Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Sachsen-Anhalt · ÖkokontoVO LSA / Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt
Naturraum D29 · D28

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Altmarkkreis Salzwedel, bewertet nach dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt und der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in der westlichen Altmark, vom Grünen Band an der Landgraben-Dumme-Niederung bis in den Drömling.

2.293
km² Kreisfläche
~82.000
Einwohner
~36
Einwohner je km² (dünnste Besiedlung des Landes)
Salzwedel
Kreisstadt (Hansestadt)
D29 / D31
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel im Überblick

Der Altmarkkreis Salzwedel liegt im äußersten Nordwesten Sachsen-Anhalts und bildet die westliche Altmark an der Grenze zu Niedersachsen. Mit rund 2.293 Quadratkilometern gehört er zu den flächengrößten Kreisen des Landes, ist mit etwa 82.000 Einwohnern und nur rund 36 Einwohnern je Quadratkilometer zugleich der am dünnsten besiedelte Kreis Sachsen-Anhalts. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Hansestadt Salzwedel. Das Kreisgebiet gliedert sich in fünf Einheitsgemeinden und die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf. Da Sachsen-Anhalt seine Regierungsbezirke im Jahr 2004 aufgelöst hat, ist die Kreisverwaltung unmittelbar dem Land nachgeordnet.

Naturräumlich gehört der Kreis fast vollständig zur BfN-Haupteinheit D29 Wendland und Altmark, einem weiträumigen Altmoränengebiet aus der Saale-Kaltzeit mit eingelagerten Geestinseln, Flugsandflächen und grundwassernahen Niederungen. Prägend sind ausgedehnte Kiefernforste, Trockenheiden und Sandmagerrasen auf den nährstoffarmen Standorten sowie die Flussniederungen von Jeetzel, Dumme und Milde. Der Südwesten des Kreises reicht mit dem Drömling in die Haupteinheit D31 (Weser-Aller-Flachland) hinein, eine großflächige, von Gräben und Hecken durchzogene Niedermoorlandschaft.

Der Kreis ist reich an Schutzgebieten. Entlang der Landesgrenze verläuft das Grüne Band auf der Trasse der ehemaligen innerdeutschen Grenze, unter anderem mit dem FFH-Gebiet Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel und dem Cheiner Torfmoor. Der Drömling ist als FFH- und Vogelschutzgebiet gesichert, hinzu kommen die Milde-Niederung/Altmark als Vogelschutzgebiet und der Arendsee im Norden. Diese Natura-2000-Kulisse bestimmt wesentlich, wo Eingriffe zulässig sind und wie Kompensation naturraumgerecht auszugestalten ist.

Wirtschaftlich ist der Kreis ländlich und land- und forstwirtschaftlich geprägt, hinzu kommen die Erdgasförderung in der Altmark, ein wachsender Ausbau der Windenergie samt zugehöriger Netze sowie Straßen- und Gewerbevorhaben. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Bewertung über das Bewertungsmodell des Landes, vorgezogene Maßnahmen lassen sich nach der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) in ein Ökokonto einstellen und später einem konkreten Eingriff als Ausgleich zuordnen.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D29
Wendland und Altmark
Zum Naturraum D29 ›
D28
Lüneburger Heide
Zum Naturraum D28 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Hansestadt Salzwedel (KS)Hansestadt GardelegenKlötzeKalbe (Milde)Arendsee (Altmark)BeetzendorfDiesdorfJübar

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel (rund 2.937 ha) mit Cheiner Torfmoor, artenreiches Grünland-Röhricht-Mosaik am Grünen Band
  • Drömling im Südwesten als FFH-Gebiet (rund 4.328 ha, kreisübergreifend mit dem Landkreis Börde) und großflächiges Vogelschutzgebiet, Niedermoore, Gräben und Heckenlandschaft
  • Vogelschutzgebiet Milde-Niederung/Altmark mit Feuchtwiesen und Lebensräumen für Wiesenbrüter
  • Arendsee im Norden, ein Erdfallsee und der größte natürliche See der Altmark
  • Grünes Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als überregionaler Biotopverbund
  • Geestinseln, Trockenheiden, Sandmagerrasen und Kiefernforste auf nährstoffarmen Altmoränen- und Flugsandstandorten
  • Sehr dünne Besiedlung und dadurch großflächig erhaltene, naturnahe Lebensräume

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Sachsen-Anhalts vertraut. Bewertung, Bilanzierung und Ökokonto richten sich nach dem Bewertungsmodell des Landes und der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA). Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel sowie, bei überörtlich bedeutsamen Fragen und Natura-2000-Belangen, mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ab. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend und sorgen für die rechtssichere Sicherung im Kompensationsverzeichnis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel

💧

Moor- und Niederungsrenaturierung

Wiedervernässung grundwassernaher Niedermoore und Niederungen im Drömling und im Umfeld des Cheiner Torfmoors durch Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerung. Solche Maßnahmen erreichen im Bewertungsmodell Sachsen-Anhalts hohe Aufwertungen und binden Kohlenstoff.

🌾

Heiden und Sandmagerrasen

Pflege und Wiederherstellung von Trockenheiden und Sandmagerrasen auf den nährstoffarmen Geest- und Flugsandstandorten, etwa durch Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung. Diese Offenlandbiotope sind Lebensraum wärmeliebender Arten und im Kreisgebiet weit verbreitet.

