Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D38 · D35 · D44 · D39
Regierungsbezirk Köln

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rhein-Sieg-Kreis

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Rhein-Sieg-Kreis, fachlich begleitet nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung. Wir betreuen Kompensationsvorhaben von der Kölner Bucht über das Siebengebirge bis in das Bergische Land, von der Flächenbevorratung bis zur langfristigen Unterhaltung.

rund 1.153 km²
Kreisfläche
rund 605.000 (2023)
Einwohner
19 (11 Städte, 8 Gemeinden)
Städte und Gemeinden
Siegburg
Kreisstadt
Köln
Regierungsbezirk
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Rhein-Sieg-Kreis im Überblick

Der Rhein-Sieg-Kreis liegt im Süden von Nordrhein-Westfalen und umschließt die Bundesstadt Bonn zu großen Teilen. Er erstreckt sich rechts und links des Rheins südlich und östlich von Köln und gehört zum Verdichtungsraum Köln/Bonn. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Siegburg, bevölkerungsreichste Stadt ist Troisdorf.

Die Landschaft ist dreigeteilt. Im Westen liegt die fruchtbare Kölner Bucht mit der Rheinebene und den Bördeflächen, im Osten steigt das Land über das Siebengebirge und die Bergische Heideterrasse in das rechtsrheinische Bergland an, das zum Bergischen Land und zum Westerwald überleitet. Prägend sind die Flusstäler von Sieg und Agger.

Naturräumlich hat der Kreis Anteil am Niederrheinischen Tiefland und der Kölner Bucht (D35), am Süderbergland mit dem Bergischen Land (D38) und am Westerwald (D39). Über 90 Naturschutzgebiete und ein dichtes Natura-2000-Netz kennzeichnen den Kreis.

Eingriffe in Natur und Landschaft werden nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG ausgeglichen. In Nordrhein-Westfalen erfolgen Bewertung und Bilanzierung über das numerische Verfahren des Landesnaturschutzgesetzes NRW, Vorleistungen lassen sich über anerkannte Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW bevorraten.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›
D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›
D44
Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)
Zum Naturraum D44 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Siegburg (KS)TroisdorfBornheimSankt AugustinHennef (Sieg)KönigswinterBad HonnefNiederkasselMeckenheimRheinbachLohmarEitorfWindeckWachtberg

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Über 90 Naturschutzgebiete, von denen der Großteil zum europäischen Netz Natura 2000 gehört.
  • Bedeutende FFH-Gebiete sind das Siebengebirge sowie Siegtal und Leuscheid, dazu kommen die Vogelschutzgebiete Wahner Heide und Kottenforst/Waldville.
  • Die Sieg zählt zu den ökologisch wertvollen Fließgewässern der Region und ist Teil der Wanderfischprogramme mit Auen, Ufergehölzen und Nebenbächen.
  • Die Wahner Heide bildet einen großflächigen Offenland- und Heidekomplex mit Trockenrasen, Sandmagerrasen und Feuchtbiotopen.
  • Der hohe Nutzungs- und Siedlungsdruck des Ballungsraums Köln/Bonn trifft auf sensible Lebensräume, was einen kontinuierlichen Kompensationsbedarf erzeugt.
  • Das Nebeneinander von Börde, Rheinaue und Mittelgebirge ermöglicht ein breites Spektrum an Ausgleichsmaßnahmen von Auenentwicklung bis Waldumbau.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Rhein-Sieg-Kreis. Wir übernehmen die Kompensation als Full-Service, von der Flächenakquise und Flächenbevorratung über die Maßnahmenplanung nach dem numerischen Bewertungsverfahren des Landesnaturschutzgesetzes NRW bis zur Herstellung, zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und zur langfristigen Unterhaltung. Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW lassen sich rechtssicher auf Eingriffe anrechnen, sofern der räumliche und funktionale Bezug zum Eingriffsort gewahrt bleibt. Wir stimmen Umfang und Art der Maßnahmen frühzeitig mit den zuständigen Stellen ab und dokumentieren Wertermittlung und Erfolg nachvollziehbar.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Rhein-Sieg-Kreis

🌊

Auen- und Gewässerentwicklung

Anlage von Gewässerrandstreifen, Entwicklung von Ufergehölzen und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Sieg, Agger und ihren Nebenbächen, um Auenlebensräume und Fließgewässerbiotope aufzuwerten.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Nadelforste zu standortgerechten Laubmischwäldern im Bergischen Land, auch auf Kalamitätsflächen, mit Alt- und Totholzanteilen als Lebensraum für Fledermäuse und Höhlenbrüter.

🌼

Heide- und Magerrasenpflege

Entbuschung, Beweidung und Mahd von Heideflächen und Sandmagerrasen auf der Bergischen Heideterrasse und im Umfeld der Wahner Heide zur Sicherung nährstoffarmer Offenlandbiotope.

🍎

Streuobst und Extensivgrünland

Neuanlage und Sanierung von Streuobstwiesen sowie extensive Grünlandnutzung am Siebengebirge und in Wachtberg, verbunden mit Nisthilfen und einer strukturreichen Randgestaltung.

🌾

Ackerlebensräume der Kölner Bucht

Feldlerchenfenster, mehrjährige Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen in den Bördeflächen, um Feldvögel und Ackerwildkräuter im intensiv genutzten Offenland zu fördern.

