Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D38 · D35
Regierungsbezirk Düsseldorf

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Mettmann

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Mettmann, bewertet nach der Ökokonto-Verordnung NRW und dem Landesnaturschutzgesetz NRW. greeNature begleitet Vorhabenträger und Flächeneigentümer im Niederbergischen Land und an der Rheinschiene als Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation.

407
km² Kreisfläche
~489k
Einwohner
10
Städte
~1.200
Einw./km² (höchste Dichte D)
D35/D38
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Mettmann im Überblick

Der Kreis Mettmann liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf zwischen der Rheinschiene und dem Bergischen Land. Er umfasst den größten Teil des Niederbergischen Landes und reicht im Südwesten bis an die Rheinterrassen bei Monheim am Rhein, Langenfeld und Hilden.

Naturräumlich gehört der Kreis zu zwei BfN-Großlandschaften. Der überwiegende, östlich gelegene Teil zählt zum Bergischen Land und Sauerland (D38) mit bewaldeten Höhenrücken und tief eingeschnittenen Bachtälern, während der westliche Rand zum Niederrheinischen Tiefland (D35) mit Sandplatten und Rheinterrassen überleitet.

Ökologisch prägend sind die naturnahen Fließgewässer Düssel und Anger mit ihren Auwäldern sowie die ausgedehnten Buchenwälder des FFH-Gebiets Neandertal (DE-4707-302). Das Naturschutzgebiet Neandertal wurde 1921 als eines der ersten förmlich ausgewiesenen Schutzgebiete Deutschlands unter Schutz gestellt.

Der Kreis Mettmann weist die höchste Bevölkerungsdichte aller deutschen Landkreise auf. Aus Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur und der großflächigen Kalksteingewinnung bei Wülfrath entsteht regelmäßig Kompensationsbedarf nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung NRW.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›
D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zum Naturraum D35 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Mettmann (KS)RatingenVelbertErkrathHaanHeiligenhausHildenLangenfeld (Rheinland)Monheim am RheinWülfrath

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Neandertal (DE-4707-302) mit Buchenwäldern und dem Düssel-Auwald
  • Naturschutzgebiet Neandertal, seit 1921 eines der ersten Schutzgebiete Deutschlands
  • Naturschutzgebiet Angertal bei Ratingen, eines der größten im Kreisgebiet
  • Kalksteinlandschaft Flandersbach bei Wülfrath mit Steinbruch-Sekundärbiotopen
  • Naturnahe Fließgewässer Düssel und Anger im dicht besiedelten Ballungsraum
  • Vogelsangbachtal bei Heiligenhaus und die Waldgebiete um Hugenpoet und Landsberg
  • Höchste Bevölkerungsdichte aller Landkreise Deutschlands, entsprechend hoher Nutzungsdruck

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit. Für den Kreis Mettmann kennen wir das nordrhein-westfälische Kompensationsrecht, die Ökokonto-Verordnung NRW mit ihrem numerischen Bewertungsverfahren und die Abstimmungspraxis mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises aus der laufenden Projektarbeit im Rheinland und im Bergischen Land.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Mettmann

💧

Bach- und Auenrenaturierung

Wiederherstellung naturnaher Fließgewässerabschnitte an Düssel, Anger und Schwarzbach, Entwicklung von Erlen-Eschen-Auwäldern und Anbindung von Nebengerinnen. Solche Maßnahmen erzielen im numerischen Bewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung NRW hohe Aufwertungen.

🌳

Waldentwicklung und Waldumbau

Überführung strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Buchen- und Eichenmischwälder auf den Höhenlagen des Niederbergischen Landes, dauerhaft als Kompensationswald gesichert.

🪨

Renaturierung von Abgrabungen

Entwicklung von Sekundärlebensräumen in ausgekalkten Bereichen der Wülfrather Kalksteinbrüche, etwa Kleingewässer, Steilwände und Magerrasen als Habitat für Amphibien, Zauneidechse und wärmeliebende Arten.

🌾

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen der Rheinterrassen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd, zugunsten von Offenlandarten und Insektenvielfalt.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, darunter Fledermausquartiere in Wäldern und Steinbrüchen, Eisvogel-Steilwände sowie Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Bahndämmen und Abgrabungsrändern.

🍎

Streuobst und Biotopverbund

Anlage von Streuobstwiesen und Hecken zwischen den Siedlungsbändern des Ballungsraums, als Trittsteinbiotope im dicht besiedelten Niederbergischen Land.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Niederbergisches Land zwischen Rhein und Bergischem Land

🦇

Fledermäuse

Die Buchenwälder des Neandertals und die stillgelegten Kalksteinbrüche bieten Jagdreviere und Winterquartiere für wald- und höhlenbewohnende Arten. Quartiersverluste erfordern häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🐦

Eisvogel

An den naturnahen Abschnitten von Düssel und Anger brütet der Eisvogel in Uferabbrüchen. Typische Maßnahmen sind die Anlage und Sicherung von Steilwänden sowie strukturreiche Gewässerränder.

