
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis St. Wendel
Ausgleichsflächen und Ökokonto-Kompensation für Eingriffe im Landkreis St. Wendel. greeNature entwickelt und betreut naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nach § 15 BNatSchG und dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG), von der ersten Bilanzierung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.
Der Landkreis St. Wendel im Überblick
Der Landkreis St. Wendel liegt im Norden des Saarlandes und umfasst eine Fläche von rund 477 km² mit etwa 88.000 Einwohnern in acht Gemeinden. Naturräumlich gehört der Kreis überwiegend zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (D52), dessen St. Wendeler Becken und Prims-Blies-Hügelland die offene, wechselvolle Kulturlandschaft prägen. Der bewaldete Norden mit Nonnweiler und Teilen von Nohfelden reicht in den Hunsrück (D42) und den Schwarzwälder Hochwald hinein.
Für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gelten hier § 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich über das Ökokonto nach § 30 SNG anlegen und werden im landesweiten Kompensationsregister geführt. Anerkennung und Anrechnung erfolgen über die zuständige Naturschutzbehörde.
Zu den ökologisch bedeutsamsten Bereichen zählen der Anteil am Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler und Nohfelden, das Naturschutzgebiet Bostalsee sowie der Naturpark Saar-Hunsrück. Buchenwälder, extensive Wiesentäler und Feuchtbereiche wie der St. Wendeler Bruch bieten Lebensraum für zahlreiche streng geschützte Arten.
greeNature ist bundesweit tätig und entwickelt für Vorhabenträger im Landkreis St. Wendel passende Kompensationskonzepte. Wir bilanzieren den Eingriff, konzipieren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen inklusive vorgezogener Maßnahmen (CEF) und begleiten die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bis zur dauerhaften Sicherung der Flächen.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D52 ›
Zum Naturraum D42 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Anteil am Nationalpark Hunsrück-Hochwald in den Gemeinden Nonnweiler und Nohfelden, angelegt als EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet
- Naturschutzgebiet Bostalsee bei Nohfelden mit rund 53 ha Wasser-, Verlandungs- und Uferlebensräumen
- Lage im Naturpark Saar-Hunsrück mit ausgedehnten Buchen- und Mischwäldern
- St. Wendeler Becken und Prims-Blies-Hügelland mit extensiven Wiesentälern und Streuobstbeständen
- Zahlreiche Naturschutzgebiete im Kreisgebiet, darunter Feucht- und Bruchflächen wie der St. Wendeler Bruch
- Naturräumliche Übergangslage zwischen dem offenen Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (D52) und dem bewaldeten Hunsrück (D42)
✅ greeNature vor Ort
greeNature betreut Kompensationsvorhaben bundesweit und kennt die Anforderungen der saarländischen Naturschutzverwaltung. Im Landkreis St. Wendel richten wir Ökokonten nach § 30 SNG ein, entwickeln Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland und im Hunsrück-Anteil und stimmen diese mit der Unteren Naturschutzbehörde ab. Von der Flächensicherung über die fachgerechte Umsetzung bis zum Monitoring übernehmen wir den gesamten Prozess aus einer Hand.
Typische Maßnahmen im Landkreis St. Wendel
Naturnaher Waldumbau
Entwicklung standortgerechter Buchen- und Eichenwälder in den Waldlagen des Hunsrück-Anteils und des Schwarzwälder Hochwalds, Anreicherung von Alt- und Totholz für waldgebundene Arten.
Grünland-Extensivierung
Extensive Bewirtschaftung von Wiesentälern im St. Wendeler Becken und in der Bliesaue zur Förderung artenreicher Mähwiesen und Insektenlebensräume.
Gewässerrenaturierung
Wiederherstellung naturnaher Bach- und Uferstrukturen an Zuflüssen von Blies und Nahe, Anlage von Gewässerrandstreifen und Auenbereichen.
Streuobst und Hecken
Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und gestuften Feldhecken in der offenen Kulturlandschaft des Prims-Blies-Hügellands.
Feuchtgebiete und Kleingewässer
Entwicklung von Feucht- und Bruchflächen sowie Anlage besonnter Kleingewässer, etwa im Umfeld des St. Wendeler Bruchs, als Laichhabitate für Amphibien.
Magerrasen und Offenland
Pflege und Neuentwicklung von Mager- und Trockenrasen auf nährstoffarmen Standorten, teils auf Bergbaufolgeflächen, zugunsten wärmeliebender Arten.
Geschützte Arten im Nordsaarland zwischen Saar-Nahe-Berg- und Hügelland und Hunsrück
Europäische Wildkatze
Die zusammenhängenden Buchenwälder von Hunsrück und Schwarzwälder Hochwald zählen zu den Kernräumen der Wildkatze im Saarland. Vernetzte Waldkorridore und störungsarme Altholzbestände sichern ihren Lebensraum.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Der scheue Schwarzstorch brütet in den großen Waldgebieten des Kreises und ist auf ungestörte Horststandorte sowie fischreiche Waldbäche angewiesen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alt- und totholzreiche Wälder bieten Quartiere für waldgebundene Fledermausarten wie Bechstein- und Mopsfledermaus. Maßnahmen richten sich auf Quartierbäume und strukturreiche Jagdhabitate.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche des Hügellands. Durchgängige Gehölzverbindungen sind für ihre Ausbreitung entscheidend.
Mehr zur Art ›Amphibien
Feuchtwiesen, Bruchflächen und Kleingewässer beherbergen Amphibienvorkommen, darunter kammmolch- und unkentypische Lebensräume. Neue Laichgewässer stärken die Bestände.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An den naturnahen Abschnitten von Blies und weiteren Fließgewässern jagt der Eisvogel. Steilufer und strukturreiche Gewässerränder sichern Brut- und Nahrungsplätze.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Tourismus und Freizeit
Ferien- und Freizeitinfrastruktur im Umfeld des Bostalsees führt zu Flächenversiegelung und Eingriffen, die naturschutzrechtlich auszugleichen sind.
Windenergie im Hunsrück
Windparks in den Waldlagen um Freisen und Nonnweiler lösen Kompensationsbedarf aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Prüfungen für Fledermäuse und Greifvögel.
Rohstoffgewinnung
Steinbrüche und Abbauvorhaben, etwa im Raum Tholey, erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Renaturierungskonzepte für Folgeflächen.
Verkehr und Gewerbe
Straßenbau, Gewerbe- und Wohnbauentwicklung in den Gemeinden erzeugen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft mit entsprechender Kompensationspflicht.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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