🐸

Kleingewässer für Amphibien

Anlage und Vernetzung besonnter Laichgewässer für Kammmolch und weitere Amphibienarten in Auen und an Waldrändern, ergänzt um Landlebensräume und Winterquartiere.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Kölner Bucht, Siebengebirge und Bergisches Land

🐸

Kammmolch

Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, die besonnte Kleingewässer in Auen und an Waldrändern besiedelt. Bei Eingriffen sind die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG zu beachten, häufig über die Anlage von Ersatzlaichgewässern.

Mehr zur Art ›
🦎

Zauneidechse

Streng geschützte Art des Anhangs IV, die trockenwarme Standorte wie die Wahner Heide, Bahn- und Wegböschungen nutzt. Sie erfordert bei Bauvorhaben oft vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) mit Habitatanlage und Umsiedlung.

Mehr zur Art ›
🦇

Fledermäuse

Waldgebiete wie Siebengebirge und Kottenforst beherbergen anhang-IV-Arten, darunter die Bechsteinfledermaus. Quartierbäume und Jagdhabitate sind im Rahmen des § 44 BNatSchG zu sichern.

Mehr zur Art ›
🐦

Eisvogel

Der Eisvogel brütet in Steilufern an Sieg und Nebenbächen und ist eine europäische Vogelart nach der Vogelschutzrichtlinie. Naturnahe Ufer und störungsarme Brutbereiche sind für ihn entscheidend.

Mehr zur Art ›
🌾

Feldlerche

Charakterart der offenen Ackerlandschaft in der Kölner Bucht, deren Bestände deutlich zurückgegangen sind. Feldlerchenfenster und extensive Ackerstrukturen zählen zu den geeigneten Ausgleichsmaßnahmen.

Mehr zur Art ›
🐭

Haselmaus

Die Haselmaus ist eine Art des Anhangs IV und besiedelt strukturreiche Wald- und Gehölzränder im Bergischen Land und am Siebengebirge. Gehölzvernetzung und der Erhalt von Waldsäumen unterstützen ihre Population.

Mehr zur Art ›
Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Umbau von Autobahnen und Bundesstraßen wie A3, A59 und A560 sowie der Ausbau des Schienennetzes (unter anderem S13) lösen umfangreichen Kompensationsbedarf aus.

🏗️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Neue Wohn- und Gewerbegebiete im Verdichtungsraum Köln/Bonn, etwa in Troisdorf, Sankt Augustin und Bornheim, erfordern Ausgleich für Flächenversiegelung und Lebensraumverlust.

⛏️

Rohstoffgewinnung

Der Abbau von Kies und Sand in der Rheinaue greift in Boden, Grundwasser und Auenlebensräume ein und ist mit Renaturierung und Ausgleichsmaßnahmen zu begleiten.

🔋

Erneuerbare Energien

Windenergieanlagen im Bergischen Land und Freiflächen-Photovoltaik, auch auf Konversionsflächen, ziehen artenschutzrechtliche Prüfungen und Kompensation nach sich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RH
Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis
im Norden
OB
Landkreis Oberbergischer Kreis
im Nordosten
RH
Landkreis Rhein-Erft-Kreis
im Westen
EU
Landkreis Euskirchen
im Südwesten
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Rhein-Sieg-Kreis

Maßgeblich ist das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW). Eingriff und Ausgleich werden über das numerische Verfahren zur Bewertung von Biotoptypen bilanziert, das den Zustand vor und nach der Maßnahme in Werteinheiten erfasst. Die bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) findet in Nordrhein-Westfalen keine Anwendung.
Ein Ökokonto ist eine vorgezogene Aufwertungsmaßnahme, deren ökologischer Wert nach der Ökokonto-Verordnung NRW ermittelt und von der Naturschutzbehörde anerkannt wird. Die gutgeschriebenen Werteinheiten, oft als Ökopunkte bezeichnet, lassen sich später auf konkrete Eingriffe anrechnen, sofern der räumliche und funktionale Bezug gewahrt ist.
Untere Naturschutzbehörde ist das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises mit Sitz am Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in 53721 Siegburg. Bei großen oder überörtlichen Vorhaben kann zusätzlich die Bezirksregierung Köln als höhere Behörde beteiligt sein.
Neben der Eingriffsregelung sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG zu prüfen. Sind streng geschützte Arten betroffen, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig sein, damit die ökologische Funktion der Lebensstätte durchgehend erhalten bleibt. Ziel ist die Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) der Population.
Ausgleich und Ersatz sollen einen räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff haben und der betroffenen naturräumlichen Einheit zugeordnet sein. Innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises stehen dafür mit Kölner Bucht, Siebengebirge und Bergischem Land unterschiedliche Naturräume zur Verfügung, was eine passgenaue Zuordnung erleichtert.
In und an Natura-2000-Gebieten wie dem Siebengebirge oder den Vogelschutzgebieten Wahner Heide und Kottenforst gelten die Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele sind zu vermeiden, andernfalls ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Jetzt anfragen

Ökopunkte im Landkreis Rhein-Sieg-Kreis anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Rhein-Sieg-Kreis.