Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Saarland · SNG / BNatSchG (Ökokonto)
Naturraum D52

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Neunkirchen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Neunkirchen, bewertet nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland zwischen Blies, Oster und Ill.

149,8
km² Kreisfläche
~134.000
Einwohner (2023)
7
Städte und Gemeinden
D52
BfN-Naturraum (Saar-Nahe-Berg- und Hügelland)
Neunkirchen
Kreisstadt (Verwaltungssitz Ottweiler)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Neunkirchen im Überblick

Der Landkreis Neunkirchen liegt im mittleren Saarland. Das Saarland gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, sodass der Kreis unmittelbar der Landesverwaltung zugeordnet ist. Namensgebende Kreisstadt und größte Stadt ist Neunkirchen, zugleich zweitgrößte Stadt des Saarlandes; der Verwaltungssitz der Kreisverwaltung befindet sich in Ottweiler. Zum Kreis gehören sieben Städte und Gemeinden. Naturräumlich liegt das gesamte Kreisgebiet im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Naturraum D52).

Prägend sind die bewaldeten Höhenzüge und Talkessel des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands. Im Süden reicht der Kreis in den Saarkohlenwald, eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete des Saarlandes, im Osten in das landwirtschaftlich geprägte Ostertal. Die Flüsse Blies, Oster und Ill mit ihren Nebenbächen durchziehen den Kreis und bilden naturnahe Talauen. Der Untergrund aus Sandsteinen und Tonschiefern des Rotliegenden sowie den Steinkohlevorkommen des Saarkarbons hat die Region über mehr als ein Jahrhundert als Bergbau- und Industrielandschaft geformt.

Im Kreisgebiet liegen mehrere Naturschutzgebiete, die zugleich Teil des europäischen Netzes Natura 2000 sind. Dazu zählen der ausgedehnte Limbacher und Spieser Wald (rund 1.655 Hektar, gemeinsam mit dem Saarpfalz-Kreis), die Täler der Ill und ihrer Nebenbäche (rund 1.045 Hektar), die Bliesaue bei Wiebelskirchen sowie die Blieswiesen bei Niederlinxweiler und Ottweiler. Diese Gebiete setzen den fachlichen Rahmen für die naturschutzrechtliche Kompensation im Kreis.

Wirtschaftlich ist der Kreis vom Strukturwandel geprägt. Steinkohlenbergbau und das Neunkircher Eisenwerk bestimmten die Region über Generationen; heute stehen die Konversion ehemaliger Industrie- und Bergbauflächen, Gewerbeansiedlung und Verkehrsinfrastruktur im Vordergrund. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus. Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG). Kompensationsmaßnahmen lassen sich über Ökokonten nach § 30 SNG bevorraten und als Ökopunkte auf Eingriffe anrechnen.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D52
Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Neunkirchen (KS)OttweilerIllingenEppelbornMerchweilerSchiffweilerSpiesen-Elversberg

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Gesamtes Kreisgebiet im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Naturraum D52), geprägt von Waldhöhen, Talkesseln und den Auen von Blies, Oster und Ill
  • Naturschutz- und FFH-Gebiet Limbacher und Spieser Wald (rund 1.655 Hektar) als großflächiger Waldkomplex im Saarkohlenwald, gemeinsam mit dem Saarpfalz-Kreis
  • FFH-Gebiet Täler der Ill und ihrer Nebenbäche (rund 1.045 Hektar) als naturnahes, verzweigtes Fließgewässersystem
  • Bliesaue bei Wiebelskirchen und Blieswiesen bei Niederlinxweiler und Ottweiler als Feuchtgebiete und Wiesenlebensräume im Bliestal
  • Ausgedehntes Bergbau- und Industrieerbe mit Konversions- und Haldenflächen, die als Sekundärlebensräume und Kompensationsflächen Potenzial bieten
  • Ehemalige Grubenstollen und Bergwerksanlagen als bedeutende Winterquartiere für Fledermäuse

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem saarländischen Kompensationssystem vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG) und bereiten Maßnahmen so vor, dass sie als Ökopunkte über ein Ökokonto nach § 30 SNG bevorratet und anerkannt werden können. Maßnahmen stimmen wir mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Neunkirchen (Kreisumweltamt) ab und binden bei landesweiten Belangen die zuständigen Fachbehörden des Saarlandes ein. Die Besonderheiten des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands, die Wälder des Saarkohlenwaldes, die Talauen von Blies, Oster und Ill sowie die Bergbaufolgeflächen mit ihren Sekundärlebensräumen berücksichtigen wir dabei. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Neunkirchen

🌊

Renaturierung von Blies, Oster und Ill

Naturnahe Entwicklung der Fließgewässer und ihrer Auen mit Uferrandstreifen, Anbindung von Altarmen und Anlage von Kleingewässern. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Eisvogel, Amphibien und Libellen und stärken den Biotopverbund entlang der Talauen.

🌳

Naturnaher Waldumbau im Saarkohlenwald

Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Buche und Eiche, Anreicherung von Alt- und Totholz sowie Nutzungsverzicht auf Teilflächen. Das wertet die Wälder auf und sichert Lebensräume waldgebundener Arten wie Wildkatze und Haselmaus.

