Junge Laubholzaufforstung vor geschlossenem Altbestand
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D42 · D44

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Rhein-Hunsrück-Kreis, bewertet nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) von Rheinland-Pfalz. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Kompensation zwischen Hunsrückhochfläche und Oberem Mittelrheintal, von der Flächensicherung bis zur dauerhaften Pflege, bundesweit tätig und mit den zuständigen Behörden vertraut.

991
km² Kreisfläche
~107k
Einwohner
137
Gemeinden
2
Naturräume D42/D44
653 m
Höchster Punkt (Simmerkopf)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis im Überblick

Der Rhein-Hunsrück-Kreis liegt im Südwesten von Rheinland-Pfalz und umfasst die zentrale und östliche Hunsrückhochfläche sowie den linksrheinischen Teil des Oberen Mittelrheintals. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Simmern im Hunsrück. Auf rund 991 Quadratkilometern leben etwa 107.000 Menschen in 137 Gemeinden, die sich auf vier Verbandsgemeinden und die verbandsfreie Stadt Boppard verteilen. Rheinland-Pfalz gliedert sich nicht in Regierungsbezirke.

Landschaftlich reicht der Kreis von den bewaldeten Höhenrücken und Rodungsinseln der Hunsrückhochfläche bis zu den steilen Schieferhängen über dem Rhein bei St. Goar und Oberwesel. Geologisch prägt das devonische Grundgebirge aus Tonschiefer, Grauwacke und Taunusquarzit den Untergrund, aus dem überwiegend flachgründige, saure Böden hervorgegangen sind. Höchste Erhebung ist der Simmerkopf mit 653 Metern. Zahlreiche Bäche wie Baybach und Ehrbach haben sich in tiefen Kerbtälern in die Hochfläche eingeschnitten.

Ökologisch bedeutsam sind der Soonwald im Süden des Kreises als großes zusammenhängendes Waldgebiet, das Obere Mittelrheintal als UNESCO-Welterbe mit seinen wärmegetönten Fels- und Trockenhängen sowie die Hangbrücher, kleinflächige saure Hangmoore in den kühl-feuchten Kammlagen. Große Waldflächen und Gewässer sind als FFH- und Vogelschutzgebiete Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die Wälder beherbergen unter anderem Wildkatze, Schwarzstorch und mehrere streng geschützte Fledermausarten.

Wirtschaftlich ist der Kreis vom Flughafen Frankfurt-Hahn mit seinem Gewerbe- und Logistikumfeld, von einer intensiven Nutzung der Windenergie auf den Höhenrücken sowie von Land- und Forstwirtschaft geprägt. Windparks, der Ausbau von Verkehrswegen und Stromtrassen sowie Gewerbe- und Siedlungsentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus. Für deren Ausgleich gilt in Rheinland-Pfalz die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt um den besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG.

Junge Laubholzaufforstung vor geschlossenem Altbestand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D44
Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)
Zum Naturraum D44 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Simmern/Hunsrück (KS)BoppardKastellaunEmmelshausenRheinböllenKirchbergOberweselSt. GoarSohrenBüchenbeurenGemünden

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Oberes Mittelrheintal als UNESCO-Welterbe mit den Schieferhängen bei St. Goar und Oberwesel
  • Soonwald im Süden des Kreises, großes zusammenhängendes Waldgebiet im Naturpark Soonwald-Nahe
  • Hangbrücher, saure Hangmoore in den kühl-feuchten Kammlagen des Hunsrücks
  • Naturnahe Kerbtäler wie Baybachtal und Ehrbachklamm mit Mittelgebirgsbächen
  • Bewaldete Hunsrückhochfläche mit offenen Rodungsinseln und Bergwiesen
  • FFH- und Vogelschutzgebiete als Teil des europäischen Netzes Natura 2000

