
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Oberbergischer Kreis
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Oberbergischen Kreis, bilanziert nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz. greeNature begleitet Ihr Vorhaben im wasserreichen Bergischen Land von der Eingriffsbilanz bis zur anerkannten Kompensationsfläche.
Der Landkreis Oberbergischer Kreis im Überblick
Der Oberbergische Kreis liegt im Regierungsbezirk Köln und gehört naturräumlich zum Süderbergland (BfN-Großregion D38). Prägend sind die Bergischen Hochflächen mit bewaldeten Kuppen, tief eingeschnittenen Bachtälern und einem der talsperrenreichsten Räume Deutschlands.
Agger, Wiehl und Wupper sowie zahlreiche Talsperren, darunter Aggertalsperre, Wiehltalsperre und Bevertalsperre, prägen den Wasserhaushalt und dienen der Trinkwasserversorgung weiter Teile des Rheinlands.
Für die Kompensation gilt in Nordrhein-Westfalen die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG). Ökopunkte entstehen auf anerkannten Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW und werden über ein numerisches Bewertungsverfahren bilanziert.
Ein mittelständisch geprägter Industrieraum mit Metallverarbeitung, Kunststofftechnik und Automobilzulieferern sowie Verkehrsachsen wie der A4 und der Oberbergischen Bahn erzeugt regelmäßig Kompensationsbedarf.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D38 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Eines der talsperrenreichsten Gebiete Deutschlands mit rund zehn Talsperren, deren Einzugsgebiete hohe Anforderungen an Gewässer- und Trinkwasserschutz stellen.
- Das FFH-Gebiet "Wupper und Wipper bei Wipperfürth" (DE-4810-301) ist ein bedeutendes Biotopverbundelement für gewässergebundene Arten.
- Zahlreiche Naturschutzgebiete, etwa an den Ufern und Talhängen der Wuppertalsperre, sichern naturnahe Hangwälder und Felslebensräume.
- Die Bergischen Hochflächen mit Feuchtgrünland, Borstgrasrasen und bachbegleitenden Erlen-Eschen-Wäldern bieten hochwertige, zugleich empfindliche Lebensräume.
- Ausgedehnte Laub- und Mischwälder sowie ein dichtes Netz naturnaher Fließgewässer machen den Kreis zu einem Kernraum für gewässer- und waldgebundene Arten im Süderbergland.
✅ greeNature vor Ort
greeNature betreut Vorhabenträger im Oberbergischen Kreis von der ersten Eingriffs- und Ausgleichsbilanz bis zur dauerhaft gesicherten Kompensationsfläche. Wir kennen die Besonderheiten des wasserreichen Süderberglandes, von den empfindlichen Bachoberläufen über das Feuchtgrünland der Hochflächen bis zu den Laubwäldern der Talhänge. Die Maßnahmen entwickeln wir naturraumgerecht nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem numerischen Bewertungsverfahren und stimmen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde in Gummersbach ab. Als bundesweit tätige Fachfirma für Naturschutz-Kompensation verbinden wir regionale Ortskenntnis mit langfristigem Flächenmanagement.
Typische Maßnahmen im Landkreis Oberbergischer Kreis
Fließgewässer-Renaturierung
Rückbau von Uferverbauungen an Agger, Wiehl und Wupper, Herstellung der Durchgängigkeit sowie Anlage von Kiesbänken und naturnahen Steilufern. Solche Maßnahmen werten die Bäche des Bergischen Landes als Lebensraum für Eisvogel, Groppe und Bachforelle auf.
Auen und bachbegleitende Wälder
Entwicklung von Erlen-Eschen-Auwäldern und Ufergehölzen entlang der Talsohlen, verbunden mit der Anbindung von Feuchtflächen. Das verbessert Wasserrückhalt, Beschattung und Biotopverbund im Gewässernetz.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Wiesen in artenreiches Berg- und Feuchtgrünland durch angepasste Mahdtermine und Verzicht auf Düngung. Nass- und Magergrünland zählen im Süderbergland zu den besonders wertgebenden Lebensräumen.
Naturnaher Waldumbau
Überführung strukturarmer Nadelholzbestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Buche, Eiche und Bergahorn samt Förderung von Alt- und Totholz. Das stärkt waldgebundene Arten wie Haselmaus und Fledermäuse.
Kleingewässer und Amphibienhabitate
Anlage besonnter Tümpel und Quellfluren sowie Sicherung von Bachoberläufen als Reproduktionsräume für Feuersalamander, Molche und weitere Amphibien der Bergischen Bachtäler.
Hecken, Streuobst und Biotopverbund
Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen an den Hangkanten der Bergischen Hochflächen als Trittsteinbiotope und Vernetzungselemente zwischen Wald und Offenland.
Geschützte Arten im Oberbergisches Land im Bergischen Land
Eisvogel
Die klaren, strukturreichen Bäche und die Uferbereiche der Talsperren bieten dem Eisvogel Brut- und Nahrungshabitate. Typische Maßnahmen sind naturnahe Steilufer und die Sicherung fischreicher Gewässerabschnitte.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Wasserfledermaus nutzen alte Laubwälder, Stollen ehemaliger Bergbaustandorte und Gewässer als Jagd- und Quartierräume. Quartiersicherung und Winterquartiere sind häufige CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Die Haselmaus besiedelt struktur- und beerenreiche Waldränder, Hecken und lichte Laubwälder des Bergischen Landes. Der Erhalt durchgängiger Gehölzstrukturen ist bei Eingriffen in Waldrandlagen zentral.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Die ausgedehnten, ruhigen Laubwälder mit naturnahen Bachtälern bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Bei Vorhaben in Waldnähe sind Horstschutz und störungsarme Nahrungsgewässer relevant.
Mehr zur Art ›Amphibien und Feuersalamander
Der Feuersalamander ist eine Charakterart der quellnahen Bachoberläufe im Bergischen Land, begleitet von Berg- und Fadenmolch. Kleingewässer und intakte Quellfluren sind entscheidende Kompensationsziele.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Bahndämme, Steinbruch- und Abgrabungsflächen sowie besonnte Böschungen sind Lebensräume der Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Gewerbevorhaben sind Ersatzhabitate als vorgezogene CEF-Maßnahme üblich.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Erhalt und Ausbau der Autobahn A4 im Abschnitt zwischen Köln und Olpe, von Bundes- und Landesstraßen sowie Brücken- und Ortsumgehungen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Gewerbe und Industrie
Der Oberbergische Kreis ist ein mittelständisch geprägter Industrieraum mit Metallverarbeitung, Kunststofftechnik und Automobilzulieferern. Erweiterungen von Betriebs- und Gewerbeflächen erzeugen naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf.
Erneuerbare Energien
Windenergievorhaben und Repowering auf den Bergischen Hochflächen sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern Kompensation und artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, etwa für windkraftsensible Arten.
Siedlungsentwicklung
Neue Wohn- und Gewerbegebiete im Umfeld von Gummersbach, Wiehl und Wipperfürth führen über die Bauleitplanung zu Eingriffen, deren Ausgleich in NRW numerisch bilanziert und über Ökokonten gedeckt werden kann.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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