
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Regionalverband Saarbrücken
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Regionalverband Saarbrücken, bewertet auf Grundlage der Eingriffsregelung des BNatSchG und des Saarländischen Naturschutzgesetzes. greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhaben im Saarbrücker Verdichtungsraum von der Bewertung bis zur gesicherten Kompensation.
Der Landkreis Regionalverband Saarbrücken im Überblick
Der Regionalverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband besonderer Art, der die Aufgaben eines Landkreises wahrnimmt. Er umfasst den Ballungsraum um die Landeshauptstadt Saarbrücken und liegt mit rund 411 km² und etwa 332.000 Einwohnern im dicht besiedelten Herzen des Saarlandes. Naturräumlich gehört das Gebiet zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Naturraum D52).
Landschaftlich ist der Regionalverband vom Wechsel bewaldeter Höhenrücken und tief eingeschnittener Täler geprägt. Die mittlere Saar durchzieht das Gebiet von der französischen Grenze bei Saargemünd bis über Völklingen hinaus, ergänzt um die Täler von Köllerbach und Sulzbach. Im Westen liegt der grenzüberschreitende Warndt, nördlich von Saarbrücken der ausgedehnte Saarkohlenwald.
Ökologisch bedeutsam sind die großen Waldgebiete mit Vorkommen der Europäischen Wildkatze, die Bergbaufolgelandschaften mit ihren wärmebegünstigten Halden und Brachen sowie die Auenreste entlang der Saar. Im Regionalverband liegen zwölf Naturschutzgebiete, dazu Anteile am europäischen Natura-2000-Netz, unter anderem im Warndt.
Wirtschaftlich ist das Gebiet von der Stahlindustrie mit Standorten in Völklingen und Saarbrücken-Burbach, weiterverarbeitendem Gewerbe und den Folgeflächen des früheren Steinkohlenbergbaus geprägt. Konversion, Infrastruktur sowie Siedlungs- und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung des BNatSchG und dem Saarländischen Naturschutzgesetz (Ökokonto nach § 30 SNG) zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D52 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Warndt, ausgedehntes grenzüberschreitendes Waldgebiet im Westen mit Vorkommen der Europäischen Wildkatze
- Saarkohlenwald nördlich von Saarbrücken, ehemaliges Bergbaurevier mit dem Projekt Urwald vor den Toren der Stadt
- Zwölf Naturschutzgebiete im Regionalverband sowie Anteile am europäischen Natura-2000-Netz
- Bergehalden, Absinkweiher und Industriebrachen des früheren Steinkohlenbergbaus als wärmeliebende Sekundärlebensräume
- Mittleres Saartal mit Auenresten sowie die Täler von Köllerbach und Sulzbach
- Stark verdichteter Ballungsraum, in dem hochwertige Lebensräume und Siedlungsdruck eng benachbart liegen
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Zuständigkeiten im Saarland. Wir bewerten Eingriff und Kompensation nach dem Biotopwertverfahren auf Grundlage der Eingriffsregelung des BNatSchG und des Saarländischen Naturschutzgesetzes, stimmen Maßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ab und begleiten die Anrechnung im Ökokonto nach § 30 SNG. So lassen sich Ausgleichsverpflichtungen aus Vorhaben im Regionalverband Saarbrücken rechtssicher erfüllen.
Typische Maßnahmen im Landkreis Regionalverband Saarbrücken
Auenentwicklung an Saar und Zuflüssen
Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altwasserresten und Entwicklung naturnaher Auen entlang der mittleren Saar sowie an Köllerbach und Sulzbach. So entstehen Lebensräume für Eisvogel, Amphibien und gewässergebundene Arten und zugleich Retentionsraum für den Hochwasserschutz.
Bergbaufolgeflächen und Halden
Entwicklung von Bergehalden, Absinkweihern und Industriebrachen des früheren Steinkohlenbergbaus zu Trocken- und Magerstandorten. Diese wärmebegünstigten Sekundärlebensräume sind wertvoll für Zauneidechse, Wildbienen und Pionierpflanzen.
Waldumbau sowie Alt- und Totholz
Umbau strukturarmer Bestände im Warndt und Saarkohlenwald zu standortgerechten Laubmischwäldern und Förderung von Alt- und Totholzinseln. Solche Maßnahmen werten Lebensräume von Wildkatze, Fledermäusen und Haselmaus auf.
