Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D53

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Worms

Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen für die kreisfreie Stadt Worms, bewertet nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO). greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Kompensationspraxis in der Oberrheinebene zwischen Rheinaue, Wonnegau und Pfrimmtal.

109
km² Stadtfläche
~88k
Einwohner
13
Ortsbezirke
D53
Naturraum (Oberrhein)
~800
Einw. je km²
Stadt und Ökologie

Die Stadt Worms im Überblick

Worms ist eine kreisfreie Stadt im Osten von Rheinland-Pfalz und liegt am linken Ufer des Rheins in der Oberrheinischen Tiefebene. Als kreisfreie Stadt nimmt Worms die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr, zuständig ist das Amt für Umweltschutz und Landwirtschaft der Stadtverwaltung. Regierungsbezirke bestehen in Rheinland-Pfalz seit der Verwaltungsreform im Jahr 2000 nicht mehr.

Naturräumlich gehört das Stadtgebiet zur BfN-Großlandschaft Oberrheinisches Tiefland (D53). Der Osten wird von der weiten Rheinniederung mit Altrheinarmen, Auwaldresten und feuchten Rheinwiesen geprägt, während die westlichen Ortsteile zum lössbedeckten Rand des Wonnegaus ansteigen. Kleinere Fließgewässer wie Pfrimm und Eisbach durchziehen das Stadtgebiet und bieten Renaturierungspotenzial.

Ökologisch bedeutsam ist vor allem die Rheinaue mit dem Naturschutzgebiet Wormser Ried, das Teil des großflächigen FFH-Gebiets Rheinniederung Ludwigshafen, Worms ist. Röhrichte, Altwässer, Auwaldreste und grundwassergespeiste Gräben bilden Lebensräume für zahlreiche Vögel, Amphibien und Libellen. Hinzu kommen Landschaftsschutzgebiete an Pfrimm, Eisbach und im Rheingebiet.

Worms ist ein bedeutender Industrie- und Weinhandelsstandort. Chemische Industrie, verarbeitendes Gewerbe, Logistik am Rheinhafen sowie der traditionsreiche Weinbau des Wonnegaus prägen die Wirtschaft. Wohnbau- und Gewerbeflächen, Infrastruktur und Betriebserweiterungen lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der LKompVO zu erbringen ist.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
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📍 Stadtteile

Worms (Innenstadt) (KS)PfeddersheimHerrnsheimHochheimHorchheimNeuhausenPfiffligheimLeiselheimAbenheimRheindürkheimHeppenheimWeinsheimWiesoppenheimIbersheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Rheinniederung Ludwigshafen, Worms mit dem NSG Wormser Ried (Altrhein, Auwaldreste, Röhrichte)
  • Naturschutzgebiet Spieß, An der Spießbrücke
  • Landschaftsschutzgebiete Rheinhessisches Rheingebiet, Pfrimmaue und Eisbachauen
  • Oberrheinische Tiefebene mit Rheinaue, Altwässern und feuchten Rheinwiesen
  • Übergang zum lössgeprägten Wonnegau mit warmem, trockenem Oberrheinklima
  • Pfrimm und Eisbach als städtische Fließgewässer mit Renaturierungspotenzial

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und in Rheinland-Pfalz mit einem eigenen Standort vertreten. Wir kennen die Landeskompensationsverordnung (LKompVO), den verbindlichen Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs und die Führung von Ökokonten im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP). Für Vorhaben in Worms sichern wir geeignete Flächen, planen naturraumtypische Aufwertungen wie Auen- und Gewässerentwicklung, Grünlandextensivierung und Reptilienbiotope und stimmen sie mit dem Amt für Umweltschutz und Landwirtschaft als Unterer Naturschutzbehörde der Stadt ab. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Worms

💧

Auen- und Altrheinentwicklung

Wiederanbindung und Aufwertung von Altrheinarmen und Gräben in der Rheinniederung, Entwicklung von Röhrichten, Auwald und Flachwasserzonen als Lebensraum für Wasservögel, Amphibien und Libellen.

🧱

Entsiegelung und Innenentwicklung

Rückbau versiegelter Flächen im Stadtgebiet, Begrünung und Bodenaufwertung, Ausgleich von Neuversiegelung durch produktionsintegrierte und flächige Entsiegelungsmaßnahmen im urbanen Raum.

🌿

Grünland-Extensivierung Rheinwiesen

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiche Feucht- und Frischwiesen in der Rheinaue, angepasste Mahd und Nassstellen als Brut- und Nahrungshabitat für Wiesenvögel.

🐸

Kleingewässer und Amphibienbiotope

Anlage besonnter Laichgewässer, Tümpel und vernetzter Feuchtsenken in Aue und Umland, gezielte Aufwertung für Amphibien einschließlich vorgezogener CEF-Maßnahmen.

🍎

Streuobst und Ortsrandeingrünung

Anlage und Pflege von Streuobstbeständen und Gehölzsäumen an den Ortsrändern der westlichen Stadtteile, Nist- und Nahrungshabitat für Höhlenbrüter, Steinkauz und Fledermäuse.

