
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Neunkirchen
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Neunkirchen, bewertet nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland zwischen Blies, Oster und Ill.
Der Landkreis Neunkirchen im Überblick
Der Landkreis Neunkirchen liegt im mittleren Saarland. Das Saarland gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, sodass der Kreis unmittelbar der Landesverwaltung zugeordnet ist. Namensgebende Kreisstadt und größte Stadt ist Neunkirchen, zugleich zweitgrößte Stadt des Saarlandes; der Verwaltungssitz der Kreisverwaltung befindet sich in Ottweiler. Zum Kreis gehören sieben Städte und Gemeinden. Naturräumlich liegt das gesamte Kreisgebiet im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Naturraum D52).
Prägend sind die bewaldeten Höhenzüge und Talkessel des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands. Im Süden reicht der Kreis in den Saarkohlenwald, eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete des Saarlandes, im Osten in das landwirtschaftlich geprägte Ostertal. Die Flüsse Blies, Oster und Ill mit ihren Nebenbächen durchziehen den Kreis und bilden naturnahe Talauen. Der Untergrund aus Sandsteinen und Tonschiefern des Rotliegenden sowie den Steinkohlevorkommen des Saarkarbons hat die Region über mehr als ein Jahrhundert als Bergbau- und Industrielandschaft geformt.
Im Kreisgebiet liegen mehrere Naturschutzgebiete, die zugleich Teil des europäischen Netzes Natura 2000 sind. Dazu zählen der ausgedehnte Limbacher und Spieser Wald (rund 1.655 Hektar, gemeinsam mit dem Saarpfalz-Kreis), die Täler der Ill und ihrer Nebenbäche (rund 1.045 Hektar), die Bliesaue bei Wiebelskirchen sowie die Blieswiesen bei Niederlinxweiler und Ottweiler. Diese Gebiete setzen den fachlichen Rahmen für die naturschutzrechtliche Kompensation im Kreis.
Wirtschaftlich ist der Kreis vom Strukturwandel geprägt. Steinkohlenbergbau und das Neunkircher Eisenwerk bestimmten die Region über Generationen; heute stehen die Konversion ehemaliger Industrie- und Bergbauflächen, Gewerbeansiedlung und Verkehrsinfrastruktur im Vordergrund. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus. Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG). Kompensationsmaßnahmen lassen sich über Ökokonten nach § 30 SNG bevorraten und als Ökopunkte auf Eingriffe anrechnen.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D52 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Gesamtes Kreisgebiet im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Naturraum D52), geprägt von Waldhöhen, Talkesseln und den Auen von Blies, Oster und Ill
- Naturschutz- und FFH-Gebiet Limbacher und Spieser Wald (rund 1.655 Hektar) als großflächiger Waldkomplex im Saarkohlenwald, gemeinsam mit dem Saarpfalz-Kreis
- FFH-Gebiet Täler der Ill und ihrer Nebenbäche (rund 1.045 Hektar) als naturnahes, verzweigtes Fließgewässersystem
- Bliesaue bei Wiebelskirchen und Blieswiesen bei Niederlinxweiler und Ottweiler als Feuchtgebiete und Wiesenlebensräume im Bliestal
- Ausgedehntes Bergbau- und Industrieerbe mit Konversions- und Haldenflächen, die als Sekundärlebensräume und Kompensationsflächen Potenzial bieten
- Ehemalige Grubenstollen und Bergwerksanlagen als bedeutende Winterquartiere für Fledermäuse
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem saarländischen Kompensationssystem vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG) und bereiten Maßnahmen so vor, dass sie als Ökopunkte über ein Ökokonto nach § 30 SNG bevorratet und anerkannt werden können. Maßnahmen stimmen wir mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Neunkirchen (Kreisumweltamt) ab und binden bei landesweiten Belangen die zuständigen Fachbehörden des Saarlandes ein. Die Besonderheiten des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands, die Wälder des Saarkohlenwaldes, die Talauen von Blies, Oster und Ill sowie die Bergbaufolgeflächen mit ihren Sekundärlebensräumen berücksichtigen wir dabei. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen im Landkreis Neunkirchen
Renaturierung von Blies, Oster und Ill
Naturnahe Entwicklung der Fließgewässer und ihrer Auen mit Uferrandstreifen, Anbindung von Altarmen und Anlage von Kleingewässern. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Eisvogel, Amphibien und Libellen und stärken den Biotopverbund entlang der Talauen.
