Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D53

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Mainz

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions, Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) in der Landeshauptstadt Mainz und im rheinhessischen Umland.

97,7
km² Stadtfläche
~220k
Einwohner
15
Ortsbezirke
D53
Naturraum
1939
NSG Mainzer Sand seit
Stadt und Ökologie

Die Stadt Mainz im Überblick

Mainz ist die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz und eine kreisfreie Stadt am linken Ufer des Rheins, gegenüber der Mündung des Mains. Als kreisfreie Stadt nimmt Mainz die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr, zuständig ist das Grün- und Umweltamt. Rheinland-Pfalz gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, die staatliche Mittelinstanz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Naturräumlich liegt Mainz im BfN-Naturraum Oberrheinisches Tiefland (D53), am Nordrand des Rheinhessischen Tafel- und Hügellands und in der Mainz-Ingelheimer Rheinebene. Das Klima gehört zu den wärmsten und trockensten Deutschlands. Prägend sind die Rheinaue im Osten sowie lössbedeckte und teils sandige Hochflächen im Westen und Süden des Stadtgebiets.

Eine überregionale Besonderheit sind die Kalkflugsande am Nordwestrand der Stadt. Der Mainzer Sand und der Große Sand, seit 1939 als Naturschutzgebiet gesichert, gehören mit ihren Sand- und Steppenrasen zu den bedeutendsten Trockenlebensräumen Mitteleuropas. Zusammen mit dem Lennebergwald bilden sie das FFH-Gebiet Kalkflugsandgebiet Mainz-Ingelheim (6014-302).

Wirtschaftlich prägen Universität, Biotechnologie, Verwaltung, Medien und Weinbau die Stadt. Als wachsende Landeshauptstadt im Ballungsraum Rhein-Main entstehen laufend Wohn-, Gewerbe- und Infrastrukturvorhaben, die naturschutzrechtlichen Ausgleich nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) auslösen.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
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📍 Stadtteile

Altstadt (KS)NeustadtOberstadtHartenberg-MünchfeldMombachGonsenheimFinthenBretzenheimHechtsheimWeisenauLaubenheimLerchenbergMarienbornEbersheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Mainzer Sand und Großer Sand, seit 1939 als Naturschutzgebiet gesichert, mit europaweit bedeutenden Kalkflugsand-, Sand- und Steppenrasen als eiszeitlichem Reliktlebensraum
  • FFH-Gebiet Kalkflugsandgebiet Mainz-Ingelheim (6014-302), das unter anderem die Naturschutzgebiete Mainzer Sand, Lennebergwald, Höllenberg und Am Rothen Sand umfasst
  • Lennebergwald, ein großes zusammenhängendes Waldgebiet mit Trockenstandorten und Binnendünen zwischen Mombach, Gonsenheim und Budenheim
  • Rheinaue und Rheinufer im Osten des Stadtgebiets, mit Feucht- und Auenlebensräumen im Übergang zum Laubenheimer und Bodenheimer Ried
  • Rheinhessisches Hügelland im Süden und Westen mit Löss, Kalk-Trockenrasen und wärmeliebenden Weinbergslebensräumen bei Laubenheim, Hechtsheim und Ebersheim
  • Ausgeprägte trockenwarme Klimalage und innerstädtischer Grünverbund als Ansatzpunkte für Entsiegelung, Biotopverbund und Klimaanpassung

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Landeskompensationsverordnung (LKompVO). Wir kennen das Biotopwertverfahren des Landes, die Bereitstellung über anerkannte Ökokonten und die Abstimmung mit dem Grün- und Umweltamt der Landeshauptstadt Mainz als Unterer Naturschutzbehörde aus der Projektpraxis.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Mainz

🏗️

Entsiegelung & Innenentwicklung

Rückbau und Entsiegelung nicht mehr genutzter Flächen, Bodenauf- und Bodenentwicklung sowie Dach- und Fassadenbegrünung im dicht bebauten Stadtgebiet, wirksame Ansätze für Kompensation im urbanen Raum.

💧

Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und Anbindung von Altarmen an Rhein und kleineren Bächen, Biotopverbund und Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🏜️

Sand- & Trockenrasenpflege

Erhalt und Entwicklung von Sandmagerrasen und Kalk-Trockenrasen im Umfeld von Mainzer Sand und Lennebergwald, Entbuschung und extensive Beweidung als Lebensraum für Zauneidechse und wärmeliebende Insekten.

🍎

Streuobst & Grünlandaufwertung

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen sowie Extensivierung von Grünland an den Hanglagen und im stadtnahen Umland, artenreiche Lebensräume in warm-trockener Lage.

🌳

Waldumbau im Lennebergwald

Entwicklung von Alt- und Totholz, Erhalt von Höhlenbäumen und naturnaher Waldumbau im Lennebergwald, Quartierschutz für Fledermäuse und Struktur für höhlenbrütende Vögel.

🌾

Aufwertung der Feldflur

Feldlerchenfenster, mehrjährige Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen in der offenen Feldflur um Ebersheim, Hechtsheim und Marienborn, CEF-Maßnahmen für Feldlerche und Feldvögel.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Rheinhessen am Rhein

🦎

Zauneidechse auf Sand und Bahndämmen

Die Sandrasen, Böschungen, Bahndämme und Weinbergslagen im Stadtgebiet sind Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Baumaßnahmen sind Steinriegel, Lesesteinhaufen und der Aufbau von Habitatverbund typische CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse im Lennebergwald

Die alten Baumbestände des Lennebergwaldes sowie Gebäude und Keller im Stadtgebiet bieten Quartiere für mehrere Fledermausarten (Anhang IV, teils Anhang II FFH-Richtlinie). Quartierschutz, Alt- und Totholzentwicklung sowie der Erhalt von Höhlenbäumen sichern den Fortpflanzungserfolg.