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🐸

Amphibien der Steinbrüche

Die Kleingewässer der Kalksteinbrüche und Bachtäler beherbergen artenreiche Amphibiengemeinschaften. Für das Bergische Land ist die Geburtshelferkröte charakteristisch, deren Vorkommen bei Eingriffen besonders zu prüfen ist.

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🦎

Zauneidechse

Bahndämme, Abgrabungsränder und südexponierte Böschungen sind Lebensraum der Zauneidechse. Sie ist eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Abgrabungsvorhaben und erfordert oft vorgezogene Ersatzhabitate.

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🌊

Kammmolch

Der nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Kammmolch nutzt fischfreie Kleingewässer im Kreisgebiet. Bei Eingriffen in sein Habitat sind Ersatzlaichgewässer und geeignete Landlebensräume nachzuweisen.

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🕊️

Offenlandarten der Rheinterrassen

Auf den landwirtschaftlich genutzten Rheinterrassen bei Monheim und Langenfeld kommen Offenlandarten wie die Feldlerche vor, für die extensiv bewirtschaftete Flächen und Ackerrandstreifen wirksame Maßnahmen darstellen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

⛏️

Kalkstein-Abgrabung Wülfrath

Das Kalkwerk Flandersbach bei Wülfrath zählt zu den größten Kalksteingewinnungen Europas. Abgrabung, Erweiterung und Wiedernutzbarmachung erzeugen erheblichen Kompensations- und Rekultivierungsbedarf.

🛤️

Verkehrsinfrastruktur

Der dicht befahrene Ballungsraum mit den Autobahnen A3, A44 und A46 sowie Ausbauten im S-Bahn- und Straßennetz löst regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG aus.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Als Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte Deutschlands steht der Kreis Mettmann unter hohem Flächendruck. Neue Wohn- und Gewerbegebiete erfordern naturschutzrechtliche Kompensation.

🏭

Industrie und Logistik

Produktions- und Logistikstandorte an der Rheinschiene, etwa in Monheim am Rhein und Langenfeld, erzeugen bei Erweiterungen und Neuansiedlungen Kompensationsbedarf.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

RH
Landkreis Rhein-Kreis Neuss
Westlicher Nachbar, linksrheinisch
RH
Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis
Südöstlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Mettmann

Der Kreis Mettmann liegt an der Grenze zweier BfN-Großlandschaften. Der überwiegende östliche Teil gehört zum Naturraum D38 (Bergisches Land und Sauerland), geprägt durch bewaldete Höhen und Bachtäler des Niederbergischen Landes. Der südwestliche Rand mit den Rheinterrassen bei Monheim, Langenfeld und Hilden zählt zum Naturraum D35 (Niederrheinisches Tiefland). Für die Bewertung eines Eingriffs ist die genaue Lage entscheidend, greeNature ordnet den Vorhabenstandort für Sie zu.
Maßgeblich sind das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und die Ökokonto-Verordnung NRW. Eingriff und Kompensation werden über ein numerisches Bewertungsverfahren ermittelt, bei dem Biotoptypen mit Wertpunkten je Flächeneinheit belegt werden. Aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand ergibt sich der Aufwertungswert. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, Goldberger Straße 30, 40822 Mettmann. Sie prüft Eingriffe, Kompensationskonzepte und Ökokonto-Maßnahmen. greeNature koordiniert die behördliche Abstimmung vollständig, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme und zum Monitoring.
Im Kreisgebiet liegen unter anderem das FFH-Gebiet Neandertal (DE-4707-302) mit seinen Buchenwäldern und dem Düssel-Auwald sowie größere Naturschutzgebiete wie das Angertal bei Ratingen. Eingriffe im Umfeld solcher Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei betroffenen streng geschützten Arten, artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG mit CEF- oder FCS-Maßnahmen auslösen.
Bei der Kalksteingewinnung im Raum Wülfrath sind Renaturierung und Wiedernutzbarmachung ausgekalkter Bereiche üblich, etwa die Anlage von Kleingewässern, Steilwänden und Magerrasen als Sekundärlebensräume. Häufig kommen Ersatzhabitate für Zauneidechse und Amphibien, Fledermausquartiere sowie die Entwicklung standortgerechter Wälder hinzu, jeweils bewertet nach dem numerischen Verfahren der Ökokonto-Verordnung NRW.
Ja. Geeignet sind unter anderem gewässernahe Flächen an Düssel und Anger, Grünland auf den Rheinterrassen sowie Waldflächen mit Entwicklungspotenzial im Niederbergischen Land. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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