Naturnaher Waldumbau im Saarkohlenwald
Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Buche und Eiche, Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Nutzungsverzicht auf Teilflächen. Das wertet die Wälder auf und sichert Lebensräume waldgebundener Arten wie Wildkatze und Haselmaus.
Offenland und Magerrasen auf Bergbaufolgeflächen
Entwicklung und Offenhaltung wärmeliebender Magerrasen und Rohbodenstandorte auf Halden, Brachen und ehemaligen Industrieflächen durch Entbuschung und extensive Pflege. Diese Sekundärlebensräume sind für Zauneidechse und wärmeliebende Insekten von hohem Wert.
Streuobst und extensives Grünland im Ostertal
Neuanlage und Sanierung hochstämmiger Streuobstbestände sowie Extensivierung von Wiesen mit angepassten Mahdterminen und Düngeverzicht. Extensiv gepflegtes Grünland fördert Feldlerche, Wiesenbrüter und die Insektenvielfalt der offenen Talräume.
Sicherung von Fledermausquartieren
Erhalt und Sicherung von Grubenstollen, alten Bergwerksanlagen und Gebäuden als Winter- und Sommerquartiere sowie Anlage von Ersatzquartieren als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG bei Abriss oder Baumfällung.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Habitatanlage und Umsiedlung für die Zauneidechse auf Brach- und Haldenflächen sowie neue Laichgewässer für Amphibien, jeweils abgestimmt auf Vorhaben und betroffene Arten.
Geschützte Arten im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland im mittleren Saarland
Wildkatze im Saarkohlenwald
Die streng geschützte Europäische Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt die zusammenhängenden Wälder des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands. Waldrandgestaltung, Totholzanreicherung und ein funktionierender Biotopverbund unterstützen die Vernetzung ihrer Populationen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Stollen und Wäldern
Ehemalige Grubenstollen und Bergwerksanlagen bieten bedeutende Winterquartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen an Quartieren oder Altbäumen sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG vorzusehen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Bergbaufolgeflächen
Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Halden, Brachen, Bahndämme und wärmebegünstigte Säume im Kreis. Bei Bau- und Konversionsvorhaben sind Habitatanlage und Umsiedlung als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Blies, Oster und Ill
Naturnahe Uferabschnitte der Fließgewässer bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und fischreiche Jagdreviere. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische Maßnahmen bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Amphibien der Talauen und Weiher
Kammmolch, Kröten und Frösche besiedeln Kleingewässer, Altarme und wechselfeuchte Senken in den Auen von Blies, Oster und Ill. Neu angelegte oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Wäldern und Hecken
Die Haselmaus (Anhang IV FFH-Richtlinie) lebt in strukturreichen Wäldern, Waldrändern und Hecken des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands. Erhalt und Neuanlage verbindender Gehölzstrukturen sind bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Konversion von Industrie- und Bergbauflächen
Die Umnutzung ehemaliger Hütten-, Gruben- und Haldenflächen im Zuge des Strukturwandels ist zentral für den Kreis. Neue Nutzungen lösen Eingriffe aus, deren naturschutzrechtliche Kompensation über bevorratete Ökopunkte und Ökokontoflächen abgedeckt werden kann.
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur
Die Bundesautobahn A8, Bundes- und Landesstraßen sowie Ortsumgehungen und Radwege prägen den verkehrsreichen Raum. Aus- und Neubauvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.
Gewerbe- und Industriegebiete
Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbe- und Industrieflächen, vielfach auf Konversionsstandorten, erzeugen Kompensationsbedarf, der sich über bevorratete Ökopunkte planungssicher decken lässt.
Erneuerbare Energien
Freiflächen-Photovoltaik auf Konversions- und Haldenflächen sowie Windenergie in geeigneten Lagen gewinnen an Bedeutung. Solche Vorhaben lösen Eingriffe aus, die über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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