Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D42 · D49 · D43 · D45

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Trier-Saarburg

Ökopunkte und Kompensationsflächen für den Landkreis Trier-Saarburg, fachlich betreut nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Rheinland-Pfalz. greeNature solutions begleitet Eingriff und Ausgleich im Moseltal, im Saargau und im Hunsrück, bundesweit tätig und mit den zuständigen Behörden vertraut.

1.102
km² Kreisfläche
~154.000
Einwohner
6
Verbandsgemeinden
104
Städte & Gemeinden
D42/D43/D49
Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Trier-Saarburg im Überblick

Der Landkreis Trier-Saarburg liegt im äußersten Westen von Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Luxemburg und zum Saarland. Er umschließt ringförmig die kreisfreie Stadt Trier, in der auch die Kreisverwaltung ihren Sitz hat. Auf rund 1.102 km² verteilen sich vier Städte und etwa 100 weitere Gemeinden auf sechs Verbandsgemeinden (Konz, Schweich, Saarburg-Kell, Hermeskeil, Ruwer und Trier-Land). Prägend sind drei Landschaften: das Moseltal mit den Mündungen von Saar und Ruwer, der Saargau und das Gutland im Westen sowie der Hunsrück mit dem Schwarzwälder Hochwald im Süden und Osten.

Der geologische Untergrund wechselt kleinräumig. Im Hunsrück (Naturraum D42) stehen devonische Tonschiefer und Quarzite an, die ausgedehnte Wälder und Hochflächen tragen. Das Mosel-, Saar- und Ruwertal (D43) ist als tief eingeschnittenes Kerbtal von Schiefer geprägt, dessen sonnenexponierte Steillagen den berühmten Weinbau tragen. Im Westen liegen die wärmebegünstigten Muschelkalk- und Keuperhänge des Saargaus und des Gutlands (D49), einer offenen, ackerbaulich genutzten Hochflächenlandschaft.

Ökologisch bedeutsam sind die naturnahen Fließgewässer und die trockenwarmen Weinbergslagen. Das FFH-Gebiet Mosel (DE-5908-301) sichert Fluss- und Auenbiotope, das Ruwersystem zählt mit seiner hohen Gewässergüte zu den repräsentativen Mittelgebirgsbächen des Rheinischen Schiefergebirges. Die großen Waldgebiete des Hunsrücks sind Rückzugsraum für Wildkatze und Schwarzstorch, während aufgelassene Weinbergsbrachen mit ihren Trockenmauern wärmeliebende Reptilien und Insekten beherbergen.

Für Eingriff und Ausgleich gilt in Rheinland-Pfalz die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Anerkannte Ökokonto-Maßnahmen werden im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP) geführt und lassen sich als vorgezogene Kompensation anrechnen. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG erfordert häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sowie Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS).

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D49
Gutland (Bitburger Land)
Zum Naturraum D49 ›
D45
Eifel und Vennvorland
Zum Naturraum D45 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Konz (KS)SaarburgHermeskeilSchweichKell am SeeWaldrachWasserlieschWincheringenLonguichSerrig

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Mosel (DE-5908-301), naturnahe Fluss- und Auenbiotope entlang des Talverlaufs
  • Ruwertal, naturnahes Mittelgebirgsbachsystem mit hoher Gewässergüte (Güteklasse I bis II)
  • Saartal und Saargau mit wärmegetönten Muschelkalkhängen, Trocken- und Halbtrockenrasen
  • Schwarzwälder Hochwald im Hunsrück mit ausgedehnten Buchen- und Nadelwäldern sowie Quellmooren
  • Steillagen-Weinbau an Mosel, Saar und Ruwer mit Weinbergsbrachen und historischen Trockenmauern
  • Nationalpark Hunsrück-Hochwald im angrenzenden Hochwald, unmittelbar am Südosten des Kreises

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions arbeitet bundesweit und ist mit dem Kompensationsrecht in Rheinland-Pfalz vertraut. Wir kennen die Anforderungen der Landeskompensationsverordnung (LKompVO), die Praxis der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg sowie die Führung anerkannter Ökokonto-Maßnahmen im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP). Von der Bedarfsanalyse über die Naturraum-Zuordnung bis zur Flächensicherung und dem Monitoring übernehmen wir das gesamte Verfahren.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg

🍇

Weinbergsbrachen & Trockenmauern

Extensive Pflege und Wiederherstellung aufgelassener Steillagen an Mosel, Saar und Ruwer. Trockenmauern und offene Felsfluren bieten Lebensraum für Zauneidechse, Schlingnatter und Wildbienen, eine typische vorgezogene CEF-Maßnahme in den Weinbaulagen.

💧

Bachrenaturierung im Hunsrück

Wiederherstellung naturnaher Fließgewässerabschnitte an Ruwer, Prims und den Hochwaldbächen. Durchgängigkeit und Uferstrukturen fördern Groppe, Bachneunauge und Eisvogel.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau von Fichtenforsten des Hochwalds in standortgerechte Buchen- und Eichenmischwälder. Alt- und Totholzstrukturen schaffen Lebensraum für Wildkatze, Schwarzstorch und höhlenbewohnende Arten.

🌿

Grünland-Extensivierung im Saargau

Umwandlung intensiv genutzter Flächen der Gutland- und Saargauhochflächen in artenreiche Magerwiesen und Halbtrockenrasen mit angepasster Mahd- und Beweidungsnutzung.

