
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Solingen
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Solingen, bewertet nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. greeNature begleitet Vorhabenträger und Flächeneigentümer in der Klingenstadt und im Bergischen Städtedreieck als Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation.
Die Stadt Solingen im Überblick
Solingen liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf am nördlichen Rand des Bergischen Landes, rund 25 Kilometer östlich von Düsseldorf. Als kreisfreie Stadt bildet die Klingenstadt gemeinsam mit Wuppertal und Remscheid das Bergische Städtedreieck.
Naturräumlich gehört der weit überwiegende Teil des Stadtgebiets zur BfN-Großlandschaft Bergisches Land und Sauerland (D38), geprägt durch bewaldete Höhenrücken und tief eingeschnittene Bachtäler. Der westliche Rand um die Ohligser Heide leitet über die Bergische Heideterrasse zum Niederrheinischen Tiefland (D35) über.
Ökologisch prägend sind das FFH-Gebiet Ohligser Heide (DE-4807-303) mit Feuchtheide und Moorwald, das Wuppertal mit dem FFH-Gebiet Wupper von Leverkusen bis Solingen sowie die bewaldeten Einzugsgebiete der Talsperren. Solingen zählt zu den waldreichsten Großstädten Deutschlands.
Wirtschaftlich prägt seit Jahrhunderten die Schneidwaren- und Besteckindustrie das Stadtbild. Siedlungsentwicklung, die Umnutzung von Industriebrachen und Infrastrukturvorhaben erzeugen Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung NRW.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D38 ›
Zum Naturraum D35 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Ohligser Heide (DE-4807-303), Feuchtheide und Moorwald auf der Bergischen Heideterrasse im Westen der Stadt
- Naturschutzgebiet Ohligser Heide, rund 147 Hektar Heide-, Moor- und Waldflächen mit spezialisierter Fauna und Flora
- FFH-Gebiet Wupper von Leverkusen bis Solingen, naturnaher Flusslauf mit Auwaldresten als Biotopverbund zwischen Bergischem Land und Rheinaue
- Sengbachtalsperre als Trinkwassertalsperre mit bewaldetem, geschütztem Einzugsgebiet
- Tief eingeschnittene, bewaldete Bachtäler von Sengbach, Itter, Wiembach und Lochbach, Solingen als eine der waldreichsten Großstädte Deutschlands
- Müngstener Brücke über das Wuppertal, die höchste Eisenbahnbrücke Deutschlands, und Schloss Burg als landschaftsprägende Wahrzeichen
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit. Für Solingen kennen wir das nordrhein-westfälische Kompensationsrecht, die Ökokonto-Verordnung NRW mit ihrem numerischen Biotopwertverfahren und die Abstimmungspraxis mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt aus der laufenden Projektarbeit im Bergischen Land und an der Rheinschiene.
Typische Maßnahmen in der Stadt Solingen
Bach- und Auenrenaturierung
Wiederherstellung naturnaher Fließgewässerabschnitte an Wupper, Sengbach, Itter und Lochbach, Entwicklung von Erlen-Eschen-Auwäldern und Rücknahme von Uferverbauungen. Solche Maßnahmen erzielen im numerischen Bewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung NRW hohe Aufwertungen.
Heide- und Moorpflege
Erhalt und Entwicklung von Feuchtheide, Moorwald und Sandmagerrasen im Umfeld der Ohligser Heide, etwa durch Entkusselung, Wiedervernässung und Pflegemahd zugunsten heide- und moortypischer Arten.
Entsiegelung und Flächenrecycling
Rückbau und Entsiegelung von Industrie- und Gewerbebrachen der Schneidwarenindustrie im dicht bebauten Stadtgebiet, gefolgt von Bodenaufwertung und der Anlage naturnaher Vegetation, ein wirksamer Ansatz im innerstädtischen Kompensationsraum.
Waldentwicklung und Waldumbau
Überführung strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Buchen- und Eichenmischwälder auf den bewaldeten Höhenrücken des Bergischen Landes, dauerhaft als Kompensationswald gesichert.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen im stadtnahen Umland bei Aufderhöhe und Merscheid in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd, zugunsten von Offenlandarten und Insektenvielfalt.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, darunter Fledermausquartiere in Wäldern und an Gebäuden, Eisvogel-Steilwände an der Wupper sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Heiderändern.
Geschützte Arten im Klingenstadt im Bergischen Land zwischen Wupper und Heideterrasse
Fledermäuse
Die Wälder des Bergischen Landes, alte Gebäude und Bachtäler bieten Jagdreviere und Quartiere für wald- und gebäudebewohnende Arten. Quartiersverluste bei Abriss oder Sanierung erfordern häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An den naturnahen Abschnitten der Wupper und der Bachtäler brütet der Eisvogel in Uferabbrüchen. Typische Maßnahmen sind die Anlage und Sicherung von Steilwänden sowie strukturreiche, störungsarme Gewässerränder.
Mehr zur Art ›Amphibien der Heide- und Moorgewässer
Die Kleingewässer und Moorschlenken der Ohligser Heide sowie Tümpel in den Bachtälern beherbergen empfindliche Amphibiengemeinschaften. Bei Eingriffen sind Laichgewässer, Wanderkorridore und geeignete Landlebensräume nachzuweisen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Die sandigen Heideränder der Bergischen Heideterrasse, Bahndämme und südexponierte Böschungen sind Lebensraum der Zauneidechse. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben und erfordert oft vorgezogene Ersatzhabitate.
Mehr zur Art ›Haselmaus
In den strukturreichen Waldrändern, Hecken und Gebüschen des Bergischen Landes ist die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Haselmaus zu erwarten. Bei Eingriffen in solche Gehölzbestände ist ihr Vorkommen gesondert zu prüfen.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Auf den offenen Agrarflächen im stadtnahen Umland bei Aufderhöhe und Merscheid kommt die Feldlerche vor, für die extensiv bewirtschaftete Flächen, Blühstreifen und Ackerrandstreifen wirksame Maßnahmen darstellen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnbau- und Siedlungsentwicklung
Als dicht besiedelte kreisfreie Stadt steht Solingen unter hohem Flächendruck. Neue Wohn- und Nachverdichtungsgebiete erfordern regelmäßig naturschutzrechtliche Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Umnutzung von Industriebrachen
Die Umstrukturierung der traditionsreichen Schneidwaren- und Metallindustrie hinterlässt Gewerbe- und Industriebrachen, deren Umnutzung Eingriffe auslöst und zugleich Chancen für Entsiegelung und Flächenaufwertung bietet.
Verkehrsinfrastruktur
Die Autobahn A3 im Westen des Stadtgebiets, das Bahnnetz sowie Ausbauten im Straßen- und Nahverkehr lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
Vorhaben der Wasserwirtschaft, Energieversorgung und technischen Infrastruktur, etwa im Umfeld der Talsperren und Leitungstrassen, erzeugen bei Neubau und Erneuerung Kompensationsbedarf.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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