Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D34 · D36 · D30
Regierungsbezirk Münster

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Steinfurt

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für Naturschutz-Kompensation nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW im Münsterland und im Tecklenburger Land.

1.796
km² Kreisfläche
~451k
Einwohner
24
Gemeinden
D34
Naturraum Westfälische Bucht
236 m
Höchster Punkt (Westerbecker Berg)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Steinfurt im Überblick

Der Kreis Steinfurt liegt im nördlichen Münsterland und gehört zum Regierungsbezirk Münster. Mit rund 1.796 km² ist er der zweitgrößte Kreis in Nordrhein-Westfalen. Verwaltungssitz ist die Kreisstadt Steinfurt, die größten Städte sind Rheine, Ibbenbüren, Greven und Emsdetten.

Landschaftlich teilt sich der Kreis in zwei Räume. Der westliche und mittlere Teil liegt in der Westfälischen Bucht (Naturraum D34) mit den weiten Ackerböden und Feuchtwiesen des Kern- und Westmünsterlandes. Der Osten gehört zum Tecklenburger Land, wo der Höhenzug des Teutoburger Waldes den nordöstlichen Rand der Bucht bildet.

Prägend sind die Emsaue als durchgehende Flussachse, die Feuchtwiesengebiete im nordöstlichen Münsterland sowie das Naturschutzgebiet Heiliges Meer bei Recke mit seinen Erdfallseen. Große Teile des Tecklenburger Landes liegen im Natur- und Geopark TERRA.vita. Diese Räume beherbergen zahlreiche nach nationalem und europäischem Recht geschützte Arten und Lebensräume.

Wirtschaftlich ist der Kreis durch mittelständische Industrie, intensive Landwirtschaft und einen frühen Ausbau der Windenergie geprägt. Der Strukturwandel nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus in Ibbenbüren, der Flughafen Münster/Osnabrück in Greven sowie Verkehrs-, Gewerbe- und Siedlungsvorhaben erzeugen regelmäßig Eingriffe, deren Ausgleich nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW zu erbringen ist.

Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume

🗺️ Zugehörige Naturräume

D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›
D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
Zum Naturraum D36 ›
D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Steinfurt (KS)RheineIbbenbürenGrevenEmsdettenLengerichOchtrupHörstelTecklenburgNordwaldeLotteWesterkappelnMettingenAltenberge

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturschutzgebiet Heiliges Meer bei Recke, Erdfallseen mit seltenen Wasser- und Moorlebensräumen
  • Emsaue als durchgehende Fluss- und Auenlandschaft, teils als FFH-Gebiet gesichert
  • Feuchtwiesenschutzgebiete im nördlichen Münsterland, bedeutende Brutgebiete für Wiesenvögel
  • Düsterdieker Niederung und Recker Moor, Niedermoor- und Feuchtgrünlandkomplexe
  • Teutoburger Wald im Tecklenburger Land, bewaldeter Höhenzug im Natur- und Geopark TERRA.vita
  • Historische Wallheckenlandschaften und Bäche als gliedernde Elemente der Agrarlandschaft

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht in Nordrhein-Westfalen vertraut. Wir ordnen Maßnahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) zu und bewerten sie nach dem in NRW anerkannten numerischen Bewertungsverfahren für Biotop- und Nutzungstypen des LANUV. Ökopunkte entstehen aus vorgezogenen Aufwertungsmaßnahmen, die als Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung NRW geführt und von der zuständigen Behörde anerkannt werden. Für den Kreis Steinfurt sichern wir geeignete Flächen, planen naturraumtypische Aufwertungen in der Westfälischen Bucht und im Tecklenburger Land und stimmen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises ab. Von der Feuchtwiesenentwicklung über die Auenrenaturierung an der Ems bis zu vorgezogenen CEF-Maßnahmen für streng geschützte Arten übernehmen wir Umsetzung, dauerhafte Pflege und Dokumentation.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Steinfurt

🌾

Feuchtwiesen und Wiesenvogelschutz

Extensivierung von Grünland, Anlage von Blänken und flachen Mulden sowie angepasste Mahd- und Beweidungsregime in den Feuchtwiesengebieten des nördlichen Münsterlandes. Solche Maßnahmen schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Kiebitz, Uferschnepfe und weitere Wiesenvögel.

💧

Auenrenaturierung an der Ems

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Altarmen und Zulassen eigendynamischer Gewässerentwicklung entlang der Ems und ihrer Nebenbäche. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🐸

Kleingewässer und Amphibienhabitate

Neuanlage und Sanierung besonnter, fischfreier Kleingewässer im Umfeld der Münsterländer Parklandschaft. Vernetzte Laichgewässer mit strukturreichem Umland fördern den Kammmolch und weitere Amphibienarten.

🌳

Wallhecken und Biotopverbund

Anlage und Pflege von Wallhecken, Feldgehölzen und Säumen in der ausgeräumten Agrarflur. Diese Strukturen verbinden Lebensräume und bieten Rückzugsräume für Feldvögel, Insekten und Kleinsäuger.

