
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Altmarkkreis Salzwedel, bewertet nach dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt und der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in der westlichen Altmark, vom Grünen Band an der Landgraben-Dumme-Niederung bis in den Drömling.
Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel im Überblick
Der Altmarkkreis Salzwedel liegt im äußersten Nordwesten Sachsen-Anhalts und bildet die westliche Altmark an der Grenze zu Niedersachsen. Mit rund 2.293 Quadratkilometern gehört er zu den flächengrößten Kreisen des Landes, ist mit etwa 82.000 Einwohnern und nur rund 36 Einwohnern je Quadratkilometer zugleich der am dünnsten besiedelte Kreis Sachsen-Anhalts. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Hansestadt Salzwedel. Das Kreisgebiet gliedert sich in fünf Einheitsgemeinden und die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf. Da Sachsen-Anhalt seine Regierungsbezirke im Jahr 2004 aufgelöst hat, ist die Kreisverwaltung unmittelbar dem Land nachgeordnet.
Naturräumlich gehört der Kreis fast vollständig zur BfN-Haupteinheit D29 Wendland und Altmark, einem weiträumigen Altmoränengebiet aus der Saale-Kaltzeit mit eingelagerten Geestinseln, Flugsandflächen und grundwassernahen Niederungen. Prägend sind ausgedehnte Kiefernforste, Trockenheiden und Sandmagerrasen auf den nährstoffarmen Standorten sowie die Flussniederungen von Jeetzel, Dumme und Milde. Der Südwesten des Kreises reicht mit dem Drömling in die Haupteinheit D31 (Weser-Aller-Flachland) hinein, eine großflächige, von Gräben und Hecken durchzogene Niedermoorlandschaft.
Der Kreis ist reich an Schutzgebieten. Entlang der Landesgrenze verläuft das Grüne Band auf der Trasse der ehemaligen innerdeutschen Grenze, unter anderem mit dem FFH-Gebiet Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel und dem Cheiner Torfmoor. Der Drömling ist als FFH- und Vogelschutzgebiet gesichert, hinzu kommen die Milde-Niederung/Altmark als Vogelschutzgebiet und der Arendsee im Norden. Diese Natura-2000-Kulisse bestimmt wesentlich, wo Eingriffe zulässig sind und wie Kompensation naturraumgerecht auszugestalten ist.
Wirtschaftlich ist der Kreis ländlich und land- und forstwirtschaftlich geprägt, hinzu kommen die Erdgasförderung in der Altmark, ein wachsender Ausbau der Windenergie samt zugehöriger Netze sowie Straßen- und Gewerbevorhaben. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Bewertung über das Bewertungsmodell des Landes, vorgezogene Maßnahmen lassen sich nach der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) in ein Ökokonto einstellen und später einem konkreten Eingriff als Ausgleich zuordnen.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D29 ›
Zum Naturraum D28 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel (rund 2.937 ha) mit Cheiner Torfmoor, artenreiches Grünland-Röhricht-Mosaik am Grünen Band
- Drömling im Südwesten als FFH-Gebiet (rund 4.328 ha, kreisübergreifend mit dem Landkreis Börde) und großflächiges Vogelschutzgebiet, Niedermoore, Gräben und Heckenlandschaft
- Vogelschutzgebiet Milde-Niederung/Altmark mit Feuchtwiesen und Lebensräumen für Wiesenbrüter
- Arendsee im Norden, ein Erdfallsee und der größte natürliche See der Altmark
- Grünes Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als überregionaler Biotopverbund
- Geestinseln, Trockenheiden, Sandmagerrasen und Kiefernforste auf nährstoffarmen Altmoränen- und Flugsandstandorten
- Sehr dünne Besiedlung und dadurch großflächig erhaltene, naturnahe Lebensräume
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Sachsen-Anhalts vertraut. Bewertung, Bilanzierung und Ökokonto richten sich nach dem Bewertungsmodell des Landes und der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA). Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel sowie, bei überörtlich bedeutsamen Fragen und Natura-2000-Belangen, mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ab. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend und sorgen für die rechtssichere Sicherung im Kompensationsverzeichnis.
