Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D52

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kusel

Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Kusel, bewertet nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation im Nordpfälzer Bergland und Glantal.

573
km² Kreisfläche
~71k
Einwohner
98
Ortsgemeinden
3
Verbandsgemeinden
D52
BfN-Naturraum
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Kusel im Überblick

Der Landkreis Kusel liegt im Südwesten von Rheinland-Pfalz im Nordpfälzer Bergland und gehört naturräumlich zum BfN-Naturraum D52 (Saar-Nahe-Berg- und Hügelland). Kreisstadt ist Kusel, eine der kleinsten Kreisstädte Deutschlands. Der Kreis ist ländlich geprägt und gliedert sich in 98 Ortsgemeinden innerhalb von drei Verbandsgemeinden (Kusel-Altenglan, Lauterecken-Wolfstein und Oberes Glantal). Die meisten Menschen leben in kleinen Dörfern, durchflossen von Glan und Lauter.

Geologisch gehört der Landkreis zum größten zusammenhängenden Permokarbon-Vorkommen Deutschlands. Die Schichten des Rotliegend, durchsetzt von vulkanischen Gesteinen wie Melaphyr und Porphyr, bauen ein bewegtes Bergland mit Erhebungen wie dem Königsberg (568 m) und dem Potzberg (562 m) auf. Die lange Abbaugeschichte hat Steinbrüche und Bergwerksstollen hinterlassen, etwa den weithin bekannten Steinbruch Rammelsbach, die heute wertvolle Sekundärlebensräume bilden.

Ökologisch prägen waldreiche Höhenrücken mit Buchen- und Eichen-Hainbuchenwäldern, die naturnahen Fluss- und Wiesentäler von Glan und Lauter sowie wärmeliebende Trockenbiotope auf den Rotliegend-Hängen das Bild. Die zusammenhängenden Wälder sind Rückzugsraum der Wildkatze, alte Stollen dienen Fledermäusen als bedeutende Winterquartiere. Für Vorhaben in der Nähe von FFH- und Vogelschutzgebieten sind der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG und die Vorgaben für Natura-2000-Gebiete zu beachten.

Die Wirtschaft ist mittelständisch und stark von Land- und Forstwirtschaft geprägt. Kompensationsbedarf entsteht vor allem durch den Ausbau der Windenergie auf den Höhenzügen, durch Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben entlang der A62 und A6, durch Rohstoffabbau in den Steinbrüchen sowie durch Gewerbe- und Siedlungsentwicklung. Für Eingriff und Ausgleich gilt in Rheinland-Pfalz die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Verbindung mit den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D52
Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
Zum Naturraum D52 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Kusel (KS)AltenglanLautereckenWolfsteinSchönenberg-KübelbergWaldmohrGlan-MünchweilerSankt JulianRammelsbachHerschweiler-Pettersheim

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Nordpfälzer Bergland mit Königsberg (568 m) und Potzberg (562 m)
  • Rotliegend- und Permokarbon-Geologie mit Melaphyr- und Porphyrhängen
  • Steinbruch Rammelsbach als großflächiger Sekundärlebensraum für Pionierarten
  • Ehemalige Bergwerksstollen als bedeutende Fledermaus-Winterquartiere
  • Naturnahe Fluss- und Wiesentäler von Glan und Lauter mit ihren Auen
  • Waldreiche Höhenzüge als Rückzugsraum der Europäischen Wildkatze
  • Wärmeliebende Trockenbiotope und Magerrasen auf den Rotliegend-Hängen

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsprojekte auch im Landkreis Kusel. Wir kennen die Landeskompensationsverordnung (LKompVO), das biotopwertbasierte Bewertungsverfahren, das Ökokonto sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Kusel aus der laufenden Projektarbeit. Ihr Vorhaben ordnen wir dem zutreffenden Naturraum und Landesrecht zu und stimmen Ausgleich und Ersatz frühzeitig mit den Fachbehörden ab.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Kusel

💧

Gewässerrenaturierung

Renaturierung von Glan, Lauter und ihren Nebengewässern durch Ufergehölze, Sohlanhebung und Anlage von Auengewässern, ein Gewinn für Eisvogel, Amphibien und Libellen.

🌾

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiche Feucht- und Magerwiesen in den Tälern und auf den Hochflächen des Berglands, gesichert über langfristige Pflegekonzepte.

🦎

Trockenbiotope auf Rotliegend

Entwicklung und Pflege von Magerrasen, Lesesteinriegeln und besonnten Saumstrukturen auf den wärmebegünstigten Melaphyr- und Porphyrhängen als Lebensraum für Reptilien und Wildbienen.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder auf den Höhenrücken, klimaresilient und mit hohem Anteil an Alt- und Totholz zur Förderung der Biotopvernetzung.

🍎

Streuobstwiesen

Anlage und Sanierung traditioneller Streuobstbestände an den Talhängen mit regionalen Sorten und extensivem Unterwuchs als Lebensraum für Höhlenbrüter und Insekten.

