
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Saarpfalz-Kreis
Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Saarpfalz-Kreis, bewertet auf Grundlage der Eingriffsregelung des BNatSchG und des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG). greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation zwischen Bliesgau und Saar-Nahe-Berg- und Hügelland und bundesweit tätig.
Der Landkreis Saarpfalz-Kreis im Überblick
Der Saarpfalz-Kreis liegt im Südosten des Saarlandes an der Grenze zu Rheinland-Pfalz und Frankreich. Kreisstadt ist Homburg. Da das Saarland keine Regierungsbezirke kennt, ist die Kreisverwaltung zugleich zuständige Untere Naturschutzbehörde. Auf rund 418 Quadratkilometern gliedert sich der Kreis in sieben Städte und Gemeinden mit zusammen etwa 143.300 Einwohnern.
Landschaftlich vereint der Kreis zwei sehr unterschiedliche Naturräume. Der Norden um St. Ingbert und Kirkel gehört zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (Naturraum D52) mit Buntsandsteinhöhen und ausgedehnten Wäldern wie dem Kirkeler Wald. Der Süden mit Blieskastel, Mandelbachtal und Gersheim liegt im pfälzisch-saarländischen Muschelkalkgebiet des Bliesgaus, das der Großlandschaft Gutland (Naturraum D49) zugeordnet wird und für seine Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen und Orchideenvorkommen bekannt ist.
Ökologisch prägend ist das UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau, das 2009 anerkannt wurde und überwiegend im Saarpfalz-Kreis liegt. Kalkmagerrasen, Orchideen-Buchenwälder, die Auenlandschaft der Blies sowie zahlreiche Naturschutzgebiete und Natura-2000-Flächen bilden ein dichtes Mosaik hochwertiger Lebensräume auf engem Raum. Diese Vielfalt stellt hohe Anforderungen an die Auswahl geeigneter Ausgleichsflächen.
Wirtschaftlich ist der Kreis ein bedeutender Industriestandort, besonders Homburg mit Betrieben wie Bosch, Michelin und Schaeffler sowie St. Ingbert als Gewerbestandort. Gewerbe- und Industrieerweiterungen, Verkehrsvorhaben an den Autobahnen A6 und A8, Siedlungsentwicklung und der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus. Ihr Ausgleich richtet sich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Saarländischen Naturschutzgesetz.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D52 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau, überwiegend im Kreisgebiet gelegen
- Muschelkalk-Halbtrockenrasen mit reicher Orchideenflora im Bliesgau
- Ausgedehnte Streuobstwiesen als prägendes Element der Kulturlandschaft
- Kirkeler Wald und Buchenwälder auf Buntsandstein im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
- Blies und ihre Auen als naturnahe Fließgewässerlandschaft
- Zahlreiche Naturschutzgebiete und Natura-2000-Flächen im Kreis
- Grenzlage zu Rheinland-Pfalz und Frankreich
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Regelungen des Saarländischen Naturschutzgesetzes sowie die Praxis der Unteren Naturschutzbehörde im Saarpfalz-Kreis. Wir begleiten Vorhabenträger und Flächeneigentümer im Bliesgau und im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland von der Bewertung über die Auswahl geeigneter Flächen bis zur rechtssicheren Anrechnung im Ökokonto nach § 30 SNG.
Typische Maßnahmen im Landkreis Saarpfalz-Kreis
Streuobstwiesen
Anlage und Pflege traditioneller Streuobstbestände im Bliesgau, die zu den prägenden Lebensräumen der Region zählen. Hochstämmige Obstbäume auf extensiv genutztem Grünland bieten Lebensraum für Steinkauz, Wendehals, Fledermäuse und zahlreiche Insektenarten.
Kalkmagerrasen und Halbtrockenrasen
Entbuschung, Mahd und extensive Beweidung von Muschelkalk-Halbtrockenrasen. Diese nährstoffarmen Standorte tragen eine artenreiche Orchideen- und Insektenflora und gehören zu den geschützten FFH-Lebensraumtypen des Bliesgaus.
Auenrenaturierung an der Blies
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen entlang der Blies. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Feuchtlebensräume für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Naturnahe Waldentwicklung
Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern im Kirkeler Wald und in den Buchenwäldern des Kreises sowie Förderung von Alt- und Totholz als Lebensraum für Höhlenbrüter, Fledermäuse und die Wildkatze.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen, Fledermausquartiere an Gebäuden und in Wäldern sowie Ersatzlaichgewässer für Amphibien, jeweils als vorgezogene CEF-Maßnahme oder populationsstützende Maßnahme nach § 44 BNatSchG.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der Muschelkalklandschaft. Diese Strukturen vernetzen Streuobst, Magerrasen und Wald zu einem Biotopverbund und werten die offene Kulturlandschaft des Bliesgaus auf.
Geschützte Arten im Bliesgau und Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
Wildkatze in den Wäldern
Die Europäische Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt die zusammenhängenden Laub- und Mischwälder des Kreises, etwa den Kirkeler Wald. Waldrandgestaltung, Totholz und störungsarme Strukturen sichern ihre Lebensräume bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Streuobst
Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und weitere Arten nutzen Buchenwälder, Streuobstbestände und Gebäude als Jagd- und Quartiergebiete. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss und Fällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Feldlerche im Offenland
Die Feldlerche brütet in den offenen Muschelkalk-Ackerlandschaften und auf extensivem Grünland des Bliesgaus. Rückgänge durch Nutzungsintensivierung machen sie zu einer typischen Zielart für Extensivierung und Lerchenfenster.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Trockenstandorten
Die Zauneidechse besiedelt Böschungen, Bahndämme, Magerrasen und Säume der Muschelkalklandschaft. Bei Infrastruktur- und Gewerbevorhaben sind Ersatzhabitate mit Sonnen- und Versteckplätzen eine häufige CEF-Maßnahme.
Mehr zur Art ›Amphibien in Weihern und Auen
Gelbbauchunke, Grasfrosch und Erdkröte besiedeln Tümpel, Weiher und wechselfeuchte Senken. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.
Mehr zur Art ›Eisvogel an der Blies
Die naturnahen Uferabschnitte der Blies bieten Steilwände als Brutplätze für den streng geschützten Eisvogel. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen bewährte CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Industrie und Gewerbe
Homburg ist ein bedeutender Industriestandort mit Betrieben wie Bosch, Michelin und Schaeffler, ergänzt um Gewerbestandorte in St. Ingbert und Bexbach. Werkserweiterungen und neue Gewerbegebiete erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Verkehr und Infrastruktur
Ausbau und Erhalt der Autobahnen A6 und A8, Ortsumgehungen sowie die Bahnstrecke Mannheim, Saarbrücken lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen.
Erneuerbare Energien
Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windkraftprojekte auf den Höhen des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und, bei betroffenen Arten, populationsstützende Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Siedlungsentwicklung
Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen in Homburg, St. Ingbert und Blieskastel erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer geeigneter Flächen im Bliesgau können diese als Ausgleichsflächen einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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