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🐦

Feldlerche in der Ackerflur

In der offenen Feldflur der südlichen und westlichen Ortsbezirke brütet die Feldlerche, deren Bestände durch Nutzungsintensivierung zurückgehen. Feldlerchenfenster und mehrjährige Blühstreifen sind bewährte Ausgleichsmaßnahmen im rheinhessischen Umland.

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🐟

Eisvogel an Rhein und Bächen

Naturnahe Steilufer und strukturreiche Gewässerränder an Rhein und städtischen Bächen bieten dem Eisvogel Brutplätze. Uferabbrüche, Steilwände und die Renaturierung von Gewässern sind typische Aufwertungsmaßnahmen im Biotopverbund.

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🐸

Amphibien der Rheinaue

In Auengewässern, Abgrabungen und Kleingewässern des Stadtgebiets leben Wechselkröte, Kreuzkröte und weitere Amphibien. Neu angelegte, besonnte Kleingewässer sind wirksame CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Aue und Sandlebensräume.

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🦅

Wiesenvögel der Rheinniederung

Die Feucht- und Auenwiesen im Übergang zum Laubenheimer und Bodenheimer Ried sind Lebensraum für den Kiebitz und weitere Wiesenvögel. Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland sind typische Maßnahmen zu ihrem Schutz.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau & Quartiersentwicklung

Als wachsende Landeshauptstadt entwickelt Mainz neue Wohnquartiere und verdichtet bestehende Lagen, etwa am Zollhafen und in den stadtnahen Ortsbezirken. Flächenversiegelung und Eingriffe in Grünstrukturen lösen Kompensationspflichten nach LKompVO aus.

🔬

Wissenschaft, Biotechnologie & Gewerbe

Universität, Biotechnologie und Gewerbestandorte sorgen für hohe Flächennachfrage. Neue Forschungs-, Produktions- und Gewerbeflächen erzeugen durch Versiegelung regelmäßig erheblichen Ausgleichs- und Ersatzbedarf.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Vorhaben an Bundesfernstraßen im Stadtgebiet, insbesondere im Umfeld der A643 am Mainzer Sand, berühren FFH- und Vogelschutzgebiete. Sie erfordern FFH-Verträglichkeitsprüfungen nach § 34 BNatSchG und, im Ausnahmefall, Kohärenzmaßnahmen nach Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie.

🌊

Hochwasserschutz & Gewässerbau

Deichertüchtigung, Hochwasserschutz und wasserbauliche Maßnahmen entlang des Rheins greifen in Aue und Ufer ein und werden regelmäßig mit Renaturierungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbunden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

MA
Landkreis Mainz-Bingen
Umschließt das Stadtgebiet, Rheinhessen
AL
Landkreis Alzey-Worms
Südlicher Nachbar, Rheinhessen
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Mainz

Mainz liegt im BfN-Naturraum D53 (Oberrheinisches Tiefland), am Nordrand des Rheinhessischen Tafel- und Hügellands und in der Mainz-Ingelheimer Rheinebene. Prägend sind die Rheinaue im Osten und die lössbedeckten, teils sandigen Hochflächen im Westen und Süden. Für die Kompensation nach LKompVO ist die naturraumtreue Flächenauswahl wichtig, greeNature ermittelt die Zuordnung des Eingriffs kostenlos für Sie.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Bewertung von Eingriff und Kompensation nach dem Biotopwertverfahren der Landeskompensationsverordnung (LKompVO). Die Wertpunkte (umgangssprachlich Ökopunkte) werden aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Naturraum-Zuordnung, Flächenbereitstellung aus dem eigenen Portfolio, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie alle Dokumentations- und Monitoringpflichten.
Als kreisfreie Stadt ist die Landeshauptstadt Mainz selbst Untere Naturschutzbehörde. Zuständig ist das Grün- und Umweltamt in der Geschwister-Scholl-Straße 4, 55131 Mainz. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Verbreitet sind Entsiegelung und Aufwertung im Innenbereich, die Renaturierung von Gewässern und Rheinufern, die Pflege von Sand- und Trockenrasen im Umfeld von Mainzer Sand und Lennebergwald, Streuobst- und Grünlandaufwertung sowie Feldlerchenfenster und Blühstreifen in der stadtnahen Feldflur. greeNature wählt die Maßnahmen naturraumtreu nach LKompVO aus.
Ja. Am Nordwestrand der Stadt liegt das FFH-Gebiet Kalkflugsandgebiet Mainz-Ingelheim (6014-302) mit dem Mainzer Sand und dem Lennebergwald, Teile sind zugleich als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Vorhaben im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG und, bei artenschutzrechtlichen Ausnahmen, Kohärenz- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu allen FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Sand- und Trockenstandorte, extensivierbare Weinberge und Ackerflächen sowie feuchte Auwiesen an Rhein und Ried im stadtnahen Umland. Sie bleiben Eigentümer, erhalten eine Nutzungsentschädigung und können die Fläche in vielen Fällen weiterhin extensiv bewirtschaften. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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