Streuobstwiese mit jungen Hochstämmen und Verbissschutz
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35
Regierungsbezirk Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rhein-Kreis Neuss

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation an der Rheinschiene und im Rheinischen Revier, von der Bilanzierung nach dem numerischen Bewertungsverfahren bis zur Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

576
km² Kreisfläche
~456.000
Einwohner (Ende 2025)
8
Städte und Gemeinden
D35/D35
BfN-Naturräume
187 m
höchste Erhebung (Vollrather Höhe)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Rhein-Kreis Neuss im Überblick

Der Rhein-Kreis Neuss liegt im Westen Nordrhein-Westfalens beiderseits des Rheins und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Naturräumlich hat er Anteil an der Niederrheinischen Bucht (D35) im Süden und Osten sowie am Niederrheinischen Tiefland (D35) im Nordwesten, geprägt von den Terrassenlandschaften des Rheins und weiten, fruchtbaren Lössböden.

Ökologisch bedeutsam sind die Rheinauen mit ihren Altstromschlingen, etwa die Ilvericher Altrheinschlinge bei Meerbusch, der Uedesheimer Rheinbogen und der Zonser Grind. Diese Auenlebensräume mit Auwaldresten, Feuchtgrünland und Stillgewässern sind Kern des Biotopverbunds und für den Arten- und Hochwasserschutz gleichermaßen wichtig.

Der Süden und Westen des Kreises hat Anteil am Rheinischen Braunkohlerevier. Der Tagebau Garzweiler sowie die Kraftwerksstandorte bei Grevenbroich prägen Landschaft und Wirtschaft, und der laufende Strukturwandel mit Rekultivierung, Wiedervernässung und Gewässerentwicklung an der Erft schafft erheblichen Bedarf an Kompensations- und Ausgleichsflächen.

Als einer der wirtschaftsstärksten Kreise Deutschlands verbindet der Rhein-Kreis Neuss intensive Landwirtschaft, Industrie und Logistik. Ausbauvorhaben in Verkehr, Gewerbe und Energie lösen regelmäßig die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, deren Kompensation in NRW über das numerische Bewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung bilanziert wird.

Streuobstwiese mit jungen Hochstämmen und Verbissschutz

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Neuss (KS)GrevenbroichDormagenMeerbuschKaarstKorschenbroichJüchenRommerskirchen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Ilvericher Altrheinschlinge bei Meerbusch, naturnahe Altstromschlinge mit Auwaldresten
  • Uedesheimer Rheinbogen und Zonser Grind, Rheinauen mit Feuchtgrünland und Auengewässern
  • Naturschutzgebiet Die Spey bei Dormagen, Auenlandschaft am Rhein
  • Erftaue mit laufender Fließgewässerrenaturierung im Zuge des Strukturwandels
  • Rheinisches Braunkohlerevier mit Tagebau Garzweiler und großflächigen Rekultivierungsräumen
  • Fruchtbare Lössböden der Niederrheinischen Bucht mit intensiver Landwirtschaft und Feldvogel-Lebensräumen
  • Knechtstedener Wald und Chorbusch als zusammenhängende Waldgebiete im Kreisgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht in Nordrhein-Westfalen vertraut. Wir arbeiten mit der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) und bilanzieren Eingriff und Ausgleich über das numerische Bewertungsverfahren. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss, die Auswahl geeigneter Flächen in den Rheinauen und im Rheinischen Revier sowie die Anforderungen des Strukturwandels kennen wir aus der Praxis.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Rhein-Kreis Neuss

💧

Rheinauenrenaturierung

Entwicklung von Feuchtgrünland, Flutmulden und Auengewässern in den Rheinauen bei Meerbusch, Neuss und Dormagen. Wiederanbindung von Altarmen und Extensivierung schaffen Lebensraum für Wiesenvögel und Amphibien und werden nach dem numerischen Bewertungsverfahren in Wertpunkte überführt.

🌊

Erftaue und Fließgewässer

Renaturierung der Erft und ihrer Nebengewässer im Zuge des Strukturwandels, mit naturnahen Uferstrukturen, Auwaldentwicklung und durchgängigen Gewässerläufen. Solche Maßnahmen verbinden Gewässer-, Hochwasser- und Artenschutz und eignen sich als Ökokonto-Maßnahme nach ÖKVO NRW.

🌾

Grünlandextensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepassten Mahd- und Nutzungsterminen entlang von Rhein und Erft, als Lebensraum für Kiebitz und weitere Wiesenbrüter und als Beitrag zur Aufwertung nach dem Biotopwertverfahren.

🐦

Feldvogel-Maßnahmen (CEF)

Anlage von Blüh- und Brachestreifen, Feldlerchenfenstern und Extensiväckern auf den Lössböden der Niederrheinischen Bucht. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sichern sie bei Eingriffen die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 BNatSchG.

🌳

Streuobst und Kopfbäume

Pflege und Neuanlage von Kopfbaumreihen, Hecken und Streuobstwiesen in der Kulturlandschaft am Niederrhein, ein wichtiger Lebensraum für den Steinkauz und Bestandteil eines funktionalen Biotopverbunds.

