Naturnaher Laubmischwald als Kompensationsfläche
Saarland · SNG / BNatSchG (Ökokonto)
Naturraum D52

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Saarlouis

Ökopunkte und Kompensationsflächen im Landkreis Saarlouis, bereitgestellt aus anerkannten Ökokonten. greeNature solutions begleitet Eingriffsvorhaben im Saartal, im Saarlouiser Becken und im Saargau nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG) und der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG, bundesweit tätig.

459
km² Kreisfläche
~196k
Einwohner
13
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D52/D49
23
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Saarlouis im Überblick

Der Landkreis Saarlouis liegt im westlichen und mittleren Saarland an der Grenze zu Frankreich. Prägend ist das Saartal, in dem die Saar in weiten Bögen nach Nordwesten zieht, gemeinsam mit dem Saarlouiser Becken und der von Nordosten einmündenden Prims. Es ist der einwohnerreichste Landkreis des Saarlandes, Kreisstadt und Sitz der Verwaltung ist Saarlouis.

Naturräumlich gehört der zentrale und östliche Kreisteil zum BfN-Naturraum D52 (Saar-Nahe-Berg- und Hügelland) mit dem Saarlouiser Becken und dem Prims-Hügelland. Der westlich der Saar gelegene Teil um Wallerfangen, Rehlingen-Siersburg und Überherrn zählt zum Saargau und damit zum Naturraum D49 (Gutland und Luxemburger Sandstein), einer offenen, von Muschelkalk geprägten Ackerbaulandschaft.

Der Landkreis ist stark von seiner Bergbau- und Industriegeschichte geprägt. Steinkohleförderung und Stahlerzeugung haben eine Landschaft aus Bergehalden, Industriebrachen und Auenbereichen hinterlassen. Viele dieser Sekundärstandorte, etwa Halden und aufgelassene Abgrabungen, sind heute wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Pionierarten und bieten Potenzial für Kompensationsmaßnahmen.

Ökologisch bedeutsam sind die naturnahen Abschnitte von Saar und Prims mit Altarmen und Auwaldresten, die bewaldeten Höhenzüge wie der Litermont bei Nalbach sowie die Bergehalden als Rückzugsraum. Für Eingriffsvorhaben gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt durch das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) und das landesweite Ökokonto.

Naturnaher Laubmischwald als Kompensationsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D52
Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
Zum Naturraum D52 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Saarlouis (KS)Dillingen/SaarLebachBousEnsdorfNalbachRehlingen-SiersburgSaarwellingenSchmelzSchwalbachÜberherrnWadgassenWallerfangen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Saartal mit Altarmen und Auwaldresten, etwa im Bereich Wallerfangen
  • Prims-Aue mit naturnahen Fließgewässerabschnitten und Feuchtlebensräumen
  • Saargau (Naturraum D49), offene Muschelkalk-Ackerlandschaft westlich der Saar
  • Litermont bei Nalbach, bewaldeter Höhenzug mit Magerstandorten
  • Bergehalden aus dem Steinkohlenbergbau als Sekundärbiotope für Pionierarten
  • 23 ausgewiesene Naturschutzgebiete im Kreisgebiet
  • Waldreiche Höhen des nördlichen Kreisteils, Rückzugsraum der Wildkatze

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit tätig und mit dem saarländischen Kompensationsrecht vertraut. Wir arbeiten nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG), der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem landesweiten Ökokonto und stimmen alle Schritte mit dem Kreisumweltamt Saarlouis als Unterer Naturschutzbehörde ab. Von der Bedarfsermittlung über die Flächenzuordnung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring übernehmen wir den vollständigen Prozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Saarlouis

💧

Saar- und Primsaue renaturieren

Revitalisierung von Altarmen, Uferstrukturen und Auwaldresten entlang von Saar und Prims, Schaffung von Laich- und Bruthabitaten sowie Verbesserung des Biotopverbunds im Talraum.

🕳️

Bergbaufolgeflächen entwickeln

Ökologische Aufwertung von Bergehalden und Industriebrachen zu offenen Pionierstandorten, Lebensraum für wärmeliebende Arten wie Gelbbauchunke, Zauneidechse und Wildbienen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, Sicherung von Fledermausquartieren in alten Stollen und Gebäuden, Wildkatzenkorridore und Ersatzhabitate für Zauneidechse.

🌾

Saargau, Hecken und Streuobst

Anlage von Hecken, Feldrainen und Streuobstbeständen in der ausgeräumten Muschelkalk-Feldflur des Saargaus, Trittsteinbiotope für Feldlerche, Rebhuhn und Feldhase.