🍎

Streuobst & Hecken

Anlage von Streuobstwiesen und Heckenstrukturen als Trittsteinbiotope in der Feldflur, Lebensraum für Neuntöter, Steinkauz und Fledermäuse.

🦋

Feucht- und Nasswiesen im Hochwald

Wiedervernässung von Quellmulden und Anlage von Nasswiesen als Lebensraum für Amphibien, Wiesenpieper und seltene Falterarten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Moseltal, Saargau und Hunsrück

🐈

Wildkatze im Hochwald

Die ausgedehnten Laub- und Mischwälder des Hunsrücks und des Schwarzwälder Hochwalds zählen zu den bedeutenden Rückzugsräumen der Europäischen Wildkatze (Anhang IV der FFH-Richtlinie). Waldverbund und störungsarme Altholzbestände sind zentrale Maßnahmen.

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🕊️

Schwarzstorch in den Waldtälern

Der Schwarzstorch brütet in den störungsarmen Waldgebieten des Hunsrücks und jagt an Ruwer und Hochwaldbächen. Bei Windenergie- und Infrastrukturvorhaben ist er eine regelmäßige Ziel- und Prüfart der artenschutzrechtlichen Prüfung.

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🦇

Fledermäuse an Mosel und Gutland

Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Wimperfledermaus nutzen die wärmebegünstigten Hangwälder und Streuobstbestände. Quartiere in Baumhöhlen, Stollen und Gebäuden erfordern häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel an Ruwer und Saar

Die klaren Mittelgebirgsbäche mit ihren Steilufern bieten dem Eisvogel Brut- und Jagdplätze. Uferabbrüche und naturnahe Gewässerentwicklung sind typische Ausgleichsmaßnahmen.

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🦎

Zauneidechse in den Weinbergslagen

Trockenmauern, Weinbergsbrachen und Bahndämme im Mosel- und Saartal sind Kernhabitate der Zauneidechse, einer häufigen Zielart bei Bau- und Infrastrukturvorhaben. Vorgezogene CEF-Maßnahmen sichern ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

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🐸

Amphibien in Quellfluren

Gelbbauchunke, Feuersalamander und Kammmolch besiedeln Quellmulden, Waldtümpel und Steinbrüche des Hunsrücks. Neu angelegte Kleingewässer und wiedervernässte Mulden sind bewährte Kompensationsmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Windenergie im Hunsrück

Der Hunsrück und der Hochwald gehören zu den windhöffigen Mittelgebirgslagen. Neue und repowerte Windparks lösen umfangreiche Kompensations- und Artenschutzpflichten aus, unter anderem für Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäuse.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Ortsumgehungen, der Ausbau von Bundes- und Landesstraßen (etwa B51, B268 und B419) sowie Brücken- und Radwegprojekte im Mosel- und Saartal erzeugen Eingriffe mit Ausgleichs- und Ersatzbedarf.

🏭

Gewerbe & Industrie

Interkommunale Gewerbe- und Industriegebiete in der Region Trier, etwa der Industriepark Region Trier bei Föhren (Verbandsgemeinde Schweich), sowie Erweiterungen im Umland von Trier und Konz erfordern naturschutzrechtliche Kompensation.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Der Siedlungsdruck aus dem Oberzentrum Trier und dem grenznahen Luxemburg führt zu neuen Wohn- und Gewerbebaugebieten in den Umlandgemeinden. Eigentümer geeigneter Flächen können sich als Anbieter von Ökokonto-Flächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

BE
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Nordöstlicher Nachbar, Moseltal & Hunsrück
BI
Landkreis Birkenfeld
Östlicher Nachbar, Hochwald
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Trier-Saarburg

Der Landkreis hat Anteil an drei Naturräumen: dem Hunsrück (D42) mit dem Schwarzwälder Hochwald, dem Moseltal (D43) mit Saar- und Ruwertal sowie dem Gutland und Luxemburger Sandstein (D49) mit dem Saargau im Westen. Für die Bemessung der Kompensation nach LKompVO ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffsorts maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Sie.
Ökopunkte entstehen aus anerkannten Ökokonto-Maßnahmen, die in Rheinland-Pfalz nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) bewertet und im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP) geführt werden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Naturraum-Zuordnung, Flächenauswahl, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier. Der Verwaltungssitz liegt in der kreisfreien Stadt Trier, die vom Landkreis vollständig umschlossen wird. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Verbreitet sind die Pflege und Wiederherstellung von Weinbergsbrachen und Trockenmauern im Mosel- und Saartal, die Renaturierung von Ruwer und Hochwaldbächen, der naturnahe Waldumbau im Hunsrück sowie die Extensivierung von Grünland im Saargau. Die Auswahl richtet sich nach Naturraum, Eingriffsart und den betroffenen Arten.
Ja. Im Kreisgebiet liegen unter anderem das FFH-Gebiet Mosel (DE-5908-301) sowie FFH-Flächen an Ruwer und im Hochwald. Eingriffe im Umfeld dieser Natura-2000-Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordern, und der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG kann CEF- oder FCS-Maßnahmen nach sich ziehen. greeNature prüft dies vorab.
Ja. Besonders geeignet sind aufgelassene Steillagen und Weinbergsbrachen, extensivierbares Grünland im Saargau sowie Waldflächen im Hunsrück. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Maßnahme durch die Anerkennung nach LKompVO.
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