Ackerblühfläche mit Mohn und Kornblumen unter aufziehenden Gewitterwolken
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D34 · D38
Regierungsbezirk Arnsberg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Soest

Der Kreis Soest liegt in der östlichen Mitte Nordrhein-Westfalens und reicht von der fruchtbaren Hellwegbörde über den Haarstrang bis in den bewaldeten Arnsberger Wald am Nordrand des Sauerlands. Diese Vielfalt aus Ackerlandschaft, Flussauen und Mittelgebirge macht die naturschutzfachliche Kompensation anspruchsvoll. Wir begleiten Vorhabenträger, Kommunen und Betriebe im Kreisgebiet bei der Eingriffsregelung nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der Ökokonto-Verordnung.

rund 1.328 km²
Kreisfläche
rund 305.000
Einwohner
14 (davon 7 Städte)
Städte und Gemeinden
Soest
Kreisstadt
Arnsberg
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Soest im Überblick

Der Kreis Soest umfasst 14 Städte und Gemeinden und verbindet die offene Hellwegbörde im Norden mit dem Haarstrang und den Waldlandschaften des Arnsberger Waldes im Süden. Diese Bandbreite an Lebensräumen bestimmt, welche Kompensationsmaßnahmen fachlich sinnvoll und rechtssicher sind.

Kompensation richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den Paragraphen 13 bis 15 des Bundesnaturschutzgesetzes, konkretisiert durch das Landesnaturschutzgesetz NRW und die Ökokonto-Verordnung. Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über ein numerisches Bewertungsverfahren der Biotoptypen.

Prägend für den Kompensationsbedarf sind die Zement- und Kalkindustrie mit ihren Abgrabungen, der Ausbau von Verkehrswegen entlang des Hellwegs sowie Gewerbe-, Wohn- und Windenergievorhaben. Für jedes Vorhaben ermitteln wir den erforderlichen Ausgleich und ordnen ihn räumlich und funktional zu.

Ackerblühfläche mit Mohn und Kornblumen unter aufziehenden Gewitterwolken

🗺️ Zugehörige Naturräume

D34
Westfälische Tieflandsbucht
Zum Naturraum D34 ›
D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Soest (KS)LippstadtWarsteinGesekeWerlErwitteEnseBad SassendorfLippetalMöhneseeRüthenAnröchteWelverWickede (Ruhr)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Die Hellwegbörde ist als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen und zählt zu den bedeutendsten Brutgebieten für Offenlandvögel in Nordrhein-Westfalen. Arten wie Wiesenweihe, Rotmilan, Kiebitz und Feldlerche stellen bei Eingriffen in die Agrarlandschaft besondere Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.
  • Der Arnsberger Wald im Süden des Kreises ist ein großes zusammenhängendes Waldgebiet und Teil des Naturparks Arnsberger Wald. Er bietet Lebensraum für waldgebundene Arten und ist über mehrere FFH-Gebiete in das Natura-2000-Netz eingebunden.
  • Die Lippe und die Möhne mit ihren Auen durchziehen den Kreis als bedeutende Gewässerachsen. Renaturierungen an diesen Fließgewässern eignen sich häufig als hochwertige Kompensationsmaßnahmen.
  • Die Kalk- und Zementindustrie rund um Geseke, Erwitte und Warstein prägt Landschaft und Kompensationsbedarf. Abgrabungen und Steinbrüche lösen umfangreiche Eingriffe aus, bieten in der Folgenutzung aber auch Chancen für die Entwicklung wertvoller Sekundärlebensräume.
  • Der Haarstrang als markanter Höhenzug trennt die Börde vom Sauerland und trägt trockenwarme Standorte, die für Reptilien und wärmeliebende Arten von Bedeutung sind.

✅ greeNature vor Ort

greenature ist bundesweit tätig und betreut Vorhaben im Kreis Soest von der ersten Eingriffsbewertung bis zur langfristigen Sicherung der Ausgleichsflächen. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises, die naturräumlichen Unterschiede zwischen Börde, Haarstrang und Arnsberger Wald sowie die Vorgaben der Ökokonto-Verordnung NRW und stimmen Maßnahmen so ab, dass sie fachlich tragfähig und genehmigungssicher sind.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Soest

🌾

Extensivierung in der Börde

Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in extensiv bewirtschaftetes Grünland, Ackerrandstreifen oder Blühflächen. In der Hellwegbörde lassen sich so Lebensräume für Feldlerche, Kiebitz und Wiesenweihe aufwerten und als vorgezogene Maßnahmen sichern.

🌊

Auen- und Gewässerrenaturierung

Anlage von Uferrandstreifen, Altarmen und Sekundärauen an Lippe und Möhne. Solche Maßnahmen verbessern den Zustand der Fließgewässer und schaffen funktional hochwertige Ausgleichsflächen.

🌳

Waldumbau im Arnsberger Wald

Entwicklung strukturreicher, standortgerechter Laub- und Mischwälder sowie Sicherung von Alt- und Totholz. Dies stärkt waldgebundene Arten und die Biotopvernetzung im Süden des Kreises.

