Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Saarland · SNG / BNatSchG (Ökokonto)
Naturraum D52

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Saarpfalz-Kreis

Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Saarpfalz-Kreis, bewertet auf Grundlage der Eingriffsregelung des BNatSchG und des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG). greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation zwischen Bliesgau und Saar-Nahe-Berg- und Hügelland und bundesweit tätig.

rund 418 km²
Kreisfläche
~143.300
Einwohner (2025)
7
Städte und Gemeinden
D52/D49
Naturräume
Bliesgau
UNESCO-Biosphärenreservat
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Saarpfalz-Kreis im Überblick

Der Saarpfalz-Kreis liegt im Südosten des Saarlandes an der Grenze zu Rheinland-Pfalz und Frankreich. Kreisstadt ist Homburg. Da das Saarland keine Regierungsbezirke kennt, ist die Kreisverwaltung zugleich zuständige Untere Naturschutzbehörde. Auf rund 418 Quadratkilometern gliedert sich der Kreis in sieben Städte und Gemeinden mit zusammen etwa 143.300 Einwohnern.

Landschaftlich vereint der Kreis zwei sehr unterschiedliche Naturräume. Der Norden um St. Ingbert und Kirkel gehört zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (Naturraum D52) mit Buntsandsteinhöhen und ausgedehnten Wäldern wie dem Kirkeler Wald. Der Süden mit Blieskastel, Mandelbachtal und Gersheim liegt im pfälzisch-saarländischen Muschelkalkgebiet des Bliesgaus, das der Großlandschaft Gutland (Naturraum D49) zugeordnet wird und für seine Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen und Orchideenvorkommen bekannt ist.

Ökologisch prägend ist das UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau, das 2009 anerkannt wurde und überwiegend im Saarpfalz-Kreis liegt. Kalkmagerrasen, Orchideen-Buchenwälder, die Auenlandschaft der Blies sowie zahlreiche Naturschutzgebiete und Natura-2000-Flächen bilden ein dichtes Mosaik hochwertiger Lebensräume auf engem Raum. Diese Vielfalt stellt hohe Anforderungen an die Auswahl geeigneter Ausgleichsflächen.

Wirtschaftlich ist der Kreis ein bedeutender Industriestandort, besonders Homburg mit Betrieben wie Bosch, Michelin und Schaeffler sowie St. Ingbert als Gewerbestandort. Gewerbe- und Industrieerweiterungen, Verkehrsvorhaben an den Autobahnen A6 und A8, Siedlungsentwicklung und der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus. Ihr Ausgleich richtet sich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Saarländischen Naturschutzgesetz.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D52
Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
Zum Naturraum D52 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Homburg (KS)St. IngbertBlieskastelBexbachMandelbachtalKirkelGersheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau, überwiegend im Kreisgebiet gelegen
  • Muschelkalk-Halbtrockenrasen mit reicher Orchideenflora im Bliesgau
  • Ausgedehnte Streuobstwiesen als prägendes Element der Kulturlandschaft
  • Kirkeler Wald und Buchenwälder auf Buntsandstein im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
  • Blies und ihre Auen als naturnahe Fließgewässerlandschaft
  • Zahlreiche Naturschutzgebiete und Natura-2000-Flächen im Kreis
  • Grenzlage zu Rheinland-Pfalz und Frankreich

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Regelungen des Saarländischen Naturschutzgesetzes sowie die Praxis der Unteren Naturschutzbehörde im Saarpfalz-Kreis. Wir begleiten Vorhabenträger und Flächeneigentümer im Bliesgau und im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland von der Bewertung über die Auswahl geeigneter Flächen bis zur rechtssicheren Anrechnung im Ökokonto nach § 30 SNG.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Saarpfalz-Kreis

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Pflege traditioneller Streuobstbestände im Bliesgau, die zu den prägenden Lebensräumen der Region zählen. Hochstämmige Obstbäume auf extensiv genutztem Grünland bieten Lebensraum für Steinkauz, Wendehals, Fledermäuse und zahlreiche Insektenarten.

🌼

Kalkmagerrasen und Halbtrockenrasen

Entbuschung, Mahd und extensive Beweidung von Muschelkalk-Halbtrockenrasen. Diese nährstoffarmen Standorte tragen eine artenreiche Orchideen- und Insektenflora und gehören zu den geschützten FFH-Lebensraumtypen des Bliesgaus.

