Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D38 · D35
Regierungsbezirk Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Solingen

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Solingen, bewertet nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. greeNature begleitet Vorhabenträger und Flächeneigentümer in der Klingenstadt und im Bergischen Städtedreieck als Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation.

89,54
km² Stadtfläche
~166k
Einwohner
5
Stadtbezirke
~1.855
Einw./km²
D38/D35
BfN-Naturräume
Stadt und Ökologie

Die Stadt Solingen im Überblick

Solingen liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf am nördlichen Rand des Bergischen Landes, rund 25 Kilometer östlich von Düsseldorf. Als kreisfreie Stadt bildet die Klingenstadt gemeinsam mit Wuppertal und Remscheid das Bergische Städtedreieck.

Naturräumlich gehört der weit überwiegende Teil des Stadtgebiets zur BfN-Großlandschaft Bergisches Land und Sauerland (D38), geprägt durch bewaldete Höhenrücken und tief eingeschnittene Bachtäler. Der westliche Rand um die Ohligser Heide leitet über die Bergische Heideterrasse zum Niederrheinischen Tiefland (D35) über.

Ökologisch prägend sind das FFH-Gebiet Ohligser Heide (DE-4807-303) mit Feuchtheide und Moorwald, das Wuppertal mit dem FFH-Gebiet Wupper von Leverkusen bis Solingen sowie die bewaldeten Einzugsgebiete der Talsperren. Solingen zählt zu den waldreichsten Großstädten Deutschlands.

Wirtschaftlich prägt seit Jahrhunderten die Schneidwaren- und Besteckindustrie das Stadtbild. Siedlungsentwicklung, die Umnutzung von Industriebrachen und Infrastrukturvorhaben erzeugen Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung NRW.

Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›
D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›

📍 Stadtteile

Solingen-Mitte (KS)OhligsWaldGräfrathHöhscheidBurg an der WupperAufderhöheMerscheid

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Ohligser Heide (DE-4807-303), Feuchtheide und Moorwald auf der Bergischen Heideterrasse im Westen der Stadt
  • Naturschutzgebiet Ohligser Heide, rund 147 Hektar Heide-, Moor- und Waldflächen mit spezialisierter Fauna und Flora
  • FFH-Gebiet Wupper von Leverkusen bis Solingen, naturnaher Flusslauf mit Auwaldresten als Biotopverbund zwischen Bergischem Land und Rheinaue
  • Sengbachtalsperre als Trinkwassertalsperre mit bewaldetem, geschütztem Einzugsgebiet
  • Tief eingeschnittene, bewaldete Bachtäler von Sengbach, Itter, Wiembach und Lochbach, Solingen als eine der waldreichsten Großstädte Deutschlands
  • Müngstener Brücke über das Wuppertal, die höchste Eisenbahnbrücke Deutschlands, und Schloss Burg als landschaftsprägende Wahrzeichen

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit. Für Solingen kennen wir das nordrhein-westfälische Kompensationsrecht, die Ökokonto-Verordnung NRW mit ihrem numerischen Biotopwertverfahren und die Abstimmungspraxis mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt aus der laufenden Projektarbeit im Bergischen Land und an der Rheinschiene.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Solingen

💧

Bach- und Auenrenaturierung

Wiederherstellung naturnaher Fließgewässerabschnitte an Wupper, Sengbach, Itter und Lochbach, Entwicklung von Erlen-Eschen-Auwäldern und Rücknahme von Uferverbauungen. Solche Maßnahmen erzielen im numerischen Bewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung NRW hohe Aufwertungen.

🌿

Heide- und Moorpflege

Erhalt und Entwicklung von Feuchtheide, Moorwald und Sandmagerrasen im Umfeld der Ohligser Heide, etwa durch Entkusselung, Wiedervernässung und Pflegemahd zugunsten heide- und moortypischer Arten.

🧱

Entsiegelung und Flächenrecycling

Rückbau und Entsiegelung von Industrie- und Gewerbebrachen der Schneidwarenindustrie im dicht bebauten Stadtgebiet, gefolgt von Bodenaufwertung und der Anlage naturnaher Vegetation, ein wirksamer Ansatz im innerstädtischen Kompensationsraum.

🌳

Waldentwicklung und Waldumbau

Überführung strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Buchen- und Eichenmischwälder auf den bewaldeten Höhenrücken des Bergischen Landes, dauerhaft als Kompensationswald gesichert.

🌾

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen im stadtnahen Umland bei Aufderhöhe und Merscheid in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd, zugunsten von Offenlandarten und Insektenvielfalt.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, darunter Fledermausquartiere in Wäldern und an Gebäuden, Eisvogel-Steilwände an der Wupper sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Heiderändern.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Klingenstadt im Bergischen Land zwischen Wupper und Heideterrasse

🦇

Fledermäuse

Die Wälder des Bergischen Landes, alte Gebäude und Bachtäler bieten Jagdreviere und Quartiere für wald- und gebäudebewohnende Arten. Quartiersverluste bei Abriss oder Sanierung erfordern häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🐦

Eisvogel

An den naturnahen Abschnitten der Wupper und der Bachtäler brütet der Eisvogel in Uferabbrüchen. Typische Maßnahmen sind die Anlage und Sicherung von Steilwänden sowie strukturreiche, störungsarme Gewässerränder.