Typische Maßnahmen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel
Moor- und Niederungsrenaturierung
Wiedervernässung grundwassernaher Niedermoore und Niederungen im Drömling und im Umfeld des Cheiner Torfmoors durch Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerung. Solche Maßnahmen erreichen im Bewertungsmodell Sachsen-Anhalts hohe Aufwertungen und binden Kohlenstoff.
Heiden und Sandmagerrasen
Pflege und Wiederherstellung von Trockenheiden und Sandmagerrasen auf den nährstoffarmen Geest- und Flugsandstandorten, etwa durch Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung. Diese Offenlandbiotope sind Lebensraum wärmeliebender Arten und im Kreisgebiet weit verbreitet.
Extensivgrünland in den Flussniederungen
Entwicklung und extensive Bewirtschaftung von Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Jeetzel, Dumme und Milde. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenbrüter.
Gewässer- und Auenentwicklung
Renaturierung von Fließgewässern wie Jeetzel, Dumme und Milde mit naturnahen Ufern, Gewässerrandstreifen und angebundenen Auenlebensräumen. Neu angelegte Kleingewässer dienen Amphibien, Libellen und dem Eisvogel als Lebensraum.
Waldumbau zu naturnahem Mischwald
Umbau strukturarmer Kiefernforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit heimischen Baumarten. Der Waldumbau wertet den Biotopwert auf, stärkt den Waldverbund und schafft dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, Laichgewässer für Amphibien, Steilwände für den Eisvogel sowie Habitataufwertungen für Zauneidechse und Wiesenvögel, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.
Geschützte Arten im Westliche Altmark zwischen Heiden, Flussniederungen und Drömling
Schwarzstorch und Weißstorch
Die alten Laub- und Mischwälder der Altmark bieten dem Schwarzstorch Brutplätze, die feuchten Niederungen und der Drömling sind Nahrungs- und Brutraum des Weißstorchs. Bei Eingriffen in Wald und Offenland sichern Horstschutz und die Aufwertung von Nahrungshabitaten die Bestände.
Mehr zur Art ›Wiesenbrüter in den Niederungen
Kiebitz, Bekassine und weitere Wiesenvögel brüten in den Feuchtwiesen der Milde-Niederung und des Drömlings. Typische Maßnahmen sind Wiedervernässung, Anlage von Blänken und Grünlandextensivierung als vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Feldlerche und Offenlandarten
Die weiträumige Agrarlandschaft der Altmark ist Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Kammmolch und Amphibien
Das Grabensystem des Drömlings und die Niederungsgewässer beherbergen Kammmolch, Laubfrosch und die Rotbauchunke (Anhang II FFH-Richtlinie). Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wäldern und Torfmoor
Alte Baumbestände, Waldränder und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie), etwa im Umfeld des Cheiner Torfmoors. Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Heiden und Sandtrockenrasen
Die Geestinseln, Bahndämme und Sandmagerrasen des Kreises sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse. Bei Eingriffen sind Habitataufwertung, Anlage von Strukturen und, soweit unvermeidbar, eine Umsiedlung mit vorgezogener Habitatschaffung nötig.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur
Bundes- und Landesstraßen wie die B71, B190 und B248, Ortsumgehungen sowie Rad-, Wege- und Brückenbau queren das Kreisgebiet. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.
Windenergie und Netzausbau
Die windhöffige Altmark ist ein wichtiger Standort der Windenergie. Ausbau von Anlagen und Leitungstrassen erzeugt Kompensationsbedarf und macht häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich.
Rohstoffgewinnung und Erdgasförderung
Sand- und Kiesabbau sowie die Erdgaslagerstätte Altmark prägen den Raum. Erschließung, Rückbau und Renaturierung von Abbaustätten, Bohrplätzen und Leitungen sind mit Eingriffen verbunden, die naturschutzrechtlich zu kompensieren sind.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Wohn-, Gewerbe- und Infrastrukturflächen entstehen vor allem in Salzwedel, Gardelegen und Klötze. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto effizient abdecken.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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