
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Westerwaldkreis
Sofort verfügbare Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten. greeNature solutions ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) im Westerwald und Kannenbäckerland.
Der Landkreis Westerwaldkreis im Überblick
Der Westerwaldkreis liegt im nördlichen Rheinland-Pfalz und zählt mit rund 989 km² zu den flächengrößten Landkreisen des Landes. Rheinland-Pfalz gliedert sich seit dem Jahr 2000 nicht mehr in Regierungsbezirke, sodass der Kreis unmittelbar der Landesverwaltung zugeordnet ist. Kreissitz ist die Stadt Montabaur. Der Landkreis umfasst zehn Verbandsgemeinden mit insgesamt 192 Ortsgemeinden und ist landschaftlich vom Mittelgebirge des Westerwaldes geprägt.
Geologisch gehört der Kreis zum Rheinischen Schiefergebirge. Über dem devonischen Untergrund liegen im Hohen Westerwald ausgedehnte Basaltdecken tertiären Vulkanismus, deren höchste Erhebung die Fuchskaute mit rund 657 m bildet. Im Süden und Westen treten die mächtigen Tonvorkommen des Kannenbäckerlandes zutage, eines der größten zusammenhängenden Tonlagerstättengebiete Europas, ergänzt durch aktive Basalt- und Quarzitabbaustätten.
Ökologisch bedeutsam ist die Westerwälder Seenplatte mit dem Dreifelder Weiher und weiteren historischen Fischteichen, die als FFH-Gebiet (DE-5412-301) und Vogelschutzgebiet (DE-5412-401) gemeldet sind und landesweite Bedeutung für Rast- und Brutvögel besitzen. Hinzu kommen das FFH-Gebiet Nistertal und Kroppacher Schweiz (DE-5212-303) mit naturnahen Bachauen und Felsbildungen sowie ausgedehnte Waldgebiete, die dem Schwarzstorch und der Wildkatze Lebensraum bieten.
Wirtschaftlich prägen die Keramik- und Feuerfestindustrie des Kannenbäckerlandes um Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach, der Rohstoffabbau sowie eine leistungsfähige Verkehrsanbindung über die Autobahnen A3 und A48 und den ICE-Bahnhof Montabaur die Region. Rohstoffgewinnung, Gewerbe- und Siedlungsentwicklung, Verkehrsvorhaben und der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach LKompVO und §§ 13 bis 15 BNatSchG zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D39 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH- und Vogelschutzgebiet Westerwälder Seenplatte (DE-5412-301 und DE-5412-401), historische Teichlandschaft mit Dreifelder Weiher als landesweit bedeutender Rast- und Brutplatz
- FFH-Gebiet Nistertal und Kroppacher Schweiz (DE-5212-303), naturnahe Bachauen mit Felsen und wärmeliebenden Trockenstandorten
- Kannenbäckerland, eines der größten Tonvorkommen Europas, mit der prägenden Keramik- und Feuerfestindustrie um Höhr-Grenzhausen
- Basalt- und Quarzitvorkommen des Hohen Westerwaldes mit aktiven Abgrabungen und wertvollen Sekundärlebensräumen
- Fuchskaute (rund 657 m), höchste Erhebung des Westerwaldes, mit montanem Grünland und Quellmooren im Hohen Westerwald
- Nister und Kleine Nister, naturnahe Mittelgebirgsbäche mit einem der letzten Vorkommen der Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz
- Krombachtalsperre und weitere Stillgewässer als Lebensraum für Wasservögel und Amphibien
✅ greeNature vor Ort
greeNature solutions arbeitet bundesweit und betreut Vorhabenträger, Kommunen und Flächeneigentümer im Westerwald aus fachlicher Praxis. Wir kennen die Anforderungen der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO), das Biotopwertverfahren nach dem landesweiten Praxisleitfaden und die Eintragung von Ökokonten in das Kompensationsverzeichnis. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Montabaur sowie die Besonderheiten der Naturräume D39 (Westerwald) und D40 (Lahntal und Limburger Becken) gehören zu unserem Arbeitsalltag.
Typische Maßnahmen im Landkreis Westerwaldkreis
Teich- und Auenrenaturierung
Aufwertung von Stillgewässern der Westerwälder Seenplatte, Anlage von Flachwasserzonen und Verlandungsbereichen sowie Renaturierung der Nisterauen. Solche Maßnahmen schaffen Laich- und Bruthabitate für Amphibien, Libellen und Wasservögel und werten Fließgewässer strukturell auf.
