
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Mettmann
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Mettmann, bewertet nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. greeNature begleitet Vorhabenträger und Flächeneigentümer im Niederbergischen Land und an der Rheinschiene als Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation.
Der Landkreis Mettmann im Überblick
Der Kreis Mettmann liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf zwischen der Rheinschiene und dem Bergischen Land. Er umfasst den größten Teil des Niederbergischen Landes und reicht im Südwesten bis an die Rheinterrassen bei Monheim am Rhein, Langenfeld und Hilden.
Naturräumlich gehört der Kreis zu zwei BfN-Großlandschaften. Der überwiegende, östlich gelegene Teil zählt zum Bergischen Land und Sauerland (D38) mit bewaldeten Höhenrücken und tief eingeschnittenen Bachtälern, während der westliche Rand zum Niederrheinischen Tiefland (D35) mit Sandplatten und Rheinterrassen überleitet.
Ökologisch prägend sind die naturnahen Fließgewässer Düssel und Anger mit ihren Auwäldern sowie die ausgedehnten Buchenwälder des FFH-Gebiets Neandertal (DE-4707-302). Das Naturschutzgebiet Neandertal wurde 1921 als eines der ersten förmlich ausgewiesenen Schutzgebiete Deutschlands unter Schutz gestellt.
Der Kreis Mettmann weist die höchste Bevölkerungsdichte aller deutschen Landkreise auf. Aus Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur und der großflächigen Kalksteingewinnung bei Wülfrath entsteht regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung NRW.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D38 ›
Zum Naturraum D35 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Neandertal (DE-4707-302) mit Buchenwäldern und dem Düssel-Auwald
- Naturschutzgebiet Neandertal, seit 1921 eines der ersten Schutzgebiete Deutschlands
- Naturschutzgebiet Angertal bei Ratingen, eines der größten im Kreisgebiet
- Kalksteinlandschaft Flandersbach bei Wülfrath mit Steinbruch-Sekundärbiotopen
- Naturnahe Fließgewässer Düssel und Anger im dicht besiedelten Ballungsraum
- Vogelsangbachtal bei Heiligenhaus und die Waldgebiete um Hugenpoet und Landsberg
- Höchste Bevölkerungsdichte aller Landkreise Deutschlands, entsprechend hoher Nutzungsdruck
✅ greeNature vor Ort
greeNature arbeitet bundesweit. Für den Kreis Mettmann kennen wir das nordrhein-westfälische Kompensationsrecht, die Ökokonto-Verordnung NRW mit ihrem numerischen Bewertungsverfahren und die Abstimmungspraxis mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises aus der laufenden Projektarbeit im Rheinland und im Bergischen Land.
Typische Maßnahmen im Landkreis Mettmann
Bach- und Auenrenaturierung
Wiederherstellung naturnaher Fließgewässerabschnitte an Düssel, Anger und Schwarzbach, Entwicklung von Erlen-Eschen-Auwäldern und Anbindung von Nebengerinnen. Solche Maßnahmen erzielen im numerischen Bewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung NRW hohe Aufwertungen.
Waldentwicklung und Waldumbau
Überführung strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Buchen- und Eichenmischwälder auf den Höhenlagen des Niederbergischen Landes, dauerhaft als Kompensationswald gesichert.
Renaturierung von Abgrabungen
Entwicklung von Sekundärlebensräumen in ausgekalkten Bereichen der Wülfrather Kalksteinbrüche, etwa Kleingewässer, Steilwände und Magerrasen als Habitat für Amphibien, Zauneidechse und wärmeliebende Arten.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen der Rheinterrassen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd, zugunsten von Offenlandarten und Insektenvielfalt.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, darunter Fledermausquartiere in Wäldern und Steinbrüchen, Eisvogel-Steilwände sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Abgrabungsrändern.
Streuobst und Biotopverbund
Anlage von Streuobstwiesen und Hecken zwischen den Siedlungsbändern des Ballungsraums, als Trittsteinbiotope im dicht besiedelten Niederbergischen Land.
Geschützte Arten im Niederbergisches Land zwischen Rhein und Bergischem Land
Fledermäuse
Die Buchenwälder des Neandertals und die stillgelegten Kalksteinbrüche bieten Jagdreviere und Winterquartiere für wald- und höhlenbewohnende Arten. Quartiersverluste erfordern häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An den naturnahen Abschnitten von Düssel und Anger brütet der Eisvogel in Uferabbrüchen. Typische Maßnahmen sind die Anlage und Sicherung von Steilwänden sowie strukturreiche Gewässerränder.
Mehr zur Art ›Amphibien der Steinbrüche
Die Kleingewässer der Kalksteinbrüche und Bachtäler beherbergen artenreiche Amphibiengemeinschaften. Für das Bergische Land ist die Geburtshelferkröte charakteristisch, deren Vorkommen bei Eingriffen besonders zu prüfen ist.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Bahndämme, Abgrabungsränder und südexponierte Böschungen sind Lebensraum der Zauneidechse. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Abgrabungsvorhaben und erfordert oft vorgezogene Ersatzhabitate.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch nutzt fischfreie Kleingewässer im Kreisgebiet. Bei Eingriffen in sein Habitat sind Ersatzlaichgewässer und geeignete Landlebensräume nachzuweisen.
Mehr zur Art ›Offenlandarten der Rheinterrassen
Auf den landwirtschaftlich genutzten Rheinterrassen bei Monheim und Langenfeld kommen Offenlandarten wie die Feldlerche vor, für die extensiv bewirtschaftete Flächen und Ackerrandstreifen wirksame Maßnahmen darstellen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Kalkstein-Abgrabung Wülfrath
Das Kalkwerk Flandersbach bei Wülfrath zählt zu den größten Kalksteingewinnungen Europas. Abgrabung, Erweiterung und Wiedernutzbarmachung erzeugen erheblichen Kompensations- und Rekultivierungsbedarf.
Verkehrsinfrastruktur
Der dicht befahrene Ballungsraum mit den Autobahnen A3, A44 und A46 sowie Ausbauten im S-Bahn- und Straßennetz löst regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Als Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte Deutschlands steht der Kreis Mettmann unter hohem Flächendruck. Neue Wohn- und Gewerbegebiete erfordern naturschutzrechtliche Kompensation.
Industrie und Logistik
Produktions- und Logistikstandorte an der Rheinschiene, etwa in Monheim am Rhein und Langenfeld, erzeugen bei Erweiterungen und Neuansiedlungen Kompensationsbedarf.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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