Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Rheinland-Pfalz · LKompVO
Naturraum D38 · D39

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) im Westerwald und Siegtal.

642
km² Kreisfläche
~132.000
Einwohner
6
Verbandsgemeinden
119
Ortsgemeinden
D39/D38
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Altenkirchen (Westerwald) im Überblick

Der Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt im äußersten Norden von Rheinland-Pfalz, zwischen den Ballungsräumen Rhein-Ruhr und Rhein-Main. Prägend sind die bewaldeten Höhenrücken des Westerwaldes und das tief eingeschnittene Tal der Sieg, das den Kreis von Ost nach West durchzieht. Sitz der Kreisverwaltung ist die Stadt Altenkirchen, bevölkerungsstärkste Stadt ist Betzdorf.

Geologisch gehört die Region zum Rheinischen Schiefergebirge. Der überwiegende Teil des Kreises zählt zum BfN-Naturraum D39 (Westerwald) mit seinen devonischen Schiefer- und Grauwackerücken und den Basaltkuppen des vulkanisch geprägten Hohen Westerwaldes. Der nordöstliche Randbereich um das Siegerland greift in den Naturraum D38 (Süderbergland) über.

Ökologisch bedeutsam sind die naturnahen Bachtäler und die ausgedehnten Laub- und Mischwälder. Das FFH-Gebiet Nistertal und Kroppacher Schweiz gehört zu den wertvollsten Fließgewässerlandschaften des Landes, hier wurde 2006 eine Population der stark gefährdeten Flussperlmuschel wiederentdeckt. Die Sieg ist als Wanderfischgewässer Teil überregionaler Wiederansiedlungsprogramme.

Wirtschaftlich ist der Kreis vom industriellen Erbe des Siegerländer Erzreviers geprägt, bis heute prägen metall- und eisenverarbeitende Betriebe den Raum Betzdorf, Kirchen und Wissen. Windenergie im Hohen Westerwald, Verkehrsinfrastruktur, Rohstoffabbau und Gewerbeentwicklung lösen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz (LKompVO) aus.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Altenkirchen (Westerwald) (KS)BetzdorfKirchen (Sieg)WissenDaadenHerdorfHamm (Sieg)GebhardshainFlammersfeldHachenburg-UmlandMudersbachWallmenroth

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Nistertal und Kroppacher Schweiz, Wiederfund der Flussperlmuschel (2006), Lebensraum von Groppe und Bachneunauge
  • Sieg als Wanderfischgewässer, Bestandteil überregionaler Programme zur Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle
  • Naturpark Rhein-Westerwald im Südwesten des Kreises
  • Naturnahe Buchen- und Mischwälder als Lebensraum von Schwarzstorch und Wildkatze
  • Basalt- und Grauwackekuppen des vulkanischen Hohen Westerwaldes mit Magerrasen und Borstgrasrasen
  • Kühlfeuchte Bachtäler mit Vorkommen des Feuersalamanders

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und in Rheinland-Pfalz mit einem eigenen Standort vertreten. Wir kennen die Anforderungen der Landeskompensationsverordnung (LKompVO), das rheinland-pfälzische Ökokonto- und Kompensationsverzeichnis (LANIS) sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen aus der Praxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

💧

Fließgewässerrenaturierung

Wiederherstellung der Durchgängigkeit und naturnaher Uferstrukturen an Sieg, Nister und Wied, Rückbau von Querbauwerken und Anlage von Kiesbänken zugunsten von Wanderfischen, Groppe und Flussperlmuschel.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau von Fichten-Monokulturen, die durch Sturm und Borkenkäfer geschädigt sind, in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Buche, Eiche und Hainbuche zur Stabilisierung des Biotopverbunds im Westerwald.

🌾

Grünland-Extensivierung

Extensivierung von Feucht- und Bergwiesen in den Bachtälern und auf den Westerwaldhöhen, Entwicklung artenreicher Mähwiesen als Lebensraum für Wiesenbrüter und Insekten.

🐟

Bachauen und Nasswiesen

Reaktivierung von Quellbereichen, Anlage von Blänken und Wiedervernässung entwässerter Talauen, Förderung von Amphibien, Feuersalamander und typischen Auenlebensräumen.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Trittsteinbiotopen in der Kulturlandschaft zwischen Sieg und Westerwaldhöhen zur Vernetzung isolierter Lebensräume.

