Weiträumige Erstaufforstung mit jungen Eichen in Pflanzreihen
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D35
Regierungsbezirk Köln

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rhein-Erft-Kreis

Ökopunkte und Kompensationsflächen im Rhein-Erft-Kreis, westlich von Köln zwischen Ville, Erftaue und Zülpicher Börde. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Ausgleichsflächen nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem numerischen Bewertungsverfahren, von der Konzeption bis zur dauerhaften Pflege.

705
km² Kreisfläche
~476.000
Einwohner
10
Städte (Gemeinden)
8
FFH-Gebiete
D35
Naturraum (Kölner Bucht)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Rhein-Erft-Kreis im Überblick

Der Rhein-Erft-Kreis liegt westlich von Köln im Regierungsbezirk Köln und gehört naturräumlich zur Kölner Bucht, dem südlichen Teil des BfN-Naturraums D35 (Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht). Die Landschaft reicht von der Erftaue über den bewaldeten Höhenrücken der Ville bis in die fruchtbare Jülich-Zülpicher Börde mit ihren tiefgründigen Lössböden.

Prägend ist das Rheinische Braunkohlerevier. Über Jahrzehnte hat der Tagebau die Ville und angrenzende Flächen verändert, an den Kreisgrenzen liegt der Tagebau Hambach. In der Folge sind ausgedehnte Rekultivierungslandschaften entstanden, darunter die Ville-Seenplatte mit zahlreichen Tagebaurestseen zwischen Brühl, Hürth, Kerpen und Erftstadt, die heute wertvolle Lebensräume und Naherholungsräume bilden.

Für den Naturschutz bedeutsam sind die acht FFH-Gebiete des Kreises, darunter fünf Waldgebiete mit Auen-, Stieleichen-Hainbuchen- und Buchenwäldern sowie drei nährstoffärmere, kalkhaltige Stillgewässer mit Characeenrasen. Die Erft zieht als bandartiger Biotopverbund durch den Kreis und verbindet Auenlebensräume mit dem Umland.

Wirtschaftlich ist der Kreis durch die Nähe zu Köln, große Gewerbe- und Logistikstandorte sowie den Strukturwandel im Rheinischen Revier geprägt. Neubau von Verkehrswegen, Gewerbe- und Wohngebiete sowie Vorhaben der Energiewende auf rekultivierten Flächen lösen regelmäßig Eingriffe nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus, die nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem numerischen Bewertungsverfahren auszugleichen sind.

Weiträumige Erstaufforstung mit jungen Eichen in Pflanzreihen

🗺️ Zugehörige Naturräume

D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bergheim (KS)KerpenHürthFrechenPulheimBrühlErftstadtWesselingBedburgElsdorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Acht FFH-Gebiete (fünf Waldgebiete, drei kalkhaltige Stillgewässer mit Characeenrasen), als Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen gesichert
  • Ville als bewaldeter Höhenrücken mit Stieleichen-Hainbuchen- und Buchenwäldern
  • Ville-Seenplatte, rekultivierte Tagebaurestseen zwischen Brühl, Hürth, Kerpen und Erftstadt
  • Erftaue als durchgehender Biotopverbund quer durch den Kreis
  • Jülich-Zülpicher Börde mit tiefgründigen Lössböden und offener Feldflur
  • Rheinisches Braunkohlerevier mit großflächigen Rekultivierungslandschaften, Tagebau Hambach am Kreisrand

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhabenträger, Kommunen und Flächeneigentümer auch im Rhein-Erft-Kreis durch die naturschutzrechtliche Kompensation. Wir kennen die Anforderungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG), die Ökokonto-Verordnung NRW und das numerische Bewertungsverfahren, mit dem Biotoptypen in NRW bilanziert werden. In der Bördelandschaft, entlang der Erftaue und auf rekultivierten Flächen der Ville sichern wir geeignete Flächen, planen naturraumtypische Aufwertungen, setzen sie um und übernehmen die dauerhafte Pflege sowie die Dokumentation für die Anerkennung durch die untere Naturschutzbehörde. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, etwa für Zauneidechse, Feldlerche oder Fledermäuse, entwickeln wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Rhein-Erft-Kreis

