Weiträumige Erstaufforstung mit jungen Eichen in Pflanzreihen
Nordrhein-Westfalen · Ökokonto-VO NRW
Naturraum D38
Regierungsbezirk Arnsberg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Märkischer Kreis

Ökopunkte und Kompensationsflächen im Märkischen Kreis, bewertet nach dem numerischen Biotopwertverfahren und über Ökokonten gemäß der Ökokonto-Verordnung NRW. greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Eingriffsvorhaben im nordwestlichen Sauerland von der Bilanzierung bis zur dauerhaften Sicherung.

1.061 km²
Kreisfläche
~405.000
Einwohner (Ende 2025)
15
Städte und Gemeinden
D38
Naturraum (Sauerland)
17
FFH-Gebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Märkischer Kreis im Überblick

Der Märkische Kreis liegt im mittleren Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg in der Region Südwestfalen. Kreisstadt ist Lüdenscheid, insgesamt bilden 15 Städte und Gemeinden den Kreis. Das Kreisgebiet erstreckt sich vom Übergang zum Ruhrgebiet im Norden bis in die Höhenlagen des Sauerlandes im Süden und grenzt an die kreisfreie Stadt Hagen sowie an die Kreise Unna, Soest, den Hochsauerlandkreis, den Kreis Olpe, den Oberbergischen Kreis und den Ennepe-Ruhr-Kreis.

Naturräumlich gehört der Kreis zum nordwestlichen Sauerland und damit zur BfN-Haupteinheit D38 (Bergisches Land und Sauerland) als Teil des Rheinischen Schiefergebirges. Kennzeichnend sind bewaldete Bergrücken aus devonischen Schiefern und Grauwacken, tief eingeschnittene Täler von Lenne, Volme, Hönne und Ruhr sowie Kalksteinzüge im Hönnetal mit ausgedehnten Höhlensystemen. Die höchste Erhebung ist die Nordhelle mit 663 Metern, der niedrigste Punkt liegt an der Ruhr bei rund 106 Metern.

Ökologisch prägend sind naturnahe Buchen- und Schluchtwälder, montane Bergwiesen und strukturreiche Fließgewässer. Im Kreisgebiet liegen 17 FFH-Gebiete, darunter das Felsenmeer bei Hemer (zugleich Nationales Naturmonument), die Kalkfelsen und Höhlen des Hönnetals, die Schluchtwälder im Lennetal und die Ebbemoore im Ebbegebirge. Die zahlreichen Kalkhöhlen und alten Bergbaustollen sind bedeutende Winterquartiere für Fledermäuse. Große Teile des Südens gehören zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.

Der Märkische Kreis zählt zu den industriestärksten Regionen Deutschlands, geprägt von mittelständischer Metallverarbeitung, Werkzeug- und Maschinenbau, Draht- und Elektrotechnik sowie der Sanitärbranche. Gewerbeerweiterungen, Verkehrsvorhaben wie der Neubau der Rahmedetalbrücke der A45 bei Lüdenscheid und der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich richtet sich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW, ergänzt um den Artenschutz nach § 44 BNatSchG.

Weiträumige Erstaufforstung mit jungen Eichen in Pflanzreihen

🗺️ Zugehörige Naturräume

D38
Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
Zum Naturraum D38 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Lüdenscheid (KS)IserlohnMenden (Sauerland)HemerPlettenbergAltenaWerdohlMeinerzhagenKierspeHalverNeuenradeBalveSchalksmühleHerscheid

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Felsenmeer bei Hemer, Nationales Naturmonument und FFH-Gebiet
  • Hönnetal mit Kalkfelsen und Höhlen (FFH), Winterquartiere für Fledermäuse
  • Schluchtwälder im Lennetal (FFH), Lebensraum unter anderem für den Feuersalamander
  • Ebbemoore im Ebbegebirge, Hoch- und Übergangsmoore (FFH)
  • Kalkhöhlen bei Iserlohn, Balve und Altena als Fledermaus-Winterquartiere
  • Fließgewässer Lenne, Volme, Hönne und Ruhr mit ihren Auen
  • Naturpark Sauerland-Rothaargebirge, waldreiche Mittelgebirgslandschaft

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Vorhaben im Märkischen Kreis nach dem in Nordrhein-Westfalen maßgeblichen Recht. Wir arbeiten mit dem numerischen Biotopwertverfahren, kennen die Ökokonto-Verordnung NRW und die Systematik der landesweiten Kompensationsräume und stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises ab. So lässt sich der Ausgleich möglichst im selben Naturraum, dem Sauerland, umsetzen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Märkischer Kreis

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau von Fichtenforsten, die durch Sturm und Borkenkäfer geschädigt sind, zu standortgerechten Buchen- und Eichenmischwäldern. Auf den freigewordenen Kalamitätsflächen entstehen klimastabile, strukturreiche Waldbestände.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Eigendynamik an Lenne, Volme, Hönne und Ruhr, Rückbau von Uferverbau und Anlage von Auwaldstreifen als Lebensraum für Groppe, Bachneunauge und Eisvogel.

🌾

Grünland-Extensivierung

Entwicklung artenreicher Berg- und Talwiesen sowie Borstgrasrasen durch extensive Nutzung, Lebensraum für Wiesenbrüter, Tagfalter und Wildbienen in den Höhenlagen des Sauerlandes.

