Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D38
Regierungsbezirk Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Remscheid

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Remscheid, bewertet nach dem numerischen Biotopwertverfahren und geführt über Ökokonten gemäß Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW. greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen im Bergischen Land.

74,52
km² Stadtfläche
~113.000
Einwohner
4
Stadtbezirke
715 ha
Naturschutzgebiete (9,6 %)
D38
Naturraum (Bergisches Land)
Stadt und Ökologie

Die Stadt Remscheid im Überblick

Remscheid ist eine kreisfreie Stadt im Bergischen Land und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Auf rund 74,5 Quadratkilometern leben etwa 113.000 Menschen, verteilt auf die vier Stadtbezirke Alt-Remscheid, Süd, Lennep und Lüttringhausen. Die Stadt liegt in Höhenlagen um 365 Meter über dem Meer auf dem Bergischen Höhenrücken zwischen Wupper und Ennepe. Als traditionsreicher Standort der Werkzeug- und Metallindustrie trägt Remscheid den Beinamen Seestadt auf dem Berge und ist zugleich Sitz namhafter Unternehmen des Werkzeugbaus und der Heiztechnik.

Naturräumlich gehört das Stadtgebiet vollständig zur BfN-Haupteinheit D38 (Bergisches Land und Sauerland), dem nordwestlichen Rheinischen Schiefergebirge. Prägend sind tief eingeschnittene Bachtäler, bewaldete Hänge und ein kleinräumiger Wechsel aus Grünland, Wald und Streusiedlung. Remscheid liegt am sogenannten Wupperbogen, den die Wupper im Norden und Osten der Stadt beschreibt. Bäche wie Eschbach, Morsbach und Gelpe entwässern das Gebiet, mehrere historische Trinkwassertalsperren prägen die Landschaft, darunter die Eschbachtalsperre als erste Trinkwassertalsperre Deutschlands und die denkmalgeschützte Panzertalsperre bei Lennep.

Rund 715 Hektar des Stadtgebiets stehen als Naturschutzgebiete unter Schutz, das entspricht etwa 9,6 Prozent der Fläche, hinzu kommen ausgedehnte Landschaftsschutzgebiete auf rund 60 Prozent des Gebiets. Bedeutend ist das FFH-Gebiet Gelpe und Saalbach (DE-4709-303), das mit rund 24 Hektar in den Norden Remscheids reicht und Teil des europäischen Netzes Natura 2000 ist. Geschützt sind hier naturnahe Bergbäche mit Erlen-Eschen-Auwald, Nass- und Magerwiesen sowie Vorkommen von Groppe und Eisvogel. Die bergischen Bachtäler, Wälder und Teiche sind Lebensraum für Fledermäuse, Amphibien und die Haselmaus.

Als Industrie- und Wohnstandort löst Remscheid regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich über das numerische Biotopwertverfahren zu erbringen ist. Innenentwicklung und Wohnbau, die Reaktivierung von Industriebrachen, Gewerbeansiedlungen sowie der Ausbau von Straßen, Bahnstrecken und technischer Infrastruktur führen zu Flächenversiegelung. Der naturschutzrechtliche Ausgleich richtet sich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW, ergänzt um artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›

📍 Stadtteile

Alt-Remscheid (KS)Remscheid-SüdLennepLüttringhausenHonsbergHastenVieringhausenReinshagenBergisch BornHohenhagen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Gelpe und Saalbach (DE-4709-303, Natura 2000) mit naturnahen Bergbächen und Erlen-Eschen-Auwald
  • Naturschutzgebiet Fließgewässersystem Gelpe- und Saalbachtal als überregional bedeutsames Bachtal
  • 23 Naturschutzgebiete auf rund 715 Hektar (etwa 9,6 Prozent der Stadtfläche)
  • Eschbachtalsperre, die erste Trinkwassertalsperre Deutschlands (1892), sowie die denkmalgeschützte Panzertalsperre
  • Der Wupperbogen mit dem tief eingeschnittenen Wuppertal im Norden und Osten der Stadt
  • Vorkommen von Groppe und Eisvogel als FFH-relevante Arten der bergischen Fließgewässer
  • Landschaftsschutzgebiete auf rund 60 Prozent des Stadtgebiets als bergische Kulturlandschaft aus Wald, Grünland und Streusiedlung

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch im Bergischen Land. Wir kennen das in Nordrhein-Westfalen maßgebliche numerische Biotopwertverfahren, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Remscheid. Für Eingriffe im Stadtgebiet und im bergischen Umland entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen in den Bachtälern, Wäldern und Grünlandflächen des Naturraums D38.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Remscheid

💧

Bachtal- und Gewässerrenaturierung

Rückbau von Verrohrungen und Uferbefestigungen, Anbindung von Auen und naturnahe Entwicklung an Eschbach, Morsbach, Gelpe und Saalbach. So entstehen strukturreiche Bergbäche mit Steilufern, Kiessohlen und Ufergehölzen als Lebensraum für Groppe, Eisvogel und gewässergebundene Insekten.

🧱

Entsiegelung und Flächenrecycling

In einer dicht bebauten Industriestadt ist die Entsiegelung von Brachen, Betriebs- und Verkehrsflächen eine besonders wirksame Kompensation. Rückbau, Bodenlockerung und Begrünung stellen Bodenfunktionen wieder her und schaffen im Biotopwertverfahren aufwertbare Flächen im Siedlungszusammenhang.

🌾

Grünlandaufwertung im bergischen Umland

Umwandlung intensiv genutzter Wiesen und Weiden in artenreiches Extensiv- und Feuchtgrünland mit angepassten Mahd- und Beweidungsterminen. Solche Flächen sind typisch für die bergische Kulturlandschaft und fördern Wiesenpflanzen, Insekten und Bodenbrüter.