🌲

Standortgerechter Waldumbau im Teutoburger Wald

Umbau strukturarmer Nadelforste zu naturnahen Laub- und Laubmischwäldern aus Buche, Eiche und Hainbuche sowie Förderung von Alt- und Totholz. Solche Maßnahmen werten die bewaldeten Hanglagen des Tecklenburger Landes ökologisch auf.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Fledermausquartiere an Gebäuden und in Gehölzen, Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen sowie Nisthilfen als vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG. Bei Bedarf ergänzt durch populationsstützende FCS-Maßnahmen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Münsterland und Tecklenburger Land

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Die Feuchtwiesengebiete im nördlichen Münsterland zählen zu den bedeutenden Brutgebieten für den Kiebitz. Extensives, spät gemähtes Feuchtgrünland mit offenen Wasserstellen ist eine typische Aufwertung und häufige Zielsetzung von Ausgleichsmaßnahmen.

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🦅

Feldlerche in der Agrarlandschaft

Die weiten Ackerfluren der Westfälischen Bucht sind Lebensraum der Feldlerche, deren Bestände unter der Intensivierung leiden. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensiv genutzte Ackerränder sind bewährte Maßnahmen für diese Art.

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🦇

Fledermäuse im Tecklenburger Land

Wälder, Wallhecken und Gebäude im Teutoburger Wald und in den Flussauen bieten Fledermäusen wie dem Großen Abendsegler Quartiere und Jagdgebiete. Quartiersicherung und die Vernetzung von Jagdhabitaten sind typische Maßnahmen bei Eingriffen.

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🐸

Kammmolch in Kleingewässern

In den Kleingewässern und Feuchtsenken der Münsterländer Parklandschaft kommt der streng geschützte Kammmolch vor. Der Erhalt und die Neuanlage besonnter, fischfreier Laichgewässer sichern die Vorkommen dieser Art.

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🐦

Eisvogel an Ems und Bächen

Naturnahe Abschnitte der Ems und ihrer Nebengewässer mit Steilufern bieten dem Eisvogel Brutplätze. Die Renaturierung von Gewässern und die Modellierung von Steilwänden fördern seine Bestände und dienen zugleich der Kompensation.

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🦎

Zauneidechse auf Bahndämmen und Halden

Bahndämme, Böschungen und die Bergehalden im Raum Ibbenbüren bieten der Zauneidechse besonnte Lebensräume. Bei Infrastruktur- und Bauvorhaben sind Ersatzhabitate und Umsiedlungen als vorgezogene CEF-Maßnahmen häufig erforderlich.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🌬️

Windenergie und Erneuerbare

Der Kreis Steinfurt gehört bei der Windenergie und beim Klimaschutz zu den Vorreitern in Nordrhein-Westfalen. Der weitere Ausbau von Windparks, Freiflächen-Photovoltaik und Netzinfrastruktur, besonders im Tecklenburger Land, erzeugt regelmäßig Kompensationsbedarf und artenschutzrechtliche Anforderungen.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Autobahnen (A1, A30, A31), Bundesstraßen, mehrere Bahnstrecken sowie der Flughafen Münster/Osnabrück in Greven prägen den Kreis. Aus- und Neubauvorhaben lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

⛏️

Strukturwandel Bergbau Ibbenbüren

Nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus 2018 werden Bergbau- und Kraftwerksflächen in Ibbenbüren neu geordnet und für Gewerbe und Energie nachgenutzt. Solche Konversionsvorhaben erfordern naturschutzrechtliche Kompensation und den Umgang mit besiedelten Halden.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohn- und Gewerbegebiete in Rheine, Greven, Emsdetten und weiteren Städten erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Eigentümer von Acker- und Grünlandflächen können ihre Flächen als Ausgleichsflächen einbringen und dabei Eigentümer bleiben.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

WA
Landkreis Warendorf
Südlicher Nachbar · Münsterland
KR
Landkreis Kreis Coesfeld
Südwestlicher Nachbar · Kernmünsterland
BO
Landkreis Borken
Westlicher Nachbar · Westmünsterland
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Steinfurt

Der Kreis Steinfurt liegt überwiegend im BfN-Naturraum D34, der Westfälischen Bucht, mit den Ackerböden und Feuchtwiesen des Kern- und Westmünsterlandes. Der Osten gehört zum Tecklenburger Land, wo der Teutoburger Wald den nordöstlichen Rand der Bucht bildet. Für die Kompensation ist die naturraumtreue Zuordnung des Eingriffs wichtig, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Nordrhein-Westfalen entstehen Ökopunkte aus vorgezogenen Aufwertungsmaßnahmen, die als Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung NRW geführt und von der Naturschutzbehörde anerkannt werden. Die Bewertung erfolgt über das in NRW anerkannte numerische Verfahren für Biotop- und Nutzungstypen. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächenzuordnung, Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises und die Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Steinfurt, Amt für Planung, Naturschutz und Mobilität, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Maßgeblich ist die bundesrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt um das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist gesondert zu prüfen. Bei Betroffenheit streng geschützter Arten sind vorgezogene CEF-Maßnahmen und, falls erforderlich, FCS-Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands vorzusehen.
Typische Maßnahmen sind die Entwicklung von Feuchtwiesen für Wiesenvögel, die Renaturierung der Emsaue, die Anlage von Kleingewässern für Amphibien, das Pflanzen von Wallhecken zur Biotopvernetzung sowie der Waldumbau im Teutoburger Wald. Ergänzt werden sie durch artenschutzrechtliche Maßnahmen für Fledermäuse, Zauneidechse und weitere Arten.
Ja. Geeignet sind intensiv genutzte Ackerflächen, feuchte Grünlandstandorte in den Auen sowie Flächen entlang von Bächen und Wallhecken. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege, Monitoring und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
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