Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35
Regierungsbezirk Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Viersen

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für Vorhaben im Kreis Viersen. greeNature begleitet Vorhabenträger am Niederrhein von der Flächensuche bis zur anerkannten Kompensationsmaßnahme, abgewickelt nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG, dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und der Ökokonto-Verordnung NRW.

563
km² Kreisfläche
~301k
Einwohner (2022)
9
Städte und Gemeinden
D35
Naturraum Niederrheinisches Tiefland
~37 km
Grenze zu den Niederlanden
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Viersen im Überblick

Der Kreis Viersen liegt im äußersten Westen Nordrhein-Westfalens, gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf und grenzt auf rund 37 Kilometern an die niederländische Provinz Limburg. Namensgebend für die Landschaft ist die Schwalm-Nette-Region, ein flachwelliges Gebiet aus Terrassenflächen, Sandplatten und feuchten Niederungen im Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland).

Geologisch prägen den Kreis die eiszeitlichen Terrassen des Niederrheins mit ihren nährstoffarmen Sanden und Kiesen. Auf den trockenen Sandplatten haben sich Heideflächen und Binnendünen erhalten, während die Bäche Schwalm und Nette breite Bruch- und Moorniederungen mit Teichketten und Feuchtwiesen ausgebildet haben.

Ökologisch bedeutsam ist der Naturpark Schwalm-Nette, der seit 1976 Teil des grenzüberschreitenden deutsch-niederländischen Naturparks Maas-Schwalm-Nette ist. Zu den wertvollen Natura-2000-Gebieten zählen die Krickenbecker Seen bei Nettetal, das Elmpter Schwalmbruch und der Brachter Wald, ausgewiesen nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie.

Wirtschaftlich prägen intensive Landwirtschaft (Gemüsebau und die Baumschulregion um Kempen), leistungsstarke Logistik- und Gewerbestandorte in Willich und Nettetal nahe der Grenze zu Venlo sowie ein verbreiteter Sand- und Kiesabbau das Kreisgebiet. Diese Nutzungen und der Ausbau von Verkehrswegen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Viersen (KS)WillichNettetalKempenTönisvorstSchwalmtalGrefrathBrüggenNiederkrüchten

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Schwalm-Nette, seit 1976 Teil des grenzüberschreitenden Naturparks Maas-Schwalm-Nette
  • Krickenbecker Seen bei Nettetal, FFH- und Vogelschutzgebiet mit ausgedehnten Verlandungszonen und Röhrichten
  • Elmpter Schwalmbruch, rund 286 Hektar große FFH- und Vogelschutzfläche mit Moor- und Bruchwaldresten
  • Brachter Wald, rund 1.250 Hektar Heide- und Waldmosaik auf einer ehemaligen Militärfläche mit Binnendünen
  • Schwalm und Nette als naturnahe Fließgewässer mit begleitenden Teichketten und Feuchtwiesen
  • nährstoffarme Sandstandorte und Heideflächen als Lebensraum wärmeliebender und lichtbedürftiger Arten

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Vorhaben am westlichen Niederrhein aus der Praxis heraus. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen, das numerische Bewertungsverfahren nach der Ökokonto-Verordnung NRW und die naturräumlichen Besonderheiten der Schwalm-Nette-Region. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensuche bis zur Anerkennung und Pflege der Maßnahme übernehmen wir die vollständige Abwicklung.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Viersen

💧

Fließgewässer-Renaturierung

Rückbau von Uferverbau und Sohlschwellen an Schwalm und Nette, Anlage von Altarmen, Flachwasserzonen und Ufergehölzen. Solche Maßnahmen verbessern den Biotopwert deutlich und schaffen Lebensraum für Eisvogel und Fischfauna.

🌿

Feuchtgrünland und Wiesenvögel

Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland in den Bruch- und Bachniederungen. Der Niederrhein ist ein bundesweiter Schwerpunkt für Wiesenvögel wie Kiebitz, angepasste Mahd- und Beweidungsregime sichern deren Brut- und Rasthabitate.

🏜️

Heide- und Sandmagerrasen

Pflege und Neuentwicklung von Heideflächen und offenen Sandstandorten, etwa im Umfeld des Brachter Waldes. Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung erhalten den Lebensraum für Zauneidechse und wärmeliebende Insekten.

🌾

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Ackerflur zwischen den Ortslagen. Diese Strukturen wirken als Trittsteine im Biotopverbund für Feldlerche, Feldhase und zahlreiche Wildbienenarten.

