Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D42 · D45 · D43

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Bernkastel-Wittlich

Ökopunkte und Ausgleichsflächen für den Landkreis Bernkastel-Wittlich, fachlich entwickelt und nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt. greeNature solutions begleitet Vorhabenträger bundesweit von der Eingriffsbilanzierung bis zur dauerhaften Sicherung der Maßnahmen.

~1.168
km² Kreisfläche
~113k
Einwohner
107
Gemeinden
3
Naturräume D42/D43/D45
816 m
Erbeskopf (höchster Berg RLP)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich im Überblick

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt im Westen von Rheinland-Pfalz und ist mit rund 1.168 Quadratkilometern der zweitgrößte Landkreis des Landes. In ihm treffen drei Landschaften aufeinander: die vulkanisch geprägte Eifel im Norden, das tief eingeschnittene Moseltal in der Mitte und die waldreichen Hochflächen des Hunsrücks im Süden. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Wittlich.

In der naturräumlichen Gliederung des BfN gehört der Kreis zu drei Großlandschaften: dem Hunsrück (D42), dem Moseltal (D43) und der Eifel (D45). Diese Vielfalt reicht von den sonnenexponierten Schieferhängen der Mittelmosel über die bewaldeten Kuppen der Moseleifel bis zu den kühlen Höhen des Hunsrücks mit dem Erbeskopf, der mit 816 Metern höchsten Erhebung von Rheinland-Pfalz.

Ökologisch bedeutsam sind die Steillagen und Trockenmauern der Moselweinberge, die naturnahen Seitentäler der Mosel, der Kondelwald als alt- und totholzreicher Buchen- und Eichenwald der Moseleifel sowie ausgedehnte Waldgebiete des Hunsrücks im Umfeld des Naturparks Saar-Hunsrück. Zahlreiche Bereiche sind als FFH- und Vogelschutzgebiete des Netzes Natura 2000 gesichert.

Wirtschaftlich prägen der Weinbau an der Mittelmosel (Kernland des Rieslinganbaus), Land- und Forstwirtschaft, Tourismus sowie Gewerbe- und Industriestandorte den Kreis. Verkehrsachsen wie die A1, die A60 und die B50neu mit dem Hochmoselübergang lösen ebenso Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus wie der Ausbau der Windenergie auf den Höhenzügen von Hunsrück und Eifel.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D45
Eifel und Vennvorland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Wittlich (KS)Bernkastel-KuesTraben-TrarbachMorbachThalfangManderscheidNeumagen-DhronZeltingen-RachtigKrövPiesportKlausenEnkirch

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Steillagen der Mittelmosel mit Trockenmauern und Weinbergsbrachen, Lebensraum wärmeliebender Arten
  • Kondelwald, alt- und totholzreicher Buchen- und Eichen-Hainbuchenwald der Moseleifel
  • Naturnahe Mosel-Seitentäler (unter anderem der Ueßbach) als Teil des Natura-2000-Netzes
  • Erbeskopf (816 m), höchste Erhebung des Hunsrücks und von Rheinland-Pfalz
  • Anteile am Naturpark Saar-Hunsrück mit ausgedehnten Wäldern und Bachtälern
  • Vulkanisch geprägte Landschaftselemente der Eifel im Norden des Kreises
  • FFH-Gebiete entlang der Moselhänge und Nebentäler mit Fledermaus- und Falterlebensräumen

✅ greeNature vor Ort

greeNature solutions ist bundesweit tätig und arbeitet im Landkreis Bernkastel-Wittlich nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO). Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, das rheinland-pfälzische Ökokonto und die naturräumlichen Besonderheiten von Mosel, Eifel und Hunsrück. Von der Eingriffsbilanzierung über die Flächensicherung bis zum Monitoring übernehmen wir den vollständigen Prozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

🍇

Weinbergsbrachen und Trockenmauern

Entwicklung und Pflege aufgelassener Steillagen mit offenen Schieferflächen, Lesesteinriegeln und Trockenmauern. Diese Strukturen sind wertvoller Lebensraum für Zauneidechse, Mauereidechse und wärmeliebende Insekten und eignen sich als Ausgleich in den Moselhanglagen.

🌳

Waldumbau mit Alt- und Totholz

Aufbau strukturreicher, standortgerechter Laubmischwälder und Entwicklung von Alt- und Totholzinseln, etwa im Umfeld des Kondelwaldes. Höhlenbäume und Habitatstrukturen sichern Lebensräume für Fledermäuse, Schwarzstorch und Wildkatze.

💧

Renaturierung von Bächen und Auen

Rückbau von Verrohrungen, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen und Anlage von Auwaldsäumen an den Mosel-Seitentälern. Die Maßnahmen fördern Eisvogel, Amphibien und die Durchgängigkeit der Fließgewässer.

🌾

Grünland-Extensivierung im Hunsrück

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiche Mäh- und Weidewiesen auf den Hochflächen des Hunsrücks, mit angepasstem Mahdregime zugunsten von Wiesenbrütern, Faltern und blütenbesuchenden Insekten.

