Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D44 · D39 · D42

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Koblenz

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Vorhaben in der kreisfreien Stadt Koblenz. greeNature solutions ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Kompensation nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) am Deutschen Eck zwischen Mittelrhein, Mosel und Westerwald.

105
km² Stadtfläche
~113k
Einwohner
30
Stadtteile
1887
kreisfrei seit
3
Naturräume D44/D43/D39
Stadt und Ökologie

Die Stadt Koblenz im Überblick

Koblenz ist eine kreisfreie Stadt im nördlichen Rheinland-Pfalz und liegt am Deutschen Eck, dem Zusammenfluss von Rhein und Mosel. Auf rund 105 Quadratkilometern leben etwa 113.000 Menschen, verteilt auf 30 Stadtteile, die sich beiderseits von Rhein und Mosel gruppieren. Umschlossen wird das Stadtgebiet vom Landkreis Mayen-Koblenz, im Osten grenzt es an den Rhein-Lahn-Kreis. Als kreisfreie Stadt nimmt Koblenz die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr.

Landschaftlich hat die Stadt Anteil an drei BfN-Naturräumen: dem Mittelrheingebiet (D44) mit der Talweitung des Neuwieder Beckens, dem Moseltal (D43) an der Untermosel und dem westlichen Rand des Westerwaldes (D39) auf den rechtsrheinischen Höhen um Ehrenbreitstein und Arenberg. Am Deutschen Eck beginnt das UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Über dem Tal erstreckt sich mit dem Koblenzer Stadtwald einer der größten kommunalen Wälder Deutschlands.

Ökologisch bedeutsam ist die Verzahnung aus warmen, trockenen Talhängen, den Fließgewässern von Rhein und Mosel und den bewaldeten Höhen. Das Stadtgebiet hat Anteil am FFH-Gebiet Mittelrhein (5510-301) und am EU-Vogelschutzgebiet Mittelrheintal (5711-401) sowie an den Moselhängen und Nebentälern der unteren Mosel (5809-301). Felshänge, Weinbergslagen, Trockenmauern und Rheinauen bilden Lebensräume für zahlreiche wärmeliebende und geschützte Arten.

Als regionales Oberzentrum mit dichter Bebauung, Verwaltungssitzen und Verkehrsknoten steht Koblenz unter anhaltendem Siedlungs- und Infrastrukturdruck. Nachverdichtung, die Konversion ehemaliger militärischer Flächen, Gewerbe- und Verkehrsvorhaben sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) aus.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D44
Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)
Zum Naturraum D44 ›

📍 Stadtteile

Altstadt (Stadtmitte) (KS)MitteSüdLützelNeuendorfMetternichRübenachGülsMoselweißKarthauseEhrenbreitsteinPfaffendorfHorchheimArenberg

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Deutsches Eck am Zusammenfluss von Rhein und Mosel, Beginn des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal (seit 2002)
  • FFH-Gebiet Mittelrhein (5510-301) mit warmen Felshängen, Trockenbiotopen und Auenlebensräumen am Rhein
  • EU-Vogelschutzgebiet Mittelrheintal (5711-401), eines der bedeutenden Brutgebiete für Felsen- und Hangbrüter in Rheinland-Pfalz
  • FFH-Gebiet Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel (5809-301) an der Moselmündung
  • Koblenzer Stadtwald, einer der größten kommunalen Wälder Deutschlands, auf den Höhen über dem Rheintal
  • Festung Ehrenbreitstein und historische Stollenbauten als Winterquartiere für Fledermäuse
  • Warme Weinbergslagen und Trockenmauern an den Talhängen von Rhein und Mosel als Lebensraum wärmeliebender Arten

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit tätig und in Rheinland-Pfalz mit den Anforderungen der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) und dem landesweiten Biotopwertverfahren vertraut. Da Koblenz eine kreisfreie Stadt ist, stimmen wir uns direkt mit dem Umweltamt als Unterer Naturschutzbehörde ab. Wir kennen die naturräumlichen Besonderheiten am Deutschen Eck zwischen Mittelrhein, Mosel und Westerwald und identifizieren geeignete Kompensationsflächen im Stadtgebiet und im nahen Umland für Ihr Vorhaben.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Koblenz

🧱

Entsiegelung & Bodenaufwertung

Rückbau versiegelter Flächen auf innerstädtischen Brachen und Konversionsstandorten, Wiederherstellung durchwurzelbarer, belebter Böden und Aufwertung nach dem Biotopwertverfahren der LKompVO. Eine wirksame Maßnahme im dicht bebauten Stadtraum.

💧

Gewässerrenaturierung

Revitalisierung von Stadtbächen sowie von Mosel- und Rheinzuflüssen mit naturnahen Uferstrukturen und Steilwänden. Solche Abschnitte schaffen Bruthabitate für den Eisvogel und vernetzen die Auenlebensräume entlang der Flüsse.

🍇

Trockenmauern & Weinbergsbrachen

Wiederherstellung von Trockenmauern und Rebbrachen an den warmen Talhängen von Rhein und Mosel. Diese Standorte sind Lebensraum für Zauneidechse, Mauereidechse und wärmeliebende Insekten und tragen zum Erhalt der Kulturlandschaft bei.

🦇

Fledermausquartiere sichern

Erhalt und Optimierung von Stollen, Kellern, Festungsbauten und Gebäudequartieren als Winter- und Sommerlebensräume, ergänzt um Quartierbäume und Jagdhabitate für Arten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie.

