Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D34
Regierungsbezirk Münster

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Warendorf

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW im Kreis Warendorf.

1.319 km²
Kreisfläche
~282.000
Einwohner
13
Städte und Gemeinden
Münster
Regierungsbezirk
D34
Naturraum (Westfälische Bucht)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Warendorf im Überblick

Der Kreis Warendorf liegt im östlichen Münsterland im Regierungsbezirk Münster und erstreckt sich über rund 1.319 Quadratkilometer. Kreisstadt ist Warendorf, die einwohnerstärkste Stadt ist Ahlen. Der Kreis in seiner heutigen Form entstand 1975 aus dem Zusammenschluss der früheren Kreise Beckum und Warendorf und gliedert sich heute in 13 Städte und Gemeinden.

Landschaftlich prägt die weitgehend flache münsterländische Parklandschaft das Kreisgebiet, ein Mosaik aus Äckern, Grünland, Hecken, Kopfbaumreihen und bäuerlichen Wäldchen. Naturräumlich gehört der gesamte Kreis zur Westfälischen Bucht (BfN-Naturraum D34). Im Südosten steigt das Gelände zu den Beckumer Bergen an, einem Höhenzug aus Kalkmergel, der die Landschaft und die regionale Rohstoffwirtschaft prägt.

Die Ems durchzieht den Norden des Kreises von Ostbevern und Telgte über Warendorf, ergänzt durch die Werse im Westen und Süden. Ökologisch bedeutsam sind die naturnahen Auen dieser Flüsse, die Feuchtwiesen im nordöstlichen Münsterland sowie die alten Eichen-Hainbuchenwälder der Davert im Südwesten. Mehrere dieser Räume sind als FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete Teil des Natura-2000-Netzes.

Wirtschaftlich verbinden sich eine intensive Landwirtschaft, mittelständisches Gewerbe und die für den Raum charakteristische Zement- und Baustoffindustrie in den Beckumer Bergen. Warendorf selbst ist als Standort des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts und der Deutschen Reitschule bundesweit als Pferdestadt bekannt. Rohstoffabbau, Verkehrs-, Siedlungs- und Energievorhaben lösen im Kreis regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW zu erbringen ist.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Warendorf (KS)AhlenBeckumOeldeEnnigerlohSendenhorstTelgteDrensteinfurtSassenbergWaderslohEverswinkelOstbevernBeelen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Emsaue, naturnaher Flusslauf mit Auwaldresten, Sandbänken und Altarmen
  • EU-Vogelschutzgebiet Davert (anteilig, gemeinsam mit Kreis Steinfurt und der Stadt Münster), alte Eichen-Hainbuchenwälder mit Mittelspecht und Fledermäusen
  • EU-Vogelschutzgebiet Feuchtwiesen im nordöstlichen Münsterland, Lebensraum für Wiesenvögel im Raum Sassenberg, Ostbevern und Telgte
  • Beckumer Berge, Kalkmergel-Höhenzug mit Steinbrüchen, Kalkmagerrasen und wärmeliebenden Arten
  • Werse und Angel als Nebengewässer der münsterländischen Parklandschaft
  • Kleingewässer, Blänken und Kopfbaumreihen als typische Strukturelemente der bäuerlichen Kulturlandschaft

✅ greeNature vor Ort

greeNature betreut Kompensationsvorhaben bundesweit und kennt die Anforderungen im Münsterland aus der Praxis. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zusammen, kennen die regionalen Flächenpotenziale entlang von Ems und Werse sowie in den Beckumer Bergen und ermitteln Ökopunkte nach dem numerischen Bewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung NRW.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Warendorf

💧

Auenrenaturierung an der Ems

Rückbau von Uferbefestigungen, Anbindung von Altarmen und Zulassen eigendynamischer Gewässerentwicklung entlang der Ems. So entstehen Steilufer, Sand- und Kiesbänke sowie Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🌿

Feuchtgrünland-Extensivierung

Wiedervernässung und extensive Bewirtschaftung von Grünland in den Feuchtwiesengebieten des nordöstlichen Münsterlandes. Angepasste Mahdtermine und Verzicht auf Düngung sichern Lebensräume für Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine.

🪨

Renaturierung von Abgrabungen

Entwicklung ehemaliger Kalksteinbrüche und Abgrabungsflächen in den Beckumer Bergen zu Kalkmagerrasen, Blänken und Rohbodenstandorten. Solche Flächen sind wertvolle Habitate für Zauneidechse, Kreuzkröte und wärmeliebende Insekten.

🌳

Erstaufforstung und Waldrandentwicklung

Anlage standortgerechter Eichen-Hainbuchen- und Erlenwälder sowie strukturreicher Waldränder, auch im räumlichen Anschluss an die Davert. Solche Maßnahmen werten die waldarme Parklandschaft auf und fördern Alt- und Totholzbewohner.

