
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Zweibrücken
Ökopunkte und Ausgleichsflächen für die kreisfreie Stadt Zweibrücken, bewertet nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) von Rheinland-Pfalz. greeNature entwickelt und betreut Kompensationsflächen im Zweibrücker Westrich und begleitet Vorhabenträger von der Bilanzierung im Biotopwertverfahren bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt, bundesweit tätig.
Die Stadt Zweibrücken im Überblick
Zweibrücken ist mit rund 70,64 km² und etwa 33.000 Einwohnern die kleinste kreisfreie Stadt Deutschlands. Sie liegt im äußersten Südwesten von Rheinland-Pfalz, unmittelbar an der Grenze zum Saarland, und wird vom Landkreis Südwestpfalz umschlossen. Neben der Kernstadt gehören neun eingemeindete Stadtteile dazu, darunter die 1926 und 1938 eingegliederten Orte Bubenhausen, Ernstweiler, Ixheim und Niederauerbach sowie die 1972 hinzugekommenen Orte Mörsbach, Oberauerbach, Rimschweiler, Mittelbach-Hengstbach und Wattweiler. Einen Regierungsbezirk gibt es in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2000 nicht mehr.
Naturräumlich zählt Zweibrücken zum Zweibrücker Westrich, einem Teil der Westricher Hochfläche im Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (BfN-Naturraum D52). Die offene, teils muschelkalkgeprägte Kulturlandschaft mit Ackerbau, Grünland und Streuobstbeständen wird von den Tälern des Schwarzbachs und des Hornbachs durchzogen, die im Stadtgebiet zusammenfließen. Der hohe Vegetationsanteil von rund 71 % der Stadtfläche zeigt, dass Zweibrücken trotz seiner Funktion als Wirtschaftsstandort stark von Wald, Wiesen und Gewässerauen geprägt ist.
Im Umfeld der Stadt liegt das FFH-Gebiet Zweibrücker Land (6710-301), das mit basenreichen Buchenwäldern, orchideenreichen Kalkmagerrasen und eingeschnittenen Bachtälern zu den strukturreichsten Natura-2000-Flächen des Westrich gehört. Die Bach- und Auenlebensräume von Schwarzbach und Hornbach, Streuobstwiesen und Magerrasen auf Muschelkalk bieten Lebensraum unter anderem für Fledermäuse, Amphibien und wärmeliebende Insekten.
Wirtschaftlich ist Zweibrücken durch Industrie und Gewerbe geprägt, etwa durch das Landmaschinenwerk von John Deere, den Kran- und Maschinenbau sowie das große Konversionsareal des früheren Militärflugplatzes mit Gewerbepark, Flughafen und Fashion Outlet. Wohnbau, Gewerbeentwicklung, Verkehrsvorhaben und die weitere Nachnutzung von Konversionsflächen lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich richtet sich nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) von Rheinland-Pfalz, die den Kompensationsbedarf über ein Biotopwertverfahren ermittelt.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D52 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Zweibrücker Land (6710-301) mit basenreichen Buchenwäldern und orchideenreichen Kalkmagerrasen im Umland der Stadt
- Zusammenfluss von Schwarzbach und Hornbach im Stadtgebiet, mit begleitenden Auen und Ufergehölzen
- Westricher Hochfläche auf Muschelkalk mit Streuobstbeständen und wärmeliebendem Offenland
- Großflächiges Konversionsareal des früheren Militärflugplatzes mit Potenzial für Entsiegelung und Biotopaufwertung
- Rund 71 % der Stadtfläche sind Vegetationsfläche aus Wald, Grünland und Gärten
- Kleinste kreisfreie Stadt Deutschlands, vollständig vom Landkreis Südwestpfalz umgeben
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und entwickelt in der kreisfreien Stadt Zweibrücken und ihrem Umland Ökokonto- und Ausgleichsflächen, die zum Charakter des Zweibrücker Westrich passen. Wir sichern geeignete Flächen, planen die Aufwertung nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) und stimmen die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Zweibrücken (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) sowie mit Grundeigentümern, Landwirten und der Stadtverwaltung ab. Von der Bilanzierung im Biotopwertverfahren über die Umsetzung bis zur dauerhaften Pflege, zum Monitoring und zur Dokumentation für die Anerkennung erhalten Vorhabenträger die Kompensation aus einer Hand. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für betroffene Arten wie Fledermäuse, Zauneidechse oder Amphibien durchgängig sichern.
