Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D52

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Zweibrücken

Ökopunkte und Ausgleichsflächen für die kreisfreie Stadt Zweibrücken, bewertet nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) von Rheinland-Pfalz. greeNature entwickelt und betreut Kompensationsflächen im Zweibrücker Westrich und begleitet Vorhabenträger von der Bilanzierung im Biotopwertverfahren bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt, bundesweit tätig.

70,64
km² Stadtfläche
~33k
Einwohner
9
Stadtteile
~71%
Vegetationsfläche
D52
Naturraum (Saar-Nahe-Berg- und Hügelland)
Stadt und Ökologie

Die Stadt Zweibrücken im Überblick

Zweibrücken ist mit rund 70,64 km² und etwa 33.000 Einwohnern die kleinste kreisfreie Stadt Deutschlands. Sie liegt im äußersten Südwesten von Rheinland-Pfalz, unmittelbar an der Grenze zum Saarland, und wird vom Landkreis Südwestpfalz umschlossen. Neben der Kernstadt gehören neun eingemeindete Stadtteile dazu, darunter die 1926 und 1938 eingegliederten Orte Bubenhausen, Ernstweiler, Ixheim und Niederauerbach sowie die 1972 hinzugekommenen Orte Mörsbach, Oberauerbach, Rimschweiler, Mittelbach-Hengstbach und Wattweiler. Einen Regierungsbezirk gibt es in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2000 nicht mehr.

Naturräumlich zählt Zweibrücken zum Zweibrücker Westrich, einem Teil der Westricher Hochfläche im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Naturraum D52). Die offene, teils muschelkalkgeprägte Kulturlandschaft mit Ackerbau, Grünland und Streuobstbeständen wird von den Tälern des Schwarzbachs und des Hornbachs durchzogen, die im Stadtgebiet zusammenfließen. Der hohe Vegetationsanteil von rund 71 % der Stadtfläche zeigt, dass Zweibrücken trotz seiner Funktion als Wirtschaftsstandort stark von Wald, Wiesen und Gewässerauen geprägt ist.

Im Umfeld der Stadt liegt das FFH-Gebiet Zweibrücker Land (6710-301), das mit basenreichen Buchenwäldern, orchideenreichen Kalkmagerrasen und eingeschnittenen Bachtälern zu den strukturreichsten Natura-2000-Flächen des Westrich gehört. Die Bach- und Auenlebensräume von Schwarzbach und Hornbach, Streuobstwiesen und Magerrasen auf Muschelkalk bieten Lebensraum unter anderem für Fledermäuse, Amphibien und wärmeliebende Insekten.

Wirtschaftlich ist Zweibrücken durch Industrie und Gewerbe geprägt, etwa durch das Landmaschinenwerk von John Deere, den Kran- und Maschinenbau sowie das große Konversionsareal des früheren Militärflugplatzes mit Gewerbepark, Flughafen und Fashion Outlet. Wohnbau, Gewerbeentwicklung, Verkehrsvorhaben und die weitere Nachnutzung von Konversionsflächen lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich richtet sich nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) von Rheinland-Pfalz, die den Kompensationsbedarf über ein Biotopwertverfahren ermittelt.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D52
Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
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📍 Stadtteile

Zweibrücken (Kernstadt) (KS)IxheimNiederauerbachErnstweilerBubenhausenRimschweilerOberauerbachMörsbachWattweilerMittelbach-Hengstbach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Zweibrücker Land (6710-301) mit basenreichen Buchenwäldern und orchideenreichen Kalkmagerrasen im Umland der Stadt
  • Zusammenfluss von Schwarzbach und Hornbach im Stadtgebiet, mit begleitenden Auen und Ufergehölzen
  • Westricher Hochfläche auf Muschelkalk mit Streuobstbeständen und wärmeliebendem Offenland
  • Großflächiges Konversionsareal des früheren Militärflugplatzes mit Potenzial für Entsiegelung und Biotopaufwertung
  • Rund 71 % der Stadtfläche sind Vegetationsfläche aus Wald, Grünland und Gärten
  • Kleinste kreisfreie Stadt Deutschlands, vollständig vom Landkreis Südwestpfalz umgeben

