorhaben führen zu Eingriffen, für die Kompensation nach dem Recht Sachsen-Anhalts bereitzustellen ist, häufig verbunden mit Artenschutzmaßnahmen an Trassen und Böschungen.

🏭

Gewerbe- und Industrieansiedlung

Im Umland von Magdeburg entstehen Gewerbe-, Logistik- und Industrieflächen, unter anderem im Technologiepark Ostfalen und im Zuge der Ansiedlungen der Halbleiterindustrie. Solche Vorhaben erzeugen Eingriffsbedarf, der über Ökopunkte aus einem anerkannten Ökokonto gedeckt werden kann.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Börde

Der Kreis hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen: der Magdeburger Börde im Süden, die zum Mitteldeutschen Schwarzerdegebiet (D20) gehört, sowie der Altmark im Norden mit Colbitz-Letzlinger Heide und Drömling, die dem Naturraum Wendland und Altmark (D29) zuzuordnen ist. Für die Bewertung und Bilanzierung nach dem Recht Sachsen-Anhalts ist die genaue Lage des Eingriffs maßgeblich. greeNature ordnet Ihr Vorhaben ein und stimmt die geeignete Kompensation ab.
In Sachsen-Anhalt gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NatSchG LSA. Eingriff und Kompensation werden über das Bewertungsmodell des Landes bilanziert, die Bevorratung erfolgt als Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt (ÖkoKVO LSA). Die Aufwertung einer Fläche wird in Wertpunkten ausgedrückt. greeNature übernimmt Bewertung, Bilanzierung, Flächenbereitstellung und die vollständige Abstimmung mit der Behörde.
Untere Naturschutzbehörde ist das Amt für Natur- und Umweltschutz des Landkreises Börde, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Die Löss- und Schwarzerdeböden der Magdeburger Börde gehören zum bundesweiten Verbreitungsschwerpunkt des Feldhamsters, einer streng geschützten Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und § 44 BNatSchG. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben lösen Feldhamstervorkommen häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen aus, etwa hamstergerechte Bewirtschaftungsstreifen und eine angepasste Ernte.
Typisch sind Feldhamster-Bewirtschaftungsstreifen und Blühstreifen in der Bördeflur, die Pflege von Sandheiden und Magerrasen in der Colbitz-Letzlinger Heide, naturnaher Waldumbau, die Wiedervernässung von Niedermooren im Drömling sowie Auen- und Uferrenaturierungen an Ohre, Aller und Bode. Die Auswahl richtet sich nach Eingriff, Naturraum und den Zielen der Behörde.
Ja. Geeignet sind unter anderem Ackerflächen mit Aufwertungspotenzial, extensivierbares Grünland, feuchte Niederungen im Drömling, magere Sandstandorte sowie Gewässerrandbereiche. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und wickelt die Anerkennung nach der ÖkoKVO LSA mit der Behörde ab.
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