Streuobstwiese als Kompensationsfläche mit hochstämmigen Obstbäumen
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D38
Regierungsbezirk Köln

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Oberbergischer Kreis

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Oberbergischen Kreis, bilanziert nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz. greeNature begleitet Ihr Vorhaben im wasserreichen Bergischen Land von der Eingriffsbilanz bis zur anerkannten Kompensationsfläche.

rund 918 km²
Kreisfläche
rund 276.000
Einwohner (Ende 2023)
13
Städte und Gemeinden
Gummersbach
Kreisstadt und Sitz
D38 Süderbergland
BfN-Naturraum
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Oberbergischer Kreis im Überblick

Der Oberbergische Kreis liegt im Regierungsbezirk Köln und gehört naturräumlich zum Süderbergland (BfN-Großregion D38). Prägend sind die Bergischen Hochflächen mit bewaldeten Kuppen, tief eingeschnittenen Bachtälern und einem der talsperrenreichsten Räume Deutschlands.

Agger, Wiehl und Wupper sowie zahlreiche Talsperren, darunter Aggertalsperre, Wiehltalsperre und Bevertalsperre, prägen den Wasserhaushalt und dienen der Trinkwasserversorgung weiter Teile des Rheinlands.

Für die Kompensation gilt in Nordrhein-Westfalen die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG). Ökopunkte entstehen auf anerkannten Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW und werden über ein numerisches Bewertungsverfahren bilanziert.

Ein mittelständisch geprägter Industrieraum mit Metallverarbeitung, Kunststofftechnik und Automobilzulieferern sowie Verkehrsachsen wie der A4 und der Oberbergischen Bahn erzeugt regelmäßig Kompensationsbedarf.

Streuobstwiese als Kompensationsfläche mit hochstämmigen Obstbäumen

🗺️ Zugehörige Naturräume

D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Gummersbach (KS)BergneustadtHückeswagenRadevormwaldWaldbrölWiehlWipperfürthEngelskirchenLindlarMarienheideMorsbachNümbrechtReichshof

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Eines der talsperrenreichsten Gebiete Deutschlands mit rund zehn Talsperren, deren Einzugsgebiete hohe Anforderungen an Gewässer- und Trinkwasserschutz stellen.
  • Das FFH-Gebiet "Wupper und Wipper bei Wipperfürth" (DE-4810-301) ist ein bedeutendes Biotopverbundelement für gewässergebundene Arten.
  • Zahlreiche Naturschutzgebiete, etwa an den Ufern und Talhängen der Wuppertalsperre, sichern naturnahe Hangwälder und Felslebensräume.
  • Die Bergischen Hochflächen mit Feuchtgrünland, Borstgrasrasen und bachbegleitenden Erlen-Eschen-Wäldern bieten hochwertige, zugleich empfindliche Lebensräume.
  • Ausgedehnte Laub- und Mischwälder sowie ein dichtes Netz naturnaher Fließgewässer machen den Kreis zu einem Kernraum für gewässer- und waldgebundene Arten im Süderbergland.

✅ greeNature vor Ort

greeNature betreut Vorhabenträger im Oberbergischen Kreis von der ersten Eingriffs- und Ausgleichsbilanz bis zur dauerhaft gesicherten Kompensationsfläche. Wir kennen die Besonderheiten des wasserreichen Süderberglandes, von den empfindlichen Bachoberläufen über das Feuchtgrünland der Hochflächen bis zu den Laubwäldern der Talhänge. Die Maßnahmen entwickeln wir naturraumgerecht nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem numerischen Bewertungsverfahren und stimmen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde in Gummersbach ab. Als bundesweit tätige Fachfirma für Naturschutz-Kompensation verbinden wir regionale Ortskenntnis mit langfristigem Flächenmanagement.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Oberbergischer Kreis

💧

Fließgewässer-Renaturierung

Rückbau von Uferverbauungen an Agger, Wiehl und Wupper, Herstellung der Durchgängigkeit sowie Anlage von Kiesbänken und naturnahen Steilufern. Solche Maßnahmen werten die Bäche des Bergischen Landes als Lebensraum für Eisvogel, Groppe und Bachforelle auf.

🌊

Auen und bachbegleitende Wälder

Entwicklung von Erlen-Eschen-Auwäldern und Ufergehölzen entlang der Talsohlen, verbunden mit der Anbindung von Feuchtflächen. Das verbessert Wasserrückhalt, Beschattung und Biotopverbund im Gewässernetz.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Wiesen in artenreiches Berg- und Feuchtgrünland durch angepasste Mahdtermine und Verzicht auf Düngung. Nass- und Magergrünland zählen im Süderbergland zu den besonders wertgebenden Lebensräumen.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Überführung strukturarmer Nadelholzbestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder aus Buche, Eiche und Bergahorn samt Förderung von Alt- und Totholz. Das stärkt waldgebundene Arten wie Haselmaus und Fledermäuse.

