Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D53 · D51

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Neustadt an der Weinstraße

Behördlich anerkannte Ökopunkte und Full-Service-Kompensation nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) von Rheinland-Pfalz. greeNature solutions begleitet Vorhaben in Neustadt an der Weinstraße, im Pfälzerwald, am Haardtrand und in der angrenzenden Rheinebene, von der Flächensuche über die Anerkennung als Ökokonto bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring.

117
km² Stadtfläche
~54.900
Einwohner
10
Ortsbezirke (Kernstadt + 9 Weindörfer)
D51/D53
Naturräume
673 m
Kalmit, höchste Erhebung der Pfalz
Stadt und Ökologie

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße im Überblick

Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und Teil der Metropolregion Rhein-Neckar. Rheinland-Pfalz gliedert sich seit dem Jahr 2000 nicht mehr in Regierungsbezirke, zuständige staatliche Mittelbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), deren Sitz sich in Neustadt befindet. Das Stadtgebiet umfasst die Kernstadt und neun eingemeindete Weindörfer (Hambach, Mußbach, Haardt, Gimmeldingen, Königsbach, Diedesfeld, Geinsheim, Duttweiler und Lachen-Speyerdorf).

Naturräumlich liegt die Stadt an der Grenze zweier BfN-Großlandschaften. Der Westen gehört zum Pfälzerwald (D51), dem größten zusammenhängenden Waldgebiet Deutschlands, mit der Kalmit (673 m) als höchster Erhebung der Pfalz. Der Osten mit den Weindörfern der Rheinebene zählt zum Oberrheinischen Tiefland (D53). Dazwischen vermittelt der Haardtrand, ein klimatisch begünstigter Übergangssaum, der die Weinbaulagen entlang der Deutschen Weinstraße trägt.

Ökologisch prägend ist das UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen. Der westliche Teil des Stadtgebiets liegt im FFH-Gebiet Biosphärenreservat Pfälzerwald (6812-301) und im gleichnamigen Vogelschutzgebiet (6812-401), das Brutgebiet unter anderem für Schwarzstorch, Wanderfalke und Uhu ist. Die warmen Hanglagen des Haardtrands beherbergen mit Zaunammer und Zippammer avifaunistische Besonderheiten, Speyerbach und Rehbach verbinden Wald und Rheinebene.

Wirtschaftlich prägen Weinbau (Neustadt gehört zu den größten Weinbaugemeinden Deutschlands), Tourismus, Verwaltung und Gewerbe die Stadt. Wohnbau- und Gewerbeentwicklung, Verkehrsvorhaben und die Innenentwicklung der Kernstadt lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der LKompVO von Rheinland-Pfalz zu erbringen ist.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zum Naturraum D53 ›
D51
Pfälzer Wald (Haardtgebirge)
Zum Naturraum D51 ›

📍 Stadtteile

Neustadt (Kernstadt) (KS)Hambach an der WeinstraßeMußbachHaardtGimmeldingenKönigsbachDiedesfeldGeinsheimDuttweilerLachen-Speyerdorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen, dessen deutscher Kern das größte zusammenhängende Waldgebiet Deutschlands bildet und den Westen des Stadtgebiets einnimmt
  • FFH-Gebiet Biosphärenreservat Pfälzerwald (6812-301) mit ausgedehnten Buchen- und Eichenmischwäldern, Buntsandstein-Felsbiotopen und naturnahen Bachtälern
  • Vogelschutzgebiet Pfälzerwald (6812-401), Brutgebiet unter anderem für Schwarzstorch, Wanderfalke und Uhu
  • Haardtrand als klimatisch begünstigter Übergang zwischen Pfälzerwald und Rheinebene, mit Trockenmauern, Weinbergsbrachen und Vorkommen von Zaunammer und Zippammer
  • Kalmit (673 m) als höchste Erhebung von Pfälzerwald und Pfalz, südwestlich der Kernstadt gelegen
  • Speyerbach und Rehbach als Fließgewässer, die Wald und Rheinebene verbinden, sowie offene Ackerlandschaft der Rheinebene um Geinsheim, Duttweiler und Lachen-Speyerdorf

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit tätig und betreut Kompensation in Neustadt an der Weinstraße, im Pfälzerwald, am Haardtrand und in der Rheinebene. Wir kennen die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) von Rheinland-Pfalz, das biotopwertbasierte Bilanzierungsverfahren und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung aus der Projektpraxis. Von der Flächensuche über die Anerkennung als Ökokonto bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring übernehmen wir den vollständigen Prozess.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Neustadt an der Weinstraße

💧

Renaturierung von Speyerbach und Rehbach

Naturnahe Gewässerentwicklung, Rückbau von Uferverbauungen und Anbindung von Auen entlang der Bäche, die den Pfälzerwald mit der Rheinebene verbinden. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien und verbinden Gewässerökologie mit Hochwasservorsorge.

🍇

Pflege von Weinbergsbrachen und Trockenmauern

Entbuschung und Offenhaltung aufgelassener Steillagen am Haardtrand sowie Instandsetzung von Trockenmauern. Die warmen, trockenen Hänge sind Lebensraum für Zauneidechse, wärmeliebende Wildbienen und seltene Vögel wie Zaunammer und Zippammer.

🌾

Grünland-Extensivierung in der Rheinebene

Entwicklung artenreicher Wiesen um Geinsheim, Duttweiler und Lachen-Speyerdorf durch angepasste Mahd, Düngeverzicht und extensive Beweidung. Strukturreiches Offenland fördert Feldvögel und Insekten der Kulturlandschaft.

