
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Soest
Der Kreis Soest liegt in der östlichen Mitte Nordrhein-Westfalens und reicht von der fruchtbaren Hellwegbörde über den Haarstrang bis in den bewaldeten Arnsberger Wald am Nordrand des Sauerlands. Diese Vielfalt aus Ackerlandschaft, Flussauen und Mittelgebirge macht die naturschutzfachliche Kompensation anspruchsvoll. Wir begleiten Vorhabenträger, Kommunen und Betriebe im Kreisgebiet bei der Eingriffsregelung nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der Ökokonto-Verordnung.
Der Landkreis Soest im Überblick
Der Kreis Soest umfasst 14 Städte und Gemeinden und verbindet die offene Hellwegbörde im Norden mit dem Haarstrang und den Waldlandschaften des Arnsberger Waldes im Süden. Diese Bandbreite an Lebensräumen bestimmt, welche Kompensationsmaßnahmen fachlich sinnvoll und rechtssicher sind.
Kompensation richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den Paragraphen 13 bis 15 des Bundesnaturschutzgesetzes, konkretisiert durch das Landesnaturschutzgesetz NRW und die Ökokonto-Verordnung. Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erfolgt über ein numerisches Bewertungsverfahren der Biotoptypen.
Prägend für den Kompensationsbedarf sind die Zement- und Kalkindustrie mit ihren Abgrabungen, der Ausbau von Verkehrswegen entlang des Hellwegs sowie Gewerbe-, Wohn- und Windenergievorhaben. Für jedes Vorhaben ermitteln wir den erforderlichen Ausgleich und ordnen ihn räumlich und funktional zu.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Die Hellwegbörde ist als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen und zählt zu den bedeutendsten Brutgebieten für Offenlandvögel in Nordrhein-Westfalen. Arten wie Wiesenweihe, Rotmilan, Kiebitz und Feldlerche stellen bei Eingriffen in die Agrarlandschaft besondere Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.
- Der Arnsberger Wald im Süden des Kreises ist ein großes zusammenhängendes Waldgebiet und Teil des Naturparks Arnsberger Wald. Er bietet Lebensraum für waldgebundene Arten und ist über mehrere FFH-Gebiete in das Natura-2000-Netz eingebunden.
- Die Lippe und die Möhne mit ihren Auen durchziehen den Kreis als bedeutende Gewässerachsen. Renaturierungen an diesen Fließgewässern eignen sich häufig als hochwertige Kompensationsmaßnahmen.
- Die Kalk- und Zementindustrie rund um Geseke, Erwitte und Warstein prägt Landschaft und Kompensationsbedarf. Abgrabungen und Steinbrüche lösen umfangreiche Eingriffe aus, bieten in der Folgenutzung aber auch Chancen für die Entwicklung wertvoller Sekundärlebensräume.
- Der Haarstrang als markanter Höhenzug trennt die Börde vom Sauerland und trägt trockenwarme Standorte, die für Reptilien und wärmeliebende Arten von Bedeutung sind.
✅ greeNature vor Ort
greenature ist bundesweit tätig und betreut Vorhaben im Kreis Soest von der ersten Eingriffsbewertung bis zur langfristigen Sicherung der Ausgleichsflächen. Wir kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises, die naturräumlichen Unterschiede zwischen Börde, Haarstrang und Arnsberger Wald sowie die Vorgaben der Ökokonto-Verordnung NRW und stimmen Maßnahmen so ab, dass sie fachlich tragfähig und genehmigungssicher sind.
Typische Maßnahmen im Landkreis Soest
Extensivierung in der Börde
Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in extensiv bewirtschaftetes Grünland, Ackerrandstreifen oder Blühflächen. In der Hellwegbörde lassen sich so Lebensräume für Feldlerche, Kiebitz und Wiesenweihe aufwerten und als vorgezogene Maßnahmen sichern.