💧

Erftaue und Gewässerentwicklung

Renaturierung von Erftabschnitten und Nebengewässern, Anlage von Auwaldstreifen, Uferrandstreifen und feuchten Senken. Die Maßnahmen stärken den Biotopverbund entlang der Erft und werten das Gewässerumfeld nach dem numerischen Bewertungsverfahren auf.

🌿

Grünland-Extensivierung in der Börde

Umwandlung intensiv genutzter Lössäcker in artenreiches Extensivgrünland und Feuchtwiesen. In der offenen Feldflur der Zülpicher Börde entstehen so Lebensräume für Offenlandarten und ein anrechenbarer Aufwertungsgewinn.

🌳

Hecken und Streuobst-Biotopverbund

Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen, Baumreihen und Streuobstbeständen zur Vernetzung isolierter Lebensräume. Diese Strukturen wirken der Ausräumung der Bördelandschaft entgegen und schaffen Deckung und Nahrung.

🌲

Waldentwicklung und Erstaufforstung

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechten Laubmischwäldern mit Stieleiche, Hainbuche und Buche, auch auf rekultivierten Flächen der Ville. Erstaufforstungen auf geeigneten Ackerstandorten ergänzen den Waldbiotopverbund.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Zielgerichtete Maßnahmen für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsenhabitate auf Bahndämmen und Rekultivierungsflächen, Feldlerchenfenster in der Börde sowie Fledermausquartiere. Als vorgezogene CEF-Maßnahmen sichern sie die Funktion betroffener Fortpflanzungsstätten.

🐸

Stillgewässer und Amphibienschutz

Anlage und Pflege kalkhaltiger Kleingewässer und Laichgewässer, abgestimmt auf die nährstoffärmeren Stillgewässer des Kreises. Solche Gewässer fördern Amphibien und den Kammmolch und sind bei Eingriffen häufig gefragte Ersatzmaßnahmen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Kölner Bucht und Rheinisches Revier

🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt sonnige Böschungen, Bahndämme, Abgrabungskanten und rekultivierte Tagebauflächen der Ville. Bei Infrastruktur- und Bauvorhaben ist sie eine häufige Zielart, für die vorgezogene CEF-Maßnahmen und Habitatstrukturen wie Lesesteinhaufen angelegt werden.

Mehr zur Art ›
🐦

Kiebitz und Offenlandvögel

In den feuchten Senken und auf den offenen Ackerflächen der Börde brütet der Kiebitz. Er profitiert von Blänken, Flutmulden und extensiv genutztem Feuchtgrünland, wie sie über Kompensations- und CEF-Maßnahmen geschaffen werden.

Mehr zur Art ›
🦇

Fledermäuse

Die Wälder der Ville, alte Baumbestände und Bauwerke bieten Quartiere für mehrere Fledermausarten, darunter Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Bei Rodungen und Gebäudeabbruch sind Quartierprüfung und Ersatzquartiere regelmäßig Teil der Kompensation.

Mehr zur Art ›
🐸

Kammmolch und Amphibien

Der Kammmolch (Anhang II FFH-Richtlinie) und weitere Amphibien nutzen die kalkhaltigen Stillgewässer und Kleingewässer der rekultivierten Landschaft. Neu angelegte, fischfreie Laichgewässer sind typische Ersatzmaßnahmen zu ihrer Förderung.

Mehr zur Art ›
🐦

Feldlerche

Die Feldlerche ist ein charakteristischer Brutvogel der offenen Bördeacker. In der ausgeräumten Feldflur sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Randstreifen bewährte Maßnahmen, um Brut- und Nahrungshabitate zu sichern.