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem Kompensationsrecht in Rheinland-Pfalz vertraut. Für den Rhein-Hunsrück-Kreis entwickeln wir Ökokonto- und Ausgleichsflächen, die zu den Naturräumen D42 Hunsrück und D44 Mittelrheingebiet passen. Wir sichern geeignete Flächen, planen die Aufwertung nach der Landeskompensationsverordnung, führen anerkannte Maßnahmen im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP) und stimmen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde in Simmern sowie mit Grundeigentümern, Forstbetrieben und Kommunen ab. Von der Konzeption über die Umsetzung bis zur dauerhaften Pflege, zum Monitoring und zur Dokumentation erhalten Vorhabenträger die Kompensation aus einer Hand. Bei artenschutzrechtlichem Bedarf nach § 44 BNatSchG konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten dauerhaft sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Fichtenforste zu standortgerechten Buchen- und Eichenmischwäldern mit hohem Alt- und Totholzanteil. Solche Bestände werten die weiten Waldflächen des Hunsrücks auf und sichern Lebensräume für Wildkatze, Schwarzspecht und Fledermäuse.

💧

Wiedervernässung der Hangbrücher

Anhebung des Wasserstands und Rückbau von Entwässerungsgräben in den sauren Hangmooren der Kammlagen. Die Hangbrücher zählen zu den seltensten Lebensräumen der Region, ihre Wiedervernässung bindet Kohlenstoff und schafft Habitate für moortypische Arten.

🌊

Renaturierung von Mittelgebirgsbächen

Rückbau von Verbauungen, Anbindung von Auen und Zulassen eigendynamischer Entwicklung an Bächen wie Baybach, Ehrbach und Simmerbach. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Gehölzsäume als Lebensraum für Eisvogel, Bachneunauge und Fische.

🌾

Extensivierung von Bergwiesen und Borstgrasrasen

Erhalt und Entwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen sowie bodensaurer Borstgrasrasen durch angepasste Mahd, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Diese Offenlandlebensräume sind für die Insekten- und Pflanzenvielfalt der Hochfläche zentral.

🍇

Trockenhänge und Weinbergsbrachen im Mittelrheintal

Pflege und Offenhaltung wärmegetönter Schieferhänge, Halbtrockenrasen und brachgefallener Weinberge über dem Rhein. Freischnitt, extensive Beweidung und der Erhalt von Trockenmauern fördern wärmeliebende Reptilien, Vögel und Insekten.

🦇

Artenschutz mit CEF- und FCS-Maßnahmen

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere, Eisvogel-Steilwände und Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen. Sie sichern die ökologische Funktion durchgängig und wahren den günstigen Erhaltungszustand (FCS).

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Hunsrückhochfläche und Oberes Mittelrheintal

🐱

Wildkatze in Soonwald und Hunsrück

Die Wälder von Soonwald und Hunsrück gehören zu den bedeutenden Rückzugsräumen der Wildkatze in Deutschland. Die scheue Art (Anhang IV FFH-Richtlinie) benötigt große, störungsarme Laubwälder mit Totholz und strukturreichen Rändern. Waldumbau und Biotopverbund sichern ihre Lebensräume und Wanderkorridore.

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🐦

Schwarzstorch in ruhigen Waldtälern

Der Schwarzstorch brütet störungsempfindlich in ruhigen, bachdurchzogenen Waldgebieten des Hunsrücks. Er ist auf ungestörte Reviere und naturnahe Fließgewässer als Nahrungshabitat angewiesen. Bei Vorhaben in Waldnähe, etwa Windparks, ist die artenschutzrechtliche Prüfung dieser Art regelmäßig erforderlich.

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🦇

Fledermäuse in Wäldern und Gebäuden

Im Kreisgebiet sind zahlreiche Fledermausarten nachgewiesen, darunter Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Alte Laubwälder, Höhlen, Stollen und Gebäude dienen als Quartier, alt- und totholzreiche Bestände als Jagdgebiet. Bei Abriss, Sanierung oder Rodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🌰

Haselmaus in Hecken und Waldrändern

Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche der Hunsrückhochfläche. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.

