
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kreis Wesel
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Wesel, fachlich fundiert nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Wir begleiten Vorhabenträger am unteren Niederrhein durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, vom Biotopwert bis zur gesicherten Kompensation.
Der Landkreis Kreis Wesel im Überblick
Der Kreis Wesel liegt am unteren Niederrhein und am nordwestlichen Rand des Ruhrgebiets. Er gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf und umfasst 13 kreisangehörige Städte und Gemeinden mit Sitz der Verwaltung in der Kreisstadt Wesel.
Prägend sind die weiten Auen von Rhein und Lippe, ausgedehntes Grünland sowie Wälder auf sandigen Böden. Das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein zählt zu den bedeutendsten Rastgebieten für nordische Wildgänse in Mitteleuropa.
Wirtschaftlich prägen der großflächige Kies- und Sandabbau, Logistik und Rheinhäfen sowie der Strukturwandel nach dem Steinkohlenbergbau die Region. Diese Vorhaben lösen regelmäßig einen naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf aus.
Als Untere Naturschutzbehörde bewertet und begleitet der Kreis Wesel Eingriffe in Natur und Landschaft nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Landesnaturschutzgesetz NRW.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D35 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Der Kreis Wesel wird stark von den Flussauen des Rheins und der Lippe geprägt, die wertvolle Feuchtlebensräume und Überschwemmungsflächen bilden.
- Das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein (DE-4203-401) erstreckt sich über mehrere Teilflächen in den Kreisen Wesel und Kleve sowie in Duisburg und ist ein international bedeutsames Gänserastgebiet.
- Die Bislicher Insel bei Xanten ist ein bekanntes Naturschutzgebiet im alten Rheinbogen, der Diersfordter Wald ist als FFH-Gebiet mit alten Eichenwäldern geschützt.
- Großflächiger Kies- und Sandabbau prägt die Landschaft und erzeugt dauerhaften Bedarf an Kompensation und Rekultivierung.
- Der Strukturwandel nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus (Kamp-Lintfort, Dinslaken) führt zu Flächenkonversionen mit naturschutzrechtlichem Ausgleichsbedarf.
- Mit 73 Naturschutzgebieten auf rund 131 km² weist der Kreis einen hohen Anteil geschützter Flächen auf.
✅ greeNature vor Ort
Am unteren Niederrhein treffen intensive Flächennutzung und hochwertige Auenlandschaften unmittelbar aufeinander. Wir unterstützen Vorhabenträger im Kreis Wesel bei der gesamten Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, von der Ermittlung des Biotopwerts über das numerische Bewertungsverfahren des LANUV bis zur rechtssicheren Sicherung der Ausgleichsflächen. Kompensationsmaßnahmen und Ökopunkte richten sich dabei nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Wo Vorhaben europäisch geschützte Arten berühren, prüfen wir die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG und entwickeln bei Bedarf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sowie Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS). Als bundesweit tätige Fachfirma verbinden wir die überregionale Erfahrung mit der Kenntnis der Auen von Rhein und Lippe und der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises.
Typische Maßnahmen im Landkreis Kreis Wesel
Auenrenaturierung an Rhein und Lippe
Wiederanbindung von Altarmen, Deichrückverlegung und Entwicklung von Auwald schaffen dynamische Flussauen mit hohem ökologischen Wert und wirksamer Kompensation.
Grünlandextensivierung für Wiesenvögel
Späte Mahd, Verzicht auf Dünger und angepasste Beweidung fördern Brut- und Rastvögel des Feuchtgrünlands am Niederrhein.
Anlage von Kleingewässern und Blänken
Neue Stillgewässer und Flutmulden schaffen Laichhabitate für Amphibien und werten die Feuchtwiesen der Rhein- und Lippeaue auf.
Naturnaher Waldumbau im Diersfordter Wald
Entwicklung strukturreicher, bodensaurer Eichenwälder mit Alt- und Totholz verbessert Lebensräume für Fledermäuse und waldgebundene Arten.
Ackerextensivierung und Feldlerchenfenster
Blühstreifen, Ackerrandstreifen und angelegte Fehlstellen im Getreide sichern Nahrung und Bruterfolg der Offenlandarten.
Rekultivierung von Abgrabungen
Kies- und Sandabgrabungen werden zu Stillgewässern, Röhrichten und Ufergehölzen entwickelt und in dauerhaft gepflegte Biotopverbünde überführt.
Geschützte Arten im Unterer Niederrhein
Kiebitz
Der Kiebitz brütet im Feuchtgrünland des Niederrheins und ist auf offene, nasse Wiesen angewiesen. Grünlandextensivierung zählt zu den wirksamsten Maßnahmen für die Art.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Die Feldlerche besiedelt die weiten Ackerflächen des Kreises und profitiert von Feldlerchenfenstern und extensiv bewirtschafteten Randstreifen.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch nutzt fischfreie Kleingewässer der Auen. Neu angelegte Blänken und Tümpel sichern seine Laichgewässer und Landlebensräume.
Mehr zur Art ›Eisvogel
Der Eisvogel brütet in Steilufern an Rhein, Lippe und Abgrabungsgewässern. Naturnahe Uferabbrüche und klare Gewässer fördern seine Bestände.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alt- und Totholz im Diersfordter Wald sowie strukturreiche Auen bieten Quartiere und Jagdhabitate für mehrere streng geschützte Fledermausarten.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Die Zauneidechse besiedelt sonnige Böschungen, Bahndämme und Abgrabungsränder. Sand- und Steinstrukturen sowie besonnte Säume sichern ihre Lebensräume.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Kies- und Sandabgrabungen
Der großflächige Rohstoffabbau am Niederrhein löst umfangreiche Rekultivierungs- und Kompensationspflichten aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Prüfungen.
Gewerbe- und Logistikflächen
Neue Gewerbe-, Logistik- und Hafenflächen entlang des Rheins beanspruchen Boden und Freiraum und erfordern flächenbezogenen Ausgleich.
Hochwasserschutz und Straßenbau
Deichertüchtigungen, Deichrückverlegungen und Straßenvorhaben greifen in Auen und Offenland ein und ziehen Kompensationsmaßnahmen nach sich.
Wind- und Freiflächen-Photovoltaik
Der Ausbau erneuerbarer Energien auf Konversions- und Freiflächen erfordert die Prüfung des § 44 BNatSchG und passende Ausgleichsmaßnahmen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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