🦇

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Sicherung von Fledermausquartieren in Stollen, Anlage besonnter Kleingewässer für die Gelbbauchunke sowie Habitatverbesserungen für Rotmilan und Wildkatze.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nordpfälzer Bergland und Glantal

🦇

Fledermäuse in Bergwerksstollen

Die zahlreichen ehemaligen Bergbaustollen und Steinbrüche des Nordpfälzer Berglands zählen zu bedeutenden Winterquartieren für Arten wie Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus. Quartiersicherung und die Verbesserung der Jagdhabitate sind typische Maßnahmen.

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🐈

Wildkatze in den Laubwäldern

Die großen zusammenhängenden Waldgebiete des Kreises sind Rückzugsraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Totholzanreicherung und Biotopverbund fördern ihre Lebensräume.

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🐸

Gelbbauchunke in Steinbrüchen

Aufgelassene Steinbrüche und Abgrabungen im Rotliegend, etwa im Umfeld von Rammelsbach, bieten der Gelbbauchunke besonnte Kleingewässer. Die Neuanlage temporärer Tümpel ist eine bewährte Maßnahme für diese Pionierart.

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🦎

Zauneidechse an Trockenhängen

Die wärmebegünstigten Melaphyr- und Porphyrhänge sowie Bahndämme und Steinbruchränder sind Lebensraum wärmeliebender Reptilien. Sandlinsen, Lesesteinhaufen und Saumstrukturen dienen als CEF-Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel an Glan und Lauter

Die naturnahen Flussabschnitte von Glan und Lauter bieten dem Eisvogel Brutwände und fischreiche Gewässer. Uferrenaturierung und die Anlage von Steilwänden verbessern seine Fortpflanzungsstätten.

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🕊️

Rotmilan und Schwarzstorch

Über den offenen Höhenlagen jagt der Rotmilan, in den ruhigen, gewässerreichen Waldtälern brütet der Schwarzstorch. Beide Arten sind bei Windenergievorhaben besonders zu berücksichtigen, etwa durch Ablenkflächen und die Sicherung störungsarmer Horststandorte.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🌬️

Windenergie auf den Höhenzügen

Der Ausbau der Windenergie auf den waldreichen Höhenrücken des Nordpfälzer Berglands ist der wichtigste Auslöser von Kompensationsbedarf im Landkreis. Neben dem Ausgleich für Eingriffe in Wald und Landschaftsbild sind artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG für Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäuse zu erbringen.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die A62, die A6 und Bundesstraßen wie die B420 sowie Ortsumgehungen und Brückenbauwerke über Glan und Lauter lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus. greeNature stellt hierfür geeignete Kompensationsflächen bereit.

⛏️

Rohstoffabbau und Steinbrüche

Die Gewinnung von Hartgestein in den Melaphyr- und Porphyrbrüchen des Kreises erfordert Rekultivierungs- und Kompensationskonzepte. Aufgelassene Abbaubereiche lassen sich gezielt zu Sekundärlebensräumen für Pionierarten entwickeln.

🏘️

Gewerbe- und Siedlungsentwicklung

Neue Gewerbe- und Wohnbauflächen in Kusel, Altenglan, Schönenberg-Kübelberg und den Verbandsgemeinden erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen können als Flächenanbieter profitieren.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

BI
Landkreis Birkenfeld
Nordwestlicher Nachbar, Naturraum D52
BA
Landkreis Bad Kreuznach
Nördlicher Nachbar, Nahe- und Glantal
DO
Landkreis Donnersbergkreis
Östlicher Nachbar, Nordpfälzer Bergland
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Kusel

Der Landkreis Kusel gehört naturräumlich zum BfN-Naturraum D52 (Saar-Nahe-Berg- und Hügelland) und liegt im Nordpfälzer Bergland. Für die Kompensationspflicht nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) ist die genaue Zuordnung des Eingriffs entscheidend. greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben und ordnet es dem maßgeblichen Landesrecht zu.
Grundlage ist in Rheinland-Pfalz die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) zusammen mit dem verbindlichen Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs. Eingriff und Ausgleich werden über eine integrierte Biotopbewertung mit Biotopwertpunkten bemessen. Anerkannte Maßnahmen lassen sich vorab in einem Ökokonto bevorraten und später einem Eingriff zuordnen.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist die Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme und dem Monitoring.
Auf den waldreichen Höhenzügen des Nordpfälzer Berglands stehen neben dem Ausgleich für Eingriffe in Wald und Landschaftsbild vor allem artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG im Vordergrund. Für Rotmilan, Schwarzstorch und Fledermäuse kommen etwa Ablenk- und Nahrungsflächen, die Sicherung von Horststandorten sowie Quartiersmaßnahmen in Betracht. Ob eine Maßnahme anerkannt wird, hängt von Eingriff, Standort und der Bewertung durch die Naturschutzbehörde ab.
Eingriffe im Umfeld von Natura-2000-Gebieten können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie CEF- oder FCS-Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG auslösen. greeNature prüft die artenschutzrechtliche Betroffenheit frühzeitig und entwickelt die erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen.
Ja. Geeignet sind unter anderem feuchte Talwiesen an Glan und Lauter, magere Trockenhänge sowie Waldflächen mit Aufwertungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer, erhalten eine Nutzungsentschädigung und können viele Flächen weiter extensiv bewirtschaften. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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