🌳

Bruch- und Auwald

Standortgerechte Entwicklung von Erlenbruch- und feuchten Laubwäldern in den Niederungen von Schwalm und Nette sowie Erstaufforstung auf geeigneten Flächen mit Stieleiche, Hainbuche und Schwarzerle.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Maßnahmen nach § 44 BNatSchG für Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien, etwa Ersatzhabitate, Quartiere und Laichgewässer. Die Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Zielart und dem Eingriff.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Schwalm-Nette und westlicher Niederrhein

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Die feuchten Niederungen und Grünlandflächen am Niederrhein sind bedeutende Brut- und Rastgebiete für Wiesenvögel. Wiedervernässung, extensive Grünlandnutzung und der Schutz von Nestern sind typische Kompensations- und CEF-Maßnahmen.

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🦜

Feldlerche

Als Charakterart der offenen Feldflur ist die Feldlerche im Kreis Viersen weit verbreitet, aber durch Nutzungsintensivierung rückläufig. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind bewährte Maßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Die Heide- und Sandflächen, Bahndämme und Waldränder bieten der Zauneidechse geeignete Habitate. Bei Eingriffen sind vorgezogene CEF-Maßnahmen mit Ersatzlebensräumen und Umsiedlung regelmäßig erforderlich.

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🦇

Fledermäuse

Die Wälder, Gewässer und Teichlandschaften um die Krickenbecker Seen sind wichtige Jagd- und Quartiergebiete. Bei Eingriffen in Gehölze und Gebäude sind Quartierersatz und die Sicherung von Flugrouten nach § 44 BNatSchG zu beachten.

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🐟

Eisvogel

An Schwalm, Nette und den begleitenden Teichen brütet der Eisvogel in Steilufern. Naturnahe Gewässerentwicklung mit Abbruchkanten und strukturreichen Ufern sichert seine Brut- und Nahrungshabitate.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

Die nährstoffarmen Heidegewässer und Teiche der Schwalm-Nette-Region beherbergen den Kammmolch (Anhang II FFH-Richtlinie) sowie weitere Amphibien. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer eignen sich gut als CEF-Maßnahme.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏗️

Sand- und Kiesabbau

Der Abbau von Sand und Kies ist am Niederrhein weit verbreitet und greift regelmäßig in Boden, Grundwasser und Biotope ein. Auskiesungen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die sich gut über anerkannte Ökokonten und die spätere Renaturierung der Abgrabungsseen abbilden lassen.

🏭

Logistik und Gewerbe

Gewerbe- und Logistikstandorte wie Münchheide in Willich sowie die grenznahen Flächen bei Nettetal im Umfeld von Venlo führen zu Flächenversiegelung. Neue Ansiedlungen und Erweiterungen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation nach der Eingriffsregelung.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Der Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen (unter anderem A61, A40 und A52), Ortsumgehungen sowie Vorhaben im Bahnnetz erzeugen Kompensationsbedarf. greeNature bündelt diesen über flächige Maßnahmen im Naturraum D35.

⚡

Siedlung und Erneuerbare

Wohn- und Gewerbebauleitplanung in den neun Kommunen sowie Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie am Rand der Offenlandflächen lösen Eingriffe aus. Landwirte und Flächeneigentümer können hier als Anbieter von Ausgleichsflächen mitwirken.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Viersen

Der Kreis Viersen liegt vollständig im BfN-Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland). Innerhalb dieser Großlandschaft prägen die Schwalm-Nette-Platten mit ihren Sandterrassen, Heideflächen und den Niederungen von Schwalm und Nette das Kreisgebiet. Für die Bewertung eines Eingriffs ist die genaue biotopbezogene Einordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Bewertung über ein numerisches Verfahren nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG), das auf der numerischen Bewertung von Biotoptypen aufbaut. Ausgangs- und Zielzustand einer Fläche werden mit Wertpunkten bemessen, die Differenz ergibt die anrechenbaren Ökopunkte. Grundlage ist die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen. Sie ist Ansprechpartner für die Anerkennung von Ökokonten und Kompensationsmaßnahmen. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Planung bis zur Abnahme vollständig für Sie.
Große Teile des Kreises liegen im Naturpark Schwalm-Nette, der zum grenzüberschreitenden Naturpark Maas-Schwalm-Nette gehört. Zu den Natura-2000-Gebieten zählen die Krickenbecker Seen, das Elmpter Schwalmbruch und der Brachter Wald, ausgewiesen nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG auslösen.
Häufige Maßnahmen sind die Renaturierung von Schwalm und Nette, die Wiedervernässung und Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenvögel, die Pflege von Heide- und Sandmagerrasen für die Zauneidechse sowie die Entwicklung von Bruch- und Auwäldern. Für geschützte Arten kommen vorgezogene CEF-Maßnahmen hinzu, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse und Laichgewässer für Amphibien.
Ja. Besonders geeignet sind Grünland in den Bach- und Bruchniederungen, extensivierbare Ackerflächen sowie sandige Standorte mit Potenzial für Heide- und Offenlandentwicklung. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahme.
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