Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Saarland · SNG / BNatSchG (Ökokonto)
Naturraum D52 · D42

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis St. Wendel

Ausgleichsflächen und Ökokonto-Kompensation für Eingriffe im Landkreis St. Wendel. greeNature entwickelt und betreut naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nach § 15 BNatSchG und dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG), von der ersten Bilanzierung bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

477
km² Kreisfläche
~88.000
Einwohner
8
Gemeinden
D52 / D42
Naturräume
St. Wendel
Kreisstadt
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis St. Wendel im Überblick

Der Landkreis St. Wendel liegt im Norden des Saarlandes und umfasst eine Fläche von rund 477 km² mit etwa 88.000 Einwohnern in acht Gemeinden. Naturräumlich gehört der Kreis überwiegend zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (D52), dessen St. Wendeler Becken und Prims-Blies-Hügelland die offene, wechselvolle Kulturlandschaft prägen. Der bewaldete Norden mit Nonnweiler und Teilen von Nohfelden reicht in den Hunsrück (D42) und den Schwarzwälder Hochwald hinein.

Für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gelten hier § 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich über das Ökokonto nach § 30 SNG anlegen und werden im landesweiten Kompensationsregister geführt. Anerkennung und Anrechnung erfolgen über die zuständige Naturschutzbehörde.

Zu den ökologisch bedeutsamsten Bereichen zählen der Anteil am Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler und Nohfelden, das Naturschutzgebiet Bostalsee sowie der Naturpark Saar-Hunsrück. Buchenwälder, extensive Wiesentäler und Feuchtbereiche wie der St. Wendeler Bruch bieten Lebensraum für zahlreiche streng geschützte Arten.

greeNature ist bundesweit tätig und entwickelt für Vorhabenträger im Landkreis St. Wendel passende Kompensationskonzepte. Wir bilanzieren den Eingriff, konzipieren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen inklusive vorgezogener Maßnahmen (CEF) und begleiten die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bis zur dauerhaften Sicherung der Flächen.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D52
Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
Zum Naturraum D52 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

St. Wendel (KS)TholeyMarpingenNohfeldenNonnweilerFreisenNambornOberthal

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Anteil am Nationalpark Hunsrück-Hochwald in den Gemeinden Nonnweiler und Nohfelden, angelegt als EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet
  • Naturschutzgebiet Bostalsee bei Nohfelden mit rund 53 ha Wasser-, Verlandungs- und Uferlebensräumen
  • Lage im Naturpark Saar-Hunsrück mit ausgedehnten Buchen- und Mischwäldern
  • St. Wendeler Becken und Prims-Blies-Hügelland mit extensiven Wiesentälern und Streuobstbeständen
  • Zahlreiche Naturschutzgebiete im Kreisgebiet, darunter Feucht- und Bruchflächen wie der St. Wendeler Bruch
  • Naturräumliche Übergangslage zwischen dem offenen Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (D52) und dem bewaldeten Hunsrück (D42)

✅ greeNature vor Ort

greeNature betreut Kompensationsvorhaben bundesweit und kennt die Anforderungen der saarländischen Naturschutzverwaltung. Im Landkreis St. Wendel richten wir Ökokonten nach § 30 SNG ein, entwickeln Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland und im Hunsrück-Anteil und stimmen diese mit der Unteren Naturschutzbehörde ab. Von der Flächensicherung über die fachgerechte Umsetzung bis zum Monitoring übernehmen wir den gesamten Prozess aus einer Hand.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis St. Wendel

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Buchen- und Eichenwälder in den Waldlagen des Hunsrück-Anteils und des Schwarzwälder Hochwalds, Anreicherung von Alt- und Totholz für waldgebundene Arten.

🌿

Grünland-Extensivierung

Extensive Bewirtschaftung von Wiesentälern im St. Wendeler Becken und in der Bliesaue zur Förderung artenreicher Mähwiesen und Insektenlebensräume.

💧

Gewässerrenaturierung

Wiederherstellung naturnaher Bach- und Uferstrukturen an Zuflüssen von Blies und Nahe, Anlage von Gewässerrandstreifen und Auenbereichen.

🍎

Streuobst und Hecken

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und gestuften Feldhecken in der offenen Kulturlandschaft des Prims-Blies-Hügellands.

🐸

Feuchtgebiete und Kleingewässer

Entwicklung von Feucht- und Bruchflächen sowie Anlage besonnter Kleingewässer, etwa im Umfeld des St. Wendeler Bruchs, als Laichhabitate für Amphibien.