🦎

Kleingewässer und Rekultivierung

Anlage von besonnten Kleingewässern und strukturreichen Böschungen auf Abgrabungs- und Rekultivierungsflächen im Rheinischen Revier, als Laichhabitat für den Kammmolch und Lebensraum für Amphibien und Zauneidechse.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Rheinschiene und Rheinisches Revier

🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet auf feuchtem Grünland und offenen Ackerflächen der Rheinauen und der Niederrheinischen Bucht. Bei Eingriffen sind seine Brutplätze über CEF-Maßnahmen wie wiedervernässtes Extensivgrünland zu sichern.

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🌾

Feldlerche

Charaktervogel der offenen Lössackerflächen im Kreisgebiet. In der artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG regelmäßig relevant, mit Feldlerchenfenstern und Blühstreifen als vorgezogener Ausgleich.

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🦉

Steinkauz

Der Niederrhein zählt zu den bedeutendsten Steinkauz-Vorkommen Mitteleuropas. Kopfbäume, Streuobst und extensiv genutztes Grünland sind seine Lebensräume und typische Zielstrukturen von Kompensationsmaßnahmen.

🐸

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) besiedelt besonnte Stillgewässer der Auen sowie Abgrabungs- und Rekultivierungsflächen. Neu angelegte Kleingewässer sichern seine Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang.

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🦇

Fledermäuse

Rheinauen, Waldgebiete wie der Knechtstedener Wald und alte Bausubstanz an Industriestandorten bieten Quartiere und Jagdhabitate. Bei Abriss- und Bauvorhaben sind Quartiere zu erhalten oder über Ersatzquartiere auszugleichen.

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🐟

Eisvogel

An Erft, Rheinaltarmen und naturnahen Ufern brütet der Eisvogel in Steilwänden. Uferabbrüche und naturnahe Gewässerentwicklung schaffen und sichern seine Bruthabitate.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Braunkohle und Strukturwandel

Der Tagebau Garzweiler und die Kraftwerksstandorte bei Grevenbroich prägen den Süden des Kreises. Rekultivierung, Wiedervernässung, die Verlegung der Autobahn A44n und die Neuordnung der Erft erzeugen einen dauerhaften Bedarf an Kompensations- und Ausgleichsflächen im Rheinischen Revier.

⚗️

Chemie und Industrie

Der Chempark Dormagen und weitere Industriestandorte an der Rheinschiene führen bei Erweiterungen, Anlagenneubauten und Leitungstrassen regelmäßig zu Eingriffen. greeNature unterstützt bei der Bilanzierung nach ÖKVO NRW und der Bereitstellung von Ökopunkten.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Ausbauvorhaben wie die A44n, Maßnahmen an A46 und A57, der Ausbau des Schienenverkehrs (RRX und S-Bahn) sowie die Neuss-Düsseldorfer Häfen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🏘️

Siedlung, Gewerbe und Logistik

Wohnbau- und Gewerbeentwicklung sowie Logistikansiedlungen an der stark nachgefragten Rheinschiene erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundeigentümer können ihre Flächen als Ausgleichsflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Rhein-Kreis Neuss

Der Kreis hat Anteil an zwei BfN-Naturräumen. Der Süden und Osten gehören zur Niederrheinischen Bucht (D35) mit ihren fruchtbaren Lössböden und Rheinterrassen, der Nordwesten zum Niederrheinischen Tiefland (D35). Für die Kompensation ist die genaue Zuordnung des Eingriffsorts wichtig, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz. Aus- und Aufwertung von Flächen werden über das numerische Bewertungsverfahren (Biotopwertverfahren) in Wertpunkte umgerechnet. Diese Ökopunkte lassen sich aus anerkannten Ökokonten auf einen Eingriff übertragen. Es gilt nicht die bayerische BayKompV, sondern das nordrhein-westfälische Landesrecht.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich. greeNature koordiniert die Abstimmung mit der Behörde, von der Maßnahmenplanung über die Bilanzierung bis zur Anerkennung.
Häufig sind die Renaturierung von Rheinauen und der Erft, Grünlandextensivierung für Wiesenvögel, Feldvogel-Maßnahmen auf den Lössböden, die Anlage von Kleingewässern für Amphibien und den Kammmolch sowie Kopfbaum- und Streuobstpflege für den Steinkauz. Im Rheinischen Revier kommen Maßnahmen auf Rekultivierungsflächen hinzu.
Ja, dazu zählen die Ilvericher Altrheinschlinge und Auenbereiche am Rhein wie der Uedesheimer Rheinbogen. Eingriffe im Umfeld von Natura-2000-Gebieten können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordern, und bei artenschutzrechtlichen Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nötig werden. greeNature prüft dies im Einzelfall.
Ja. Geeignet sind unter anderem Grünland und Ackerflächen in den Rheinauen, Standorte an der Erft sowie Flächen mit Aufwertungspotenzial im Revier. Über ein Ökokonto nach ÖKVO NRW lassen sich Aufwertungen dokumentieren und als Ökopunkte bevorraten. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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