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und entwickelt in der kreisfreien Stadt Zweibrücken und ihrem Umland Ökokonto- und Ausgleichsflächen, die zum Charakter des Zweibrücker Westrich passen. Wir sichern geeignete Flächen, planen die Aufwertung nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) und stimmen die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Zweibrücken (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) sowie mit Grundeigentümern, Landwirten und der Stadtverwaltung ab. Von der Bilanzierung im Biotopwertverfahren über die Umsetzung bis zur dauerhaften Pflege, zum Monitoring und zur Dokumentation für die Anerkennung erhalten Vorhabenträger die Kompensation aus einer Hand. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für betroffene Arten wie Fledermäuse, Zauneidechse oder Amphibien durchgängig sichern.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Zweibrücken

💧

Gewässerrenaturierung Schwarzbach und Hornbach

Naturnahe Umgestaltung der innerstädtischen Bachläufe, Entwicklung von Ufergehölzen, Auen und Retentionsräumen als Lebensraum für Eisvogel, Groppe und Bachforelle.

🏗️

Entsiegelung von Konversions- und Gewerbeflächen

Rückbau versiegelter Flächen des früheren Flugplatzes und alter Gewerbeareale, Umwandlung in strukturreiche Biotope und Sukzessionsflächen als hochwertige Aufwertung im Biotopwertverfahren.

🍎

Streuobst und Magerrasen auf der Westricher Hochfläche

Anlage und Pflege von Streuobstbeständen und artenreichem Grünland auf Muschelkalk, Lebensraum für Wendehals, Neuntöter, Wildbienen und wärmeliebende Insekten.

🌾

Grünlandaufwertung im stadtnahen Umland

Extensivierung von Intensivgrünland und Ackerflächen zu artenreichen Wiesen und Säumen, die das Offenland des Zweibrücker Westrich für Feldvögel und Insekten aufwerten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere, Kleingewässer für Amphibien sowie besonnte Reptilienhabitate an Bahn- und Wegböschungen, maßgeschneidert nach LKompVO und § 44 BNatSchG.

🌳

Innerstädtische Grün- und Biotopvernetzung

Entwicklung von Hecken, Gehölzstrukturen und Habitatbäumen im Siedlungsraum, die Lebensräume verbinden und den Biotopverbund zwischen Stadtgebiet und Umland stärken.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Zweibrücker Westrich und Westricher Hochfläche

🦇

Fledermäuse

Im FFH-Gebiet Zweibrücker Land sind mehrere Arten des Anhangs II dokumentiert, darunter die Bechsteinfledermaus. Alte Laubwälder, Streuobstbestände und Gewässerauen dienen als Jagd- und Quartierlebensraum, der Erhalt von Höhlenbäumen und Winterquartieren ist häufige Zielsetzung von CEF-Maßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Bahn- und Wegböschungen, Trockenmauern und Ränder von Konversionsflächen im Stadtgebiet bieten der Zauneidechse besonnte Lebensräume. Bei Bauvorhaben sind vorgezogene CEF-Maßnahmen mit Ersatzhabitaten und Umsiedlung häufig erforderlich.

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🐦

Eisvogel

An den naturnahen Abschnitten von Schwarzbach und Hornbach findet der Eisvogel Steilufer und ein gutes Nahrungsangebot. Die Renaturierung der Gewässer und die Sicherung von Uferabbrüchen kommen der Art unmittelbar zugute.

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🐸

Amphibien

In Kleingewässern der Bachauen und in wassergefüllten Bereichen ehemaliger Abbau- und Konversionsflächen laichen verschiedene Amphibienarten. Die Anlage besonnter Tümpel ist eine wirksame und gut bilanzierbare Kompensationsmaßnahme.