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🕊️

Feldlerche auf den Rodungsinseln

Auf den offenen Rodungsinseln der Hunsrückhochfläche brütet die Feldlerche am Boden. Sie leidet unter dichten, gleichförmigen Feldbeständen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen verbessern ihren Bruterfolg und eignen sich als produktionsintegrierte Kompensation.

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🐟

Eisvogel an Hunsrückbächen

An den naturnahen Mittelgebirgsbächen wie Baybach und Ehrbach findet der Eisvogel Steilufer als Brutplätze und fischreiche Gewässer als Nahrungshabitat. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⚡

Windenergie auf den Höhenrücken

Der Rhein-Hunsrück-Kreis zählt zu den Vorreitern der Windenergie und nutzt seine Höhenrücken intensiv. Bau, Repowering und Netzanschluss von Windparks lösen Eingriffe nach der Eingriffsregelung sowie artenschutzrechtliche Anforderungen für windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäuse aus.

✈️

Flughafen Frankfurt-Hahn, Gewerbe und Logistik

Der Flughafen Frankfurt-Hahn mit seinem Gewerbe- und Logistikumfeld im Westen des Kreises ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Ausbau- und Ansiedlungsvorhaben führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich nach der Landeskompensationsverordnung.

🛣️

Verkehr, Infrastruktur und Netzausbau

Der Ausbau von Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke und Leitungstrassen zum Abtransport des Windstroms erzeugen Ausgleichs- und Ersatzbedarf. Eingriffe in Wald und Gewässer können zusätzlich CEF-Maßnahmen für gehölz- und gewässergebundene Arten auslösen.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Wohnbau- und Gewerbegebiete in Simmern, Boppard, Kastellaun und den weiteren Städten sowie Photovoltaik-Freiflächen erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen können sich als Flächenanbieter für Ökokonten einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Der Kreis gehört überwiegend zum BfN-Naturraum D42 (Hunsrück) mit seinen bewaldeten Höhenrücken und der Hunsrückhochfläche. Der östliche Rand über dem Rhein bei St. Goar und Oberwesel zählt zum Naturraum D44 (Mittelrheingebiet) mit steilen Schieferhängen und Trockenlebensräumen. Für die Kompensation nach der Landeskompensationsverordnung ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Rheinland-Pfalz werden Eingriff und Ausgleich nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG bewertet. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich als Ökokonto führen und im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP) dokumentieren. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, naturräumliche Zuordnung, Flächensicherung, Maßnahmenplanung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die vollständige Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern/Hunsrück. Sie prüft und genehmigt Eingriffe sowie die zugehörigen Kompensationsmaßnahmen. greeNature koordiniert alle erforderlichen Abstimmungen mit der Behörde, von der Maßnahmenplanung bis zur Anerkennung und Abnahme.
Zum Charakter der Region passen der naturnahe Umbau von Fichtenforsten zu Laubmischwald, die Wiedervernässung der Hangbrücher, die Renaturierung von Mittelgebirgsbächen wie Baybach und Ehrbach, die Pflege von Bergwiesen und Borstgrasrasen auf den Rodungsinseln sowie die Offenhaltung von Trockenhängen und Weinbergsbrachen im Mittelrheintal. Solche Maßnahmen werten naturraumtreu auf und stärken den Biotopverbund.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis nutzt die Windenergie auf seinen Höhenrücken sehr intensiv. Windparks lösen sowohl Eingriffe nach der Eingriffsregelung als auch artenschutzrechtliche Anforderungen nach § 44 BNatSchG aus, insbesondere für windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäuse. Häufig sind vorgezogene CEF-Maßnahmen und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich. greeNature entwickelt hierfür passgenaue Konzepte.
Ja. Geeignet sind zum Beispiel Fichtenbestände mit Potenzial für Waldumbau, entwässerte Hangmoore, ausgeräumte Feldfluren auf der Hochfläche oder brachgefallene Hänge im Mittelrheintal. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, während greeNature Planung, Umsetzung, Pflege, Monitoring und die behördliche Anerkennung übernimmt. Ob eine Fläche geeignet ist, prüfen wir kostenlos.
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