🌲

Waldumbau und Waldrandgestaltung

Umbau strukturarmer Fichtenforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Buche, Stieleiche und Hainbuche, verbunden mit der Förderung von Alt- und Totholz sowie gestuften Waldrändern. Das stärkt den bergischen Wald als Lebensraum und stabilisiert ihn gegenüber Trockenheit und Borkenkäfer.

🌳

Streuobst, Hecken und Biotopverbund

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Feldhecken und Feldgehölzen verbindet Lebensräume in der zerschnittenen Siedlungslandschaft. Diese Strukturen schaffen Trittsteinbiotope für Haselmaus, Fledermäuse, Vögel und Insekten und werten das Landschaftsbild auf.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene und populationsstützende Maßnahmen nach § 44 und § 45 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere an Gebäuden und in Wäldern, Ersatzhabitate mit Sonn- und Eiablageplätzen für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Bergisches Land am Wupperbogen

🐟

Eisvogel und Groppe an den Bergbächen

Das FFH-Gebiet Gelpe und Saalbach und die übrigen bergischen Bäche beherbergen Eisvogel und Groppe. Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse in Stadt und Wald

Zwergfledermaus, Wasserfledermaus und weitere Arten nutzen Gebäude, Baumhöhlen, Talsperren und die strukturreichen Bachtäler als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐸

Amphibien in Teichen und Quellbächen

Erdkröte, Grasfrosch und Feuersalamander besiedeln die Teiche, Quellfluren und wechselfeuchten Bachtäler des Bergischen Landes. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bau- und Infrastrukturvorhaben.

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🦎

Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen

Auf Bahndämmen, Böschungen und besonnten Brachen im Stadtgebiet ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.

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🐭

Haselmaus in Wäldern und Hecken

Die streng geschützte Haselmaus lebt in strukturreichen Laubwäldern, Waldrändern und dichten Hecken des Bergischen Landes. Erhalt und Vernetzung von Gehölzstrukturen sowie der Umgang mit Rodungen außerhalb der Aktivitätszeit sind hier wichtige Bausteine des Artenschutzes.

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🦠

Kammmolch in Kleingewässern

Der Kammmolch, eine Art des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie, besiedelt strukturreiche, fischfreie Kleingewässer und Teiche im Umland. Anlage und Vernetzung besonnter Laichgewässer sind wirksame Maßnahmen zur Sicherung seiner Vorkommen bei Eingriffen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Innenentwicklung

Neue Wohnbauflächen, Nachverdichtung und die Reaktivierung von Baulücken in Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich über das numerische Biotopwertverfahren. Grundeigentümer können als Flächenanbieter profitieren.

🏭

Gewerbe und Industrie

Als traditionsreicher Standort der Werkzeug- und Metallindustrie entwickelt Remscheid Gewerbe- und Industrieflächen und reaktiviert Altstandorte. Betriebserweiterungen und neue Gewerbegebiete greifen in Boden und Landschaft ein und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Sanierung von Straßen, Brücken und Bahnstrecken sowie Vorhaben im Umfeld der Autobahn A1 lösen Eingriffe aus, die über Ökokonten und das Biotopwertverfahren nach § 32 LNatSchG NRW bilanziert werden, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Prüfungen.

⚡

Wasserwirtschaft und technische Infrastruktur

Betrieb und Sanierung der Trinkwassertalsperren, Leitungen und Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes greifen in Gewässer und Auen ein. Renaturierungen und begleitende Kompensation können dabei neue Lebensräume schaffen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

OB
Landkreis Oberbergischer Kreis
Östlicher Nachbar (Radevormwald, Hückeswagen)
RH
Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis
Südlicher Nachbar (Wermelskirchen)
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Remscheid

Maßgeblich ist das in Nordrhein-Westfalen angewandte numerische Biotopwertverfahren. Der ökologische Zustand vor und nach dem Eingriff wird in Biotopwertpunkten bilanziert, die Differenz ergibt den Kompensationsbedarf. Rechtsgrundlage sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG, das Landesnaturschutzgesetz NRW und die Ökokonto-Verordnung NRW.
Da Remscheid eine kreisfreie Stadt ist, nimmt die Stadt selbst die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde wahr. Zuständig ist der Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid, Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid. Mit dieser Stelle werden Eingriffsbilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen und Ökokonten abgestimmt.
Ein Ökokonto erfasst Aufwertungsmaßnahmen, die bereits vor einem konkreten Eingriff umgesetzt werden. Die erzielte Aufwertung wird in Ökopunkten gutgeschrieben und später einem Vorhaben als Ausgleich zugeordnet. Anlage und Führung richten sich nach der Ökokonto-Verordnung NRW und § 32 LNatSchG NRW.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Bevorzugt werden Flächen im Stadtgebiet oder im umgebenden Naturraum D38 (Bergisches Land). Ist das nicht möglich, kann in Abstimmung mit der Behörde auf geeignete Flächen im weiteren Naturraum ausgewichen werden.
CEF-Maßnahmen (measures to ensure continued ecological functionality) sind vorgezogene Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG. Sie sichern die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten, bevor der Eingriff erfolgt, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse oder Ersatzhabitate für die Zauneidechse. Bei Bedarf ergänzen FCS-Maßnahmen den Erhalt des günstigen Erhaltungszustands der Population.
Ja. Land- und forstwirtschaftliche Flächen, Brachen oder gewässernahe Grundstücke können sich für Aufwertungsmaßnahmen eignen und über ein Ökokonto vermarktet werden. greeNature prüft die Eignung, entwickelt die Maßnahmen und übernimmt Abstimmung, Umsetzung und dauerhafte Sicherung.
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