🪨

Folgenutzung von Abgrabungen

Naturschutzfachliche Gestaltung ausgeräumter Steinbrüche und Kalkabgrabungen. Offene Rohböden, Steilwände und Kleingewässer entwickeln sich zu Sekundärlebensräumen für Pionierarten, Amphibien und Reptilien.

🌿

Trockenstandorte am Haarstrang

Pflege und Neuanlage von Magerrasen, Säumen und Trockenmauern an den wärmebegünstigten Hängen des Haarstrangs. Diese Standorte fördern wärmeliebende Arten wie die Zauneidechse.

📋

Ökokonto und Flächenpool

Vorzeitige Umsetzung und Bevorratung von Maßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung NRW. Aufgewertete Flächen werden dokumentiert, bewertet und stehen späteren Eingriffen als anrechenbares Guthaben zur Verfügung.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Hellwegbörde, Haarstrang und Arnsberger Wald

🌾

Feldlerche

Charakterart der offenen Hellwegbörde. Sie reagiert empfindlich auf den Verlust strukturreicher Ackerflächen, weshalb Blühstreifen und Extensivierung als vorgezogene Maßnahmen zum Erhalt des günstigen Erhaltungszustands (FCS) beitragen.

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🐦

Kiebitz

Wiesenbrüter der feuchten Börde- und Auenbereiche. Der Kiebitz benötigt offene, wenig gestörte Flächen mit hohem Grundwasserstand, die über CEF-Maßnahmen gesichert werden können.

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🕊️

Schwarzstorch

Scheue Waldart, die in den ruhigen Bereichen des Arnsberger Waldes Nahrung und Brutplätze findet. Bei Eingriffen ist der artenschutzrechtliche Schutz von Horststandorten nach Paragraph 44 BNatSchG zu beachten.

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🦇

Fledermäuse

Mehrere Arten nutzen die Wälder, Gewässer und alten Bergbaustollen im Kreisgebiet als Jagdrevier und Winterquartier. Quartierverluste erfordern Ersatzquartiere und eine artenschutzrechtliche Prüfung.

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🦎

Zauneidechse

Wärmeliebende Reptilienart der Trockenstandorte am Haarstrang, an Böschungen und Bahndämmen. Bei Eingriffen sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten üblich.

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🐸

Amphibien

Arten wie der Kammmolch besiedeln Kleingewässer in Auen und Abgrabungen. Die Anlage und Vernetzung von Laichgewässern zählt zu den wirksamen Kompensationsmaßnahmen im Kreis.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Kalk- und Zementindustrie

Abgrabungen und Steinbrüche im Raum Geseke, Erwitte und Warstein greifen großflächig in Natur und Landschaft ein. Erweiterungen erfordern umfangreiche Ausgleichs- und Rekultivierungskonzepte.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Neubau von Straßen und Schienenwegen entlang der Hellweg-Achse lösen Eingriffe in Böden, Gehölze und Offenland aus, die zu bilanzieren und auszugleichen sind.

🏗️

Gewerbe- und Wohnbauentwicklung

Neue Gewerbegebiete und Wohnbauflächen in den Städten Soest, Lippstadt und Werl versiegeln Flächen und erfordern nach dem numerischen Bewertungsverfahren einen entsprechenden Ausgleich.

💨

Windenergie

Windenergievorhaben am Haarstrang und im Umfeld der Waldgebiete erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung, insbesondere für Greifvögel und Fledermäuse.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Soest

Es gelten die bundesrechtliche Eingriffsregelung nach den Paragraphen 13 bis 15 BNatSchG sowie das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen und die Ökokonto-Verordnung NRW. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über ein numerisches Verfahren, das Biotoptypen anhand ihrer Wertigkeit bilanziert.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt des Kreises Soest mit Sitz am Hohen Weg 1-3 in 59494 Soest. Sie prüft Eingriffe, Kompensationskonzepte und Ökokonto-Maßnahmen. Bei bestimmten Vorhaben können weitere Behörden beteiligt sein.
Ein Ökokonto erlaubt es, Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff umzusetzen und bevorraten zu lassen. Die Ökokonto-Verordnung NRW regelt Anerkennung, Bewertung und Handelbarkeit. Das entstandene Guthaben kann später als Ausgleich auf ein Vorhaben angerechnet werden.
Der Ausgangszustand und der geplante Zustand der Eingriffsfläche werden nach dem numerischen Bewertungsverfahren des Landes über Biotoptypen und deren Wertfaktoren bilanziert. Aus der Differenz ergibt sich der erforderliche Kompensationsumfang, der durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gedeckt wird.
Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach Paragraph 44 BNatSchG zu beachten. Für betroffene geschützte Arten können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich sein, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt und der günstige Erhaltungszustand (FCS) gewahrt wird.
Ja, sofern der räumliche und funktionale Zusammenhang gewahrt bleibt. Maßnahmen sollten im betroffenen Naturraum liegen und die beeinträchtigten Funktionen ersetzen. Im Kreis Soest wird dabei zwischen Börde, Haarstrang und Arnsberger Wald unterschieden, um Maßnahmen sinnvoll zuzuordnen.
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