Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D30 · D36
Regierungsbezirk Detmold

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Minden-Lübbecke

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW im Mühlenkreis Minden-Lübbecke.

1.152
km² Kreisfläche
~321k
Einwohner
11
Städte und Gemeinden
20
Natura-2000-Gebiete (3 VSG, 17 FFH)
~73
Naturschutzgebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Minden-Lübbecke im Überblick

Der Kreis Minden-Lübbecke bildet die Nordostecke Nordrhein-Westfalens und gehört zum Regierungsbezirk Detmold in Ostwestfalen-Lippe. Bekannt als Mühlenkreis, reicht er von der weiten norddeutschen Tiefebene im Norden bis an die bewaldeten Höhenzüge von Wiehengebirge und Wesergebirge im Süden.

Naturräumlich teilt sich der Kreis in zwei Großlandschaften. Der Norden gehört zum Weser-Aller-Flachland (D31) mit ausgedehnten Mooren, Geestflächen und der Weseraue, der Süden zum Niedersächsischen Bergland (D36) mit den Kämmen von Wiehen- und Wesergebirge und dem Weserdurchbruch der Porta Westfalica.

Ökologisch prägend sind das Große Torfmoor, das größte Moorgebiet Nordrhein-Westfalens, die Bastauniederung mit ihren Feuchtwiesen sowie die Weseraue als überregional bedeutender Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Mit drei EU-Vogelschutzgebieten und 17 FFH-Gebieten ist der Kreis Teil des europäischen Netzes Natura 2000.

Wirtschaftlich prägen Landwirtschaft, mittelständische Industrie (unter anderem in Espelkamp und Minden) sowie ein starker Ausbau der Windenergie den Kreis. Infrastruktur-, Energie- und Abgrabungsvorhaben erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf, der in Nordrhein-Westfalen über das numerische Biotopwertverfahren und die Ökokonto-Verordnung NRW abgewickelt wird.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Zum Naturraum D30 ›
D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
Zum Naturraum D36 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Minden (KS)Bad OeynhausenEspelkampLübbeckePetershagenPorta WestfalicaPreußisch OldendorfRahdenHilleHüllhorstStemwede

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Großes Torfmoor bei Hille, größtes Moorgebiet Nordrhein-Westfalens, Naturschutzgebiet und Kernfläche der Bastauniederung
  • EU-Vogelschutzgebiet Bastauniederung (DE-3618-401) mit den Bastauwiesen, Brut- und Rastraum für Wiesen- und Wasservögel
  • EU-Vogelschutzgebiet Weseraue, einer der bedeutendsten Brut-, Rast- und Überwinterungsräume für Wat- und Wasservögel in Nordrhein-Westfalen
  • Wiehengebirge und Wesergebirge, bewaldete Höhenzüge mit dem Weserdurchbruch Porta Westfalica
  • Weser als prägender Flusslauf mit Auen, Altarmen und Feuchtgrünland
  • Rund 73 Naturschutzgebiete und 17 FFH-Gebiete im Kreisgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung NRW sowie das numerische Biotopwertverfahren des LANUV aus der Praxis. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Minden-Lübbecke ab und berücksichtigen die naturräumlichen Besonderheiten von Weseraue, Bastauniederung und Wiehengebirge.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Minden-Lübbecke

💧

Moorrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Moor- und Niederungsflächen in der Bastauniederung und am Großen Torfmoor, Wiederaufbau torfbildender Vegetation und Lebensraum für Moorvögel und Amphibien.

🌊

Weseraue-Renaturierung

Anbindung von Altarmen, Entwicklung von Auwald und Feuchtgrünland entlang der Weser sowie naturnahe Uferstrukturen für Eisvogel und Wiesenbrüter.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feuchtgrünland, Anhebung des Biotopwerts nach dem numerischen Verfahren des LANUV, Lebensraum für Kiebitz und weitere Wiesenvögel.

🦎

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsen-Habitate an Abgrabungen und Bahndämmen, Fledermausquartiere und neue Amphibiengewässer, abgestimmt mit der Unteren Naturschutzbehörde.

🐟

Fließgewässerentwicklung

Renaturierung von Bastau, Großer Aue und kleineren Gewässern, Anlage naturnaher Uferrandstreifen und Verbesserung der Durchgängigkeit für die Gewässerfauna.