🦇

Artenschutz Fledermäuse (CEF)

Sicherung und Beruhigung von Kalkhöhlen und Stollen als Winterquartiere, Erhalt von Altholz und Quartierbäumen sowie Anlage von Jagdhabitaten als vorgezogene Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

🏭

Entsiegelung von Industriebrachen

Rückbau und Renaturierung nicht mehr genutzter Gewerbe- und Industrieflächen in den dicht bebauten Tallagen, mit Aufwertung zu Gehölz-, Grünland- oder Gewässerstrukturen.

🌿

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen in den offenen Tal- und Randlagen als Trittsteinbiotope, die Waldränder und Fließgewässer im Biotopverbund vernetzen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nordwestliches Sauerland und Lennetal

🦇

Fledermäuse in Kalkhöhlen

Die Höhlen und Stollen im Hönnetal sowie bei Iserlohn, Balve und Altena zählen zu den bedeutenden Fledermaus-Winterquartieren der Region, unter anderem für das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus. Höhlensicherung und Quartiererhalt sind typische CEF-Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel an den Flusstälern

Naturnahe Abschnitte von Lenne, Hönne, Volme und Ruhr bieten dem Eisvogel Steilwände und fischreiche Gewässer. Renaturierungen mit Uferabbrüchen und Auenentwicklung schaffen neue Brut- und Nahrungshabitate.

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🦎

Amphibien der Wälder und Steinbrüche

Der Feuersalamander besiedelt die quellreichen Schluchtwälder des Lennetals, während die Geburtshelferkröte Kleingewässer in ehemaligen Steinbrüchen nutzt. Beide profitieren von naturnahen Gewässern und offengehaltenen Abbaustellen.

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🐈

Wildkatze in den Sauerlandwäldern

Die Europäische Wildkatze kehrt in die zusammenhängenden Waldgebiete des Sauerlandes zurück. Strukturreiche Waldränder, Totholz und vernetzte Gehölzkorridore fördern ihre Wiederausbreitung im Kreisgebiet.

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🐿️

Haselmaus an Waldrändern

Die Haselmaus lebt in strauchreichen Waldrändern, Hecken und lichten Mischwäldern. Der Erhalt beeren- und haseltragender Gehölze sowie durchgängiger Verbundstrukturen sichert ihre Vorkommen.

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🕊️

Schwarzstorch in stillen Waldtälern

In den großen, gewässerreichen Waldgebieten des Sauerlandes findet der Schwarzstorch störungsarme Brutplätze und Nahrung an naturnahen Bächen. Ungestörte Horstumfelder und intakte Fließgewässer sind für ihn entscheidend.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏗️

Metall- und Werkzeugindustrie

Der Märkische Kreis zählt mit zahlreichen Weltmarktführern zu den industriestärksten Regionen Deutschlands. Erweiterungen von Produktions- und Gewerbestandorten in Metallverarbeitung, Werkzeugbau und Elektrotechnik erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.

🌉

Verkehrsinfrastruktur (A45)

Der Neubau der Rahmedetalbrücke der A45 bei Lüdenscheid sowie weitere Brücken-, Straßen- und Bahnvorhaben in den engen Tallagen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Anforderungen.

💨

Erneuerbare Energien

Windenergieanlagen auf den bewaldeten Höhenrücken und Photovoltaik-Freiflächen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie, bei Betroffenheit windkraftsensibler Arten, Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS).

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen in Lüdenscheid, Iserlohn, Menden und Hemer erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Wald- und Flächeneigentümer können ihre Grundstücke als Ökokontoflächen einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Märkischer Kreis

Der Märkische Kreis liegt in Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) und der Ökokonto-Verordnung NRW. Eingriff und Ausgleich werden über ein numerisches Biotopwertverfahren bilanziert, dessen Ergebnisse in Ökopunkten ausgedrückt werden. greeNature ermittelt den Bedarf und ordnet das Vorhaben dem zuständigen Kompensationsraum zu.
Ökopunkte entstehen aus anerkannten Kompensationsmaßnahmen, die als Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung NRW geführt werden. Nach der Bewertung im Biotopwertverfahren lassen sich die gutgeschriebenen Punkte einem Eingriff zuordnen. greeNature übernimmt Bilanzierung, Flächenzuordnung, die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Märkische Kreis mit dem Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Im Märkischen Kreis eignen sich besonders naturnaher Waldumbau auf geschädigten Fichtenflächen, die Renaturierung von Fließgewässern wie Lenne, Volme und Hönne, die Extensivierung von Berg- und Talwiesen sowie Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse an Höhlen und Stollen. In den dicht bebauten Tallagen kommt zudem die Entsiegelung von Industriebrachen in Betracht.
Ja. Im Kreisgebiet liegen 17 FFH-Gebiete, darunter das Felsenmeer bei Hemer, das Hönnetal mit seinen Höhlen, die Schluchtwälder im Lennetal und die Ebbemoore. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei Betroffenheit streng geschützter Arten, vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG erforderlich machen. greeNature prüft die naturschutzrechtlichen Anforderungen im Einzelfall.
Ja. Geeignet sind unter anderem Fichtenflächen mit Potenzial für naturnahen Waldumbau, Grünland in den Tal- und Höhenlagen sowie Gewässerrandbereiche. Sie bleiben Eigentümer und schließen einen langfristigen Vertrag. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring der Maßnahme.
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