🦎

Reptilien- und Saumbiotope

Trockenmauern, Lesesteinriegel, besonnte Böschungen und Säume entlang von Bahndämmen und Wegen als Habitate und Vernetzungsstrukturen für die Zauneidechse.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nibelungenstadt am nördlichen Oberrhein

🐸

Amphibien der Rheinaue

Die feuchten Senken, Altwässer und Gräben der Rheinniederung beherbergen Laubfrosch, Wechselkröte und weitere Amphibien. Neu angelegte Laichgewässer und vernetzte Feuchtbiotope sind bewährte Aufwertungs- und CEF-Maßnahmen.

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🦎

Kammmolch

In grundwassernahen Kleingewässern und Auwaldresten der Rheinaue kommt der nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch vor. Eingriffe in sein Umfeld lösen artenschutzrechtliche Prüfungen und die Anlage von Ersatzlaichgewässern aus.

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🌾

Kiebitz und Wiesenvögel

In den feuchten Rheinwiesen und Grünlandflächen der Niederung brütet der Kiebitz. Extensivierung, Nassstellen und angepasste Bewirtschaftung sichern seine Brut- und Rasthabitate als Bestandteil von Kompensationskonzepten.

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🦎

Zauneidechse

Bahndämme, besonnte Böschungen und trockenwarme Säume im Stadtgebiet bieten der Zauneidechse geeignete Habitate. Sie ist eine häufige Zielart bei Bau-, Verkehrs- und Photovoltaikprojekten und erfordert regelmäßig vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und weitere Arten jagen über Aue, Gärten und Gewässern und beziehen Quartiere in Gebäuden, Kellern und Baumhöhlen. Gebäude- und Gehölzeingriffe lösen Prüfungen nach § 44 BNatSchG aus.

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🐦

Eisvogel und Uferarten

An Altrheinarmen, Pfrimm und Eisbach findet der Eisvogel Steilufer und fischreiche Gewässer. Naturnahe Uferentwicklung, Steilwände und die Renaturierung der Fließgewässer stärken seine Bestände.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Innenentwicklung

Neue Wohnquartiere, Konversionsflächen und Nachverdichtung im Stadtgebiet führen zu Flächenversiegelung, deren Ausgleich über Ökopunkte und Ausgleichsflächen nach LKompVO zu erbringen ist. greeNature unterstützt bei Bilanzierung und Flächenbereitstellung.

🏭

Gewerbe, Logistik und Rheinhafen

Der Rheinhafen und die Gewerbe- und Industrieflächen von Worms werden weiterentwickelt. Betriebserweiterungen, Logistik- und Hallenbauten lösen Eingriffe aus, für die geeignete Kompensationsflächen und Ökopunkte bereitzustellen sind.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Erneuerung von Rheinquerungen wie der Nibelungenbrücke (B 47), Ortsumfahrungen sowie Bahn- und Leitungstrassen führen regelmäßig zu Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

⚗️

Industrie und Energie

Chemische Industrie und energetische Vorhaben, darunter Freiflächen-Photovoltaik im Umland, erzeugen Kompensationsbedarf nach LKompVO und können artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen erforderlich machen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

AL
Landkreis Alzey-Worms
Nördlicher und westlicher Nachbar · Rheinhessen
RH
Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Südlicher Nachbar · Vorderpfalz
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Worms

Worms gehört zur BfN-Großlandschaft Oberrheinisches Tiefland (D53). Der Osten wird von der Rheinniederung mit Altrheinarmen, Auwaldresten und feuchten Rheinwiesen geprägt, die westlichen Stadtteile steigen zum lössbedeckten Rand des Wonnegaus an. Für die Bewertung nach LKompVO ist die genaue Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Grundlage ist die Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) zusammen mit dem verbindlichen Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs. Eingriff und Ausgleich werden über eine integrierte Biotopbewertung mit Biotopwertpunkten bemessen und im landesweiten Kompensationsverzeichnis geführt. greeNature ordnet Ihren Eingriff der zutreffenden Bewertung zu und stellt passende Ausgleichsflächen und Ökopunkte bereit.
Als kreisfreie Stadt nimmt Worms die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Amt für Umweltschutz und Landwirtschaft der Stadtverwaltung Worms, Bürgerrathaus, Folzstraße 5, 67547 Worms. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Anerkennung.
Wegen der Lage in der Oberrheinebene sind häufige Maßnahmen: Auen- und Altrheinentwicklung, Grünlandextensivierung in den Rheinwiesen, Anlage von Kleingewässern und Amphibienbiotopen, Streuobst und Ortsrandeingrünung, Reptilien- und Saumbiotope an Bahndämmen sowie Entsiegelung im Stadtgebiet als Ausgleich für Neuversiegelung.
Ja. Im Osten des Stadtgebiets liegt das FFH-Gebiet Rheinniederung Ludwigshafen, Worms mit dem Naturschutzgebiet Wormser Ried, hinzu kommen Landschaftsschutzgebiete an Pfrimm, Eisbach und im Rheingebiet. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können vertiefte FFH-Verträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu allen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind feuchte Flächen in der Rheinniederung für Gewässer- und Auenentwicklung, Grünland für Extensivierung sowie Rand- und Hanglagen im Westen für Streuobst und Reptilienbiotope. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege, Monitoring und die Dokumentation für das Kompensationsverzeichnis.
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