
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Trier-Saarburg
Ökopunkte und Kompensationsflächen für den Landkreis Trier-Saarburg, fachlich betreut nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Rheinland-Pfalz. greeNature solutions begleitet Eingriff und Ausgleich im Moseltal, im Saargau und im Hunsrück, bundesweit tätig und mit den zuständigen Behörden vertraut.
Der Landkreis Trier-Saarburg im Überblick
Der Landkreis Trier-Saarburg liegt im äußersten Westen von Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Luxemburg und zum Saarland. Er umschließt ringförmig die kreisfreie Stadt Trier, in der auch die Kreisverwaltung ihren Sitz hat. Auf rund 1.102 km² verteilen sich vier Städte und etwa 100 weitere Gemeinden auf sechs Verbandsgemeinden (Konz, Schweich, Saarburg-Kell, Hermeskeil, Ruwer und Trier-Land). Prägend sind drei Landschaften: das Moseltal mit den Mündungen von Saar und Ruwer, der Saargau und das Gutland im Westen sowie der Hunsrück mit dem Schwarzwälder Hochwald im Süden und Osten.
Der geologische Untergrund wechselt kleinräumig. Im Hunsrück (Naturraum D42) stehen devonische Tonschiefer und Quarzite an, die ausgedehnte Wälder und Hochflächen tragen. Das Mosel-, Saar- und Ruwertal (D43) ist als tief eingeschnittenes Kerbtal von Schiefer geprägt, dessen sonnenexponierte Steillagen den berühmten Weinbau tragen. Im Westen liegen die wärmebegünstigten Muschelkalk- und Keuperhänge des Saargaus und des Gutlands (D49), einer offenen, ackerbaulich genutzten Hochflächenlandschaft.
Ökologisch bedeutsam sind die naturnahen Fließgewässer und die trockenwarmen Weinbergslagen. Das FFH-Gebiet Mosel (DE-5908-301) sichert Fluss- und Auenbiotope, das Ruwersystem zählt mit seiner hohen Gewässergüte zu den repräsentativen Mittelgebirgsbächen des Rheinischen Schiefergebirges. Die großen Waldgebiete des Hunsrücks sind Rückzugsraum für Wildkatze und Schwarzstorch, während aufgelassene Weinbergsbrachen mit ihren Trockenmauern wärmeliebende Reptilien und Insekten beherbergen.
Für Eingriff und Ausgleich gilt in Rheinland-Pfalz die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Anerkannte Ökokonto-Maßnahmen werden im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP) geführt und lassen sich als vorgezogene Kompensation anrechnen. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG erfordert häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sowie Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS).

🗺️ Zugehörige Naturräume
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Zum Naturraum D45 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Mosel (DE-5908-301), naturnahe Fluss- und Auenbiotope entlang des Talverlaufs
- Ruwertal, naturnahes Mittelgebirgsbachsystem mit hoher Gewässergüte (Güteklasse I bis II)
- Saartal und Saargau mit wärmegetönten Muschelkalkhängen, Trocken- und Halbtrockenrasen
- Schwarzwälder Hochwald im Hunsrück mit ausgedehnten Buchen- und Nadelwäldern sowie Quellmooren
- Steillagen-Weinbau an Mosel, Saar und Ruwer mit Weinbergsbrachen und historischen Trockenmauern
- Nationalpark Hunsrück-Hochwald im angrenzenden Hochwald, unmittelbar am Südosten des Kreises
✅ greeNature vor Ort
greeNature solutions arbeitet bundesweit und ist mit dem Kompensationsrecht in Rheinland-Pfalz vertraut. Wir kennen die Anforderungen der Landeskompensationsverordnung (LKompVO), die Praxis der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg sowie die Führung anerkannter Ökokonto-Maßnahmen im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP). Von der Bedarfsanalyse über die Naturraum-Zuordnung bis zur Flächensicherung und dem Monitoring übernehmen wir das gesamte Verfahren.
Typische Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg
Weinbergsbrachen & Trockenmauern
Extensive Pflege und Wiederherstellung aufgelassener Steillagen an Mosel, Saar und Ruwer. Trockenmauern und offene Felsfluren bieten Lebensraum für Zauneidechse, Schlingnatter und Wildbienen, eine typische vorgezogene CEF-Maßnahme in den Weinbaulagen.