💧

Auenrenaturierung an der Blies

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen entlang der Blies. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Feuchtlebensräume für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🌳

Naturnahe Waldentwicklung

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern im Kirkeler Wald und in den Buchenwäldern des Kreises sowie Förderung von Alt- und Totholz als Lebensraum für Höhlenbrüter, Fledermäuse und die Wildkatze.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen, Fledermausquartiere an Gebäuden und in Wäldern sowie Ersatzlaichgewässer für Amphibien, jeweils als vorgezogene CEF-Maßnahme oder populationsstützende Maßnahme nach § 44 BNatSchG.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der Muschelkalklandschaft. Diese Strukturen vernetzen Streuobst, Magerrasen und Wald zu einem Biotopverbund und werten die offene Kulturlandschaft des Bliesgaus auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Bliesgau und Saar-Nahe-Berg- und Hügelland

🐈

Wildkatze in den Wäldern

Die Europäische Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt die zusammenhängenden Laub- und Mischwälder des Kreises, etwa den Kirkeler Wald. Waldrandgestaltung, Totholz und störungsarme Strukturen sichern ihre Lebensräume bei Eingriffen.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Streuobst

Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und weitere Arten nutzen Buchenwälder, Streuobstbestände und Gebäude als Jagd- und Quartiergebiete. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss und Fällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦜

Feldlerche im Offenland

Die Feldlerche brütet in den offenen Muschelkalk-Ackerlandschaften und auf extensivem Grünland des Bliesgaus. Rückgänge durch Nutzungsintensivierung machen sie zu einer typischen Zielart für Extensivierung und Lerchenfenster.

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🦎

Zauneidechse an Trockenstandorten

Die Zauneidechse besiedelt Böschungen, Bahndämme, Magerrasen und Säume der Muschelkalklandschaft. Bei Infrastruktur- und Gewerbevorhaben sind Ersatzhabitate mit Sonnen- und Versteckplätzen eine häufige CEF-Maßnahme.

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🐸

Amphibien in Weihern und Auen

Gelbbauchunke, Grasfrosch und Erdkröte besiedeln Tümpel, Weiher und wechselfeuchte Senken. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🐦

Eisvogel an der Blies

Die naturnahen Uferabschnitte der Blies bieten Steilwände als Brutplätze für den streng geschützten Eisvogel. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen bewährte CEF-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Gewerbe

Homburg ist ein bedeutender Industriestandort mit Betrieben wie Bosch, Michelin und Schaeffler, ergänzt um Gewerbestandorte in St. Ingbert und Bexbach. Werkserweiterungen und neue Gewerbegebiete erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Erhalt der Autobahnen A6 und A8, Ortsumgehungen sowie die Bahnstrecke Mannheim, Saarbrücken lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen.

☀️

Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windkraftprojekte auf den Höhen des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und, bei betroffenen Arten, populationsstützende Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen in Homburg, St. Ingbert und Blieskastel erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer geeigneter Flächen im Bliesgau können diese als Ausgleichsflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RE
Landkreis Regionalverband Saarbrücken
Westlicher Nachbar, Saarland
NE
Landkreis Neunkirchen
Nördlicher Nachbar, Saarland
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Saarpfalz-Kreis

Der Norden des Kreises um St. Ingbert und Kirkel gehört zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (Naturraum D52) mit Buntsandsteinhöhen und Wäldern. Der Süden mit dem Bliesgau liegt im pfälzisch-saarländischen Muschelkalkgebiet, das der Großlandschaft Gutland (Naturraum D49) zugeordnet wird. Die genaue Zuordnung Ihres Eingriffs übernimmt greeNature.
Maßgeblich sind die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG). Das Ökokonto ist in § 30 SNG geregelt. Eine eigenständige Ökopunkte-Verordnung wie in einigen anderen Ländern gibt es im Saarland nicht. Die Bewertung erfolgt über ein Biotopwertverfahren mit Wertpunkten.
Über ein Biotopwertverfahren. Der ökologische Zustand einer Fläche wird vor und nach der Maßnahme in Wertpunkten erfasst. Die Differenz ergibt die Aufwertung, die als Ausgleich oder Ersatz angerechnet werden kann. Über das Ökokonto nach § 30 SNG lassen sich Maßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umsetzen und in einem landesweiten Verzeichnis vormerken.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Saarpfalz-Kreis mit dem Amt für Natur- und Gewässerschutz, Am Forum 1, 66424 Homburg. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Anerkennung.
Das UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau mit seinen Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen und Auen liegt überwiegend im Kreisgebiet und umfasst zahlreiche Naturschutz- und Natura-2000-Flächen. Eingriffe in der Nähe erfordern eine sorgfältige Prüfung und die Auswahl standortgerechter Ausgleichsflächen. greeNature berät zu den naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist gesondert zu prüfen. Sind streng geschützte Arten wie Wildkatze, Fledermäuse, Zauneidechse oder Amphibien betroffen, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich sein, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu sichern.
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