
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kreis Unna
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Unna: greeNature entwickelt und vermittelt Kompensationsmaßnahmen nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung, von der Lippeaue über die Hellwegbörde bis ins Ruhrtal.
Der Landkreis Kreis Unna im Überblick
Der Kreis Unna liegt im Regierungsbezirk Arnsberg im Zentrum Nordrhein-Westfalens und verbindet das östliche Ruhrgebiet mit dem ländlich geprägten Münsterland und der Hellwegbörde.
Auf rund 543 Quadratkilometern leben etwa 392.000 Menschen in zehn Städten und Gemeinden, von der Kreisstadt Unna bis zur einwohnerstärksten Stadt Lünen.
Naturräumlich reicht der Kreis von der Westfälischen Tieflandsbucht über den Haarstrang bis in das Süderbergland an der Ruhr.
Die Kompensation von Eingriffen richtet sich hier nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung mit ihrem numerischen Bewertungsverfahren.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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Zum Naturraum D38 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Der Haarstrang mit dem Ardeygebirge trennt den Kreis naturräumlich in die Westfälische Bucht im Norden und das Süderbergland mit dem Niederen Sauerland im Süden.
- Prägend sind die beiden großen Flusstäler von Lippe im Norden und Ruhr im Süden, dazu die Seseke und die Quelle der Emscher.
- Das FFH-Gebiet Beversee beherbergt mit dem Kammmolch in alten, wassergefüllten Bombentrichtern eine der artenreichsten Schutzgebietskulissen des Kreises.
- Die Lippeaue umfasst mehrere zusammenhängende Naturschutzgebiete und ist Teil des landesweiten Biotopverbunds.
- Die Wälder bei Cappenberg bilden das größte zusammenhängende Laubwaldgebiet im Kreis Unna.
- Die lössreiche Hellwegbörde zählt zu den fruchtbarsten und zugleich am intensivsten landwirtschaftlich genutzten Landschaften Nordrhein-Westfalens.
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und unterstützt Vorhabenträger im Kreis Unna bei der naturschutzrechtlichen Kompensation. Wir entwickeln Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sichern die dafür nötigen Flächen und übernehmen die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Die Bewertung erfolgt nach dem numerischen Verfahren der Ökokonto-Verordnung NRW, sodass erbrachte Aufwertungen als Ökopunkte anrechenbar werden. Von der Auenentwicklung an Lippe und Ruhr bis zur Extensivierung in der Hellwegbörde begleiten wir Projekte von der ersten Einschätzung über die Umsetzung bis zur langfristigen Pflege und dem Monitoring.
Typische Maßnahmen im Landkreis Kreis Unna
Auenentwicklung an Lippe und Ruhr
Die Wiederanbindung von Altarmen, Uferabflachungen und die Entwicklung von Auwald entlang von Lippe und Ruhr schaffen hochwertige Auenlebensräume, deren Aufwertung über das Ökokonto anrechenbar ist.
Extensivierung in der Hellwegbörde
Die Umwandlung von Intensivacker in extensiv genutztes Grünland sowie die Anlage von Ackerrandstreifen und Blühflächen fördern Feldvögel wie Kiebitz und Feldlerche auf den Lössböden der Börde.
Kleingewässer für Amphibien
Neue Laichgewässer und die Pflege bestehender Tümpel stärken Populationen von Kammmolch und weiteren Amphibien und lassen sich als vorgezogene CEF-Maßnahme einsetzen.
Hecken und Streuobstwiesen
Die Anlage von Feldhecken, Kopfbaumreihen und Streuobstwiesen vernetzt Lebensräume in der ausgeräumten Bördelandschaft und erhöht die Strukturvielfalt.
Naturnaher Waldumbau
Der Umbau von Nadelforsten hin zu standortgerechten Laubmischwäldern, etwa im Umfeld der Wälder bei Cappenberg, verbessert Struktur und Klimastabilität der Bestände.
Gewässerrenaturierung an Seseke und Emscher
Der Rückbau technisch ausgebauter Gewässerprofile und die naturnahe Umgestaltung von Seseke und Emscher schaffen durchgängige Fließgewässer mit hohem Aufwertungspotenzial.
Geschützte Arten im Hellwegbörde und Ruhrtal
Kammmolch
Der Kammmolch besiedelt im Kreis Unna unter anderem die wassergefüllten Bombentrichter im Naturschutzgebiet Beversee und ist nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Für Eingriffe in seine Laichgewässer sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich.
Mehr zur Art ›Kiebitz
Der Kiebitz brütet in den offenen Feldfluren der Hellwegbörde und in den Feuchtwiesen der Lippeaue. Als Bodenbrüter reagiert er empfindlich auf Entwässerung und die Verdichtung landwirtschaftlicher Nutzung.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Die Feldlerche ist ein Charaktervogel der Ackerlandschaft auf den Lössböden der Hellwegbörde. Ihre Bestände gehen durch intensive Nutzung zurück, weshalb Lerchenfenster und extensive Ackerrandstreifen als Maßnahmen infrage kommen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
Der Eisvogel jagt an Ruhr, Lippe und Seseke und ist auf naturnahe Uferabbrüche mit Steilwänden für seine Bruthöhlen angewiesen. Von der Renaturierung der Seseke profitiert die Art unmittelbar.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Mehrere Fledermausarten nutzen die Wälder bei Cappenberg sowie Alleen und Gebäude als Quartiere. Alle Arten sind nach § 44 BNatSchG streng geschützt, sodass Quartierbäume und Winterquartiere vor Eingriffen zu prüfen sind.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Böschungen und Industriebrachen im Ruhrgebietsteil des Kreises. Bei Bauvorhaben ist häufig eine Umsiedlung in vorbereitete Ersatzhabitate notwendig.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Logistik und Gewerbe am Kamener Kreuz
Rund um das Kamener Kreuz und die Autobahnen A1, A2 und A44 entstehen Logistik- und Gewerbeflächen, deren Flächenverbrauch nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen ist.
Umbau von Bergbau- und Kraftwerksflächen
Nach dem Ende von Steinkohlebergbau und konventioneller Kraftwerksnutzung in Lünen und Bergkamen werden Industrieflächen neu geordnet, was regelmäßig Kompensationsbedarf auslöst.
Wohn- und Siedlungsentwicklung im Hellweg-Raum
Neue Wohn- und Baugebiete entlang der Hellwegachse erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, der häufig über kommunale Ökokonten abgewickelt wird.
Verkehrs- und Radwegeinfrastruktur
Straßenbauvorhaben und der Ausbau von Radschnellverbindungen führen zu Eingriffen, die durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden müssen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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