Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D52 · D51

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kaiserslautern

Kompensation und Ausgleichsflächen nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation im Landkreis Kaiserslautern zwischen Pfälzerwald und Nordpfälzer Bergland.

640
km² Kreisfläche
~106k
Einwohner
50
Gemeinden
6
Verbandsgemeinden
2
Naturräume D50/D52
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Kaiserslautern im Überblick

Der Landkreis Kaiserslautern liegt in der Westpfalz und umschließt ringförmig die kreisfreie Stadt Kaiserslautern, die zugleich Sitz der Kreisverwaltung ist, selbst aber nicht zum Landkreis gehört. Die rund 106.000 Einwohner verteilen sich auf 50 Ortsgemeinden und Städte, die in sechs Verbandsgemeinden organisiert sind. Rheinland-Pfalz ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert.

Landschaftlich reicht der Kreis vom Pfälzerwald im Süden (Naturraum D50), dem größten zusammenhängenden Waldgebiet Deutschlands, über die zentrale Kaiserslauterer Senke mit dem Landstuhler Bruch bis in das Nordpfälzer Bergland im Norden, das Teil des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands ist (Naturraum D52). Geologisch prägen Buntsandstein im Waldland und vulkanisch beeinflusste Höhenrücken im Norden das Kreisgebiet.

Ökologisch ist der Landkreis von hoher Bedeutung. Große Teile liegen im Biosphärenreservat Pfälzerwald und im EU-Vogelschutzgebiet Pfälzerwald. Das Landstuhler Bruch gehört mit der Westrichen Moorniederung zu den bedeutendsten Niedermoor- und Feuchtgebieten der Pfalz, die Mehlinger Heide zählt zu den größten Sandmagerrasen- und Heideflächen Südwestdeutschlands.

Wirtschaftlich prägen die US-Streitkräfte um die Air Base Ramstein, die Autobahnkreuze von A6, A62 und A63 sowie Logistik- und Gewerbestandorte im Raum Landstuhl den Kreis. Konversionsflächen, Infrastrukturausbau und erneuerbare Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach LKompVO und dem landesweiten Praxisleitfaden zu erbringen ist.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D52
Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
Zum Naturraum D52 ›
D51
Pfälzer Wald (Haardtgebirge)
Zum Naturraum D51 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Kaiserslautern (Verwaltungssitz, kreisfrei) (KS)LandstuhlRamstein-MiesenbachOtterbergEnkenbach-AlsenbornWeilerbachBruchmühlbach-MiesauOtterbachHütschenhausenMehlingenTrippstadtQueidersbachKindsbach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Biosphärenreservat Pfälzerwald, deutscher Teil des grenzüberschreitenden UNESCO-Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen
  • EU-Vogelschutzgebiet Pfälzerwald, großflächiges Waldvogelschutzgebiet mit Schwarzstorch, Spechten und Greifvögeln
  • Landstuhler Bruch mit der Westrichen Moorniederung, bedeutendes Niedermoor- und Feuchtgebiet der Westpfalz
  • Mehlinger Heide, eine der größten Sandmagerrasen- und Heideflächen Südwestdeutschlands, zugleich Vogelschutzgebiet
  • Karlstal und Lautertal, naturnahe Bachtäler mit Erlen- und Auwaldresten im Pfälzerwald
  • Nordpfälzer Bergland mit Vulkanitkuppen und strukturreichem Offenland als Teil des Saar-Nahe-Berg- und Hügellands
  • Wildkatze und Schwarzstorch als Leitarten der ausgedehnten Buntsandstein-Wälder des Pfälzerwaldes

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht in Rheinland-Pfalz vertraut. Wir arbeiten nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) und dem landesweiten Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs, stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ab und kennen die naturräumlichen Besonderheiten von Pfälzerwald (D50) und Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (D52).

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Kaiserslautern

💧

Moorrenaturierung im Landstuhler Bruch

Wiedervernässung entwässerter Niedermoorflächen im Landstuhler Bruch und in der Westrichen Moorniederung durch Rückbau von Gräben und Anhebung der Wasserstände. Solche Maßnahmen sichern Feuchtlebensräume, binden Kohlenstoff und schaffen Habitate für Wiesenbrüter und Amphibien.

🌲

Naturnaher Waldumbau im Pfälzerwald

Entwicklung struktur- und altholzreicher Buchen- und Eichenmischwälder auf Buntsandstein, Förderung von Alt- und Totholz sowie Waldrändern. Diese Maßnahmen werten Lebensräume für Wildkatze, Schwarzstorch, Spechte und waldgebundene Fledermäuse auf.

🌾

Heide- und Offenlandpflege

Erhalt und Entwicklung von Sandmagerrasen und Heideflächen, etwa im Umfeld der Mehlinger Heide, durch Entbuschung, extensive Beweidung und Pflegemahd. Offene Magerstandorte sind Lebensraum für Feldlerche, Reptilien und wärmeliebende Insekten.

🌊

Fließgewässerrenaturierung an Lauter und Alsenz

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Auen und Zulassen eigendynamischer Entwicklung an Lauter, Alsenz und den Bächen des Karlstals. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere in Gebäuden und Wäldern, Eisvogel-Steilwände an Fließgewässern, Ersatzhabitate für Reptilien an Bahndämmen und Böschungen sowie Sicherung von Wildkatzen-Wanderkorridoren, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 BNatSchG.