🐄

Extensivgrünland in den Flussniederungen

Entwicklung und extensive Bewirtschaftung von Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Jeetzel, Dumme und Milde. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Wiesenbrüter.

🌊

Gewässer- und Auenentwicklung

Renaturierung von Fließgewässern wie Jeetzel, Dumme und Milde mit naturnahen Ufern, Gewässerrandstreifen und angebundenen Auenlebensräumen. Neu angelegte Kleingewässer dienen Amphibien, Libellen und dem Eisvogel als Lebensraum.

🌳

Waldumbau zu naturnahem Mischwald

Umbau strukturarmer Kiefernforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit heimischen Baumarten. Der Waldumbau wertet den Biotopwert auf, stärkt den Waldverbund und schafft dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, Laichgewässer für Amphibien, Steilwände für den Eisvogel sowie Habitataufwertungen für Zauneidechse und Wiesenvögel, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Westliche Altmark zwischen Heiden, Flussniederungen und Drömling

🕊️

Schwarzstorch und Weißstorch

Die alten Laub- und Mischwälder der Altmark bieten dem Schwarzstorch Brutplätze, die feuchten Niederungen und der Drömling sind Nahrungs- und Brutraum des Weißstorchs. Bei Eingriffen in Wald und Offenland sichern Horstschutz und die Aufwertung von Nahrungshabitaten die Bestände.

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🐦

Wiesenbrüter in den Niederungen

Kiebitz, Bekassine und weitere Wiesenvögel brüten in den Feuchtwiesen der Milde-Niederung und des Drömlings. Typische Maßnahmen sind Wiedervernässung, Anlage von Blänken und Grünlandextensivierung als vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🌾

Feldlerche und Offenlandarten

Die weiträumige Agrarlandschaft der Altmark ist Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Das Grabensystem des Drömlings und die Niederungsgewässer beherbergen Kammmolch, Laubfrosch und die Rotbauchunke (Anhang II FFH-Richtlinie). Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🦇

Fledermäuse in Wäldern und Torfmoor

Alte Baumbestände, Waldränder und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie), etwa im Umfeld des Cheiner Torfmoors. Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Zauneidechse auf Heiden und Sandtrockenrasen

Die Geestinseln, Bahndämme und Sandmagerrasen des Kreises sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse. Bei Eingriffen sind Habitataufwertung, Anlage von Strukturen und, soweit unvermeidbar, eine Umsiedlung mit vorgezogener Habitatschaffung nötig.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Bundes- und Landesstraßen wie die B71, B190 und B248, Ortsumgehungen sowie Rad-, Wege- und Brückenbau queren das Kreisgebiet. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

💨

Windenergie und Netzausbau

Die windhöffige Altmark ist ein wichtiger Standort der Windenergie. Ausbau von Anlagen und Leitungstrassen erzeugt Kompensationsbedarf und macht häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich.

🪨

Rohstoffgewinnung und Erdgasförderung

Sand- und Kiesabbau sowie die Erdgaslagerstätte Altmark prägen den Raum. Erschließung, Rückbau und Renaturierung von Abbaustätten, Bohrplätzen und Leitungen sind mit Eingriffen verbunden, die naturschutzrechtlich zu kompensieren sind.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohn-, Gewerbe- und Infrastrukturflächen entstehen vor allem in Salzwedel, Gardelegen und Klötze. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto effizient abdecken.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

BÖ
Landkreis Börde
Südlicher Nachbar, gemeinsamer Drömling
ST
Landkreis Stendal
Östlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel

Der Kreis gehört fast vollständig zur BfN-Haupteinheit D29 Wendland und Altmark, einem Altmoränengebiet mit Geestinseln, Heiden und Flussniederungen. Der Südwesten reicht mit dem Drömling in die Haupteinheit D31 (Weser-Aller-Flachland) hinein. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Sachsen-Anhalt wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG über das NatSchG LSA und die Ökokonto-Verordnung (ÖkoKVO LSA) umgesetzt. Der ökologische Zustand vor und nach der Maßnahme wird nach dem Bewertungsmodell des Landes in Wertpunkten je Quadratmeter bilanziert. Vorgezogene Maßnahmen können in ein Ökokonto eingestellt und einem späteren Eingriff zugeordnet werden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt des Altmarkkreises Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Hansestadt Salzwedel. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft eignen sich besonders die Wiedervernässung von Niedermooren und Niederungen im Drömling, die Pflege von Heiden und Sandmagerrasen auf den Geeststandorten, die Extensivierung von Feuchtgrünland in den Flussniederungen, die naturnahe Entwicklung von Jeetzel, Dumme und Milde sowie der Waldumbau zu naturnahem Mischwald. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Im Kreisgebiet liegen unter anderem das FFH-Gebiet Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel, das FFH- und Vogelschutzgebiet Drömling sowie das Vogelschutzgebiet Milde-Niederung/Altmark. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen erforderlich.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Niedermoor- und Niederungsstandorte, Grünland in den Flusstälern sowie Grenzertragsflächen auf Sandböden. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Ökokonto- oder Kompensationsfläche.
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