
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Saarlouis
Ökopunkte und Kompensationsflächen im Landkreis Saarlouis, bereitgestellt aus anerkannten Ökokonten. greeNature solutions begleitet Eingriffsvorhaben im Saartal, im Saarlouiser Becken und im Saargau nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG) und der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG, bundesweit tätig.
Der Landkreis Saarlouis im Überblick
Der Landkreis Saarlouis liegt im westlichen und mittleren Saarland an der Grenze zu Frankreich. Prägend ist das Saartal, in dem die Saar in weiten Bögen nach Nordwesten zieht, gemeinsam mit dem Saarlouiser Becken und der von Nordosten einmündenden Prims. Es ist der einwohnerreichste Landkreis des Saarlandes, Kreisstadt und Sitz der Verwaltung ist Saarlouis.
Naturräumlich gehört der zentrale und östliche Kreisteil zum BfN-Naturraum D52 (Saar-Nahe-Berg- und Hügelland) mit dem Saarlouiser Becken und dem Prims-Hügelland. Der westlich der Saar gelegene Teil um Wallerfangen, Rehlingen-Siersburg und Überherrn zählt zum Saargau und damit zum Naturraum D49 (Gutland und Luxemburger Sandstein), einer offenen, von Muschelkalk geprägten Ackerbaulandschaft.
Der Landkreis ist stark von seiner Bergbau- und Industriegeschichte geprägt. Steinkohleförderung und Stahlerzeugung haben eine Landschaft aus Bergehalden, Industriebrachen und Auenbereichen hinterlassen. Viele dieser Sekundärstandorte, etwa Halden und aufgelassene Abgrabungen, sind heute wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Pionierarten und bieten Potenzial für Kompensationsmaßnahmen.
Ökologisch bedeutsam sind die naturnahen Abschnitte von Saar und Prims mit Altarmen und Auwaldresten, die bewaldeten Höhenzüge wie der Litermont bei Nalbach sowie die Bergehalden als Rückzugsraum. Für Eingriffsvorhaben gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt durch das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) und das landesweite Ökokonto.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D52 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Saartal mit Altarmen und Auwaldresten, etwa im Bereich Wallerfangen
- Prims-Aue mit naturnahen Fließgewässerabschnitten und Feuchtlebensräumen
- Saargau (Naturraum D49), offene Muschelkalk-Ackerlandschaft westlich der Saar
- Litermont bei Nalbach, bewaldeter Höhenzug mit Magerstandorten
- Bergehalden aus dem Steinkohlenbergbau als Sekundärbiotope für Pionierarten
- 23 ausgewiesene Naturschutzgebiete im Kreisgebiet
- Waldreiche Höhen des nördlichen Kreisteils, Rückzugsraum der Wildkatze
✅ greeNature vor Ort
greeNature solutions ist bundesweit tätig und mit dem saarländischen Kompensationsrecht vertraut. Wir arbeiten nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG), der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem landesweiten Ökokonto und stimmen alle Schritte mit dem Kreisumweltamt Saarlouis als Unterer Naturschutzbehörde ab. Von der Bedarfsermittlung über die Flächenzuordnung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring übernehmen wir den vollständigen Prozess.
Typische Maßnahmen im Landkreis Saarlouis
Saar- und Primsaue renaturieren
Revitalisierung von Altarmen, Uferstrukturen und Auwaldresten entlang von Saar und Prims, Schaffung von Laich- und Bruthabitaten sowie Verbesserung des Biotopverbunds im Talraum.
Bergbaufolgeflächen entwickeln
Ökologische Aufwertung von Bergehalden und Industriebrachen zu offenen Pionierstandorten, Lebensraum für wärmeliebende Arten wie Gelbbauchunke, Zauneidechse und Wildbienen.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, Sicherung von Fledermausquartieren in alten Stollen und Gebäuden, Wildkatzenkorridore und Ersatzhabitate für Zauneidechse.
Saargau, Hecken und Streuobst
Anlage von Hecken, Feldrainen und Streuobstbeständen in der ausgeräumten Muschelkalk-Feldflur des Saargaus, Trittsteinbiotope für Feldlerche, Rebhuhn und Feldhase.
Waldumbau und Erstaufforstung
Entwicklung standortgerechter Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder auf den bewaldeten Höhen des nördlichen Kreisteils, Stärkung großflächiger Waldlebensräume.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Auen- und Talflächen an Saar und Prims in artenreiches Feuchtgrünland als Lebensraum für Wiesenbrüter und Amphibien.
Geschützte Arten im Saartal, Saarlouiser Becken und Saargau
Wildkatze in den Waldgebieten
Die Europäische Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt die zusammenhängenden Wälder des nördlichen Landkreises. Waldrandgestaltung, Alt- und Totholz sowie Korridore zwischen Waldflächen sind typische FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Stollen und Wäldern
Alte Bergwerksstollen und Keller im Kreisgebiet dienen mehreren Fledermausarten als Winterquartier, die Wälder und Auen als Jagdgebiet. Quartiersicherung und Ersatzquartiere sind häufige CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Gelbbauchunke und Amphibien
Auf Bergehalden, in Steinbrüchen und Abgrabungen finden Gelbbauchunke und weitere Amphibien Pionierlebensräume. Anlage besonnter Kleingewässer ist eine bewährte Ausgleichsmaßnahme.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Pionierflächen
Halden, Bahndämme und trockenwarme Böschungen bieten der Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) Lebensraum. Sie ist eine häufige Zielart bei Konversions- und Infrastrukturvorhaben.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Saar und Prims
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem Eisvogel Brutplätze. Anlage von Uferabbrüchen und die Renaturierung von Gewässerrändern zählen zu den typischen Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Feldlerche im Saargau
Die offene Ackerlandschaft des Saargaus ist Lebensraum der Feldlerche und weiterer Feldvögel. Lerchenfenster, Brachestreifen und extensive Randstrukturen wirken als CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Industriewandel und Konversion
Der Landkreis Saarlouis ist ein bedeutender Automobil- und Industriestandort. Umnutzungen großer Werks- und Gewerbeareale sowie die Transformation der Industrie lösen regelmäßig naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf aus, etwa durch Neuversiegelung, Erschließung und Ausgleich von Gehölzverlusten.
Stahl und Bergbaufolge
Stahlerzeugung an der Saar und die Nachfolge des eingestellten Steinkohlenbergbaus prägen den Kreis. Sanierung, Umnutzung und Sicherung von Bergehalden und Brachen erfordern Eingriffs- und Ausgleichsplanung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Infrastruktur und Verkehr
Ausbau und Erhalt von Autobahnen wie A8 und A620, Bundesstraßen sowie der Saarstrecke und wasserwirtschaftliche Vorhaben an der Saar erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten im Talraum.
Energie und Freiflächen
Photovoltaik-Freiflächenanlagen, auch auf Bergehalden und Konversionsflächen, sowie Netz- und Leitungsvorhaben erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und gegebenenfalls Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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