Auen- und Gewässerrenaturierung
Anlage von Uferrandstreifen, Altarmen und Sekundärauen an Lippe und Möhne. Solche Maßnahmen verbessern den Zustand der Fließgewässer und schaffen funktional hochwertige Ausgleichsflächen.
Waldumbau im Arnsberger Wald
Entwicklung strukturreicher, standortgerechter Laub- und Mischwälder sowie Sicherung von Alt- und Totholz. Dies stärkt waldgebundene Arten und die Biotopvernetzung im Süden des Kreises.
Folgenutzung von Abgrabungen
Naturschutzfachliche Gestaltung ausgeräumter Steinbrüche und Kalkabgrabungen. Offene Rohböden, Steilwände und Kleingewässer entwickeln sich zu Sekundärlebensräumen für Pionierarten, Amphibien und Reptilien.
Trockenstandorte am Haarstrang
Pflege und Neuanlage von Magerrasen, Säumen und Trockenmauern an den wärmebegünstigten Hängen des Haarstrangs. Diese Standorte fördern wärmeliebende Arten wie die Zauneidechse.
Ökokonto und Flächenpool
Vorzeitige Umsetzung und Bevorratung von Maßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung NRW. Aufgewertete Flächen werden dokumentiert, bewertet und stehen späteren Eingriffen als anrechenbares Guthaben zur Verfügung.
Geschützte Arten im Hellwegbörde, Haarstrang und Arnsberger Wald
Feldlerche
Charakterart der offenen Hellwegbörde. Sie reagiert empfindlich auf den Verlust strukturreicher Ackerflächen, weshalb Blühstreifen und Extensivierung als vorgezogene Maßnahmen zum Erhalt des günstigen Erhaltungszustands (FCS) beitragen.
Mehr zur Art ›Kiebitz
Wiesenbrüter der feuchten Börde- und Auenbereiche. Der Kiebitz benötigt offene, wenig gestörte Flächen mit hohem Grundwasserstand, die über CEF-Maßnahmen gesichert werden können.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Scheue Waldart, die in den ruhigen Bereichen des Arnsberger Waldes Nahrung und Brutplätze findet. Bei Eingriffen ist der artenschutzrechtliche Schutz von Horststandorten nach Paragraph 44 BNatSchG zu beachten.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Mehrere Arten nutzen die Wälder, Gewässer und alten Bergbaustollen im Kreisgebiet als Jagdrevier und Winterquartier. Quartierverluste erfordern Ersatzquartiere und eine artenschutzrechtliche Prüfung.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Wärmeliebende Reptilienart der Trockenstandorte am Haarstrang, an Böschungen und Bahndämmen. Bei Eingriffen sind vorgezogene Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten üblich.
Mehr zur Art ›Amphibien
Arten wie der Kammmolch besiedeln Kleingewässer in Auen und Abgrabungen. Die Anlage und Vernetzung von Laichgewässern zählt zu den wirksamen Kompensationsmaßnahmen im Kreis.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Kalk- und Zementindustrie
Abgrabungen und Steinbrüche im Raum Geseke, Erwitte und Warstein greifen großflächig in Natur und Landschaft ein. Erweiterungen erfordern umfangreiche Ausgleichs- und Rekultivierungskonzepte.
Verkehrsinfrastruktur
Aus- und Neubau von Straßen und Schienenwegen entlang der Hellweg-Achse lösen Eingriffe in Böden, Gehölze und Offenland aus, die zu bilanzieren und auszugleichen sind.
Gewerbe- und Wohnbauentwicklung
Neue Gewerbegebiete und Wohnbauflächen in den Städten Soest, Lippstadt und Werl versiegeln Flächen und erfordern nach dem numerischen Bewertungsverfahren einen entsprechenden Ausgleich.
Windenergie
Windenergievorhaben am Haarstrang und im Umfeld der Waldgebiete erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung, insbesondere für Greifvögel und Fledermäuse.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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