Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Saarland · SNG / BNatSchG (Ökokonto)
Naturraum D52

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Regionalverband Saarbrücken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Regionalverband Saarbrücken, bewertet auf Grundlage der Eingriffsregelung des BNatSchG und des Saarländischen Naturschutzgesetzes. greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhaben im Saarbrücker Verdichtungsraum von der Bewertung bis zur gesicherten Kompensation.

410,95
km² Fläche
~332.000
Einwohner
10
Städte und Gemeinden
1
Naturraum (D52)
12
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Regionalverband Saarbrücken im Überblick

Der Regionalverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband besonderer Art, der die Aufgaben eines Landkreises wahrnimmt. Er umfasst den Ballungsraum um die Landeshauptstadt Saarbrücken und liegt mit rund 411 km² und etwa 332.000 Einwohnern im dicht besiedelten Herzen des Saarlandes. Naturräumlich gehört das Gebiet zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Naturraum D52).

Landschaftlich ist der Regionalverband vom Wechsel bewaldeter Höhenrücken und tief eingeschnittener Täler geprägt. Die mittlere Saar durchzieht das Gebiet von der französischen Grenze bei Saargemünd bis über Völklingen hinaus, ergänzt um die Täler von Köllerbach und Sulzbach. Im Westen liegt der grenzüberschreitende Warndt, nördlich von Saarbrücken der ausgedehnte Saarkohlenwald.

Ökologisch bedeutsam sind die großen Waldgebiete mit Vorkommen der Europäischen Wildkatze, die Bergbaufolgelandschaften mit ihren wärmebegünstigten Halden und Brachen sowie die Auenreste entlang der Saar. Im Regionalverband liegen zwölf Naturschutzgebiete, dazu Anteile am europäischen Natura-2000-Netz, unter anderem im Warndt.

Wirtschaftlich ist das Gebiet von der Stahlindustrie mit Standorten in Völklingen und Saarbrücken-Burbach, weiterverarbeitendem Gewerbe und den Folgeflächen des früheren Steinkohlenbergbaus geprägt. Konversion, Infrastruktur sowie Siedlungs- und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung des BNatSchG und dem Saarländischen Naturschutzgesetz (Ökokonto nach § 30 SNG) zu erbringen ist.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D52
Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
Zum Naturraum D52 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Saarbrücken (KS)VölklingenPüttlingenSulzbach/SaarFriedrichsthalHeusweilerRiegelsbergQuierschiedKleinblittersdorfGroßrosseln

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Warndt, ausgedehntes grenzüberschreitendes Waldgebiet im Westen mit Vorkommen der Europäischen Wildkatze
  • Saarkohlenwald nördlich von Saarbrücken, ehemaliges Bergbaurevier mit dem Projekt Urwald vor den Toren der Stadt
  • Zwölf Naturschutzgebiete im Regionalverband sowie Anteile am europäischen Natura-2000-Netz
  • Bergehalden, Absinkweiher und Industriebrachen des früheren Steinkohlenbergbaus als wärmeliebende Sekundärlebensräume
  • Mittleres Saartal mit Auenresten sowie die Täler von Köllerbach und Sulzbach
  • Stark verdichteter Ballungsraum, in dem hochwertige Lebensräume und Siedlungsdruck eng benachbart liegen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Zuständigkeiten im Saarland. Wir bewerten Eingriff und Kompensation nach dem Biotopwertverfahren auf Grundlage der Eingriffsregelung des BNatSchG und des Saarländischen Naturschutzgesetzes, stimmen Maßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ab und begleiten die Anrechnung im Ökokonto nach § 30 SNG. So lassen sich Ausgleichsverpflichtungen aus Vorhaben im Regionalverband Saarbrücken rechtssicher erfüllen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Regionalverband Saarbrücken

💧

Auenentwicklung an Saar und Zuflüssen

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altwasserresten und Entwicklung naturnaher Auen entlang der mittleren Saar sowie an Köllerbach und Sulzbach. So entstehen Lebensräume für Eisvogel, Amphibien und gewässergebundene Arten und zugleich Retentionsraum für den Hochwasserschutz.

⛏️

Bergbaufolgeflächen und Halden

Entwicklung von Bergehalden, Absinkweihern und Industriebrachen des früheren Steinkohlenbergbaus zu Trocken- und Magerstandorten. Diese wärmebegünstigten Sekundärlebensräume sind wertvoll für Zauneidechse, Wildbienen und Pionierpflanzen.

🌳

Waldumbau sowie Alt- und Totholz

Umbau strukturarmer Bestände im Warndt und Saarkohlenwald zu standortgerechten Laubmischwäldern und Förderung von Alt- und Totholzinseln. Solche Maßnahmen werten Lebensräume von Wildkatze, Fledermäusen und Haselmaus auf.

🌿

Grünland-Extensivierung und Streuobst

Extensivierung von Wiesen sowie Anlage von Streuobstbeständen und Hecken auf den Höhenrücken des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands. Diese Strukturen erhöhen die Insekten- und Vogelvielfalt und vernetzen Lebensräume in der Kulturlandschaft.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzquartiere für Fledermäuse in Gebäuden und Stollen, besonnte Ersatzlaichgewässer für Gelbbauchunke und Kammmolch sowie Umsiedlung und Ersatzhabitate für die Zauneidechse, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

🏗️

Entsiegelung und städtischer Biotopverbund

Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter Flächen im dicht besiedelten Verdichtungsraum und Anlage von Grünverbindungen. So entstehen neue Lebensräume und Trittsteinbiotope im Ballungsraum Saarbrücken.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Saarbrücker Verdichtungsraum und Saar-Nahe-Berg- und Hügelland

🦇

Fledermäuse in Wäldern und Stollen

Der Warndt, der Saarkohlenwald und die zahlreichen alten Bergwerksstollen bieten Fledermäusen wie Großem Mausohr und Bechsteinfledermaus Jagdreviere und Winterquartiere. Alle heimischen Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss, Sanierung oder Stollenverschluss sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🦎

Zauneidechse auf Halden und Brachen

Bergehalden, Bahndämme und Industriebrachen des früheren Steinkohlenbergbaus sind wärmebegünstigte Lebensräume der streng geschützten Zauneidechse. Bei Konversions- und Bauvorhaben sind Umsiedlung und die Anlage strukturreicher Ersatzhabitate mit Sonnplätzen und Eiablagestellen typische CEF-Maßnahmen.