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🐸

Amphibien der Heide- und Moorgewässer

Die Kleingewässer und Moorschlenken der Ohligser Heide sowie Tümpel in den Bachtälern beherbergen empfindliche Amphibiengemeinschaften. Bei Eingriffen sind Laichgewässer, Wanderkorridore und geeignete Landlebensräume nachzuweisen.

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🦎

Zauneidechse

Die sandigen Heideränder der Bergischen Heideterrasse, Bahndämme und südexponierte Böschungen sind Lebensraum der Zauneidechse. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben und erfordert oft vorgezogene Ersatzhabitate.

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🐭

Haselmaus

In den strukturreichen Waldrändern, Hecken und Gebüschen des Bergischen Landes ist die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Haselmaus zu erwarten. Bei Eingriffen in solche Gehölzbestände ist ihr Vorkommen gesondert zu prüfen.

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🕊️

Feldlerche

Auf den offenen Agrarflächen im stadtnahen Umland bei Aufderhöhe und Merscheid kommt die Feldlerche vor, für die extensiv bewirtschaftete Flächen, Blühstreifen und Ackerrandstreifen wirksame Maßnahmen darstellen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau- und Siedlungsentwicklung

Als dicht besiedelte kreisfreie Stadt steht Solingen unter hohem Flächendruck. Neue Wohn- und Nachverdichtungsgebiete erfordern regelmäßig naturschutzrechtliche Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

🏭

Umnutzung von Industriebrachen

Die Umstrukturierung der traditionsreichen Schneidwaren- und Metallindustrie hinterlässt Gewerbe- und Industriebrachen, deren Umnutzung Eingriffe auslöst und zugleich Chancen für Entsiegelung und Flächenaufwertung bietet.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Die Autobahn A3 im Westen des Stadtgebiets, das Bahnnetz sowie Ausbauten im Straßen- und Nahverkehr lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

⚡

Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

Vorhaben der Wasserwirtschaft, Energieversorgung und technischen Infrastruktur, etwa im Umfeld der Talsperren und Leitungstrassen, erzeugen bei Neubau und Erneuerung Kompensationsbedarf.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

ME
Landkreis Mettmann
Nordwestlicher Nachbar mit Haan, Hilden und Langenfeld
RH
Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis
Südlicher Nachbar mit Leichlingen und Burscheid
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Solingen

Der weit überwiegende Teil Solingens gehört zur BfN-Großlandschaft D38 (Bergisches Land und Sauerland), geprägt durch bewaldete Höhen und tief eingeschnittene Bachtäler. Der westliche Rand um die Ohligser Heide leitet über die Bergische Heideterrasse zum Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland) über. Für die Bewertung eines Eingriffs ist die genaue Lage entscheidend, greeNature ordnet den Vorhabenstandort für Sie zu.
Maßgeblich sind das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Eingriff und Kompensation werden über ein numerisches Bewertungsverfahren ermittelt, bei dem Biotoptypen mit Wertpunkten je Flächeneinheit belegt werden. Aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand ergibt sich der Aufwertungswert. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Als kreisfreie Stadt nimmt Solingen die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist der Stadtdienst Natur und Umwelt, Bonner Straße 100, 42697 Solingen. Er prüft Eingriffe, Kompensationskonzepte und Ökokonto-Maßnahmen. greeNature koordiniert die behördliche Abstimmung vollständig, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme und zum Monitoring.
Im Stadtgebiet liegen unter anderem das FFH-Gebiet Ohligser Heide (DE-4807-303) mit Feuchtheide und Moorwald sowie das FFH-Gebiet Wupper von Leverkusen bis Solingen im Wuppertal. Eingriffe im Umfeld solcher Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei betroffenen streng geschützten Arten, artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG mit CEF- oder FCS-Maßnahmen auslösen.
Im dicht bebauten Stadtgebiet stehen Entsiegelung und Flächenrecycling auf Industriebrachen, die Renaturierung von Wupper und Bachtälern sowie die Pflege und Entwicklung der Heide- und Moorflächen im Vordergrund. Im stadtnahen Umland kommen Grünland-Extensivierung und Waldumbau hinzu, jeweils bewertet nach dem numerischen Verfahren der Ökokonto-Verordnung NRW.
Ja. Geeignet sind unter anderem gewässernahe Flächen an Wupper und Bächen, Grünland im stadtnahen Umland sowie Waldflächen mit Entwicklungspotenzial im Bergischen Land. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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