Mehr zur Art ›
🐟

Eisvogel an der Erft

Der Eisvogel besiedelt naturnahe Abschnitte der Erft und ihrer Nebengewässer und benötigt Steilufer als Brutwände sowie klare, fischreiche Gewässer. Uferrenaturierung und die Entwicklung von Abbruchkanten fördern die Art entlang des Gewässerbands.

Mehr zur Art ›
Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Braunkohle und Strukturwandel Rheinisches Revier

Der Tagebau am Kreisrand, die Rekultivierung ehemaliger Abbauflächen und der Strukturwandel im Rheinischen Revier bringen umfangreiche Flächenveränderungen mit sich. Renaturierung, Wiederherstellung von Lebensräumen und Folgenutzungen sind eng mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verknüpft.

🛤️

Infrastruktur und Verkehr

Der Kreis wird von Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnstrecken im Umfeld von Köln durchzogen. Aus- und Neubau von Verkehrswegen, Knotenpunkten und Trassen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🏭

Gewerbe und Siedlungsentwicklung

Die Nähe zum Ballungsraum Köln erzeugt anhaltenden Druck auf Wohn-, Gewerbe- und Logistikflächen. Neue Baugebiete und Betriebserweiterungen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation, die nach dem numerischen Bewertungsverfahren zu bilanzieren ist.

⚡

Energiewende auf rekultivierten Flächen

Auf rekultivierten Tagebauflächen und geeigneten Standorten entstehen Freiflächen-Photovoltaik und weitere Vorhaben der Energiewende. Solche Anlagen ziehen Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich, die über Ökokonten und Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Rhein-Erft-Kreis

Der Rhein-Erft-Kreis gehört zum BfN-Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht) und liegt im südlichen Teil, der Kölner Bucht. Prägend sind die Erftaue, der bewaldete Höhenrücken der Ville mit seiner rekultivierten Seenplatte und die Lössböden der Jülich-Zülpicher Börde. Für die Kompensation ist die naturraumtreue Lage der Ausgleichsfläche entscheidend, greeNature ordnet den Eingriff dem betroffenen Naturraum zu.
In Nordrhein-Westfalen entstehen Ökopunkte, wenn Aufwertungsmaßnahmen vorab umgesetzt, von der Naturschutzbehörde anerkannt und nach der Ökokonto-Verordnung NRW in ein Ökokonto eingebucht werden. Der anrechenbare Wert ergibt sich aus dem numerischen Bewertungsverfahren, das jedem Biotoptyp einen Wert zuordnet, aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächenbereitstellung, Umsetzung und die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.
Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Rhein-Erft-Kreis, angesiedelt im Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung über die Anerkennung bis zur Dokumentation.
Im Rhein-Erft-Kreis sind unter anderem verbreitet: Renaturierung von Erftabschnitten, Grünlandextensivierung auf Lössäckern der Börde, Anlage von Hecken und Streuobst zur Biotopvernetzung, standortgerechter Waldumbau auf rekultivierten Flächen der Ville sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Feldlerche und Fledermäuse. Die Bewertung erfolgt nach dem numerischen Bewertungsverfahren in NRW.
Ja. Im Kreis sind acht Gebiete nach der FFH-Richtlinie ausgewiesen, fünf Waldgebiete mit Auen-, Stieleichen-Hainbuchen- und Buchenwäldern sowie drei kalkhaltige Stillgewässer mit Characeenrasen. Sie sind zugleich als Naturschutzgebiete gesichert. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei Beeinträchtigung von Arten, FCS-Maßnahmen erfordern. greeNature berät zu den FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind intensiv genutzte Lössäcker in der Börde, gewässernahe Flächen entlang der Erft sowie geeignete Standorte für Grünland, Hecken oder Wald. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, dauerhafte Pflege, Monitoring und die Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.
Jetzt anfragen

Ökopunkte im Landkreis Rhein-Erft-Kreis anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Landkreis Rhein-Erft-Kreis.