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer, vom Borkenkäfer geschädigter Fichtenbestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Buche, Eiche und Tanne sowie Förderung von Alt- und Totholz. Die zahlreichen Kalamitätsflächen des Westerwaldes bieten dafür ein hohes Aufwertungspotenzial.
Grünland-Extensivierung
Entwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen im Hohen Westerwald durch angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Extensivgrünland ist Lebensraum für Wiesenbrüter, Insekten und die typische Flora der Mittelgebirgslagen.
Rekultivierung von Abgrabungen
Gestaltung ausgeräumter Ton-, Basalt- und Quarzitabbauflächen zu naturnahen Sekundärlebensräumen mit Rohbodenstandorten, Steilwänden und Kleingewässern. Solche Flächen sind wertvolle Habitate für Zauneidechse, Amphibien, Wildbienen und Uferschwalbe.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für den Schwarzstorch, Fledermausquartiere in Wäldern, Stollen und Gebäuden sowie Trittsteine für die Wildkatze, jeweils als CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Hecken und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen zur Vernetzung der Offenlandbiotope zwischen Seenplatte, Waldrändern und Bachtälern. Solche Strukturen fördern den Biotopverbund und dienen zahlreichen Vogel- und Insektenarten als Lebensraum.
Geschützte Arten im Westerwald und Kannenbäckerland
Wasser- und Watvögel der Seenplatte
Die Teiche der Westerwälder Seenplatte sind landesweit bedeutend für rastende Watvögel, Seeschwalben und Tauchenten. Beim herbstlichen Ablassen der Fischteiche legen ausgedehnte Schlammflächen wichtige Nahrungshabitate für den Vogelzug frei.
Schwarzstorch
Die großen, störungsarmen Waldgebiete des Westerwaldes mit ihren naturnahen Bächen bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Waldrandgestaltung, Horstschutz und die Aufwertung von Bachauen sind typische FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Der Westerwald gehört zum Verbreitungsgebiet der Wildkatze, die zusammenhängende, totholzreiche Wälder mit Deckung benötigt. Waldbiotopverbund und strukturreiche Waldränder sind zentrale Bausteine des Artenschutzes.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alte Waldbestände, ehemalige Basaltstollen und Gebäude bieten Fledermäusen wie dem Großen Mausohr und der Bechsteinfledermaus Quartiere und Jagdreviere. Quartiersicherung und Ersatzquartiere sind häufige CEF-Maßnahmen bei Bau- und Rodungsvorhaben.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Nister, Gelbach und weiteren naturnahen Fließgewässern brütet der Eisvogel in natürlichen Uferabbrüchen. Die Entwicklung von Steilufern und die Renaturierung von Bachläufen schaffen dauerhafte Bruthabitate.
Mehr zur Art ›Amphibien und Reptilien
Kammmolch und weitere Amphibien besiedeln die Teiche und Kleingewässer der Seenplatte, während die Zauneidechse offene, besonnte Standorte in ehemaligen Abgrabungen und an Bahndämmen nutzt. Beide sind häufige Zielarten bei Infrastruktur- und Rohstoffvorhaben.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Rohstoffgewinnung (Ton, Basalt, Quarzit)
Der Abbau von Ton im Kannenbäckerland sowie von Basalt und Quarzit im Hohen Westerwald ist ein prägender Wirtschaftszweig. Neuaufschlüsse und Erweiterungen von Abgrabungen erfordern Rekultivierungs- und Kompensationskonzepte, greeNature entwickelt hierfür naturschutzfachlich tragfähige Lösungen.
Infrastruktur und Verkehr
Die Autobahnen A3 und A48, der ICE-Bahnhof Montabaur sowie Aus- und Umbauten von Landes- und Kreisstraßen erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten. Trassennahe Eingriffe lösen regelmäßig artenschutzrechtliche Anforderungen aus.
Gewerbe und Industrie
Die Keramik-, Feuerfest- und Metallindustrie sowie die Ausweisung neuer Gewerbegebiete in den Verbandsgemeinden führen zu Flächenversiegelung, deren Kompensation nach LKompVO zu erbringen ist.
Erneuerbare Energien
Windenergievorhaben auf den Höhen des Hohen Westerwaldes und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere für windkraftsensible Arten wie Schwarzstorch und Fledermäuse.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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