🌳

Wald und Biotopverbund

Umbau naturferner Bestände zu standortgerechtem Laubmischwald im Wiehen- und Wesergebirge, Hecken und Obstwiesen als Trittsteine in der Ackerflur der Geest.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Mühlenkreis zwischen Weser und Wiehengebirge

🐦

Wiesenvögel der Weseraue

Die Weseraue zählt zu den bedeutendsten Brut- und Rastgebieten Nordrhein-Westfalens. Kiebitz, Uferschnepfe und Weißstorch profitieren von wiedervernässtem Feuchtgrünland, ein häufiges Ziel von Kompensationsmaßnahmen.

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🌾

Feldlerche der offenen Feldflur

In der weiten Ackerlandschaft der nördlichen Geest brütet die Feldlerche am Boden. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind typische Maßnahmen für die Feldvogelfauna.

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🐸

Amphibien der Moor- und Auengewässer

Moorfrosch, Kreuzkröte und Laubfrosch besiedeln die Kleingewässer der Bastauniederung und der Weseraue. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer sichern die Bestände.

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🦇

Fledermäuse im Wiehengebirge

Die alten Laubwälder und Höhlenbäume des Wiehen- und Wesergebirges bieten Quartiere für waldbewohnende Fledermausarten. Quartierbäume, Ersatzkästen und die Sicherung von Jagdhabitaten sind gängige CEF-Maßnahmen.

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🪶

Eisvogel an Weser und Bastau

Naturnahe Steilufer und klare Fließgewässer sind Lebensraum des Eisvogels. Uferabbrüche und die Renaturierung von Gewässerläufen schaffen neue Brutmöglichkeiten.

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🦎

Kammmolch in Feuchtlebensräumen

Der streng geschützte Kammmolch besiedelt fischfreie Stillgewässer im Kreisgebiet. Anlage und Vernetzung besonnter Kleingewässer zählen zu den wirksamen Maßnahmen für die Art.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⚡

Windenergie

Der Kreis Minden-Lübbecke gehört zu den windenergiestarken Regionen Nordrhein-Westfalens. Neubau und Repowering von Windenergieanlagen lösen artenschutzrechtliche Prüfungen und Kompensationsbedarf aus, insbesondere für Feldvögel und Fledermäuse.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Die Autobahnen A2 und A30, Bundesstraßen wie B482 und B61 sowie Weserbrücken und Bahnstrecken erzeugen bei Aus- und Neubau Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG.

⛏️

Rohstoffgewinnung

Sand- und Kiesabbau in der Weseraue und am Rand des Wiehengebirges erfordert Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Rekultivierungs- und Kompensationskonzepte. Aus Abgrabungen entstehen häufig wertvolle Ersatzlebensräume.

🏘️

Siedlung und Gewerbe

Wohn- und Gewerbegebiete in Minden, Bad Oeynhausen, Lübbecke und dem Industriestandort Espelkamp erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Flächeneigentümer können ihre Grundstücke als Ökokonto-Flächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

HE
Landkreis Herford
Südlicher Nachbar · NRW
LI
Landkreis Lippe
Südöstlicher Nachbar · NRW
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Minden-Lübbecke

Der Kreis teilt sich in zwei BfN-Großlandschaften. Der Norden mit Mooren, Geest und Weseraue gehört zum Weser-Aller-Flachland (D31), der Süden mit Wiehengebirge und Wesergebirge zum Niedersächsischen Bergland (D36). Für die Bewertung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Lage entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Grundlage ist das numerische Biotopwertverfahren des LANUV in Verbindung mit der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG). Ausgangs- und Zielzustand einer Fläche werden mit Biotopwertpunkten je Quadratmeter bewertet, die Differenz ergibt die anrechenbaren Wertpunkte. Rechtlicher Rahmen ist die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Minden-Lübbecke, Umweltamt, Portastraße 13, 32423 Minden. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufige Maßnahmen sind die Wiedervernässung von Moor- und Niederungsflächen in der Bastauniederung, die Renaturierung der Weseraue, die Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenvögel, die Entwicklung von Fließgewässern wie der Bastau sowie der Umbau naturferner Wälder im Wiehen- und Wesergebirge.
Werden geschützte Arten von einem Vorhaben betroffen, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, damit die ökologische Funktion durchgehend erhalten bleibt. Im Kreis betrifft dies etwa Kiebitz und Feldlerche, Fledermäuse, Amphibien sowie die Zauneidechse. Bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen können Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG hinzukommen.
Ja. Geeignet sind unter anderem Feuchtgrünland an Weser und Bastau, entwässerte Niederungsflächen mit Potenzial zur Wiedervernässung und Ackerflächen in der Geest. Die Aufwertung wird nach der Ökokonto-Verordnung NRW in Wertpunkte umgerechnet, Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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