
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis
Ökopunkte und Full-Service-Kompensation im Rheinisch-Bergischen Kreis nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Ausgleichsflächen im Bergischen Land, bundesweit tätig und mit den Behördenstrukturen in Nordrhein-Westfalen vertraut.
Der Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis im Überblick
Der Rheinisch-Bergische Kreis liegt östlich von Köln im Bergischen Land und gehört zum Regierungsbezirk Köln. Er verbindet den dicht besiedelten Verdichtungsraum am Rand der Kölner Bucht im Westen mit den waldreichen Höhen und Bachtälern des Bergischen Landes im Osten. Kreisstadt und größte Kommune ist Bergisch Gladbach.
Naturräumlich gehört der Kreis überwiegend zur BfN-Haupteinheit D38 (Bergisches Land und Sauerland), einem Teil des Rheinischen Schiefergebirges mit bewaldeten Hochflächen, eingeschnittenen Kerbtälern und einem dichten Netz naturnaher Fließgewässer. Der westliche Rand um Bergisch Gladbach und Rösrath leitet mit der Bergischen Heideterrasse in den Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht) über.
Prägend sind die Talsperren und Gewässersysteme des Wupperverbandes, darunter die Große Dhünntalsperre, einer der größten Trinkwasserspeicher Nordrhein-Westfalens. Die Täler von Dhünn, Eifgenbach und Wupper mit ihren Erlen- und Eschen-Auwäldern, Buchenwäldern und Feuchtwiesen sind als Natura-2000-Gebiete gesichert und bilden das ökologische Rückgrat der Region.
Der Ausgleich für Eingriffe richtet sich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW. Bewertet wird über ein numerisches Verfahren, das den ökologischen Zustand von Flächen vor und nach der Maßnahme in Wertpunkten abbildet. Verkehrs-, Siedlungs- und Rohstoffvorhaben erzeugen im Verdichtungsraum regelmäßig Kompensationsbedarf.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D38 ›
Zum Naturraum D35 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Dhünn und Eifgenbach (DE-4809-301) mit Erlen-Eschen-Auwäldern, Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern und naturnahen Bachläufen
- Große Dhünntalsperre, einer der größten Trinkwasserspeicher in Nordrhein-Westfalen, mit ausgedehnter Wasserschutz- und Waldkulisse
- Naturschutzgebiete in den Bachtälern von Dhünn, Eifgenbach und Wupper mit Feucht- und Nasswiesen im Talgrund
- Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder der Bergischen Hochflächen als großflächig zusammenhängende Waldlebensräume
- Paffrather Kalkmulde bei Bergisch Gladbach mit Kalksteinabbau, ehemalige Steinbrüche als Sekundärlebensräume
- Streuobstwiesen, Wallhecken und Grünland der Kulturlandschaft auf den Hochflächen
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit und ist mit den Naturschutzbehörden und dem Landesrecht in Nordrhein-Westfalen vertraut. Im Rheinisch-Bergischen Kreis bilanzieren wir Eingriffe nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem LNatSchG NRW mit dem numerischen Bewertungsverfahren, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises, der Bezirksregierung Köln und dem LANUV ab und sichern Flächen über Ökokonten dauerhaft. Die Besonderheiten der Bergischen Bachtäler und der Waldstandorte kennen wir aus der Praxis.
Typische Maßnahmen im Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis
Fließgewässerrenaturierung
Wiederherstellung naturnaher Bachläufe an Dhünn, Eifgenbach und Wupper, Rücknahme von Verbau, Entwicklung von Erlen- und Eschen-Auwäldern sowie Verbesserung der Durchgängigkeit für Fische und Kleinlebewesen.
Naturnaher Waldumbau
Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder auf den Bergischen Hochflächen, Anreicherung mit Alt- und Totholz sowie Entwicklung stufiger, artenreicher Waldränder.
Grünland-Extensivierung in Bachtälern
Umwandlung intensiv genutzter Talwiesen in extensiv bewirtschaftetes Feucht- und Nassgrünland mit später Mahd, Lebensraum für Wiesenvögel, Amphibien und Insekten in den Tälern von Dhünn und Eifgenbach.
Streuobst und Hecken
Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und Wallhecken in der bergischen Kulturlandschaft, Vernetzung von Lebensräumen und Trittsteinbiotope für Höhlenbrüter, Haselmaus und Wildbienen.
Kalkmagerrasen und Steinbrüche
Entwicklung und Pflege von Kalkmagerrasen sowie ökologische Aufwertung ehemaliger Steinbrüche in der Paffrather Kalkmulde, Sonnhänge und offene Rohböden als Lebensraum wärmeliebender Arten.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und in Abgrabungen, Fledermausquartiere in Stollen und Gebäuden sowie Laichgewässer für Amphibien, dazu FCS-Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands.
Geschützte Arten im Bergisches Land
Fledermäuse
Alte Stollen der ehemaligen Bergbau- und Kalkabbaugebiete sowie höhlenreiche Wälder bieten Quartiere für Arten wie Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus. Als Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind sie streng geschützt, die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG greifen bei Eingriffen in Quartiere.
Mehr zur Art ›Wildkatze
Die großen zusammenhängenden Wälder des Bergischen Landes werden von der Europäischen Wildkatze wiederbesiedelt. Sie benötigt strukturreiche, unzerschnittene Laubwälder mit Deckung. Biotopverbund und Waldrandgestaltung stützen ihre Ausbreitung.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Dhünn, Eifgenbach und Wupper brütet der Eisvogel in natürlichen Steilwänden. Er profitiert von naturnahen Ufern mit Abbruchkanten und einem guten Fischbestand. Uferrenaturierungen sind typische Maßnahmen zu seiner Förderung.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Die Haselmaus lebt in artenreichen Waldrändern, Hecken und Gebüschen der bergischen Kulturlandschaft. Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist sie streng geschützt. Sie profitiert von durchgängigen Gehölzstrukturen und stufigen Waldsäumen.
Mehr zur Art ›Amphibien und Kammmolch
In quellnahen Bächen, Weihern und Tümpeln kommen Feuersalamander und Kammmolch vor. Der Kammmolch ist eine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Anlage und Vernetzung von Laichgewässern sind wirksame CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
In den ruhigen, waldreichen Talsystemen des Bergischen Landes findet der Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate an klaren Waldbächen. Er ist störungsempfindlich, weshalb Ruhezonen und naturnahe Gewässer für seinen Schutz bedeutsam sind.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Die Autobahnen A1, A3 und A4 sowie das Autobahnkreuz Köln-Ost durchziehen den Kreis. Ausbau, Erhaltung und Ortsumgehungen an Bundes- und Landesstraßen sowie Bahnstrecken lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Siedlungsentwicklung im Kölner Umland
Als Teil des Verdichtungsraums Köln steht der Kreis, allen voran Bergisch Gladbach, unter hohem Siedlungsdruck. Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation, für die auch Flächen im ländlichen Osten des Kreises geeignet sind.
Rohstoffgewinnung
Der Kalksteinabbau in der Paffrather Kalkmulde und weitere Abgrabungen erzeugen Eingriffe in Boden, Wasserhaushalt und Lebensräume. Renaturierung, Folgenutzung und Ausgleich sind wesentlicher Teil der Genehmigungen.
Energie und Netze
Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie auf den Höhen und der Ausbau von Strom- und Leitungstrassen führen zu Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen erforderlich machen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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