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🕊️

Feldlerche

Die offene Ackerlandschaft der Westricher Hochfläche im Umland der Stadt bietet der Feldlerche Brutplätze. Extensivierung, Blühstreifen und Lerchenfenster sind typische Maßnahmen zur Aufwertung des Offenlands.

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🐭

Haselmaus

Struktureiche Waldränder, Hecken und Gebüsche des Zweibrücker Westrich sind Lebensraum der Haselmaus. Der Erhalt und die Neuanlage vernetzter Gehölzstrukturen sind typische Maßnahmen zu ihrem Schutz.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Innenentwicklung

Neue Wohnbaugebiete, die Nachverdichtung von Baulücken und die Nachnutzung ehemaliger Kasernenflächen erzeugen Eingriffe in Boden, Grünstrukturen und Lebensräume, die nach LKompVO auszugleichen sind.

🏭

Gewerbe und Konversion

Die Weiterentwicklung des Flugplatzareals mit Gewerbepark, Flughafen und Fashion Outlet sowie Erweiterungen von Industriestandorten wie John Deere lösen Kompensationsbedarf aus, bieten über Entsiegelung aber auch Potenzial für hochwertige Ausgleichsflächen.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Der Aus- und Umbau von Straßen, Rad- und Wirtschaftswegen im Raum Zweibrücken, etwa an den Verbindungen Richtung Pirmasens und Saarland, führt regelmäßig zu Eingriffen mit Kompensations- und Artenschutzbedarf.

⚡

Erneuerbare Energien und Hochwasserschutz

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf geeigneten Standorten sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes an Schwarzbach und Hornbach ziehen Ausgleichsverpflichtungen nach sich, die sich über Gewässer- und Offenlandaufwertung erbringen lassen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

SÜ
Landkreis Südwestpfalz
Umschließt die Stadt im Norden, Osten und Süden
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Zweibrücken

Zweibrücken gehört zum BfN-Naturraum D52 (Saar-Nahe-Berg- und Hügelland). Genauer liegt die Stadt im Zweibrücker Westrich, einem Teil der Westricher Hochfläche, einer offenen, teils muschelkalkgeprägten Kulturlandschaft, die von den Tälern des Schwarzbachs und Hornbachs durchzogen wird. Für die Kompensationspflicht ist die genaue Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt sie für Sie.
Rechtsgrundlage jeder Kompensation sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG. In Rheinland-Pfalz wird die Bilanzierung über die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) und den zugehörigen Praxisleitfaden konkretisiert. Der Bedarf wird in einem Biotopwertverfahren über Biotopwertpunkte ermittelt, wobei sich die Aufwertung aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand einer Fläche ergibt.
Als kreisfreie Stadt hat Zweibrücken eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Sie ist beim Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ), Oselbachstraße 60, 66482 Zweibrücken, angesiedelt. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Im städtischen und stadtnahen Raum bieten sich die Renaturierung von Schwarzbach und Hornbach, die Entsiegelung von Konversions- und Gewerbeflächen sowie die Anlage von Streuobstwiesen und Magerrasen auf der Westricher Hochfläche an. Hinzu kommen Grünlandaufwertung im Umland und Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse, Zauneidechse und Amphibien.
Im Umfeld der Stadt liegt das FFH-Gebiet Zweibrücker Land (6710-301) mit Buchenwäldern, Kalkmagerrasen und Bachtälern. Eingriffe in oder nahe solchen Gebieten können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG erfordern. Artenschutzrechtlich sind vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG oder, bei Ausnahmen, den günstigen Erhaltungszustand sichernde FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG möglich.
Ja. Besonders geeignet sind Grünland und Acker auf der Westricher Hochfläche, Streuobstlagen, gewässerbegleitende Flächen an Schwarzbach und Hornbach sowie brachliegende Konversionsflächen. Über ein anerkanntes Ökokonto nach LKompVO lassen sich Aufwertungen vorab umsetzen und später verrechnen. Sie bleiben Eigentümer, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege, Monitoring und Dokumentation.
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