🌳

Waldumbau und Erstaufforstung

Entwicklung standortgerechter Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder auf den bewaldeten Höhen des nördlichen Kreisteils, Stärkung großflächiger Waldlebensräume.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Auen- und Talflächen an Saar und Prims in artenreiches Feuchtgrünland als Lebensraum für Wiesenbrüter und Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Saartal, Saarlouiser Becken und Saargau

🐈

Wildkatze in den Waldgebieten

Die Europäische Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt die zusammenhängenden Wälder des nördlichen Landkreises. Waldrandgestaltung, Alt- und Totholz sowie Korridore zwischen Waldflächen sind typische FCS-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Stollen und Wäldern

Alte Bergwerksstollen und Keller im Kreisgebiet dienen mehreren Fledermausarten als Winterquartier, die Wälder und Auen als Jagdgebiet. Quartiersicherung und Ersatzquartiere sind häufige CEF-Maßnahmen.

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🐸

Gelbbauchunke und Amphibien

Auf Bergehalden, in Steinbrüchen und Abgrabungen finden Gelbbauchunke und weitere Amphibien Pionierlebensräume. Anlage besonnter Kleingewässer ist eine bewährte Ausgleichsmaßnahme.

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🦎

Zauneidechse auf Pionierflächen

Halden, Bahndämme und trockenwarme Böschungen bieten der Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) Lebensraum. Sie ist eine häufige Zielart bei Konversions- und Infrastrukturvorhaben.

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🐦

Eisvogel an Saar und Prims

Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem Eisvogel Brutplätze. Anlage von Uferabbrüchen und die Renaturierung von Gewässerrändern zählen zu den typischen Maßnahmen.

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🌾

Feldlerche im Saargau

Die offene Ackerlandschaft des Saargaus ist Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel. Lerchenfenster, Brachestreifen und extensive Randstrukturen wirken als CEF-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚗

Industriewandel und Konversion

Der Landkreis Saarlouis ist ein bedeutender Automobil- und Industriestandort. Umnutzungen großer Werks- und Gewerbeareale sowie die Transformation der Industrie lösen regelmäßig naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf aus, etwa durch Neuversiegelung, Erschließung und Ausgleich von Gehölzverlusten.

🏭

Stahl und Bergbaufolge

Stahlerzeugung an der Saar und die Nachfolge des eingestellten Steinkohlenbergbaus prägen den Kreis. Sanierung, Umnutzung und Sicherung von Bergehalden und Brachen erfordern Eingriffs- und Ausgleichsplanung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

🛣️

Infrastruktur und Verkehr

Ausbau und Erhalt von Autobahnen wie A8 und A620, Bundesstraßen sowie der Saarstrecke und wasserwirtschaftliche Vorhaben an der Saar erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten im Talraum.

⚡

Energie und Freiflächen

Photovoltaik-Freiflächenanlagen, auch auf Bergehalden und Konversionsflächen, sowie Netz- und Leitungsvorhaben erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und gegebenenfalls Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Saarlouis

Der zentrale und östliche Kreisteil mit dem Saarlouiser Becken und dem Prims-Hügelland gehört zum BfN-Naturraum D52 (Saar-Nahe-Berg- und Hügelland). Der westlich der Saar gelegene Saargau um Wallerfangen, Rehlingen-Siersburg und Überherrn zählt zum Naturraum D49 (Gutland und Luxemburger Sandstein). Für die Kompensation ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Sie.
Grundlage sind die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG). Der Ausgleich kann über das landesweite Ökokonto und anerkannte Kompensationsflächen erfolgen. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Naturraum-Zuordnung, Flächenbereitstellung, die Abstimmung mit dem Kreisumweltamt Saarlouis und die Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Kreisumweltamt des Landkreises Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Verbreitet sind die Renaturierung von Saar- und Primsauen, die ökologische Entwicklung von Bergehalden und Industriebrachen zu Pionierstandorten, Hecken und Streuobst im Saargau sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Zauneidechse und Gelbbauchunke. Die Maßnahmen richten sich nach dem SNG und der Eingriffsregelung des BNatSchG.
Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen, etwa für Wildkatze, Fledermäuse und Zauneidechse. Bei Betroffenheit können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) oder Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich werden. In der Nähe von Natura-2000-Gebieten entlang von Saar und Prims sind die Vorgaben der FFH-Richtlinie zu prüfen.
Ja. Gut geeignet sind Auen- und Grünlandflächen an Saar und Prims, Ackerflächen im Saargau mit Potenzial für Hecken und Streuobst sowie ehemalige Abgrabungen und Brachen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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