Bachrenaturierung im Hunsrück
Wiederherstellung naturnaher Fließgewässerabschnitte an Ruwer, Prims und den Hochwaldbächen. Durchgängigkeit und Uferstrukturen fördern Groppe, Bachneunauge und Eisvogel.
Naturnaher Waldumbau
Umbau von Fichtenforsten des Hochwalds in standortgerechte Buchen- und Eichenmischwälder. Alt- und Totholzstrukturen schaffen Lebensraum für Wildkatze, Schwarzstorch und höhlenbewohnende Arten.
Grünland-Extensivierung im Saargau
Umwandlung intensiv genutzter Flächen der Gutland- und Saargauhochflächen in artenreiche Magerwiesen und Halbtrockenrasen mit angepasster Mahd- und Beweidungsnutzung.
Streuobst & Hecken
Anlage von Streuobstwiesen und Heckenstrukturen als Trittsteinbiotope in der Feldflur, Lebensraum für Neuntöter, Steinkauz und Fledermäuse.
Feucht- und Nasswiesen im Hochwald
Wiedervernässung von Quellmulden und Anlage von Nasswiesen als Lebensraum für Amphibien, Wiesenpieper und seltene Falterarten.
Geschützte Arten im Moseltal, Saargau und Hunsrück
Wildkatze im Hochwald
Die ausgedehnten Laub- und Mischwälder des Hunsrücks und des Schwarzwälder Hochwalds zählen zu den bedeutenden Rückzugsräumen der Europäischen Wildkatze (Anhang IV der FFH-Richtlinie). Waldverbund und störungsarme Altholzbestände sind zentrale Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch in den Waldtälern
Der Schwarzstorch brütet in den störungsarmen Waldgebieten des Hunsrücks und jagt an Ruwer und Hochwaldbächen. Bei Windenergie- und Infrastrukturvorhaben ist er eine regelmäßige Ziel- und Prüfart der artenschutzrechtlichen Prüfung.
Mehr zur Art ›Fledermäuse an Mosel und Gutland
Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Wimperfledermaus nutzen die wärmebegünstigten Hangwälder und Streuobstbestände. Quartiere in Baumhöhlen, Stollen und Gebäuden erfordern häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Ruwer und Saar
Die klaren Mittelgebirgsbäche mit ihren Steilufern bieten dem Eisvogel Brut- und Jagdplätze. Uferabbrüche und naturnahe Gewässerentwicklung sind typische Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse in den Weinbergslagen
Trockenmauern, Weinbergsbrachen und Bahndämme im Mosel- und Saartal sind Kernhabitate der Zauneidechse, einer häufigen Zielart bei Bau- und Infrastrukturvorhaben. Vorgezogene CEF-Maßnahmen sichern ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Mehr zur Art ›Amphibien in Quellfluren
Gelbbauchunke, Feuersalamander und Kammmolch besiedeln Quellmulden, Waldtümpel und Steinbrüche des Hunsrücks. Neu angelegte Kleingewässer und wiedervernässte Mulden sind bewährte Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Windenergie im Hunsrück
Der Hunsrück und der Hochwald gehören zu den windhöffigen Mittelgebirgslagen. Neue und repowerte Windparks lösen umfangreiche Kompensations- und Artenschutzpflichten aus, unter anderem für Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäuse.
Verkehrsinfrastruktur
Ortsumgehungen, der Ausbau von Bundes- und Landesstraßen (etwa B51, B268 und B419) sowie Brücken- und Radwegprojekte im Mosel- und Saartal erzeugen Eingriffe mit Ausgleichs- und Ersatzbedarf.
Gewerbe & Industrie
Interkommunale Gewerbe- und Industriegebiete in der Region Trier, etwa der Industriepark Region Trier bei Föhren (Verbandsgemeinde Schweich), sowie Erweiterungen im Umland von Trier und Konz erfordern naturschutzrechtliche Kompensation.
Siedlungsentwicklung
Der Siedlungsdruck aus dem Oberzentrum Trier und dem grenznahen Luxemburg führt zu neuen Wohn- und Gewerbebaugebieten in den Umlandgemeinden. Eigentümer geeigneter Flächen können sich als Anbieter von Ökokonto-Flächen einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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