Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35
Regierungsbezirk Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kreis Wesel

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Wesel, fachlich fundiert nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Wir begleiten Vorhabenträger am unteren Niederrhein durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, vom Biotopwert bis zur gesicherten Kompensation.

1.042,81 km²
Fläche
rund 457.000 (2025)
Einwohner
13
Kreisangehörige Städte und Gemeinden
Wesel
Kreisstadt
73 (rund 131 km²)
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Kreis Wesel im Überblick

Der Kreis Wesel liegt am unteren Niederrhein und am nordwestlichen Rand des Ruhrgebiets. Er gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf und umfasst 13 kreisangehörige Städte und Gemeinden mit Sitz der Verwaltung in der Kreisstadt Wesel.

Prägend sind die weiten Auen von Rhein und Lippe, ausgedehntes Grünland sowie Wälder auf sandigen Böden. Das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein zählt zu den bedeutendsten Rastgebieten für nordische Wildgänse in Mitteleuropa.

Wirtschaftlich prägen der großflächige Kies- und Sandabbau, Logistik und Rheinhäfen sowie der Strukturwandel nach dem Steinkohlenbergbau die Region. Diese Vorhaben lösen regelmäßig einen naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf aus.

Als Untere Naturschutzbehörde bewertet und begleitet der Kreis Wesel Eingriffe in Natur und Landschaft nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Landesnaturschutzgesetz NRW.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Wesel (KS)MoersDinslakenKamp-LintfortNeukirchen-VluynRheinbergVoerdeHamminkelnXantenSchermbeckHünxeAlpenSonsbeck

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Der Kreis Wesel wird stark von den Flussauen des Rheins und der Lippe geprägt, die wertvolle Feuchtlebensräume und Überschwemmungsflächen bilden.
  • Das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein (DE-4203-401) erstreckt sich über mehrere Teilflächen in den Kreisen Wesel und Kleve sowie in Duisburg und ist ein international bedeutsames Gänserastgebiet.
  • Die Bislicher Insel bei Xanten ist ein bekanntes Naturschutzgebiet im alten Rheinbogen, der Diersfordter Wald ist als FFH-Gebiet mit alten Eichenwäldern geschützt.
  • Großflächiger Kies- und Sandabbau prägt die Landschaft und erzeugt dauerhaften Bedarf an Kompensation und Rekultivierung.
  • Der Strukturwandel nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus (Kamp-Lintfort, Dinslaken) führt zu Flächenkonversionen mit naturschutzrechtlichem Ausgleichsbedarf.
  • Mit 73 Naturschutzgebieten auf rund 131 km² weist der Kreis einen hohen Anteil geschützter Flächen auf.

✅ greeNature vor Ort

Am unteren Niederrhein treffen intensive Flächennutzung und hochwertige Auenlandschaften unmittelbar aufeinander. Wir unterstützen Vorhabenträger im Kreis Wesel bei der gesamten Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, von der Ermittlung des Biotopwerts über das numerische Bewertungsverfahren des LANUV bis zur rechtssicheren Sicherung der Ausgleichsflächen. Kompensationsmaßnahmen und Ökopunkte richten sich dabei nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. Wo Vorhaben europäisch geschützte Arten berühren, prüfen wir die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG und entwickeln bei Bedarf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sowie Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS). Als bundesweit tätige Fachfirma verbinden wir die überregionale Erfahrung mit der Kenntnis der Auen von Rhein und Lippe und der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Kreis Wesel

🌊

Auenrenaturierung an Rhein und Lippe

Wiederanbindung von Altarmen, Deichrückverlegung und Entwicklung von Auwald schaffen dynamische Flussauen mit hohem ökologischen Wert und wirksamer Kompensation.

🌾

Grünlandextensivierung für Wiesenvögel

Späte Mahd, Verzicht auf Dünger und angepasste Beweidung fördern Brut- und Rastvögel des Feuchtgrünlands am Niederrhein.

💧

Anlage von Kleingewässern und Blänken

Neue Stillgewässer und Flutmulden schaffen Laichhabitate für Amphibien und werten die Feuchtwiesen der Rhein- und Lippeaue auf.

