
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Rhein-Hunsrück-Kreis, bewertet nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) von Rheinland-Pfalz. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Kompensation zwischen Hunsrückhochfläche und Oberem Mittelrheintal, von der Flächensicherung bis zur dauerhaften Pflege, bundesweit tätig und mit den zuständigen Behörden vertraut.
Der Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis im Überblick
Der Rhein-Hunsrück-Kreis liegt im Südwesten von Rheinland-Pfalz und umfasst die zentrale und östliche Hunsrückhochfläche sowie den linksrheinischen Teil des Oberen Mittelrheintals. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Simmern im Hunsrück. Auf rund 991 Quadratkilometern leben etwa 107.000 Menschen in 137 Gemeinden, die sich auf vier Verbandsgemeinden und die verbandsfreie Stadt Boppard verteilen. Rheinland-Pfalz gliedert sich nicht in Regierungsbezirke.
Landschaftlich reicht der Kreis von den bewaldeten Höhenrücken und Rodungsinseln der Hunsrückhochfläche bis zu den steilen Schieferhängen über dem Rhein bei St. Goar und Oberwesel. Geologisch prägt das devonische Grundgebirge aus Tonschiefer, Grauwacke und Taunusquarzit den Untergrund, aus dem überwiegend flachgründige, saure Böden hervorgegangen sind. Höchste Erhebung ist der Simmerkopf mit 653 Metern. Zahlreiche Bäche wie Baybach und Ehrbach haben sich in tiefen Kerbtälern in die Hochfläche eingeschnitten.
Ökologisch bedeutsam sind der Soonwald im Süden des Kreises als großes zusammenhängendes Waldgebiet, das Obere Mittelrheintal als UNESCO-Welterbe mit seinen wärmegetönten Fels- und Trockenhängen sowie die Hangbrücher, kleinflächige saure Hangmoore in den kühl-feuchten Kammlagen. Große Waldflächen und Gewässer sind als FFH- und Vogelschutzgebiete Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die Wälder beherbergen unter anderem Wildkatze, Schwarzstorch und mehrere streng geschützte Fledermausarten.
Wirtschaftlich ist der Kreis vom Flughafen Frankfurt-Hahn mit seinem Gewerbe- und Logistikumfeld, von einer intensiven Nutzung der Windenergie auf den Höhenrücken sowie von Land- und Forstwirtschaft geprägt. Windparks, der Ausbau von Verkehrswegen und Stromtrassen sowie Gewerbe- und Siedlungsentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus. Für deren Ausgleich gilt in Rheinland-Pfalz die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt um den besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D42 ›
Zum Naturraum D44 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Oberes Mittelrheintal als UNESCO-Welterbe mit den Schieferhängen bei St. Goar und Oberwesel
- Soonwald im Süden des Kreises, großes zusammenhängendes Waldgebiet im Naturpark Soonwald-Nahe
- Hangbrücher, saure Hangmoore in den kühl-feuchten Kammlagen des Hunsrücks
- Naturnahe Kerbtäler wie Baybachtal und Ehrbachklamm mit Mittelgebirgsbächen
- Bewaldete Hunsrückhochfläche mit offenen Rodungsinseln und Bergwiesen
- FFH- und Vogelschutzgebiete als Teil des europäischen Netzes Natura 2000
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem Kompensationsrecht in Rheinland-Pfalz vertraut. Für den Rhein-Hunsrück-Kreis entwickeln wir Ökokonto- und Ausgleichsflächen, die zu den Naturräumen D42 Hunsrück und D44 Mittelrheingebiet passen. Wir sichern geeignete Flächen, planen die Aufwertung nach der Landeskompensationsverordnung, führen anerkannte Maßnahmen im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP) und stimmen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde in Simmern sowie mit Grundeigentümern, Forstbetrieben und Kommunen ab. Von der Konzeption über die Umsetzung bis zur dauerhaften Pflege, zum Monitoring und zur Dokumentation erhalten Vorhabenträger die Kompensation aus einer Hand. Bei artenschutzrechtlichem Bedarf nach § 44 BNatSchG konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten dauerhaft sichern.
Typische Maßnahmen im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer Fichtenforste zu standortgerechten Buchen- und Eichenmischwäldern mit hohem Alt- und Totholzanteil. Solche Bestände werten die weiten Waldflächen des Hunsrücks auf und sichern Lebensräume für Wildkatze, Schwarzspecht und Fledermäuse.