🏞️

Offenland und Magerrasen auf Bergbaufolgeflächen

Entwicklung und Offenhaltung wärmeliebender Magerrasen und Rohbodenstandorte auf Halden, Brachen und ehemaligen Industrieflächen durch Entbuschung und extensive Pflege. Diese Sekundärlebensräume sind für Zauneidechse und wärmeliebende Insekten von hohem Wert.

🍎

Streuobst und extensives Grünland im Ostertal

Neuanlage und Sanierung hochstämmiger Streuobstbestände sowie Extensivierung von Wiesen mit angepassten Mahdterminen und Düngeverzicht. Extensiv gepflegtes Grünland fördert Feldlerche, Wiesenbrüter und die Insektenvielfalt der offenen Talräume.

🦇

Sicherung von Fledermausquartieren

Erhalt und Sicherung von Grubenstollen, alten Bergwerksanlagen und Gebäuden als Winter- und Sommerquartiere sowie Anlage von Ersatzquartieren als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG bei Abriss oder Baumfällung.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Habitatanlage und Umsiedlung für die Zauneidechse auf Brach- und Haldenflächen sowie neue Laichgewässer für Amphibien, jeweils abgestimmt auf Vorhaben und betroffene Arten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland im mittleren Saarland

🐈

Wildkatze im Saarkohlenwald

Die streng geschützte Europäische Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt die zusammenhängenden Wälder des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands. Waldrandgestaltung, Totholzanreicherung und ein funktionierender Biotopverbund unterstützen die Vernetzung ihrer Populationen.

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🦇

Fledermäuse in Stollen und Wäldern

Ehemalige Grubenstollen und Bergwerksanlagen bieten bedeutende Winterquartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen an Quartieren oder Altbäumen sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG vorzusehen.

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🦎

Zauneidechse auf Bergbaufolgeflächen

Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Halden, Brachen, Bahndämme und wärmebegünstigte Säume im Kreis. Bei Bau- und Konversionsvorhaben sind Habitatanlage und Umsiedlung als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🐦

Eisvogel an Blies, Oster und Ill

Naturnahe Uferabschnitte der Fließgewässer bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und fischreiche Jagdreviere. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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🐸

Amphibien der Talauen und Weiher

Kammmolch, Kröten und Frösche besiedeln Kleingewässer, Altarme und wechselfeuchte Senken in den Auen von Blies, Oster und Ill. Neu angelegte oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🐭

Haselmaus in Wäldern und Hecken

Die Haselmaus (Anhang IV FFH-Richtlinie) lebt in strukturreichen Wäldern, Waldrändern und Hecken des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands. Erhalt und Neuanlage verbindender Gehölzstrukturen sind bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Konversion von Industrie- und Bergbauflächen

Die Umnutzung ehemaliger Hütten-, Gruben- und Haldenflächen im Zuge des Strukturwandels ist zentral für den Kreis. Neue Nutzungen lösen Eingriffe aus, deren naturschutzrechtliche Kompensation über bevorratete Ökopunkte und Ökokontoflächen abgedeckt werden kann.

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Die Bundesautobahn A8, Bundes- und Landesstraßen sowie Ortsumgehungen und Radwege prägen den verkehrsreichen Raum. Aus- und Neubauvorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🏗️

Gewerbe- und Industriegebiete

Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbe- und Industrieflächen, vielfach auf Konversionsstandorten, erzeugen Kompensationsbedarf, der sich über bevorratete Ökopunkte planungssicher decken lässt.

☀️

Erneuerbare Energien

Freiflächen-Photovoltaik auf Konversions- und Haldenflächen sowie Windenergie in geeigneten Lagen gewinnen an Bedeutung. Solche Vorhaben lösen Eingriffe aus, die über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Neunkirchen

Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG). Eingriff und Kompensation werden über ein Biotopwertverfahren bilanziert. Anerkannte Aufwertungsmaßnahmen können als Ökopunkte über ein Ökokonto nach § 30 SNG bevorratet und später auf Eingriffe angerechnet werden.
Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Neunkirchen mit seinem Kreisumweltamt in Ottweiler. Bei landesweiten oder Natura-2000-Belangen werden die zuständigen Fachbehörden des Saarlandes eingebunden.
Das gesamte Kreisgebiet gehört zum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland, dem BfN-Naturraum D52. Prägend sind Waldhöhen, Talkessel und die Auen von Blies, Oster und Ill.
Geeignet sind die Renaturierung von Blies, Oster und Ill, naturnaher Waldumbau im Saarkohlenwald, die Entwicklung von Offenland und Magerrasen auf Bergbaufolgeflächen, Streuobst und extensives Grünland im Ostertal sowie die Sicherung von Fledermausquartieren. Die Auswahl richtet sich nach Standort, Ausgangszustand und naturschutzfachlichem Ziel.
Ausgleichsmaßnahmen sind funktional und räumlich an den Eingriff gebunden. Ersatzmaßnahmen dürfen weiter entfernt liegen, sofern sie gleichwertig sind und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. In der Praxis erfolgt die Kompensation oft im betroffenen Naturraum.
Wir begleiten Ihr Vorhaben von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahmen, einschließlich der Bevorratung über Ökokonten.
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