Grünland-Extensivierung und Streuobst
Extensivierung von Wiesen sowie Anlage von Streuobstbeständen und Hecken auf den Höhenrücken des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands. Diese Strukturen erhöhen die Insekten- und Vogelvielfalt und vernetzen Lebensräume in der Kulturlandschaft.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzquartiere für Fledermäuse in Gebäuden und Stollen, besonnte Ersatzlaichgewässer für Gelbbauchunke und Kammmolch sowie Umsiedlung und Ersatzhabitate für die Zauneidechse, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Entsiegelung und städtischer Biotopverbund
Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter Flächen im dicht besiedelten Verdichtungsraum und Anlage von Grünverbindungen. So entstehen neue Lebensräume und Trittsteinbiotope im Ballungsraum Saarbrücken.
Geschützte Arten im Saarbrücker Verdichtungsraum und Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
Fledermäuse in Wäldern und Stollen
Der Warndt, der Saarkohlenwald und die zahlreichen alten Bergwerksstollen bieten Fledermäusen wie Großem Mausohr und Bechsteinfledermaus Jagdreviere und Winterquartiere. Alle heimischen Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss, Sanierung oder Stollenverschluss sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Halden und Brachen
Bergehalden, Bahndämme und Industriebrachen des früheren Steinkohlenbergbaus sind wärmebegünstigte Lebensräume der streng geschützten Zauneidechse. Bei Konversions- und Bauvorhaben sind Umsiedlung und die Anlage strukturreicher Ersatzhabitate mit Sonnplätzen und Eiablagestellen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Europäische Wildkatze in den Wäldern
Die großen zusammenhängenden Waldgebiete Warndt und Saarkohlenwald zählen zu den Kernlebensräumen der Europäischen Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie). Waldrandgestaltung, Alt- und Totholz sowie unzerschnittene Wälder und ein funktionierender Biotopverbund sichern ihre Vorkommen bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Amphibien in Abbau- und Waldgewässern
In wassergefüllten Senken ehemaliger Abbau- und Bergbauflächen sowie in Waldtümpeln leben Gelbbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien. Neu angelegte, besonnte Kleingewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Saar und Bächen
Die mittlere Saar sowie die Bäche Köllerbach und Sulzbach bieten dem Eisvogel Brutmöglichkeiten in Steilufern. Bei Gewässer- und Uferbaumaßnahmen sind Steilwandanlagen und naturnahe Uferrenaturierungen bewährte CEF-Maßnahmen für die streng geschützte Art.
Mehr zur Art ›Haselmaus an Waldrändern und Hecken
Struktur- und beerenreiche Waldränder, Gebüsche und Hecken im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland sind Lebensraum der streng geschützten Haselmaus. Erhalt und Neuanlage vernetzter Gehölzstrukturen sowie schonende Rodungszeiten sichern ihre Vorkommen bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Industrie und Stahl
Der Regionalverband ist von der Stahlindustrie mit Standorten in Völklingen und Saarbrücken-Burbach sowie von weiterverarbeitendem Gewerbe geprägt. Betriebserweiterungen, neue Anlagen und Leitungstrassen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.
Konversion des Bergbaus
Nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus werden Schacht- und Betriebsgelände, Halden und Absinkweiher neu geordnet. Konversion, Nachnutzung und Grubenwassermanagement erfordern naturschutzrechtliche Bewertung und Kompensation.
Infrastruktur und Verkehr
Der Ballungsraum ist über die Autobahnen A1, A6, A620 und A623, die Saarbahn und den Bahnknoten Saarbrücken erschlossen. Aus- und Neubau, Brückenbauwerke und Ortsumgehungen erzeugen Kompensationsbedarf im dicht besiedelten Raum.
Siedlung, Gewerbe und Energie
Wohn- und Gewerbeentwicklung im Verdichtungsraum sowie Photovoltaik auf Konversions- und Haldenflächen führen zu Eingriffen, deren Ausgleich über das Ökokonto nach § 30 SNG erbracht werden kann. Flächeneigentümer können geeignete Grundstücke als Ausgleichsflächen einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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