🌾

Hecken, Feldgehölze und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Kopfbaumreihen und Feldgehölzen in der ausgeräumten Agrarflur. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und werten das Landschaftsbild der münsterländischen Parklandschaft auf.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere an Gebäuden und Bäumen, Steinkauzröhren in Kopfbaumbeständen, Ersatzhabitate für die Zauneidechse sowie Amphibiengewässer, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Münsterländer Parklandschaft zwischen Ems und Beckumer Bergen

🐦

Kiebitz in den Feuchtwiesen

Der Kiebitz brütet in den Feuchtwiesen und auf Ackerflächen des nordöstlichen Münsterlandes. Als Wiesenvogel reagiert er empfindlich auf Entwässerung und frühe Mahd. Wiedervernässung, Blänken und extensiv genutzte Grünlandflächen sind bewährte Maßnahmen zu seinem Schutz.

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🌾

Feldlerche in der Agrarlandschaft

Die Feldlerche besiedelt die offenen Ackerfluren der Parklandschaft. Rückgänge durch Nutzungsintensivierung machen sie zu einer häufigen Zielart der Eingriffsregelung. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensiv bewirtschaftete Ackerränder stützen ihre Bestände.

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🐦

Eisvogel an Ems und Werse

Die naturnahen Ufer von Ems und Werse bieten mit Steilwänden und Abbruchkanten Brutplätze für den Eisvogel. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen für die streng geschützte Art.

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🦇

Fledermäuse in Wäldern und Gebäuden

Die alten Eichen-Hainbuchenwälder der Davert und Baumhöhlen in der Parklandschaft beherbergen Arten wie die Bechsteinfledermaus, dazu nutzen Zwerg- und Breitflügelfledermaus Gebäude als Quartier. Alle Arten sind streng geschützt, bei Abriss und Rodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦎

Zauneidechse in den Beckumer Bergen

Die Zauneidechse besiedelt Steinbruchränder, Bahndämme, Böschungen und Magerrasen der Beckumer Berge. Bei Abgrabungs- und Infrastrukturvorhaben ist sie eine häufige Zielart, für die Ersatzlebensräume mit Rohboden und Versteckstrukturen anzulegen sind.

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🐸

Kammmolch in Kleingewässern

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) braucht größere, fischfreie Kleingewässer mit reicher Unterwasservegetation und strukturreiche Landlebensräume, etwa in der Davert. Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind bewährte CEF- und FCS-Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Rohstoffgewinnung und Zementindustrie

Die Beckumer Berge sind eine der bedeutendsten Zement- und Baustoffregionen Deutschlands. Kalkmergel-Abgrabungen sowie Erweiterungen von Steinbrüchen und Werken in Beckum und Ennigerloh erzeugen erheblichen Kompensationsbedarf und bieten zugleich Potenzial für hochwertige Renaturierungen.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie Maßnahmen an Bahnstrecken im Kreisgebiet lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Wohn- und Gewerbegebiete in den wachsenden Städten Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, häufig unter Berücksichtigung angrenzender Schutzgebiete.

⚡

Erneuerbare Energien

Windenergieanlagen in den Offenlandbereichen und Photovoltaik-Freiflächen erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche Prüfungen sowie CEF-Maßnahmen für Offenland- und Gehölzbrüter auslösen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Warendorf

Der Kreis Warendorf gehört vollständig zum BfN-Naturraum D34 (Westfälische Bucht). Innerhalb dieses Großraums prägen die flache münsterländische Parklandschaft, die Auen von Ems und Werse sowie im Südosten der Kalkmergel-Höhenzug der Beckumer Berge das Kreisgebiet. Für die Kompensation nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW ist die konkrete Lage und Ausstattung der Eingriffs- und Ausgleichsfläche entscheidend, greeNature ermittelt dies für Sie.
Ökopunkte im Kreis Warendorf werden nach der Ökokonto-Verordnung Nordrhein-Westfalen (ÖKVO) und dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) ermittelt. Grundlage ist ein numerisches Bewertungsverfahren, bei dem der ökologische Zustand einer Fläche vor und nach der Maßnahme in Wertpunkten ausgedrückt wird. Die erreichte Aufwertung wird als Ökopunkte einem anerkannten Ökokonto gutgeschrieben und auf den Kompensationsbedarf eines Eingriffs angerechnet. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Warendorf, Amt für Planung und Naturschutz, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf. Die Behörde begleitet Anerkennung und Abbuchung von Ökokonten sowie die Eingriffsregelung im Kreisgebiet. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen vollständig für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Verbreitet sind Auenrenaturierungen an Ems und Werse, die Extensivierung und Wiedervernässung von Feuchtgrünland für Wiesenvögel, die Renaturierung ehemaliger Kalksteinbrüche in den Beckumer Bergen sowie Erstaufforstungen und Heckenpflanzungen in der Parklandschaft. Hinzu kommen artenschutzrechtliche Maßnahmen für Fledermäuse, Steinkauz, Zauneidechse und Amphibien.
Ja. Zum Natura-2000-Netz gehören unter anderem das FFH-Gebiet Emsaue, das anteilige EU-Vogelschutzgebiet Davert und das EU-Vogelschutzgebiet Feuchtwiesen im nordöstlichen Münsterland. Eingriffe in oder nahe diesen Gebieten können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG mit CEF- oder FCS-Bezug erforderlich machen. greeNature berät Sie zu den jeweiligen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Grünland- und Ackerflächen in den Flussauen von Ems und Werse, feuchte Standorte im nordöstlichen Münsterland sowie Randflächen von Abgrabungen in den Beckumer Bergen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Anerkennung als Ökokonto mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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