🌾

Magerrasen und Offenland

Pflege und Neuentwicklung von Mager- und Trockenrasen auf nährstoffarmen Standorten, teils auf Bergbaufolgeflächen, zugunsten wärmeliebender Arten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nordsaarland zwischen Saar-Nahe-Berg- und Hügelland und Hunsrück

🐱

Europäische Wildkatze

Die zusammenhängenden Buchenwälder von Hunsrück und Schwarzwälder Hochwald zählen zu den Kernräumen der Wildkatze im Saarland. Vernetzte Waldkorridore und störungsarme Altholzbestände sichern ihren Lebensraum.

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🐦

Schwarzstorch

Der scheue Schwarzstorch brütet in den großen Waldgebieten des Kreises und ist auf ungestörte Horststandorte sowie fischreiche Waldbäche angewiesen.

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🦇

Fledermäuse

Alt- und totholzreiche Wälder bieten Quartiere für waldgebundene Fledermausarten wie Bechstein- und Mopsfledermaus. Maßnahmen richten sich auf Quartierbäume und strukturreiche Jagdhabitate.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche des Hügellands. Durchgängige Gehölzverbindungen sind für ihre Ausbreitung entscheidend.

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🐸

Amphibien

Feuchtwiesen, Bruchflächen und Kleingewässer beherbergen Amphibienvorkommen, darunter kammmolch- und unkentypische Lebensräume. Neue Laichgewässer stärken die Bestände.

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🐟

Eisvogel

An den naturnahen Abschnitten von Blies und weiteren Fließgewässern jagt der Eisvogel. Steilufer und strukturreiche Gewässerränder sichern Brut- und Nahrungsplätze.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏗️

Tourismus und Freizeit

Ferien- und Freizeitinfrastruktur im Umfeld des Bostalsees führt zu Flächenversiegelung und Eingriffen, die naturschutzrechtlich auszugleichen sind.

🌬️

Windenergie im Hunsrück

Windparks in den Waldlagen um Freisen und Nonnweiler lösen Kompensationsbedarf aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Prüfungen für Fledermäuse und Greifvögel.

⛏️

Rohstoffgewinnung

Steinbrüche und Abbauvorhaben, etwa im Raum Tholey, erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Renaturierungskonzepte für Folgeflächen.

🛣️

Verkehr und Gewerbe

Straßenbau, Gewerbe- und Wohnbauentwicklung in den Gemeinden erzeugen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft mit entsprechender Kompensationspflicht.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

NE
Landkreis Neunkirchen
Saarland
SA
Landkreis Saarlouis
Saarland
ME
Landkreis Merzig-Wadern
Saarland
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis St. Wendel

Es gilt die Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG). Vorgezogene Maßnahmen können nach § 30 SNG als Ökokonto angelegt und im landesweiten Kompensationsregister geführt werden. Bayerische Regelungen wie die BayKompV kommen im Saarland nicht zur Anwendung.
Ein Ökokonto ist ein Instrument, mit dem Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umgesetzt und anerkannt werden. Die erzielte ökologische Aufwertung wird registriert und lässt sich später einem Eingriff als Ausgleich oder Ersatz anrechnen. Grundlage ist § 30 SNG. In das Ökokonto können nur bereits durchgeführte Maßnahmen gebucht werden.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung des Landkreises St. Wendel in der Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel. Sie prüft Eingriffe, stimmt Kompensationsmaßnahmen ab und wirkt bei der Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen mit. Landesweite Aufgaben nimmt die saarländische Naturschutzverwaltung wahr.
Der Kreis gehört überwiegend zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Haupteinheit D52) mit dem St. Wendeler Becken und dem Prims-Blies-Hügelland. Der bewaldete Norden um Nonnweiler und Teile von Nohfelden reicht in den Hunsrück (D42) und den Schwarzwälder Hochwald hinein.
Regelmäßig relevant sind streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG wie Wildkatze, Schwarzstorch, verschiedene Fledermausarten, Haselmaus sowie Amphibien. Bei Betroffenheit sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, damit die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durchgehend erhalten bleibt.
greeNature übernimmt die Eingriffsbilanzierung, entwickelt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich vorgezogener CEF-Maßnahmen und richtet bei Bedarf Ökokonten nach § 30 SNG ein. Wir sichern die Flächen dauerhaft, setzen die Maßnahmen fachgerecht um und begleiten die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie das spätere Monitoring.
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