🐸

Kleingewässer und Amphibienhabitate

Anlage besonnter Tümpel und Quellfluren sowie Sicherung von Bachoberläufen als Reproduktionsräume für Feuersalamander, Molche und weitere Amphibien der Bergischen Bachtäler.

🌾

Hecken, Streuobst und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen an den Hangkanten der Bergischen Hochflächen als Trittsteinbiotope und Vernetzungselemente zwischen Wald und Offenland.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Oberbergisches Land im Bergischen Land

🐦

Eisvogel

Die klaren, strukturreichen Bäche und die Uferbereiche der Talsperren bieten dem Eisvogel Brut- und Nahrungshabitate. Typische Maßnahmen sind naturnahe Steilufer und die Sicherung fischreicher Gewässerabschnitte.

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🦇

Fledermäuse

Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Wasserfledermaus nutzen alte Laubwälder, Stollen ehemaliger Bergbaustandorte und Gewässer als Jagd- und Quartierräume. Quartiersicherung und Winterquartiere sind häufige CEF-Maßnahmen.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus besiedelt struktur- und beerenreiche Waldränder, Hecken und lichte Laubwälder des Bergischen Landes. Der Erhalt durchgängiger Gehölzstrukturen ist bei Eingriffen in Waldrandlagen zentral.

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🕊️

Schwarzstorch

Die ausgedehnten, ruhigen Laubwälder mit naturnahen Bachtälern bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Bei Vorhaben in Waldnähe sind Horstschutz und störungsarme Nahrungsgewässer relevant.

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🦎

Amphibien und Feuersalamander

Der Feuersalamander ist eine Charakterart der quellnahen Bachoberläufe im Bergischen Land, begleitet von Berg- und Fadenmolch. Kleingewässer und intakte Quellfluren sind entscheidende Kompensationsziele.

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🦠

Zauneidechse

Bahndämme, Steinbruch- und Abgrabungsflächen sowie besonnte Böschungen sind Lebensräume der Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Gewerbevorhaben sind Ersatzhabitate als vorgezogene CEF-Maßnahme üblich.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Erhalt und Ausbau der Autobahn A4 im Abschnitt zwischen Köln und Olpe, von Bundes- und Landesstraßen sowie Brücken- und Ortsumgehungen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🏭

Gewerbe und Industrie

Der Oberbergische Kreis ist ein mittelständisch geprägter Industrieraum mit Metallverarbeitung, Kunststofftechnik und Automobilzulieferern. Erweiterungen von Betriebs- und Gewerbeflächen erzeugen naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf.

⚡

Erneuerbare Energien

Windenergievorhaben und Repowering auf den Bergischen Hochflächen sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern Kompensation und artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG, etwa für windkraftsensible Arten.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Neue Wohn- und Gewerbegebiete im Umfeld von Gummersbach, Wiehl und Wipperfürth führen über die Bauleitplanung zu Eingriffen, deren Ausgleich in NRW numerisch bilanziert und über Ökokonten gedeckt werden kann.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Oberbergischer Kreis

Der Oberbergische Kreis gehört naturräumlich zur BfN-Großregion D38 (Süderbergland) und liegt überwiegend in den Bergischen Hochflächen des Rheinischen Schiefergebirges. Prägend sind bewaldete Kuppen, eingeschnittene Bachtäler und ein dichtes Talsperrennetz. Die genaue Zuordnung des Eingriffsorts ist für die Bilanzierung maßgeblich, greeNature ermittelt sie für Ihr Vorhaben.
In Nordrhein-Westfalen werden Eingriff und Kompensation über ein numerisches Bewertungsverfahren bilanziert. Anerkannte Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung NRW bevorraten aufgewertete Flächen, deren Wertpunkte auf Eingriffe angerechnet werden können. greeNature übernimmt Bilanzierung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Umweltamt (Amt 67) des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach. Bei Vorhaben in der Bauleitplanung ist zusätzlich die jeweilige Stadt oder Gemeinde beteiligt. greeNature koordiniert die Abstimmungen für Sie.
Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG). Für vorgezogene Artenschutzmaßnahmen gilt § 44 BNatSchG, umgesetzt als CEF-Maßnahmen, bei Bedarf ergänzt um populationsstützende FCS-Maßnahmen. In FFH-Gebieten ist zusätzlich eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Wegen des wasserreichen Charakters stehen Fließgewässer-Renaturierung, Auenentwicklung und Kleingewässer für Amphibien im Vordergrund, ergänzt durch Grünland-Extensivierung und naturnahen Waldumbau. Solche Maßnahmen passen zu den wertgebenden Lebensräumen des Süderberglandes.
Ökopunkte eignen sich für Verkehrs- und Infrastrukturprojekte, Gewerbe- und Industrieerweiterungen, Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie Wohnbauvorhaben. greeNature ist bundesweit tätig und stellt die Kompensation naturraumgerecht bereit.
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