Typische Maßnahmen in der Stadt Zweibrücken
Gewässerrenaturierung Schwarzbach und Hornbach
Naturnahe Umgestaltung der innerstädtischen Bachläufe, Entwicklung von Ufergehölzen, Auen und Retentionsräumen als Lebensraum für Eisvogel, Groppe und Bachforelle.
Entsiegelung von Konversions- und Gewerbeflächen
Rückbau versiegelter Flächen des früheren Flugplatzes und alter Gewerbeareale, Umwandlung in strukturreiche Biotope und Sukzessionsflächen als hochwertige Aufwertung im Biotopwertverfahren.
Streuobst und Magerrasen auf der Westricher Hochfläche
Anlage und Pflege von Streuobstbeständen und artenreichem Grünland auf Muschelkalk, Lebensraum für Wendehals, Neuntöter, Wildbienen und wärmeliebende Insekten.
Grünlandaufwertung im stadtnahen Umland
Extensivierung von Intensivgrünland und Ackerflächen zu artenreichen Wiesen und Säumen, die das Offenland des Zweibrücker Westrich für Feldvögel und Insekten aufwerten.
Artenschutz CEF und FCS
Fledermausquartiere, Kleingewässer für Amphibien sowie besonnte Reptilienhabitate an Bahn- und Wegböschungen, maßgeschneidert nach LKompVO und § 44 BNatSchG.
Innerstädtische Grün- und Biotopvernetzung
Entwicklung von Hecken, Gehölzstrukturen und Habitatbäumen im Siedlungsraum, die Lebensräume verbinden und den Biotopverbund zwischen Stadtgebiet und Umland stärken.
Geschützte Arten im Zweibrücker Westrich und Westricher Hochfläche
Fledermäuse
Im FFH-Gebiet Zweibrücker Land sind mehrere Arten des Anhangs II dokumentiert, darunter die Bechsteinfledermaus. Alte Laubwälder, Streuobstbestände und Gewässerauen dienen als Jagd- und Quartierlebensraum, der Erhalt von Höhlenbäumen und Winterquartieren ist häufige Zielsetzung von CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Bahn- und Wegböschungen, Trockenmauern und Ränder von Konversionsflächen im Stadtgebiet bieten der Zauneidechse besonnte Lebensräume. Bei Bauvorhaben sind vorgezogene CEF-Maßnahmen mit Ersatzhabitaten und Umsiedlung häufig erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An den naturnahen Abschnitten von Schwarzbach und Hornbach findet der Eisvogel Steilufer und ein gutes Nahrungsangebot. Die Renaturierung der Gewässer und die Sicherung von Uferabbrüchen kommen der Art unmittelbar zugute.
Mehr zur Art ›Amphibien
In Kleingewässern der Bachauen und in wassergefüllten Bereichen ehemaliger Abbau- und Konversionsflächen laichen verschiedene Amphibienarten. Die Anlage besonnter Tümpel ist eine wirksame und gut bilanzierbare Kompensationsmaßnahme.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Die offene Ackerlandschaft der Westricher Hochfläche im Umland der Stadt bietet der Feldlerche Brutplätze. Extensivierung, Blühstreifen und Lerchenfenster sind typische Maßnahmen zur Aufwertung des Offenlands.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Struktureiche Waldränder, Hecken und Gebüsche des Zweibrücker Westrich sind Lebensraum der Haselmaus. Der Erhalt und die Neuanlage vernetzter Gehölzstrukturen sind typische Maßnahmen zu ihrem Schutz.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbau und Innenentwicklung
Neue Wohnbaugebiete, die Nachverdichtung von Baulücken und die Nachnutzung ehemaliger Kasernenflächen erzeugen Eingriffe in Boden, Grünstrukturen und Lebensräume, die nach LKompVO auszugleichen sind.
Gewerbe und Konversion
Die Weiterentwicklung des Flugplatzareals mit Gewerbepark, Flughafen und Fashion Outlet sowie Erweiterungen von Industriestandorten wie John Deere lösen Kompensationsbedarf aus, bieten über Entsiegelung aber auch Potenzial für hochwertige Ausgleichsflächen.
Verkehrsinfrastruktur
Der Aus- und Umbau von Straßen, Rad- und Wirtschaftswegen im Raum Zweibrücken, etwa an den Verbindungen Richtung Pirmasens und Saarland, führt regelmäßig zu Eingriffen mit Kompensations- und Artenschutzbedarf.
Erneuerbare Energien und Hochwasserschutz
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf geeigneten Standorten sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes an Schwarzbach und Hornbach ziehen Ausgleichsverpflichtungen nach sich, die sich über Gewässer- und Offenlandaufwertung erbringen lassen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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