🌳

Streuobst, Hecken und Biotopverbund

Anlage von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen auf der Sickinger Höhe und im Nordpfälzer Bergland. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten die offene Agrarlandschaft am Rand des Waldlands auf.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Westpfalz zwischen Pfälzerwald und Nordpfälzer Bergland

🐈

Wildkatze im Pfälzerwald

Der Pfälzerwald zählt zu den bundesweit bedeutendsten Vorkommensgebieten der Europäischen Wildkatze (Anhang IV FFH-Richtlinie). Sie ist auf große, störungsarme und totholzreiche Wälder sowie durchgängige Waldkorridore angewiesen, die bei Eingriffen zu sichern und zu vernetzen sind.

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🕊️

Schwarzstorch in den Waldbachtälern

Der Schwarzstorch brütet in störungsarmen Altholzbeständen des Pfälzerwaldes und jagt an naturnahen Waldbächen und im Landstuhler Bruch. Als streng geschützte Art erfordert er Horstschutz, Ruhezonen und die Aufwertung von Nahrungsgewässern.

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🦇

Waldfledermäuse

Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus und weitere Arten nutzen die alten Laubwälder sowie Gebäude und Stollen im Kreisgebiet. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss, Sanierung und Waldeingriffen sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐸

Amphibien in Bruch und Waldtümpeln

Gelbbauchunke, Grasfrosch und Erdkröte besiedeln Waldweiher, wassergefüllte Fahrspuren und die Feuchtflächen des Landstuhler Bruchs. Neuanlage und Vernetzung fischfreier Laichgewässer sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🐦

Eisvogel an Lauter und Karlstal

Naturnahe Uferabschnitte von Lauter, Alsenz und den Bächen des Karlstals bieten dem Eisvogel Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.

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🌾

Feldlerche auf Heide und Offenland

Die Feldlerche brütet in den offenen Magerrasen der Mehlinger Heide und im weiträumigen Offenland der Sickinger Höhe und des Nordpfälzer Berglands. Extensiv gepflegte Heiden und Ackerbrachen sichern ihren Bruterfolg als Ausgleich für Flächenverluste.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

✈️

Militär und Konversion

Der Raum um die US-Air Base Ramstein und weitere militärische Liegenschaften prägen den Landkreis. Aus- und Umbauten sowie die zivile Nachnutzung von Konversionsflächen lösen regelmäßig Eingriffe in Natur und Landschaft aus, deren Ausgleich nach LKompVO zu erbringen ist.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Autobahnen A6, A62 und A63 mit ihren Kreuzen und Anschlussstellen sowie Bundes- und Landesstraßen durchziehen den Kreis. Ausbau, Ortsumgehungen und Brückenbauwerke erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Eingriffsregelung.

🏭

Gewerbe und Logistik

Logistik- und Gewerbestandorte im Raum Landstuhl, Ramstein und am Rand der Stadt Kaiserslautern führen zu Flächenversiegelung und Verlust von Offenland. Kompensation erfolgt über Ausgleichsflächen und bevorratete Maßnahmen aus dem Ökokonto.

⚡

Erneuerbare Energien

Windkraftvorhaben im Nordpfälzer Bergland und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen für Greifvögel und Fledermäuse erforderlich machen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Kaiserslautern

Der Süden des Landkreises gehört zum Naturraum D50 (Pfälzerwald), einem ausgedehnten Buntsandstein-Waldland, der Norden zum Naturraum D52 (Saar-Nahe-Berg- und Hügelland) mit dem Nordpfälzer Bergland. Dazwischen liegen die Kaiserslauterer Senke mit dem Landstuhler Bruch und die Sickinger Höhe. Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs nach LKompVO ist die genaue naturräumliche Einordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Sie.
In Rheinland-Pfalz gilt die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Verbindung mit dem landesweit verbindlichen Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs. Eingriff und Kompensation werden über ein Biotopwertverfahren in Wertpunkten bilanziert, unterstützt durch den Berechnungskalkulator des Landes. Bevorratete Maßnahmen laufen über das Ökokonto und werden im Landeskompensationsverzeichnis geführt. Die bayerische BayKompV kommt hier nicht zur Anwendung.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt (Landespflege) der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern. Für Vorhaben in der kreisfreien Stadt Kaiserslautern ist dagegen die Stadtverwaltung zuständig. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme für Sie.
Große Teile des Kreises liegen im Biosphärenreservat Pfälzerwald und im EU-Vogelschutzgebiet Pfälzerwald, dazu kommen FFH-Flächen im Landstuhler Bruch sowie die Mehlinger Heide. In und nahe dieser Natura-2000-Gebiete gelten strenge Anforderungen, Eingriffe können artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG oder FCS-Maßnahmen auslösen. greeNature prüft die FFH- und artenschutzrechtliche Betroffenheit im Vorfeld.
Häufig sind die Wiedervernässung von Niedermoorflächen im Landstuhler Bruch, naturnaher Waldumbau im Pfälzerwald, Heide- und Offenlandpflege im Umfeld der Mehlinger Heide, die Renaturierung von Lauter und Alsenz sowie Artenschutzmaßnahmen für Wildkatze, Fledermäuse und Eisvogel. greeNature wählt die Maßnahmen passend zum Naturraum und zum Kompensationsbedarf nach LKompVO aus.
Ja. Geeignet sind unter anderem feuchte Nieder- und Bruchflächen, extensivierbares Offenland auf der Sickinger Höhe und im Nordpfälzer Bergland sowie entwicklungsfähige Waldflächen im Pfälzerwald. Über das Ökokonto nach LKompVO lassen sich Maßnahmen bevorraten. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Dokumentation.
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