🌳

Naturnaher Waldumbau im Diersfordter Wald

Entwicklung strukturreicher, bodensaurer Eichenwälder mit Alt- und Totholz verbessert Lebensräume für Fledermäuse und waldgebundene Arten.

🐦

Ackerextensivierung und Feldlerchenfenster

Blühstreifen, Ackerrandstreifen und angelegte Fehlstellen im Getreide sichern Nahrung und Bruterfolg der Offenlandarten.

🏞️

Rekultivierung von Abgrabungen

Kies- und Sandabgrabungen werden zu Stillgewässern, Röhrichten und Ufergehölzen entwickelt und in dauerhaft gepflegte Biotopverbünde überführt.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Unterer Niederrhein

🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet im Feuchtgrünland des Niederrheins und ist auf offene, nasse Wiesen angewiesen. Grünlandextensivierung zählt zu den wirksamsten Maßnahmen für die Art.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche besiedelt die weiten Ackerflächen des Kreises und profitiert von Feldlerchenfenstern und extensiv bewirtschafteten Randstreifen.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch nutzt fischfreie Kleingewässer der Auen. Neu angelegte Blänken und Tümpel sichern seine Laichgewässer und Landlebensräume.

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🐟

Eisvogel

Der Eisvogel brütet in Steilufern an Rhein, Lippe und Abgrabungsgewässern. Naturnahe Uferabbrüche und klare Gewässer fördern seine Bestände.

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🦇

Fledermäuse

Alt- und Totholz im Diersfordter Wald sowie strukturreiche Auen bieten Quartiere und Jagdhabitate für mehrere streng geschützte Fledermausarten.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt sonnige Böschungen, Bahndämme und Abgrabungsränder. Sand- und Steinstrukturen sowie besonnte Säume sichern ihre Lebensräume.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Kies- und Sandabgrabungen

Der großflächige Rohstoffabbau am Niederrhein löst umfangreiche Rekultivierungs- und Kompensationspflichten aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Prüfungen.

🏭

Gewerbe- und Logistikflächen

Neue Gewerbe-, Logistik- und Hafenflächen entlang des Rheins beanspruchen Boden und Freiraum und erfordern flächenbezogenen Ausgleich.

🛡️

Hochwasserschutz und Straßenbau

Deichertüchtigungen, Deichrückverlegungen und Straßenvorhaben greifen in Auen und Offenland ein und ziehen Kompensationsmaßnahmen nach sich.

☀️

Wind- und Freiflächen-Photovoltaik

Der Ausbau erneuerbarer Energien auf Konversions- und Freiflächen erfordert die Prüfung des § 44 BNatSchG und passende Ausgleichsmaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

KL
Landkreis Kleve
im Norden und Westen
BO
Landkreis Borken
im Nordosten
RE
Landkreis Recklinghausen
im Osten
VI
Landkreis Viersen
im Südwesten
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Kreis Wesel

Maßgeblich sind das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13 bis 15 BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz NRW. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über das numerische Bewertungsverfahren der Biotoptypen, Ökopunkte werden nach der Ökokonto-Verordnung NRW anerkannt und gehandelt.
Ökopunkte entstehen, wenn Flächen ökologisch aufgewertet werden. Der Zuwachs an Biotopwert wird nach dem numerischen Bewertungsverfahren ermittelt und, sofern die Maßnahme in ein anerkanntes Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung NRW eingebucht ist, als Kompensation für spätere Eingriffe verfügbar gemacht.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Wesel im Kreishaus an der Reeser Landstraße 31 in Wesel. Sie prüft die Eingriffsregelung und stimmt Art, Umfang und Sicherung der Kompensation ab.
Bei Vorhaben wird geprüft, ob geschützte Arten wie Kiebitz, Feldlerche oder Fledermäuse betroffen sind. Werden Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG berührt, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) oder Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich.
Der Kreis Wesel umfasst FFH- und Vogelschutzgebiete wie den Unteren Niederrhein und den Diersfordter Wald. Vorhaben in ihrem Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung auslösen, die frühzeitig zu berücksichtigen ist.
Häufige Auslöser sind Kies- und Sandabgrabungen, Gewerbe- und Logistikflächen, Hochwasserschutz- und Straßenvorhaben sowie der Ausbau erneuerbarer Energien auf Konversions- und Freiflächen.
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