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🐈

Europäische Wildkatze in den Wäldern

Die großen zusammenhängenden Waldgebiete Warndt und Saarkohlenwald zählen zu den Kernlebensräumen der Europäischen Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie). Waldrandgestaltung, Alt- und Totholz sowie unzerschnittene Wälder und ein funktionierender Biotopverbund sichern ihre Vorkommen bei Eingriffen.

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🐸

Amphibien in Abbau- und Waldgewässern

In wassergefüllten Senken ehemaliger Abbau- und Bergbauflächen sowie in Waldtümpeln leben Gelbbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien. Neu angelegte, besonnte Kleingewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🐦

Eisvogel an Saar und Bächen

Die mittlere Saar sowie die Bäche Köllerbach und Sulzbach bieten dem Eisvogel Brutmöglichkeiten in Steilufern. Bei Gewässer- und Uferbaumaßnahmen sind Steilwandanlagen und naturnahe Uferrenaturierungen bewährte CEF-Maßnahmen für die streng geschützte Art.

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🌰

Haselmaus an Waldrändern und Hecken

Struktur- und beerenreiche Waldränder, Gebüsche und Hecken im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland sind Lebensraum der streng geschützten Haselmaus. Erhalt und Neuanlage vernetzter Gehölzstrukturen sowie schonende Rodungszeiten sichern ihre Vorkommen bei Eingriffen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Stahl

Der Regionalverband ist von der Stahlindustrie mit Standorten in Völklingen und Saarbrücken-Burbach sowie von weiterverarbeitendem Gewerbe geprägt. Betriebserweiterungen, neue Anlagen und Leitungstrassen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

⛏️

Konversion des Bergbaus

Nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus werden Schacht- und Betriebsgelände, Halden und Absinkweiher neu geordnet. Konversion, Nachnutzung und Grubenwassermanagement erfordern naturschutzrechtliche Bewertung und Kompensation.

🛣️

Infrastruktur und Verkehr

Der Ballungsraum ist über die Autobahnen A1, A6, A620 und A623, die Saarbahn und den Bahnknoten Saarbrücken erschlossen. Aus- und Neubau, Brückenbauwerke und Ortsumgehungen erzeugen Kompensationsbedarf im dicht besiedelten Raum.

🏘️

Siedlung, Gewerbe und Energie

Wohn- und Gewerbeentwicklung im Verdichtungsraum sowie Photovoltaik auf Konversions- und Haldenflächen führen zu Eingriffen, deren Ausgleich über das Ökokonto nach § 30 SNG erbracht werden kann. Flächeneigentümer können geeignete Grundstücke als Ausgleichsflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Regionalverband Saarbrücken

Der Regionalverband gehört naturräumlich zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Naturraum D52). Prägend sind bewaldete Höhenrücken wie Warndt und Saarkohlenwald, das mittlere Saartal sowie die Bergbaufolgelandschaften des früheren Steinkohlenbergbaus. Für die Bewertung eines Eingriffs ist der konkrete Ausgangszustand der betroffenen Fläche entscheidend, den greeNature für Sie ermittelt.
Maßgeblich sind die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG und das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG). Das Ökokonto ist in § 30 SNG geregelt. Eingriff und Kompensation werden über ein Biotopwertverfahren bewertet, bei dem der ökologische Zustand einer Fläche vor und nach der Maßnahme in Wertpunkten erfasst wird. Die Differenz ergibt die anrechenbare Aufwertung.
Im Saarland nimmt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde landesweit zentral wahr. In vereinfachten Baugenehmigungsverfahren übernimmt die untere Bauaufsicht bestimmte Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde. greeNature koordiniert die erforderlichen Abstimmungen für Sie.
Häufige Maßnahmen sind die Entwicklung von Bergehalden und Industriebrachen zu Trocken- und Magerlebensräumen, Waldumbau mit Alt- und Totholz im Warndt und Saarkohlenwald, Auenentwicklung an Saar, Köllerbach und Sulzbach, Grünland-Extensivierung und Streuobst sowie Entsiegelung im Verdichtungsraum. Hinzu kommen Artenschutzmaßnahmen etwa für Fledermäuse, Zauneidechse und Amphibien.
Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu prüfen. Im Regionalverband betrifft das unter anderem Fledermäuse in Wäldern und Stollen, die Zauneidechse auf Halden und Brachen, die Europäische Wildkatze in Warndt und Saarkohlenwald sowie Amphibien in Bergbaugewässern. Häufig sind vorgezogene CEF-Maßnahmen erforderlich, bei Ausnahmen zusätzlich populationsstützende Maßnahmen mit FCS-Bezug.
Ja. Geeignet sind unter anderem Waldflächen mit Entwicklungspotenzial, Grünland auf den Höhenrücken, Auen- und Gewässerrandbereiche sowie Bergbaufolgeflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Bewertung, Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring sowie die Anrechnung im Ökokonto nach § 30 SNG.
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