🌿

Grünland-Extensivierung im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen im stadtnahen Umland in artenreiche Wiesen und Weiden mit angepasster Mahd und ohne Düngung. Die Aufwertung wird über das Biotopwertverfahren der LKompVO bilanziert.

🌳

Waldrand, Streuobst & Hecken

Entwicklung strukturreicher Waldränder im Koblenzer Stadtwald sowie Anlage von Streuobstwiesen und Heckenstrukturen als Trittsteinbiotope in der halboffenen Kulturlandschaft der Talhänge und Höhen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Deutsches Eck zwischen Mittelrhein, Mosel und Westerwald

🦇

Fledermäuse

Die Festung Ehrenbreitstein, historische Stollen und Keller bieten Fledermäusen bedeutende Winterquartiere. Betroffen sein können unter anderem Mausohr und Bechsteinfledermaus. CEF-Maßnahmen sichern Quartiere und Jagdhabitate nach § 44 BNatSchG.

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🦎

Zauneidechse

Sonnenexponierte Talhänge, Bahndämme, Mauern und Weinbergsbrachen bieten der Zauneidechse Lebensraum. Sie ist eine häufige Zielart bei Bau- und Infrastrukturvorhaben, für die CEF-Maßnahmen wie Lesesteinhaufen und Saumstrukturen angelegt werden.

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🐦

Eisvogel

An Rhein, Mosel und ihren Zuflüssen brütet der Eisvogel in naturnahen Uferabbrüchen. Renaturierte Gewässerabschnitte und modellierte Steilwände schaffen dauerhaft geeignete Bruthabitate im Stadtgebiet und Umland.

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🐸

Kammmolch & Amphibien

Kleingewässer im Koblenzer Stadtwald sowie Tümpel und Auengewässer entlang der Flüsse beherbergen Kammmolch und weitere Amphibien. Neu angelegte Laichgewässer und die Vernetzung von Habitaten sind bewährte Kompensationsmaßnahmen.

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🐭

Haselmaus

Strukturreiche Gehölze, Waldränder und Hecken an den Talhängen sind Lebensraum der Haselmaus, einer Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Der Erhalt und die Vernetzung von Gebüschen und Säumen sind hier typische artenschutzrechtliche Maßnahmen.

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🕊️

Schwarzstorch

In den störungsarmen Waldbereichen des Koblenzer Stadtwaldes und des angrenzenden Westerwaldes kann der Schwarzstorch Nahrungshabitate finden. Der Schutz von Waldgewässern und störungsarmen Räumen zählt hier zu den FCS-orientierten Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau & Konversion

Nachverdichtung im Stadtraum und die Umnutzung ehemaliger militärischer Flächen erzeugen Kompensationsbedarf. Häufig lassen sich Entsiegelung und Begrünung mit dem naturschutzrechtlichen Ausgleich nach LKompVO verbinden.

🏭

Gewerbe & Logistik

Gewerbe- und Industriestandorte sowie hafen- und flussnahe Logistikflächen entlang von Rhein und Mosel lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, oft kombiniert mit Gewässer- und Auenmaßnahmen.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Bundes- und Landesstraßen, der Bahnknoten Koblenz sowie Brücken über Rhein und Mosel führen bei Ausbau und Instandsetzung zu Kompensationsbedarf, häufig mit Biotopverbund und artenschutzrechtlichen Maßnahmen für Reptilien und Fledermäuse.

💧

Hochwasser- & Uferschutz

Maßnahmen des Hochwasserschutzes und des Uferausbaus an Rhein und Mosel greifen in Auenlebensräume ein. Renaturierung, Auenentwicklung und Gewässerstrukturierung eignen sich hier als Ausgleich nach der LKompVO.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Koblenz

Koblenz hat Anteil an drei BfN-Naturräumen: dem Mittelrheingebiet (D44) mit dem Neuwieder Becken, dem Moseltal (D43) an der Untermosel und dem Westerwald (D39) auf den rechtsrheinischen Höhen. Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs maßgeblich. greeNature bestimmt diese für Ihr Vorhaben.
In Rheinland-Pfalz wird der Kompensationsbedarf nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) über ein landesweit einheitliches Biotopwertverfahren ermittelt. Ökopunkte stammen aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die vollständige Dokumentation im Kompensationsverzeichnis.
Als kreisfreie Stadt nimmt Koblenz die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Umweltamt der Stadtverwaltung Koblenz, Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Verbreitet sind die Entsiegelung und Bodenaufwertung auf innerstädtischen Brachen, die Renaturierung von Stadtbächen und Flusszuflüssen, Trockenmauern und Weinbergsbrachen an den Talhängen sowie die Sicherung von Fledermausquartieren. Im Umland kommen Grünland-Extensivierung und die Aufwertung von Waldrändern hinzu.
Ja. Koblenz hat Anteil am FFH-Gebiet Mittelrhein (5510-301), am EU-Vogelschutzgebiet Mittelrheintal (5711-401) und am FFH-Gebiet Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel (5809-301). Eingriffe im Umfeld solcher Gebiete können den Artenschutz nach § 44 BNatSchG berühren und CEF-Maßnahmen auslösen. greeNature prüft die FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen für Ihr Vorhaben.
Ja. Geeignet sind unter anderem gewässernahe Flächen an Rhein und Mosel, extensivierbares Grünland im Umland, Weinbergsbrachen und Trockenmauerstandorte an den Talhängen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring nach LKompVO.
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