🦇

Artenschutz CEF/FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen nach LKompVO und § 44 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere, Habitatstrukturen für Haselmaus und Zauneidechse sowie Horstschutz für den Schwarzstorch.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Westerwald und Siegtal, nördliches Rheinland-Pfalz

🐦

Eisvogel und Wasseramsel

Die naturnahen Abschnitte von Sieg und Nister bieten dem Eisvogel Steilwände und der Wasseramsel klare, strukturreiche Bäche. Typische CEF-Maßnahmen sind Steilwandmodellierungen und die Renaturierung von Uferbereichen.

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🕊️

Schwarzstorch

Die großen, störungsarmen Waldgebiete des Westerwaldes gehören zu den regelmäßigen Brutgebieten des Schwarzstorchs. Horstschutzzonen und die Renaturierung von Waldbächen als Nahrungshabitat sind übliche FCS-Maßnahmen.

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🐈

Wildkatze

Die zusammenhängenden Laubwälder des Westerwaldes sind Ausbreitungskorridor der Europäischen Wildkatze. Waldrandgestaltung, Totholzanreicherung und der Erhalt unzerschnittener Waldräume sichern ihren Lebensraum.

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🐿️

Haselmaus

Struktur- und beerenreiche Waldränder, Hecken und Niederwälder bieten der streng geschützten Haselmaus Lebensraum. Bei Eingriffen sind Habitatvernetzung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich.

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🦎

Amphibien und Feuersalamander

Die kühlfeuchten Kerbtäler des Westerwaldes beherbergen den Feuersalamander, dazu Gelbbauchunke und Erdkröte in Bach- und Quellbereichen. Anlage von Kleingewässern und Wiedervernässung sind typische Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Alte Buchenwälder, Streuobstbestände und Gebäude bieten Quartiere für Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Zwergfledermaus. Quartiershilfen und die Sicherung von Jagdhabitaten sind gängige Kompensationsbausteine.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🌬️

Windenergie im Hohen Westerwald

Der Ausbau der Windenergie auf den waldreichen Höhenlagen erfordert artenschutzrechtliche Prüfungen und Kompensation, insbesondere für Fledermäuse, Rotmilan und Schwarzstorch. greeNature liefert passende FCS- und Ausgleichskonzepte.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landesstraßen sowie Maßnahmen an der Siegstrecke lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach LKompVO aus, häufig mit Bezug zu Gewässern und Waldrändern.

🏭

Gewerbe und Industrie

Die metall- und eisenverarbeitende Industrie im Raum Betzdorf, Kirchen und Wissen sowie neue Gewerbegebiete erzeugen bei Erweiterungen und Neuversiegelung regelmäßig Kompensationsbedarf.

⛏️

Rohstoffabbau

Basalt- und Grauwacke-Steinbrüche im Westerwald benötigen für Erweiterung und Renaturierung naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen sowie artenschutzrechtliche Begleitmaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

NE
Landkreis Neuwied
Südwestnachbar · Wied und Rhein (RLP)
WE
Landkreis Westerwaldkreis
Südnachbar · Oberer Westerwald (RLP)
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Der Landkreis liegt überwiegend im BfN-Naturraum D39 (Westerwald), geprägt durch Schiefer-, Grauwacke- und Basaltrücken sowie tief eingeschnittene Bachtäler. Der nordöstliche Randbereich um das Siegerland gehört zum Naturraum D38 (Süderbergland). Für die Kompensation nach LKompVO ist die genaue Naturraum- und Biotoptypenzuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Sie.
Kompensation wird in Rheinland-Pfalz nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) über ein Biotopwertverfahren ermittelt. Vorgezogene Maßnahmen werden als anerkannte Ökokonten im landesweiten Kompensationsverzeichnis (LANIS) geführt und lassen sich einem Eingriff zuordnen. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung aus eigenem Portfolio und die vollständige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist die Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen (Westerwald). greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Abnahme und zum Monitoring.
Häufige Maßnahmen sind die Renaturierung von Fließgewässern an Sieg und Nister, der Umbau geschädigter Fichtenforste in standortgerechte Laubmischwälder, die Extensivierung von Feucht- und Bergwiesen sowie die Wiedervernässung von Bachtälern. Hinzu kommen artenschutzrechtliche Maßnahmen (CEF/FCS) für Fledermäuse, Haselmaus, Schwarzstorch und Amphibien.
Ja. Zu den bedeutendsten zählt das FFH-Gebiet Nistertal und Kroppacher Schweiz mit dem Vorkommen der Flussperlmuschel, dazu die Sieg als Wanderfischgewässer. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfordern. greeNature berät Sie zu allen naturschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Flächen an Bach- und Flussauen, ertragsschwache Grünlandstandorte auf den Westerwaldhöhen sowie geschädigte Nadelforste mit Potenzial für naturnahen Waldumbau. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring sowie die Eintragung ins Kompensationsverzeichnis.
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