🍎

Streuobst und Magerrasen

Anlage und Sanierung von Streuobstbeständen sowie Pflege magerer, blütenreicher Säume und Halbtrockenrasen an sonnigen Hanglagen als Trittstein- und Nahrungshabitate im Biotopverbund.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen zur Vernetzung von Wald, Offenland und Talräumen. Solche Strukturen verbinden Teillebensräume von Haselmaus, Neuntöter und zahlreichen Insektenarten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Mittelmosel, Eifel und Hunsrück

🐈

Wildkatze

Die zusammenhängenden Wälder von Hunsrück und Eifel gehören zu den bedeutenden Rückzugsräumen der streng geschützten Europäischen Wildkatze. Strukturreiche Laubwälder, Windwurfflächen und vernetzte Gehölze sind für die Art entscheidend und stehen im Fokus artenschutzrechtlicher Maßnahmen.

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🕊️

Schwarzstorch

In den störungsarmen, gewässerreichen Waldgebieten des Kreises brütet der Schwarzstorch. Er nutzt naturnahe Bachtäler als Nahrungshabitat, weshalb ruhige Horstumfelder und intakte Fließgewässer bei Vorhaben besonders zu berücksichtigen sind.

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🦎

Zauneidechse in den Moselhängen

Trockenmauern, Weinbergsbrachen und besonnte Böschungen der Mittelmosel bieten der Zauneidechse ideale Lebensbedingungen. Bei Eingriffen in Hanglagen zählt sie zu den regelmäßig zu prüfenden Arten, für die vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) festgesetzt werden.

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🦇

Fledermäuse im Kondelwald

Alt- und totholzreiche Wälder wie der Kondelwald sowie die Mosel-Seitentäler bieten Fledermäusen Quartiere und Jagdgebiete. Höhlenbäume, alte Stollen und Bunkeranlagen sind wichtige Sommer- und Winterquartiere, die bei Eingriffen zu sichern sind.

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🐦

Eisvogel

An der Mosel und ihren naturnahen Zuflüssen brütet der Eisvogel in Steilufern. Renaturierte Uferabschnitte, Abbruchkanten und ein intaktes Fischangebot sichern seinen Lebensraum und sind typische Bausteine gewässerbezogener Kompensation.

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🐸

Amphibien der Bachtäler

Feuersalamander, Gelbbauchunke und weitere Amphibien besiedeln die quellnahen Bachtäler von Eifel und Hunsrück. Neu angelegte Kleingewässer und die Renaturierung von Fließgewässern gehören zu den wirksamen Maßnahmen für diese Artengruppe.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Verkehrsachsen A1, A60 und die B50neu mit dem Hochmoselübergang sowie Ortsumgehungen und der Ausbau des nachgeordneten Straßennetzes lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus. greeNature entwickelt hierfür rechtssichere Kompensationskonzepte nach LKompVO.

💨

Windenergie auf Hunsrück und Eifel

Der Ausbau der Windenergie auf den Höhenzügen von Hunsrück und Eifel erfordert neben der Eingriffskompensation regelmäßig artenschutzrechtliche Maßnahmen, etwa für Fledermäuse, Schwarzstorch und Rotmilan. FCS- und CEF-Maßnahmen sichern die betroffenen Populationen und Lebensstätten.

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Die Ausweisung und Erweiterung von Gewerbe- und Industriegebieten, unter anderem im Raum Wittlich, führt zu Flächenversiegelung mit entsprechendem Kompensationsbedarf. greeNature stellt Ausgleichsflächen bereit und übernimmt die vollständige Behördenabstimmung.

🍇

Weinbau und Flurbereinigung

Steillagensanierung und Flurbereinigung in den Moselweinbergen berühren empfindliche Lebensräume an Trockenmauern und Böschungen. Naturschutzfachlich begleitete Maßnahmen verbinden weinbauliche Nutzung mit dem Erhalt von Zauneidechse und wärmeliebenden Arten.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Der Landkreis hat Anteil an drei BfN-Großlandschaften: dem Hunsrück (D42) im Süden, dem Moseltal (D43) in der Mitte und der Eifel (D45) im Norden. Für die Kompensation nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs von Bedeutung, damit Maßnahmen im funktionalen und räumlichen Zusammenhang liegen. greeNature ermittelt die zutreffende Zuordnung für Ihr Vorhaben.
In Rheinland-Pfalz gilt die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz und den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Eingriff und Kompensation werden über ein Biotopwertverfahren bilanziert, anerkannte Maßnahmen können über ein Ökokonto vorgehalten werden. greeNature übernimmt Bilanzierung, Flächenzuordnung und Behördenabstimmung.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich. Sie prüft die Eingriffsregelung und stimmt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ab. greeNature koordiniert die Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme vollständig für Vorhabenträger.
In den Moselhanglagen sind der Erhalt und die Entwicklung von Trockenmauern und Weinbergsbrachen für die Zauneidechse verbreitet, in den Seitentälern die Renaturierung von Bächen und Auen zugunsten von Eisvogel und Amphibien. In den Wäldern von Eifel und Hunsrück treten Waldumbau, Alt- und Totholzentwicklung sowie Maßnahmen für Fledermäuse, Schwarzstorch und Wildkatze hinzu.
Neben der Eingriffsregelung ist bei Vorhaben der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten wie Zauneidechse, Fledermäuse oder Schwarzstorch berührt, sichern vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) deren ökologische Funktion. Ist eine Betroffenheit nicht vermeidbar, können Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich werden.
Ja. Geeignet sind unter anderem aufgelassene Steillagen der Mosel, extensivierbares Grünland im Hunsrück und Waldflächen mit Entwicklungspotenzial. Über das rheinland-pfälzische Ökokonto lassen sich Aufwertungen vorab anerkennen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung, greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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