Wiedervernässung der Hangbrücher
Anhebung des Wasserstands und Rückbau von Entwässerungsgräben in den sauren Hangmooren der Kammlagen. Die Hangbrücher zählen zu den seltensten Lebensräumen der Region, ihre Wiedervernässung bindet Kohlenstoff und schafft Habitate für moortypische Arten.
Renaturierung von Mittelgebirgsbächen
Rückbau von Verbauungen, Anbindung von Auen und Zulassen eigendynamischer Entwicklung an Bächen wie Baybach, Ehrbach und Simmerbach. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Gehölzsäume als Lebensraum für Eisvogel, Bachneunauge und Fische.
Extensivierung von Bergwiesen und Borstgrasrasen
Erhalt und Entwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen sowie bodensaurer Borstgrasrasen durch angepasste Mahd, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Diese Offenlandlebensräume sind für die Insekten- und Pflanzenvielfalt der Hochfläche zentral.
Trockenhänge und Weinbergsbrachen im Mittelrheintal
Pflege und Offenhaltung wärmegetönter Schieferhänge, Halbtrockenrasen und brachgefallener Weinberge über dem Rhein. Freischnitt, extensive Beweidung und der Erhalt von Trockenmauern fördern wärmeliebende Reptilien, Vögel und Insekten.
Artenschutz mit CEF- und FCS-Maßnahmen
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere, Eisvogel-Steilwände und Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen. Sie sichern die ökologische Funktion durchgängig und wahren den günstigen Erhaltungszustand (FCS).
Geschützte Arten im Hunsrückhochfläche und Oberes Mittelrheintal
Wildkatze in Soonwald und Hunsrück
Die Wälder von Soonwald und Hunsrück gehören zu den bedeutenden Rückzugsräumen der Wildkatze in Deutschland. Die scheue Art (Anhang IV FFH-Richtlinie) benötigt große, störungsarme Laubwälder mit Totholz und strukturreichen Rändern. Waldumbau und Biotopverbund sichern ihre Lebensräume und Wanderkorridore.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch in ruhigen Waldtälern
Der Schwarzstorch brütet störungsempfindlich in ruhigen, bachdurchzogenen Waldgebieten des Hunsrücks. Er ist auf ungestörte Reviere und naturnahe Fließgewässer als Nahrungshabitat angewiesen. Bei Vorhaben in Waldnähe, etwa Windparks, ist die artenschutzrechtliche Prüfung dieser Art regelmäßig erforderlich.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wäldern und Gebäuden
Im Kreisgebiet sind zahlreiche Fledermausarten nachgewiesen, darunter Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Alte Laubwälder, Höhlen, Stollen und Gebäude dienen als Quartier, alt- und totholzreiche Bestände als Jagdgebiet. Bei Abriss, Sanierung oder Rodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Hecken und Waldrändern
Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche der Hunsrückhochfläche. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.
Mehr zur Art ›Feldlerche auf den Rodungsinseln
Auf den offenen Rodungsinseln der Hunsrückhochfläche brütet die Feldlerche am Boden. Sie leidet unter dichten, gleichförmigen Feldbeständen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen verbessern ihren Bruterfolg und eignen sich als produktionsintegrierte Kompensation.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Hunsrückbächen
An den naturnahen Mittelgebirgsbächen wie Baybach und Ehrbach findet der Eisvogel Steilufer als Brutplätze und fischreiche Gewässer als Nahrungshabitat. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Windenergie auf den Höhenrücken
Der Rhein-Hunsrück-Kreis zählt zu den Vorreitern der Windenergie und nutzt seine Höhenrücken intensiv. Bau, Repowering und Netzanschluss von Windparks lösen Eingriffe nach der Eingriffsregelung sowie artenschutzrechtliche Anforderungen für windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäuse aus.
Flughafen Frankfurt-Hahn, Gewerbe und Logistik
Der Flughafen Frankfurt-Hahn mit seinem Gewerbe- und Logistikumfeld im Westen des Kreises ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Ausbau- und Ansiedlungsvorhaben führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich nach der Landeskompensationsverordnung.
Verkehr, Infrastruktur und Netzausbau
Der Ausbau von Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke und Leitungstrassen zum Abtransport des Windstroms erzeugen Ausgleichs- und Ersatzbedarf. Eingriffe in Wald und Gewässer können zusätzlich CEF-Maßnahmen für gehölz- und gewässergebundene Arten auslösen.
Siedlung und Gewerbe
Wohnbau- und Gewerbegebiete in Simmern, Boppard, Kastellaun und den weiteren Städten sowie Photovoltaik-Freiflächen erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen können sich als Flächenanbieter für Ökokonten einbringen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
Ökopunkte im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis anfragen
Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis.