Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D39 · D44

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Neuwied

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Neuwied, bewertet nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO). greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation zwischen Mittelrhein und Westerwald.

627
km² Kreisfläche
~187k
Einwohner
62
Gemeinden
2
Naturräume D39/D44
10
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Neuwied im Überblick

Der Landkreis Neuwied liegt im Norden von Rheinland-Pfalz am rechten Ufer des Mittelrheins und reicht von der Rheintalaue bis in die Höhen des Westerwaldes. Verwaltungssitz und größte Stadt ist Neuwied. Der Kreis grenzt im Norden an Nordrhein-Westfalen und gehört zum wirtschaftlich eng verflochtenen Raum zwischen Bonn, Koblenz und Andernach.

Landschaftlich ist der Kreis zweigeteilt. Das breite Neuwieder Becken und die Rheinhänge gehören zum Naturraum D44 (Mittelrheingebiet), während der östliche und nördliche Kreisteil als Niederwesterwald zum Naturraum D39 (Westerwald) zählt. Vulkanische Vorkommen prägen den Untergrund, das Neuwieder Becken ist eines der bedeutendsten Bims- und Basaltabbaugebiete Deutschlands.

Ökologisch verbindet der Landkreis wärmeliebende Hangbiotope am Rhein mit ausgedehnten Laubwäldern des Westerwaldes. Weite Teile des Kreisgebiets liegen im Naturpark Rhein-Westerwald. Zu den Natura-2000-Gebieten zählen die Wälder zwischen Linz und Neuwied, die Felsentäler der Wied, die Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied sowie das Vogelschutzgebiet Engerser Feld in der Rheinaue.

Wirtschaftlich prägen der Rohstoffabbau im Neuwieder Becken, Industrie und Gewerbe im Rheintal sowie Siedlungsdruck aus dem Ballungsraum Bonn/Koblenz den Kreis. Rohstoffgewinnung, Verkehrsvorhaben, Wohn- und Gewerbeflächen sowie Windkraft im Westerwald lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) zu erbringen ist.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D44
Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)
Zum Naturraum D44 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Neuwied (KS)Linz am RheinBad HönningenDierdorfUnkelAsbachPuderbachRengsdorfWaldbreitbachRheinbrohlStraßenhausDürrholz

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Wälder zwischen Linz und Neuwied mit großflächigen, naturnahen Laubwäldern
  • FFH-Gebiet Felsentäler der Wied mit naturnahen Bach- und Felslebensräumen
  • FFH-Gebiet Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied mit wärmeliebenden Hang- und Felsbiotopen
  • Vogelschutzgebiet Engerser Feld in der Rheinaue mit Feucht- und Offenlandlebensräumen
  • Naturpark Rhein-Westerwald über weite Teile des Kreisgebiets
  • Neuwieder Becken mit Bims-, Basalt- und Tonvorkommen als rohstoffgeprägte Landschaft
  • Zehn ausgewiesene Naturschutzgebiete im Kreisgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und betreut Kompensationsvorhaben in Rheinland-Pfalz nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO). Wir kennen das Biotopwertverfahren des Landes, das Ökokonto-System und die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Neuwied. Von der Bedarfsanalyse über die Naturraum-Zuordnung (D39 oder D44) bis zur behördlichen Abstimmung übernehmen wir den gesamten Prozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Neuwied

🌊

Auen- und Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Förderung der Eigendynamik an Rhein, Wied und ihren Nebenbächen. So entstehen Steilufer, Flachwasserzonen und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🌳

Laubwaldentwicklung im Westerwald

Umbau strukturarmer Nadelholzbestände zu standortgerechten Buchen- und Eichenmischwäldern, Förderung von Alt- und Totholz sowie Waldrändern. Solche Maßnahmen werten die Wälder des Niederwesterwaldes ökologisch auf und schaffen Habitate für Wildkatze und Schwarzstorch.

🍎

Streuobst und Trockenlebensräume

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Trockenmauern und Magerrasen auf den klimatisch begünstigten Rheinhängen. Diese Strukturen sichern wärmeliebende Insekten, Reptilien und höhlenbrütende Vogelarten.

🌿

Extensivierung von Grünland

Umwandlung intensiv genutzter Wiesen in artenreiches Feucht- und Magergrünland in den Tälern von Wied und Rhein durch angepasste Mahd und Verzicht auf Düngung, als Lebensraum für Wiesenbrüter und Insekten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere in alten Bergwerksstollen, Steinbrüchen und Gebäuden, Eisvogel-Steilwände an Wied und Rhein sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Hängen und Bahndämmen, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Trittsteinbiotopen zwischen Rheinhängen, Waldrändern und Offenland. Diese Elemente vernetzen Lebensräume und werten die Kulturlandschaft im Übergang von Rheintal und Westerwald auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Rheintal, Neuwieder Becken und Niederwesterwald

🕊️

Schwarzstorch in den Waldtälern

Die großen, störungsarmen Laubwälder des Westerwaldes und die Bachtäler der Wied bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate an naturnahen Waldbächen. Bei Eingriffen in Wald und Gewässer sind Horstschutz, Störungsarmut und die Aufwertung von Nahrungsgewässern zentrale Maßnahmen.

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🐈

Wildkatze in den Laubwäldern

Die zusammenhängenden Laubwälder zwischen Rhein und Westerwald gehören zum Verbreitungsgebiet der Europäischen Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie). Strukturreiche Waldränder, Totholz und ein Biotopverbund über Hecken sichern ihre Lebensräume bei Waldeingriffen.

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🐦

Eisvogel an Wied und Rhein

An Wied, Rhein und ihren Nebenbächen brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern. Bei Gewässer- und Uferbau sind Steilwandmodellierungen, Uferrenaturierungen und die Sicherung fischreicher Flachwasserzonen typische CEF-Maßnahmen für die streng geschützte Art.

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🦇

Fledermäuse in Stollen und Steinbrüchen

Alte Bergwerksstollen, Basalt- und Bimsabbaustellen sowie Gebäude bieten Arten wie Großem Mausohr und Bechsteinfledermaus Quartiere. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss, Sanierung oder Verfüllung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🌰

Haselmaus in Wäldern und Hecken

Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche im Naturpark Rhein-Westerwald. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.

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🦎

Zauneidechse an den Rheinhängen

Die klimatisch begünstigten Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied, Trockenmauern, Hangbrachen und Bahndämme sind Habitate der Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben sind Ersatzhabitate mit Sonn- und Versteckplätzen eine häufige Zielart-Maßnahme.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏗️

Rohstoffabbau (Bims und Basalt)

Das Neuwieder Becken und der Westerwald zählen zu den bedeutenden Abbaugebieten für Bimsstein, Basalt und Ton. Neuaufschlüsse und Erweiterungen von Abbaustätten greifen erheblich in Natur und Landschaft ein und lösen Kompensations- und Rekultivierungspflichten nach LKompVO aus.

🏘️

Siedlung und Gewerbe im Rheintal

Wohn- und Gewerbegebiete in Neuwied, Linz am Rhein und den Rheingemeinden führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen können als Flächenanbieter profitieren.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landesstraßen, Brückenbauwerke sowie Vorhaben an der rechten Rheinstrecke lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Landeskompensationsverordnung aus.

⚡

Energie und Windkraft

Windkraft- und Photovoltaikvorhaben auf den Höhen des Westerwaldes erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen auslösen, etwa für Schwarzstorch und Fledermäuse in den umliegenden Wäldern.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

WE
Landkreis Westerwaldkreis
Südöstlicher Nachbar · Oberwesterwald
MA
Landkreis Mayen-Koblenz
Südlicher Nachbar · Mittelrhein
AH
Landkreis Ahrweiler
Westlicher Nachbar · linkes Rheinufer
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Neuwied

Der Landkreis umfasst zwei BfN-Naturräume. Das Neuwieder Becken und die Rheinhänge gehören zum Naturraum D44 (Mittelrheingebiet), der östliche und nördliche Kreisteil als Niederwesterwald zum Naturraum D39 (Westerwald). Für die Bewertung nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs bedeutsam, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Rheinland-Pfalz werden Eingriff und Kompensation über das Biotopwertverfahren der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Wertpunkten bewertet. Kompensation kann über anerkannte Ökokonten und Kompensationsflächen bereitgestellt werden. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Naturraum-Zuordnung, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist die Kreisverwaltung Neuwied in der Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme.
Maßgeblich ist in Rheinland-Pfalz die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG, nicht die bayerische BayKompV. Sie regelt die Bewertung von Eingriff und Ausgleich über ein Biotopwertverfahren sowie die Führung von Ökokonten. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) ist gesondert zu berücksichtigen.
Ja. Im Kreisgebiet liegen unter anderem die FFH-Gebiete Wälder zwischen Linz und Neuwied, Felsentäler der Wied und Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied sowie das Vogelschutzgebiet Engerser Feld. Eingriffe im Umfeld dieser Natura-2000-Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich machen. greeNature prüft die gebietsbezogenen Anforderungen im Einzelfall.
Ja. Geeignet sind unter anderem Grünland in den Tälern von Rhein und Wied, aufwertbare Nadelholzbestände im Westerwald sowie Hangflächen an den Rheinhängen mit Potenzial für Streuobst und Trockenlebensräume. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring. Die konkrete Eignung klären wir nach einer Standortprüfung.
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