🧱

Entsiegelung und Innenentwicklung

Rückbau versiegelter Flächen, Entsiegelung von Hofflächen und Aufwertung innerstädtischer Freiräume im Zuge der Kernstadtentwicklung. Entsiegelung ist eine hochwertige Kompensationsleistung im urbanen Umfeld und verbessert Wasserhaushalt und Kleinklima.

🌳

Laub- und Mischwaldentwicklung im Pfälzerwald

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Buchen- und Eichenmischwäldern sowie Förderung von Alt- und Totholz. Solche Wälder werten Lebensräume für Wildkatze, Schwarzstorch und höhlenbewohnende Fledermäuse auf.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen, Quartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Wäldern sowie Eisvogel-Steilwände, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Pfälzerwald, Haardtrand und Weinstraße

🐈

Wildkatze

Der Pfälzerwald beherbergt ein bedeutendes Vorkommen der streng geschützten Wildkatze. Entscheidend sind strukturreiche Laubwälder, Alt- und Totholz sowie vernetzte Gehölzstrukturen zwischen den Waldgebieten.

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🦇

Fledermäuse

Wälder, Buntsandstein-Felsen, alte Stollen und Gebäude im Stadtgebiet dienen zahlreichen Fledermausarten als Quartier, die umgebenden Wälder und Bachtäler als Jagdrevier. Quartiersicherung und -ersatz sind häufige Artenschutzmaßnahmen bei Eingriffen.

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🕊️

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in den störungsarmen Laubwäldern des Pfälzerwaldes und nutzt naturnahe Bäche als Nahrungshabitat. Waldruhezonen und die Renaturierung von Fließgewässern sind typische Fördermaßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Die wärmebegünstigten Weinbergslagen, Trockenmauern, Böschungen und Bahndämme am Haardtrand sind Lebensraum der Zauneidechse. Bei Siedlungs- und Infrastrukturvorhaben ist sie eine häufige Zielart für vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel

An Speyerbach und Rehbach brütet der Eisvogel in natürlichen Uferabbrüchen. CEF-Maßnahmen umfassen die Modellierung von Steilwänden, das Zulassen von Uferdynamik und die Sicherung strukturreicher Gewässerabschnitte.

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🐸

Amphibien

In den Bachtälern und Quellbereichen des Pfälzerwaldes kommen unter anderem Feuersalamander und Gelbbauchunke vor. Neu angelegte Kleingewässer und Tümpel sind bewährte Kompensationsmaßnahmen für Amphibien.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Innenentwicklung

Neubaugebiete in den Weindörfern sowie Nachverdichtung und Innenentwicklung der Kernstadt erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich nach der LKompVO. greeNature unterstützt Vorhabenträger bei Bilanzierung und Flächenbereitstellung.

🏭

Gewerbe- und Infrastrukturflächen

Gewerbe- und Verwaltungsstandorte sowie kommunale Infrastrukturvorhaben lösen Eingriffe aus. Eigentümer geeigneter Flächen im Umland können als Flächenanbieter Kompensationsflächen bereitstellen.

🛣️

Verkehr und Bahn

Aus- und Umbau von Bundes- und Landesstraßen sowie Vorhaben an der Bahnstrecke durch das Stadtgebiet erzeugen Ausgleichs- und Ersatzpflichten. greeNature liefert passende Kompensationsflächen und übernimmt die Behördenabstimmung.

🍇

Weinbau und Freiflächen-Photovoltaik

Rebflurbereinigungen sowie Freiflächen-Photovoltaik am Rand von Wald und Weinbergen erfordern Kompensation und teils artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen, etwa für Reptilien und Feldvögel.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Neustadt an der Weinstraße

In Rheinland-Pfalz gilt die Landeskompensationsverordnung (LKompVO). Eingriffe werden nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG bewertet, Ausgleich und Ersatz erfolgen über ein biotopwertbasiertes Verfahren. greeNature erstellt die Bilanzierung und stellt anerkannte Kompensationsflächen bereit.
Als kreisfreie Stadt nimmt Neustadt die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Amt für Landwirtschaft und Umwelt der Stadtverwaltung, Exterstraße 6, 67433 Neustadt an der Weinstraße. greeNature stimmt Maßnahmen und Anerkennung mit dieser Behörde ab.
Sofern anerkannte Ökokonten oder Flächenpools mit verfügbarem Guthaben bestehen, lassen sich Kompensationsverpflichtungen über den Zukauf von Ökopunkten erfüllen. Verfügbarkeit und Eignung hängen vom Einzelfall und der Abstimmung mit der Behörde ab. Wir prüfen das für Ihr Vorhaben.
CEF-Maßnahmen sind vorgezogene Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, die die ökologische Funktion einer Lebensstätte vor dem Eingriff sichern, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse am Haardtrand. Bei Populationsbezug kommen FCS-Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands hinzu.
Wohnbaugebiete in den Weindörfern, Innenentwicklung und Gewerbeflächen der Kernstadt sowie Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben. Solche Eingriffe erfordern Ausgleich nach der LKompVO, den wir über Flächen im Stadtgebiet und im Umland erbringen.
Ja. Eigentümer geeigneter Flächen im Pfälzerwald, am Haardtrand oder in der Rheinebene können diese als Ökokonto entwickeln lassen. greeNature übernimmt Planung, Anerkennung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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